Ansichten eines Informatikers

Nancy Faeser verbietet „Compact“

Hadmut
16.7.2024 23:54

Und ich weiß noch nicht genau, was ich davon halten soll.

Ich habe das schon heute morgen im Radio gehört. Und online gelesen. Und in den Fernsehnachrichten kam es. Und die Mailbox ist voll mit Leserhinweisen dazu.

Mein Problem ist nicht, dass man zu keine Informationen fände. Obwohl, natürlich, doch schon. Mein Problem ist, dass man gerade derartig intensiv mit Meldungen überschüttet wird, dass man in dieser Lawine schwerlich noch Informationen findet. Im ZDF kam vorhin ein Kommentar, ich glaube, es war Sarah Tacke, und ich glaube, in diesem Kommentar war die Rede von irgendwelchen, weiß nicht mehr, wieviele, 30 oder 40 Seiten mit Begründung. Ich habe die noch nicht gefunden. Ich dachte, das müsste sich doch leicht googeln lassen, aber man bekommt jede Menge Meldungen, in denen eigentlich nichts steht, weil überall das gleiche Blabla drin steht.

Ich dachte mir, bevor ich dieser Lawine die Meldung n+1 hinzufüge, müsste ich doch erst einmal etwas wissen. Doch Wissen ist schwer.

Also komme ich zu dem Entschluss, dass ich zwar eigentlich etwas dazu schreibe, um zu zeigen, dass ich es nicht verschlafen habe, dass man hier aber – wie so oft in solchen Fällen – erst einmal diesen zweifellos sehr komplexen Fall verstehen, wie er begründet wird, worauf das – auch rechtlich gestützt wird, die Verfassungsrechtsprechung und -kommentierung lesen. Das kann man so schnell gar nicht durchverstehen, wie es heute alle kommentierten. Und belastbare Informationen gibt es ja auch nicht. Letztlich wird man es nur dann durchblicken können, wenn die dagegen klagen, und es zu einem – öffentlichen – Prozess kommt, den man verfolgt. Denn es wären in so einem Fall ja wichtig, beide Seiten zu hören. Die Seite „Compact“ kann man aber nicht dazu hören, denn sie ist ja verboten worden, und es dürfen auch keine Ersatzorganisationen aufgebaut werden. Ich halte dieses Verfahren deshalb für äußerst problematisch, weil sich der Betroffene selbst nicht öffentlich wehren kann. Selbst wer des Mordes beschuldigt wird, wird zumindest im Prinzip (ggf. aber durch Untersuchungshaft) nicht daran gehindert, öffentlich mitzuteilen, warum er sich für unschuldig und den Vorwurf für falsch hält. Das ist hier nicht der Fall, und deshalb halte ich das nicht nur für hochkritisch, sondern auch für schwer zu beurteilen. Denn normalerweise würde ich jetzt erst einmal nachlesen, was „Compact“ selbst dazu sagt – aber gerade das geht ja nicht mehr.

Einige Leser warnten mich heute, dass ich sicherlich auch bald verboten würde, das sei sicher nur der Anfang.

Nein. Einzelpersonen kann man so nicht verbieten, man kann nur Vereine, Vereinigungen verbieten. Was einer der vielen Gründe ist, warum ich „Einzelkämpfer“ bleibe. Die versuchen auf andere Weise, mich kleinzukriegen. Dazu bald mal mehr.

Schauen wir zuerst einmal in Artikel 5 GG:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Da passen die Begründungen, die ich heute gehört habe, nicht rein.

Was mir vor allem auffällt: Gerade läuft im ZDF „frontal“ dazu, wo es heißt, dass „Compact“ übel Antisemitismus schüre. Dann kam der Bericht, wie sehr Juden heute in Deutschland gefährdet würden, dass an den Universitäten der Antisemitismus tobe. Nur: Der Antisemitismus geht ja vom Islam und besonders von den Palästinensern aus – jenen, die Nancy Faeser zuhauf nach Deutschland schaufelt. Wollte man gegen Antisemitismus vorgehen, würde man deshalb weit mehr erreichen, wenn man Nancy Faeser statt Compact verböte. Das ist sicherlich eine Frage, die man noch in größerem Umfang wird stellen müssen, warum man nicht erst einmal aufhört, Antisemiten zu importieren, statt hier Medien zu verbieten. Ich habe den Eindruck, dass man die da als Beispielopfer geschlachtet hat, damit Faeser sagen kann, dass sie gegen Antisemitismus vorgehe, während an den Universitäten und in den Stadtteilen von Berlin der von Faeser produzierte arabische Antisemitismus tobt. Vielleicht ging es hier gar nicht um „Compact“, sondern um die Rettung von „Faeser“ vor dem Vorwurf, selbst antisemitisch zu sein. Sie steht ja der Antifa nahe, und die Antifa ist RAF-mäßig antisemitisch. Eigentlich kann Faeser selbst, so islamophil, wie sie ist, gar nichts anderes als antisemitisch im Sonne von judenhassend sein (Antisemitismus bezeichnet eigentlich die semitischen Sprachen, und auch arabisch ist eine semitische Sprache, ein Israeli hat mir mal erklärt, wie ähnlich sich arabisch und hebräisch seien, Beispiel salem aleikum = shalom alechem, Suleyman = Salomon usw.).

Hätten wir noch eine Presse, würde man die Frage stellen, wo denn die zulässige Grenze liegen solle, wenn der meiste und aggressivste Antisemitismus heute von der Regierung und insbesondere Nancy Faeser selbst produziert wird. Die Stadtteile Berlins und die Schulen, in die Juden nicht mehr oder zumindest nicht mehr als solche erkennbar mit Kippa gehen und dort hebräisch reden können, sind die arabisch besetzten Stadtteile. Und die Universitäten, an die sich Juden nicht mehr trauen können, sind in der Hand von Linken und Palästinensern.

Ich schreibe das deshalb, weil in der Verfassungsrechtsprechung immer wieder dasselbe Bewertungsprinzip auftaucht, das auch Verfassungsrichter (zumindest die von ihnen, die wenigstens über Grundkenntnisse im Verfassungsrecht verfügen, was ja nicht alle sind) immer wieder in Reden ansprechen: Der Maßstab. Wenn so ein Verbot verfassungsrechtlich geprüft wird, und ich habe wenig Zweifel daran, dass es dazu kommen wird, wird man zuerst einmal suchen, ob es überhaupt einen Rechtsweg dafür gibt. Und selbst wenn es einen gäbe, dann würde man die Frage stellen, worin der Maßstab für die Schwelle zum Verbot besteht. Das ist da immer ganz wichtig: Der Maßstab. Wo ist die Grenze des Zulässigen, wo beginnt das Verbotene. Und da wird die Regierung ein Problem haben, wenn sie gleichzeitig massenweise Antisemitismus importiert, Universitäten und ganze Stadtteile zur No-Go-Area macht, und dann anderen Antisemitismus vorwerfen will.

Deshalb ist es eigentlich noch zu früh, das zu beurteilen. Man wird den Schlagabtausch beobachten müssen.

Vermutlich wird man hier zuerst einmal eine Einstweilige Anordnung beantragen. Das wird wohl sehr schnell bei einem Verwaltungsgericht landen, ich bin da jetzt aus dem Stand auch gar nicht sicher, wie da der Rechtsweg gegen Bundesbehörden aussieht. Interessant wird es auf alle Fälle. Peinlich kann es durchaus werden, wenn dann ausgerechnet ein als rechtsradikal bezeichnetes Medium zum Verteidiger der Pressefreiheit wird.

Das Problem, das ich nun habe, ist, dass ich „Compact“ nie gelesen habe und nicht kenne, außer dass ich den Namen schon mal gehört habe. Vor allem deshalb, weil mir neulich Leser vorwarfen, dass ich „Compact“-Werbung im Blog zuließe, obwohl ich auf die Auswahl der Werbung gar keinen Einfluss habe – es auch sachlich falsch, denn die Werbung stammte vom linksextremen Campact, mit „a“, nicht mit „o“, das hatten einige Leser verwechselt.

Einmal hatte ich tatsächlich auf eine Compact-Publikation verwiesen, nämlich zu den Unruhen in Frankreich, wo ich schon dazu geschrieben hatte, dass ich das nicht einschätzen kann und Compact als „rechtsradikal“ bezeichnet wird, es aber weitere Publikationen in dieser Richtung gibt. Das Video ist seit dem Verbot nicht mehr zugänglich, aber soweit ich mich erinnern kann, hat sich die Darstellung auch bestätigt, war keine „fake news“.

Deshalb stehe ich nun vor dem Problem, dass ich „compact“ nicht beurteilen kann, weil ich es nicht kenne, und mir deshalb mit den Maßstäben schwer tue. Und ich empfinde es als Verletzung meines Wahlrechts, meines Zugangs zu Informationen, dass ich als Bürger, als Konsument vor vollendete Tatsachen gestellt werde, ohne mir eine eigene Meinung bilden zu können.

Ich denke aber, dass sich Faeser hier ein ziemliches juristisches Problem gebaut hat, denn die Pressefreiheit ist in der Verfassungsrechtsprechung und den Kommentaren sehr, sehr weit oben aufgehängt. Und einen Verlag zu verbieten, indem man ihn einfach als Verein deklariert, ist sehr töricht, sehr selbstsicher oder sehr korrupt. Man weiß ja nicht, wer da heute auf den Richterstühlen sitzt. Insofern muss ich dem Vorgang einen gewissen positiven demokratischen Wert beimessen – denn er zwingt Deutschland effektiv dazu, sich zu offenbaren, wo die Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit heute sind – und wie man deren Überschreiten belegt. Das Ding könnte böse nach hinten losgehen.

Ich hoffe, es wird böse nach hinten losgehen.

Es gibt eine Meldung vom Verfassungsschutz:

„COMPACT“ verbreitet ein antisemitisches, minderheitenfeindliches und geschichtsrevisionistisches Weltbild in seinen Publikationen. Zudem werden verschwörungsideologische Erzählungen für die eigenen Zwecke politisch instrumentalisiert. Hauptmerkmal vieler der verbreiteten Beiträge ist zudem die Agitation gegen die Bundesregierung und allgemein das politische System Deutschlands.

So?

Ist nicht der ganze linke Komplex, dazu die arabische Migrationsflut, zutiefst antisemitisch? Ist nicht der Genderismus/Feminismus „minderheitenfeindlich“ gegen „alte weiße Männer“? Ist nicht die gesamte Politik geschichtsrevisionistisch, wenn sie uns einreden will, dass Computer von Frauen erfunden seien, Mozart und Beethoven schwarz waren und Europa eigentlich von Arabern erbaut und vom Islam plagiiert sei? Oder zu behaupten, dass es keine Geschlechter gäbe und die nur eine Erfindung des 17. Jahrhunderts seien?

Ist es nicht geschichtsrevisionitisch, Bücher wie Pippi Langstrumpf, Jim Knopf, Lederstrumpf umgeschrieben werden?

Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.

Das habe ich heute mehrfach gehört. Worauf diese Einschätzung beruht, habe ich dagegen nie gehört. Was ich gehört habe, ist, dass sich Faeser und Verfassungsschutz nicht als Verfassungsschutz, sondern als Ampelkoalitionsschutz betätigen, dass es um einen Regierungs- und Mehrheitenschutz geht. Und das ist selbst verfassungswidrig, weil das Abwählen der Regierung – selbst wenn man es „stürzen“ nennt – elementarer Bestandteil von Demokratie ist. Ich will aber zu bedenken geben, dass Nancy Faesers Auffassung von „Demokratie“ sich von meiner diametral zu unterscheiden scheint. Ich bin da eher so bei den alten Griechen, während Faeser da näher bei Lenin und Ulbricht zu liegen scheint.

Es gibt noch eine Informationsseite, in der aber auch nur Blabla steht.

Dann gibt es eine Seite des Bundesinnenministeriums, wo sie das mit Art. 9 GG und § 3 Vereinsgesetz stützen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Verfassungsrechtlich würde man tatsächlich argumentieren können, dass es auf die konkrete Rechts- und Ausgestaltungsform, also ob eingetragener Verein oder GmbH, nicht ankommt, zumal Absatz 1 die ja nebeneinander stellt und Absatz 2 sich damit wohl auf beide bezieht. Darüber haben sich viele gewundert, und es ist auch etwas weit hergeholt, aber das sehe ich jetzt gar nicht als so augenfällig rechtswidrig oder angreifbar an, weil die Verfassung nicht das Ziel hat, die einzelnen Gesellschaftsformen voneinander zu differenzieren. Die RAF war auch kein eingetragener Verein.

Und es ging auch nicht, wie in den Medien mitunter gemeldet, nur vom Innenministerium aus:

Seit den frühen Morgenstunden durchsuchten 339 Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf richterliche Anordnung 14 Objekte. Dabei wurden Magazine, Smartphones, IT, Bargeld, Gold, Datenträger, Dokumente, Merchandising-Artikel und sonstige im Online-Shop des Vereins vertriebene Produkte, Bühnentechnik, Fahrzeuge, Büromöbel, Firmenkonten und Kontounterlagen beschlagnahmt. Die Webseiten sind bereits gesperrt. Die Social-Media-Plattformen, auf denen die verbotene rechtsextremistische Organisation Kanäle betreibt, wurden wegen deren Abschaltung kontaktiert.

Und das irritiert mich jetzt. Nämlich bezüglich der zuständigen Gerichte. Einerseits wäre der Rechtsweg gegen ein Verbot – wie auch in den Medien, etwa dem ZDF, teils erwähnt – der Verwaltungsrechtsweg. Und ein Verbot ist auch eine Verwaltungsangelegenheit. Wenn aber eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme richterlich angeordnet war, dann geht es wohl um Strafrecht. Da könnten sich zwei Gerichtswege ins Gehege kommen – vor allem, weil die unterschiedliche Auffassungen von Verfassungsrecht haben. Strafrichter tun sich mit Verfassungstreue oft ganz schwer, schwerer als Rechtsradikale.

“Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen,“ “so Bundesinnenministerin Faeser.

Die “COMPACT-Magazin GmbH” verbreitet mit einem monatlich erscheinenden “COMPACT-Magazin” und dem Online-Videokanal “COMPACT-TV” sowie in zahlreichen sozialen Medien antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Durch die Popularisierung und der weitreichenden Verbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut der “Neuen Rechten” propagiert sie ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht “ethnisch Fremde” aus dem Staatsvolk ausschließen will.

Das hört sich nach einer meinungspolizeilichen Maßnahme an. Und das könnte ganz übel schief gehen, denn Antisemitismus, Rassismus, Minderheitenfeindlichkeit, Geschichtsrevisionismus, Verschwörungstheorien sind keine bestimmten Rechtsbegriffe. Eigentlich sind es nicht einmal unbestimmte Rechtsbegriffe, sondern Gefasel. Geschichtsrevisionismus fiele unter Unwahrheit, und Lügen ist nicht per se rechtswidrig. Es gibt sogar Urteile des BVerfG, wonach die Meinungsfreiheit nicht einmal an Wahrheit gebunden ist. Verschwörungstheorien sind auch nicht verboten. Der Rest fällt unter Meinungsfreiheit.

Und damit laufen sie in das Problem der Maßstäbe:

Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Verfassungsrechtler würden also fragen: Was ist der Maßstab. Und warum sollen für Linke andere Maßstäbe gelten können als für Rechte?

Wäre ich Rechtsanwalt, würde ich mir jetzt ernsthaft überlegen, den Fall zu übernehmen, allein schon um Nancy Faeser damit abzuschießen, denn das bietet so viele Ansatzpunkte für Rechtsrügen, dass man da schon juristisch Dauerfeuer schießen kann.

Vor allem die Formulierung „das nach ihrer Ansicht “ethnisch Fremde” aus dem Staatsvolk ausschließen will“ halte ich für hoch angreifbar und extrem kritisch, denn das ist eine zulässige Meinung. Es gibt kein Gebot, keinen Verfassungsgrundsatz, wonach man den Staat gegenüber anderen öffnen oder sich dieser Meinung anschließen müsste. Es geht hier darum, dass Nancy Faeser mit Staatsgewalt ihre persönliche Meinung durchsetzen lässt. Auffassungen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, um das mal auf eine Kategorie runterzubrechen, halte ich für eine zulässige und verfassungsrechtlich geschützte Meinung. Man darf politisch anderer Meinung als die Ampelkoalition sein.

Die Inhalte der “COMPACT-Magazin GmbH” zielen auch darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Ihnen werden pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zugeschrieben. Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden.

Und?

Ist das falsch? Oder haben wir da eine Gewaltneigung und einen Hang zur Kriminalität?

Was ist, wenn die das belegen?

Geht es hier darum, marxistische Gleichheitsideologie mit staatlicher Gewalt durchzusetzen?

Oder ist die Gewalt schon so fortgeschritten, dass jeder verhaftet wird, der sagt „Der Kaiser ist nackt“?

Wie naiv, wie ignorant, wie unwissend muss man eigentlich sein, um die Gewaltneigung und Gewaltpräferenz vieler arabischer Volksgruppen in Abrede zu stellen? Kann es vielleicht sein, dass Nancy Faeser von Arabern nicht mehr weiß, als dass sie jährlich ein lächerliches Lächelbild mit Gratulation zum Zuckerfest auf Instagram oder TikTok veröffentlicht?

Ich zitiere, weil sich das gerade so seltsam trifft, meinen Artikel von gestern zur Wende bei der TAZ, denen das plötzlich auch zuviel und zu angreifbar wird mit der Migration, und die da schrieben

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat nicht recht, wenn er erklärt, in Deutschland sei Migration das größte Problem. Aber die ungeregelte, die über Schlepper und offene Grenzen ermöglichte Einwanderung markiert ein Problem, das politisch von Konservativen und Rechtsex­tremen bewirtschaftet wird. In den vergangenen 15 Jahren, insbesondere im „Wir schaffen das“-Jahr 2015, als Hunderttausende aus Syrien, Irak, Afghanistan nach Deutschland flüchteten, hatte diese Art der Einwanderung den Aufstieg der Rechten erheblich befördert. Über viele Monate füllten sich allerorten in der Republik Sporthallen, Schulen, Gewerbegebietshallen als Aufnahmequartiere.

Grüne und Linke haben das meistens nicht so recht realisiert. Die Quartiere, in denen die meisten der Geflüchteten leben, kennen sie in der Regel nicht. Sie wissen, wie man die eigenen Kinder nicht mit Flucht konfrontiert. Und sie wissen oft auch nicht, dass in vielen Grundschulen Kinder kein Deutsch können. Wer die eigene Brut sicher und störungsfrei durch das Bildungsmeer segeln lassen will, findet Wege: Privatschulen, christlich orientierte Schulen, alternative Schulen.

Kann das sein, dass Nancy Faeser da noch immer in ihrer islamophilen Traumwelt lebt, und gerade versucht, die Realität, repräsentiert durch Compact, zu verbieten und zu beschlagnahmen, weil sie Realität nur für einen traumstörenden Diskurs hält? Dass sie versucht, Ideologie mit Staatsgewalt gegen Realität durchzusetzen?

Das könnte denen so auf die Füße fallen, dass die Regierung daran zerbricht – falls die Ampel nicht sowieso schon weg ist, bevor das ernstlich gerichtlich untersucht wird.

Vor allem halte ich zwei Aspekte für widersprüchlich und damit für im verfassungsrechtlichen Sinne genickbrechend:

  • Rechtlich behauptet Faeser

    “COMPACT-Magazin GmbH” wurde verboten, weil es sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Bei der Verwirklichung seiner verfassungsfeindlichen Ziele nimmt “COMPACT-Magazin GmbH” eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein.

  • Zum Tatsächlichen führt sie aber aus, Compact sei gegen die Einwanderung von Arabern.

Entgegen Faesers Auffassung ist die arabische Einwanderung aber nicht Teil unserer Verfassungsmäßigen Ordnung. Man kann dagegen sein, ohne gegen die Ordnung zu verstoßen. Es ist nicht Teil der Verfassung, dass Hinz und Kunz, Ahmed und Amadou hier einfach einmarschieren, sich für Deutsch erklären und Haus und Bürgergeld beantragen können.

Deshalb halte ich das so, zumindest nach dem, was öffentlich bekannt wurde, nicht haltbar, nicht vertretbar ist. Da passen das herangezogene Recht und die behaupteten Tatsachen schlicht nicht zusammen. Und das ist jetzt nicht einfach nur eine erste Einschätzung. Hört der mal zu:

Sie sagt, dass sie die verboten habe, weil sie antisemitisch seien, weil sie Jüdinnen und Juden und Menschen mit Migrationsgeschichte hetzten.

Das halte ich für so nicht haltbar, denn letztlich macht sie hier den Tatbestand der Abweichung von der von der Regierung vorgegebenen Einheitsmeinung zum Vorwurf. Zumindest in der veröffentlichten Version, unklar ob sie im Verfahren mehr in der Hand haben. Aber damit kann sie – und damit auch die Regierung, die Koalition – so richtig Schiffbruch erleiden. Ich halte das für gut angreifbar, weil der Sachverhalt die Rechtsfolgen nicht trägt, und die Rechtsfolgen ein schwerer Grundrechtseingriff sind.

Seltsam finde ich auch, dass schon mit dem Vorgang an sich eine „FAQ“ veröffentlicht wurde, also die Antworten auf die Fragen vor den Fragen veröffentlicht wurden.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass sie gute Anwälte haben.

Denn haben sie schlechte Anwälte, kommt Faeser damit durch und der Anfang der großen Zensur, der Entfernung jeder abweichenden Meinung ist gemacht.

Haben sie gute Anwälte, dann sind Faeser und Haldenwang erledigt. Und mit ihnen dann wohl die Ampelkoalition.

Das wird jetzt richtig interessant und richtig wichtig.

Was man allerdings jetzt schon ablesen kann, ist, wie schlecht unsere Medien und unser Rundfunk sind. Die verteilen alle nur noch die Regierungspropaganda, reichen die völlig unkritisch und gehorsam durch.

Kritik habe ich gefunden, aber nur wenig. Ausgerechnet im ZDF hatte Sarah Tacke zwischen den Zeilen zu verstehen gegeben, dass sie das für wackelig hält und sie das Verbot eines Presseprodukts für schwierig hält.

Und ausgerechnet der linke Tagesspiegel zitiert Kubicki mit Titelzeile: Bundestagsvize Kubicki zu Compact-Verbot: „Sollte der Beschluss aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) äußert sich skeptisch bezüglich der Umsetzung des Verbotes. Kubicki moniert, dass per Vereinsrecht ein Magazin verboten wurde – und warnt vor möglichen Klagen. „Aber sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, so Kubicki.

Gut möglich, dass Faeser sich da verzockt, zu hoch gepokert hat.

Juristisch halte ich das Verbot für viel leicht anzugreifen als zu verteidigen.

Die eigentliche Frage ist aber nicht, ob das Verbot zu halten ist. Die Frage ist, wie jemand mit einer solchen Auffassung von Verfassung und Grundrechten jemals Innenministerin werden und andere als verfassungsfeindlich beschimpfen konnte.