Das Abmahnbusiness der Marie-Agnes Strack-Zimmermann
28.5.2024 11:17
Ein Rechtsanwalt schreibt auf seiner Webseite, dass er mehrere Klagen, die Strack-Zimmermann beim Amtsgericht Rheine eingereicht habe (oder habe einreichen lassen), für unzulässig hält, weil das in NRW vorgeschriebene Schlichtungsverfahren vorher nicht durchgeführt wurde. Außerdem sei der Streitwert zu niedrig angegeben (was wohl dazu führen soll, dass es an das Amtsgericht und nicht das Landgericht geht).
Man darf gespannt sein, wie das Gericht das dann sieht.