Ansichten eines Informatikers

„respektlos“, „unfähig“, „ehrlos“, „habgierig“, „Lügner“ sind strafbare Beleidigungen.

Hadmut
13.8.2024 14:40

Aktuelles aus der Rechtsprechung.

Oder: § 1984.

Der SWR: Politiker auf Facebook beleidigt: Biberacher zu Geldstrafe verurteilt

Was darf auf sozialen Medien geteilt werden und was nicht? Wann verstößt ein Beitrag gegen das Gesetz? Mit diesen Fragen hat sich das Amtsgericht Biberach auseinandergesetzt.

Ist es noch freie Meinungsäußerung oder schon öffentliche Beleidigung? Das hatte das Amtsgericht Biberach am Dienstag zu klären. Der Angeklagte, ein 69-jähriger Biberacher, hatte im März 2023 auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil einen provokanten fremden Beitrag geteilt. Dieser beinhaltete eine Abbildung, die dem Plakat des Mafiafilms “Der Pate” nachempfunden war.

Zu sehen sind darauf laut Amtsgericht hochrangige deutsche Politikerinnen und Politiker. Sie werden unter anderem mit den Attributen “respektlos”, “unfähig”, “ehrlos” und “habgierig” beschrieben. Zudem werden sie als “Lügner” bezeichnet.

Der Vorsitzende Richter sah in der Verhandlung am Dienstag die in der Veröffentlichung enthaltenen Worte als eine Überschreitung der freien Meinungsäußerung.

Wie in 1984: Man unterbindet jede Kritik an der Politik, indem man einfach alle kritischen Worte aus der Sprache verbietet und entfernt. Man darf Politiker nicht mehr „unfähig“ nennen.

Zugrunde liegt wieder das übliche Schema:

Aufgefallen war der anstößige Beitrag der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamtes.

Verurteilt wurde der Angeklagte wegen Beleidigung von Personen öffentlichen Lebens.

Das Bundeskriminalamt wächst sich zunehmend zur Behörde für politische Verfolgung aus. Eigentlich müssten Deutsche als Dissidenten im Ausland Asyl wegen politischer Verfolgung erhalten.

Wäre das Bundeskriminalamt eine Partei, müsste man über einen Verbotsantrag nachdenken.

Ich nähere mich der Überzeugung an, dass man diesen Staat dann auch einfach aufgeben sollte. Eigentlich sollte man nur noch so kleine, weiße Fähnchen drucken lassen, die man dann allen politisch Korrekten in die Hand drückt, auf denen nur noch „Viel Spaß!“ steht.

Meine Meinung vom Bundeskriminalamt war nie sonderlich hoch, insbesondere nicht, seit ich in Sachen Vorratsdatenspeicherung und Kinderpornosperre mehrmals mit denen beruflich zu tun hatte und Inneneinsichten gewonnen habe. Seriös haben die auf mich nie gewirkt. Aber inzwischen geht mir die Frage durch den Kopf, in welchem Verhältnis der Nutzen und der Schaden für Demokratie und Rechtsstaat zueinander stehen.

Vor allem würde mich durchaus mal die Frage interessieren, worauf deren Zuständigkeit für Beleidigung beruht. Sowas ist eigentlich Ländersache. Das BKA ist zwar auch für den Schutz von Verfassungsorganen und damit dem Bundestag und der Bundesregierung zuständig, ich bezweifle aber, dass auch Beleidigung darunter fällt.

Insbesondere würde mich hier dann aber auch mal das Urteil mit Begründung interessieren. Der Beschreibung nach würde ich vermuten, dass das Problem hier wohl darin gelegen haben dürfte, dass auf de Plakaten keine inhaltliche Auseinandersetzung stattgefunden haben könnte. Das hört sich so an, als hätte man nur die Politiker gezeigt und dann „unfähig“ druntergeschrieben. Sowas geht dann auch nicht. Aber das würde ich dann schon mal gerne genau nachlesen, das ist ja jetzt nur eine Interpretation und Vermutung meinerseits. Vor allem würde mich die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des BKA interessieren.

Vor allem aber stört mich, dass man bei solchen Fällen immer nur von „Beleidigungen“ in deutscher Sprache hört. Andere Sprachen bleiben da folgenlos.

Bitte um Hinweis, falls irgendwem das Urteil oder Aktenzeichen unterkommt.