Asyl(t)recht
Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.
Hehehe. Ich hatte ja die Rubrik „Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht“ mit dem Gedanken an die alten Radio-Erewan-Witze erfunden, die auf alles irgendeine Um-die-Ecke-Antwort hatten. Nur wissen die immer alles, und ich nichts, aber irgendwie bin ich dann doch immer die Kummerkastentante für’s Absurde.
Gerade läuft im Ersten „Emma nach Mitternacht“ über eine Psycho-Radioshow, in der Leute mit ihren Psychoproblemen anrufen und life auf Sendung kommen. Ich denke noch so, ja, genau so komme ich mir auch manchmal vor, da kommt folgende Anfrage rein:
Kennen Sie sich im Asylrecht aus ?
Hallo Herr Danisch,
vermutlich kennen Sie die Antwort(en):
Im deutschen Asylrecht gilt, wenn jemand persönliche oder wirtschaftliche Nachteile wegen einer politischen Meinungsäußerung erfährt, dann gilt das als Verfolgungsgrund.
Wie ist das mit Deutschen ?
Wenn ein Deutscher bei einer privaten Feier auf Sylt oder anderswo ein Lied grölt hat und anschließend persönlich angegriffen wird und den Job verliert, ist das keine Verfolgung ?
Kann überhaupt eine Verfolgung vom deutschen Staat, von deutschen Parteien oder Organisationen oder nichtstaatlichen Akteuren in Deutschland ausgehen ?
Theoretisch müsste es für EU-Bürger auch ein Asylrecht innerhalb der EU geben, was über die einfache Niederlassungsfreiheit hinausgeht (also auch die gleichen Leistungen bietet, wie für Asylbewerber). Wie würden EU-Länder darauf reagieren, wenn Deutsche in ihrem Land Asyl beantragen ?
Und gibt es irgendwo auf diesen Planeten ein Asylrecht, vergleichbar mit dem deutschen Asylrecht ?
Also, nein, mit dem Asylrecht kenne ich mich im Allgemeinen gar nicht aus.
Aber: Politische Verfolgung gehört ja zu den wenigen Gründen, die wirklich Asylgründe sind. Die wenigsten Migranten in Deutschland haben ja einen echten Asylgrund. Ich hatte ja schon überlegt, ob die Angriffe auf mein Blog und meine Person als Grund für Asyl ausreichten. Ich habe es bisher aber nur bis Zypern damit geschafft, und die auf der Behörde in Zypern meinten, als EU-Bürger könnte ich auch ohne Grund dorthin ziehen, und deshalb interessiere es sie auch überhaupt nicht, ob und welche Gründe ich dafür hätte.
Stell Dir vor, Du hast einen Asylgrund, und keiner will’s wissen.
Aber den wichtigen Asylgrund der politischen Strafverfolgung hätte ich da schon erfüllt.
Deshalb glaube ich, dass wenn die Leute vom Sylter Chor in der EU Asyl beantragen würden, einfach gar nichts passieren würde, und man ihnen ebenfalls sagen würde, dass es keine Sau interessiert, ob sie einen Asylgrund haben, weil es nichts daran ändere, dass sie sich da niederlassen könnten. Nach der Sache mit der Versorgung hatte ich nicht gefragt.
Es gibt Länder, die Asyl gewähren, aber ich habe da keinen Überblick. Ich glaube, Australien, Kanada, auch Singapur, und eine Reihe anderer tun das, aber ich bin da nicht sicher und müsste das auch erst eruieren.
Mit dem Gedanken, Asyl zu beantragen, weil ich als Deutscher von Deutschland verfolgt werde, habe ich auch schon gespielt, denn es häuft sich ja. Ich müsste das alles mal dicht zusammenschreiben.
Die Sylt-Nummer wäre nun aber ein Paradefall, denn da kam sehr schnell sehr viel zusammen. Wenn da jetzt noch ein Angriff erfolgt …
Ich halte es jedenfalls für sehr wichtig, dass Leute endlich mal anfangen, Asyl zu beantragen, weil sie als Deutsche in Deutschland verfolgt werden. Und es wäre ein Brüller, wenn ein Syltant zum Asylanten würde. Vor allem hätte dann Baerbock gegenüber dem Fluchtland einiges zu erklären.