Ansichten eines Informatikers

Wahlmanipulation durch Wählerbeeinflussung in Hamburg

Hadmut
30.5.2024 14:26

Aktuelles aus der Diktatur.

Ich dachte, ich falle gerade vom Stuhl. Gerade läuft in ARD/ZDF das „MIMA“ Mittagsmagazin, gerade von der ARD, und die brachten – ich habe den Kontext nicht mitbekommen, muss ich dann in der Mediathek noch mal ansehen, dieses Video mit der Quellenangabe des Twitteraccounts:

Wer ist denn das Großmaul? Der Trainer?

Wisst Ihr, was mir dazu einfällt?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 108 Wählernötigung

(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Da werde ich mal Strafanzeige erstatten und bin auf das Resultat gespannt.