Ansichten eines Informatikers

Ein Angriff mit Regierungsgeruch

Hadmut
14.8.2024 23:12

Es gibt einen aktuellen Frontalangriff gegen mich und meine Tätigkeit als Sachkundiger für Parlamente.

Und es wirkt auf mich, als hätten sie Angst. Richtig Angst.

[Langer Text; Leseempfehlung: Dazu eine große Schüssel frischen Popcorns bereitstellen und die Ohren vorher mit etwas Hautcreme bestreichen, damit sie vom vielen Schlackern keine Risse bekommen. Nachtrag1]

Das mir bis Sonntag gänzlich unbekannte Käseblatt „Kontext Wochenzeitung“, von dem ich vorher noch nie gehört habe (oder mich zumindest nicht im Geringsten daran erinnern könnte), hat heute einen frontalen Hetzartikel über mich veröffentlicht. Ein ganzer Artikel, nur über und gegen mich.

Ich habe lange überlegt, ob ich darauf überhaupt eingehen soll (Streisand-Effekt), weil das offenbar sowieso niemand liest. Normalerweise schreiben mir sofort ein Dutzend Leser, wenn ich mal irgendwo auch nur in einem Nebensatz kurz erwähnt werde. Hierzu haben mir bisher nur zwei Leser (es ist abend, inzwischen drei) geschrieben, und das auch nur, weil ich gefragt hatte, wer die TAZ abonniert hat (nur einer – und es meldeten noch zwei, die einen kennen, der das getan hat), denn

Kontext: Wochenzeitung (Eigenschreibweise KONTEXT:Wochenzeitung) ist eine deutsche Wochenzeitung, die mittwochs als Internetzeitung erscheint und samstags als unabhängige Beilage der taz.am wochenende. Die Zeitung finanziert sich nach eigenen Angaben großteils über regelmäßige Spenden[1] und wurde im Dezember 2020 von rund 1.500 Personen unterstützt.[2] Sie wird vom Verein Kontext: Verein für ganzheitlichen Journalismus e. V. herausgegeben.[1] Ihr Ziel ist nach eigenen Angaben qualitativ hochwertiger, unabhängiger Journalismus, den sie bei den durch Anzeigenkunden finanzierten Medien in Gefahr sieht. Mitgründer Josef-Otto Freudenreich bezeichnet das Blatt als kritisch und links.[3]

Die TAZ liest schon kaum jemand, und die Wochenzeitung ist ihre Beilage. (Anmerkung: Ich finanziere mich durch Werbung, und es gibt da überhaupt keine Einflussnahme, ich weiß ja nicht einmal, wer alles Werbung in meinem Blog schaltet. Das Argument stimmt also nicht. Der Punkt dürfte wohl eher sein, dass sie die Mindestzugriffszahlen nicht erreichen, um Werbung zu bekommen, und deshalb bei ihnen viele Werbefelder leer bleiben dürften. Es ist nämlich gar nicht so einfach, eine Seite anzubieten, die auch mit Werbung befüllt wird und Geld einbringt. Von Spendern ist man dagegen richtig abhängig, wenn man darauf angewiesen ist.)

Wahrscheinlich sorge ich mit diesem Artikel hier eher dafür, dass deren Artikel überhaupt bemerkt wird.

Am Sonntag abend, ich hatte mich gerade gesetzt, um die Abschlussfeier der Olympischen Spiele zu schauen, kam eine Anfrage von eben dieser Anna Hunger von der Kontext Wochenzeitung rein, von der ich noch nie etwas gehört hatte und per Google fand, dass die links sind, in die TAZ eingelegt werden und ihren Unterhalt nicht selbst verdienen können. Da dachte ich gleich „Nachtigall, ick hör dir trapsen…“. Dazu unten mehr. Viel mehr. Deshalb übrigens auch meine Frage, ob jemand die TAZ abonniert hat, und meine Vermutung, dass mir jemand das Ding mit der Oikophobie untergejubelt hatte, weil das so minutengenau da reinpassen würde.

Mir kam die Sache sofort faul vor, denn die Anfrage drehte sich direkt und unmittelbar um meine Stellungnahme für den Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung, die ihnen offenbar überhaupt nicht passte, und die sie unbedingt madig machen und abschießen wollten. Was mich doch sehr aufhorchen ließ. Denn dafür, dass ich im Gutachten recht deutliche Worte und Inhalte gewählt hatte, und das immerhin in der Bundestagsdebatte angesprochen worden war, kam von offizieller Seite verblüffend wenig Reaktion – nämlich gar keine. Nur von Leser und aus der Öffentlichkeit kamen ein paar lobende Kommentare. Weil ich während er Anhörung gerade auf Zypern war und die Anfrage bei mir sehr, sehr kurzfristig reingekommen war (ich hatte das wirklich in der Frist gerade so fertig bekommen, weil ich gerade sonst nichts Wichtiges zu tun hatte und dafür auf Baden im Meer verzichtet hatte), deren Spesenordnung auch keine Anreise aus dem Ausland vorsieht, war ich per Videokonferenz zugeschaltet, und konnte mich aber nicht äußern, weil Bild und Ton von denen zu mir einwandfrei, Bild von mir zu denen auch einwandfrei, aber Ton von mir zu denen stark gestört. Ich hatte das damals diplomatisch damit erklärt, dass am Tag vorher gerade der Krieg in Gaza angefangen hatte und die deshalb massiven Internetverkehr entlang der Mittelmeerleitung haben, mittlerweile habe ich aber den Verdacht, dass das gezielt sabotiert worden war, um mir das Wort abzudrehen. Und jetzt, 10 Monate später, kommt so ein Käseblatt daher und mokiert sich über meine Stellungnahme?

Eine, über die sie selbst schreiben

Hat Kulturwissenschaften und Kunstgeschichte studiert, Ausbildung an der Reportageschule Günter Dahl, danach freie Autorin für die Agentur Zeitenspiegel. Mittlerweile Chefredakteurin von Kontext.

Wer wäre schließlich besser geeignet als eine mit Kulturwissenschaft und Kunstgeschichte, um die Stellungnahme eines Informatikers zu Problemen der Vorratsdatenspeicherung zu beurteilen?

Die TAZ sagt etwas mehr über sie:

Anna Hunger, geboren 1980, ist zwar kein Gründungsmitglied der Wochenzeitung “Kontext”, aber beinahe von Anfang an dabei und mittlerweile fest angestellt in der Stuttgarter Redaktion.

Zu ihren Themen gehören oft Rechtspopulisten – vom Kopp-Verlag bis zur AfD. Zur Abwechslung schreibt sie aber auch mal gern über das Heimatdorf von Schlagerstar Andrea Berg oder philosophiert mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann übers Heimwerken. Wie das Zeitungmachen geht, hat Anna Hunger bei “Kontext” gelernt, die Leidenschaft für den Beruf als freie Autorin bei der Agentur Zeitenspiegel und das Handwerk auf der Zeitenspiegel Reportageschule Günter Dahl. Ihre Magisterarbeit hat sie über die soziale Praxis der Schwaben geschrieben, jeden Samstag Flur und Hof zu fegen. Anna Hunger ist damit wohl weltweit die einzige Kehrwochen-Expertin.

Mit Sitz in Stuttgart, wo die Grünen hausen.

Das ganze Ding riecht danach, eine Propagandanummer, ein Parteianhängsel zu sein, oder eher des linken Flügels, das sich nur als Presse, als Zeitung tarnt. Wäre mal interessant zu erfahren, wer denn deren „Spender“ sind. Oder besser gesagt, Finanziers.

Dröseln wir die Sache also mal auf.

Tut mir leid, aber dazu muss ich etwas ausholen, um die Sache verständlich zu machen.

Was ist ein Zeuge?

Ich bitte um ein wenig Geduld, der Zusammenhang erschließt sich gleich.

Zunächst etwas juristische Fortbildung. Was ist ein Zeuge im deutschen Recht?

Nun, ein Zeuge ist im deutschen Recht eine genau bestimmte und identifizierte, natürliche Person (also ein Mensch, kein Unternehmen oder so etwas, und zwar ein eindeutig benannter) der über genau zwei Dinge (nicht mehr und nicht weniger) aussagen kann:

  • Eigene unmittelbare Sinneswahrnehmungen seiner körperlichen Sinne: Ich habe gesehen, gehört, gefühlt, geschmeckt, gerochen.

    Beispiel: „Ich habe gesehen, wie dieser Mann mit einer Pistole in die Bank ging.“ Aber: „Ich habe gehört, dass die Susi gesagt hat, dass der Mann in die Bank geht.“ ist nur eine Zeugenaussage über Susi, aber nicht über den Mann, weil nicht unmittelbar wahrgenommen. Indirekt geht nicht.

  • Innere Vorgänge des Zeugen selbst, Gefühle, Entscheidungen, Gedanken.

    Beispiel: Ich hatte Angst. Ich habe mich bedroht gefühlt. Ich wollte das nicht. Ich wollte mein Geld zurück. Es hat weh getan, ich hatte Schmerzen.

Schlussfolgerungen gehören nicht mehr dazu. Ein „Ich nahm an, dass er die Bank überfallen hat, weil das so aussah“ ist keine Zeugenaussage, weil Schlussfolgerung. Nur „Der Mann kam aus der Bank, hatte in der einen Hand eine Pistole, in der anderen einen Geldsack“ wäre eine Beobachtung und Zeugenaussage. Aber durchaus ein „Ich bin dem Mann gefolgt, weil ich annahm, dass er die Bank überfallen hat“ ist ein innerer Entscheidungsvorgang des Zeugen.

Paradebeispiel für innere Vorgänge: Vergewaltigungsprozesse. „Ich wollt das nicht. Ich hatte Angst. Es tat weh.“ – auch das fällt unter Zeugenaussagen, weil innere Vorgänge. Aber ein „Ich nahm an, er wollte mich vergewaltigen“ ist schon mindestens grenzwertig.

Zur Vernehmung eines Zeugen gehören unerlässlich und zwingend folgende Angaben:

  • Es muss genau und eindeutig bezeichnet und geklärt sein, wer der Zeuge ist. Es gibt keine anonymen Zeugenaussagen.
  • Es muss genau bezeichnet werden, wer der Beschuldigte und was der Tatvorwurf (oder in anderen Verfahren, wer die Parteien und was der Streitgegenstand) ist, damit der Zeuge erstens seine Zeugnisverweigerungsrechte etwa wegen Verwandtschaft oder eigener Beteiligung prüfen kann, zweitens, damit er weiß, worauf sich die Fragen beziehen, und drittens, damit er abschätzen kann, wo die Grenzen seiner Aussagepflicht liegen, denn ein Zeuge muss nicht jegliche Fragen beantworten, sondern immer nur „zur Sache“ aussagen – deshalb entsteht die Aussagepflicht überhaupt erst, wenn man ihm gesagt hat, was „die Sache“ ist. Vorher entsteht keine Aussagepflicht.
  • Es muss ein Beweiszweck genannt werden: Worüber soll überhaupt Beweis erhoben werden? Ein allgemeines Ausfragen gibt es nämlich im deutschen Recht nicht. Das ist ähnlich, wie bei einer Hausdurchsuchung. Ein „schaut Euch mal um, ob Ihr etwas findet“ oder „Wühlt mal alles durch“ gibt es nicht. Es muss einen Zweck geben, wonach gesucht wird, und nur daran kann sich die Suche orientieren, und sie ist beendet, wenn der Zweck erfüllt ist. So wird man beispielsweise keine 2-Zimmerwohnung auf der Suche nach einem gestohlenen LKW durchsuchen können, um zu sehen, ob der im Küchenschrank versteckt ist.
  • Zeugenaussagen werden in Strafsachen in der Regel doppelt abgegeben, nämlich einmal im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und/oder Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung, müssen aber ohne Ausnahme dann, wenn sie von Bedeutung sind, in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht wiederholt und von den Richtern unmittelbar zur Kenntnis genommen werden.
  • Es gilt der Grundsatz der Mündlichkeit: Die Vernehmung und die Aussage haben mündlich und persönlich zu erfolgen, weil dazu auch gehört, dass sich die Richter – Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den volkstümlichen Unfug von „da steht Aussage gegen Aussage“ gibt es nämlich nicht – ein persönliches Bild vom Zeugen machen. Wie sagt der aus, wirkt er glaubwürdig, verheddert er sich und so weiter. Inzwischen erlaubt man Zeugenaussagen gelegentlich auch per Video, aber nur live. Nicht als Aufnahme.

    Deshalb können Zeugenaussagen auch immer nur etwas sein, was man mündlich vortragen kann. Ein Foto oder Video vorzulegen ist keine Zeugenaussage. Durchaus aber, dass man das Video selbst gemacht und nicht verändert hat.

    Davon gibt es eine Ausnahme: Zeugenvernehmungen (und, dazu kommen wir noch, Beschlagnahmungen) durch Polizei und Staatsanwaltschaft kann man mit deren Einverständnis abwenden, indem die die Fragen schriftlich stellen und man schriftlich antwortet, etwa um die Sache zu beschleunigen und vor allem, um dem Zeugen Schaden zu vermeiden, weil es ja ruf- und geschäftsschädigend sein kann, wenn die Polizei mit Streifenwagen anrückt und einen vernimmt oder den Laden durchsucht, oder man quer durch Deutschland zur Vernehmung anreisen müsste. Auch das ersetzt aber nur die Zeugenaussage, kann also inhaltlich nicht über das hinausgehen, was man als Zeuge sagen müsste, weil es ja nur dazu dient, diese Vernehmung abzuwenden. Und ist erst dann möglich, wenn man auch unmittelbar im Aussagezwang steht, sonst müsste man ja nichts abwenden. Und es geht nur gegenüber Polizei/Staatsanwaltschaft, aber nicht vor Gericht.

  • Ein Zeuge ist in keiner Weise verpflichtet, über seine Vernehmung oder deren Inhalt Stillschweigen zu bewahren. Im Gegenteil, da eine Zeugenvernehmung am Ende immer vor Gericht stattfinden muss, und die Verhandlungen in der Regel öffentlich sein müssen, ist eine Zeugenaussage ihrer Natur nach immer ein öffentlich’ Ding.

Auskunftsersuchen gegenüber Banken

Ich habe ja mal die Sache mit der Vorratsdatenspeicherung gemacht, und Auskunftsersuchen gegenüber Telekommunikationsdienstleistern sind ein besonderes Ding, dafür gibt es in StPO, TKG und einigen anderen Stellen besondere Paragraphen, die das besonders regulieren. Da gelten also ganz andere Regeln.

Bei Banken ist das nicht so.

(Ich habe das die letzten Wochen und Monate in der Rechtsliteratur recherchiert, hier nur eine Kurzdarstellung ohne Quellen.)

Da gibt es zwar ein paar bankenspezifische Sachen in den Geldwäschegesetzen, und BaFin und sowas, aber strafprozessual und auch geheimdienstrechtlich sind Banken überhaupt nichts besonders und werden behandelt, wie jeder andere auch. Beispielsweise hat der Verfassungsschutz (bisher, das will man gerade ändern) keinen Auskunftsanspruch gegenüber Banken.

Erstaunlicherweise gibt es auch kein gesetzliches Bankgeheimnis. Das Bankgeheimnis ist einfach nur Tradition und steht in den AGB, und wird quasi durch das Datenschutzrecht auch gesetzlich umgesetzt, aber auch da nicht als Besonderheit, sondern Banken werden behandelt wie jeder andere auch.

Die Staatsanwaltschaft und in ihrem Auftrag auch die Polizei (ähnlich, aber nicht gleich auch ein Gericht, weil die keinen Beschluss einholen müssen, sondern ihn gleich selbst machen) hat nun zwei Wege, Auskünfte von einer Bank einzuholen:

  • Die Zeugenvernehmung nach § 163 Absatz 3 StPO:

    § 163 Abs. 3 Strafprozessordnung:

    Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Gericht vorbehalten.

    Und weil das für alle gilt, gilt das auch für – nein, eben nicht für Banken, weil Banken juristische Personen sind – Bankmitarbeiter. Man kann eine Bank nicht als Zeugen vernehmen. Man kann aber deren Mitarbeiter als Zeugen vernehmen. Muss sie dann aber eben auch direkt persönlich laden.

    Mitarbeiter können aber nur dann als Zeugen vernommen werden, wenn sie eben Zeugen sind. Weil nur „Zeugen“ nach § 163 Abs. 3 verpflichtet sind. Andere Menschen nicht.

    Wenn also ein Banküberfall passiert, jemand mit dem Geldkoffer eine Million in bar einzahlt oder abholt, jemand sich vom Bankberater über einen Kredit beraten lässt, oder auch, wie früher, ein Überweisungsformular auf Papier dem Mitarbeiter übergibt – all das sind Vorgänge, bei denen ein Mensch dabei ist, sie unmittelbar mit seinen Sinnesorganen wahrnimmt und als Zeuge darüber aussagen kann.

    Für eine elektronisch vom Computer ausgeführte Banküberweisung gibt es aber keine Zeugen, dafür kann man niemanden als Zeugen vernehmen.

  • Durchsuchung und Beschlagnahme nach §§ 94 bis 98 StPO:

    § 94 StPO Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken

    (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
    (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.
    (4) Die Herausgabe beweglicher Sachen richtet sich nach den §§ 111n und 111o.

    § 95 Herausgabepflicht
    (1) Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern.
    (2) Im Falle der Weigerung können gegen ihn die in § 70 bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel festgesetzt werden. Das gilt nicht bei Personen, die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind.

    Und dazu zählen auch die Daten in der Bank.

    Es gibt zwar Streit darüber, ob Computerdaten überhaupt „Gegenstände“ sind, aber Juristen steigen vom Ergebnis her aufs Pferd und die herrschende Meinung sagt, man kann die Daten herausgeben, also müssen sie Gegenstände sein.

    Die Staatsanwaltschaft und in ihrem Auftrag die Polizei kann also zur Bank sagen, wir bräuchten zu diesem Beweiszweck jene Daten. Und dann kann die Bank die Daten in bestimmten Fällen „freiwillig“ herausgeben. Etwa, wenn keine Rechte Dritter betroffen sind, weil keine Kundendaten enthalten. Oder, wenn der Kontoinhaber zustimmt, etwa weil er geständig ist oder ihn die Daten entlasten.

    Ansonsten darf die Bank die Daten aber nicht „freiwillig“ herausgeben, weil sie durch Datenschutz und Bankgeheimnis daran gehindert ist. Denn erst wenn die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Beschluss mit Zwangsmaßnahmen gegen eine bestimmte natürliche Person (i.d.R. der Bankvorstand) beschließt, und die Beschlagnahme oder die Zwangsnaßnahme unmittelbar drohen, gibt es etwas, was man durch eine sogenannte „Abwendungsherausgabe“ oder „Abwendungsauskunft“ abwenden kann.

    Regel: Wo nichts abzuwenden ist, gibt es auch keine Grundlage für eine Abwendungsauskunft.

    Deshalb: Auskunft gegen den Willen des Kunden nur bei a) richterlichem Beschluss oder b) Staatsanwaltschaft mit Gefahr im Verzuge und nachlaufendem richterlichem Beschluss.

Das sind die zwei Wege, auf denen Staatsanwaltschaft und die von ihnen beauftragte Polizei an Bankdaten kommen. Und das heißt: Kontenaufstellungen nur auf dem zweiten Weg. Also ohne Einverständnis des Betroffenen nur mit richterlichem Beschluss.

Und um den zu kriegen, muss man den ganzen Kram wie insbesondere den Beweiszweck und gegen wen (natürliche Person) sich der Beschluss richtet angeben. Und der Richter muss das dann auch so sehen.

Und dann kommt noch das Krönchen obendrauf, das Sahnehäubchen schlechthin: Selbst bei einer ansonsten zulässigen Abfrage dürfen gar nicht alle Kontendaten abgerufen werden. Es müssen Filter, Suchkriterien angegeben werden, die die Abfrage auf den Beweiszweck einschränken. Es gibt da ein Beispiel, in dem sich jemand beim Bundesverfassungsgericht beschwerte, weil man viele Konten danach durchsucht hatte, wer einen bestimmten Betrag auf das Konto eines Online-Händlers von Kinderpornos überwiesen hatte. Und das Bundesverfassungsgericht sagte, das gehe in Ordnung, weil die Abfrage spezifisch auf einen bestimmten Betrag und ein bestimmtes Empfängerkonto eingeschränkt war, und der Beschwerdeführer ja gar nicht beschwert sei, denn weil er kein Kunde war, von ihm auch gar keine Daten übermittelt wurden.

Die Ausforschung meines Kontos

Kommen wir zur Causa Ricarda Lang.

Nachdem der geneigte Leser nun in Sachen Bank- und Strafrecht aufgeschlaut ist, schauen wir uns jetzt nochmal das Auskunftsersuchen des LKA Berlin bei der Deutschen Bank an:

Und wieder nun aufgeschlaute Leser sofort erkennen wird, stimmt daran einfach gar nichts:

  • Zeugenvernehmung nach § 163 Abs. 3 StPO, obwohl elektronische Banküberweisungen gar nicht wahrnehmbar sind, es gar keine Zeugen geben kann.
  • Keine natürliche Person als Empfänger, der „Zeuge“ ist überhaupt nicht benannt. Nicht erkennbar, wer überhaupt vernommen wird.
  • Der Beschuldigte (hier: ich) ist nicht genannt.
  • Der Strafvorwurf und die Straftat (hier: Eine angebliche „Beleidigung“) sind nicht genannt, das kommt daher wie Waffen-, Drogen-, Menschenhandel oder sonstige Verbrechen.
  • Der Beweiszweck fehlt, worüber Beweis erhoben werden soll.
  • „Erforderlich, einen Überblick über den Geldverkehr zu gewinnen“ gibt es strafverfahrensrechtlich gar nicht.
  • Es sind keine Such-/Filterkriterien angegeben.
  • Es besteht überhaupt kein Zusammenhang mit der vorgeworfenen Straftat.
  • Auch der Zeitraum steht in keinem Zusammenhang mit der vorgeworfenen Tat.
  • Ein Zeuge kann auch nicht verpflichtet werden, seine Zeugenaussage geheim zu halten, und begeht damit auch keine Strafvereitelung. In der Literatur zum Bankrecht ist beschrieben, dass wenn die Staatsanwaltschaft nicht will, dass die Ermittlungen bekannt werden, sie sie eben bleiben lassen muss.
  • Es gibt im ganzen deutschen Recht (bisher) keine Ermittlungshandlungen, die gegenüber dem Betroffnen über ihr Ende hinaus geheim zu bleiben haben. Im Gegenteil: Die Rechtswegsgarantie und das rechtliche Gehör erwingen sogar die Kenntnis.

An dem ganzen Ding stimmt einfach überhaupt gar nichts.

Es beißt einen schier in die Nase, dass es da nicht um Strafrecht ging, sondern das vorgetäuschte Strafverfahren ein Vehikel für eine Verfassungsschutzabfrage.

Der Verfassungsschutz nämlich

  • darf (bisher, dass will man gerade ändern) nicht auf Bankdaten zugreifen,
  • nicht gegen Einzelpersonen ermitteln,
  • nicht länderübergreifend ermitteln, ohne sauber begründete Amtshilfe beim betroffenen Bundesland zu stellen.

Und der Verfassungsschutz Berlin hat zugegeben, dass er die Daten aus diesem Strafverfahren hat.

Die Deutsche Bank

Und obwohl dieses Ding so offensichtlich stinkend faul ist, dass es einen direkt in die Nase beißt, beauskunftet die Deutsche Bank das Ding:

Und auch daran ist einfach alles falsch:

  • Es ist anonym, nicht einmal unterschrieben, und es geht nicht ansatzweise daraus hervor, wessen „Zeugenaussage“ das sein soll.
  • Eine CDROM mit rund 1500 Datensätzen ist keine „Zeugenaussage“, denn ein Zeuge könnte das ja in einer Vernehmung nicht selbst erzählen.

Es zeigt auch sehr deutlich, dass das nie als ernsthafte Zeugenaussage aufgefasst worden sein kann, denn es ist ja anonym. Jedem Zeugen in einem Strafverfahren muss klar sein, dass er letztendlich in einem Gerichtsverfahren vorgeladen, vernommen und vereidigt werden wird oder werden kann.

Wer wäre hier vorzuladen? Wer verantwortlich, wenn die Daten nicht stimmen?

Und wer will als Zeuge zwei Jahre lang alle meine Kontodaten mit Sinnesorganen beobachtet haben?

Das Ding ist so faul, dass man das nicht mehr mit Unfähigkeit erklären kann. Die Deutsche Bank setzt sich da, wohl routinemäßig, über jedes Recht hinweg. Und es fällt auf, dass es da zwar eine Datenschutzabteilung gibt, die sich aber völlig versteckt, nach außen nicht sichtbar ist, sich tot stellt. Datenschutzauskünfte werden, wenn überhaupt, stets vom Kundenservice beantwortet, und der ist so inkompetent und rechtsunkundig wie arrogant und herablassend.

Die Deutsche Bank pfeift einfach auf das Recht und stellt alles auf Durchzug.

Und da habe ich noch eine Perle: Die Deutsche Bank behauptet, sie sei „vom Datenschutz entbunden“:

was natürlich Unfug ist, es gibt keine „Entbindung“ vom Datenschutz. Und auch vom Bankgeheimnis ist man nicht entbunden, sondern es hindert die Bank im Gegenteil, die Daten „freiwillig“ herauszugeben und zwingt sie, wie oben beschrieben, einen richterlichen Beschluss mit der unmittelbaren Androhung von Zwangsmaßnahmen abzuwarten. Erst dann darf sie „abwendend“, aber eben nicht „freiwillig“ die Daten herausgeben.

Die Rechtskunde der Deutschen Bank ist ziemlich nahe bei Null, und deren Datenschutzbeauftragter stellt sich tot.

Zwar gibt es im Datenschutz durchaus Vorschriften, die

  • die Übermittlung von Daten an die Strafermittlungsbehörden zu Strafverfolgungszwecken erlauben,
  • und unter bestimmten Umständen (die hier nicht erfüllt sind) auch diese Übermittlung aus dem Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO ausnehmen.

Beides setzt aber voraus, dass überhaupt eine rechtmäßige Ermittlung vorliegt.

Das Datenschutzrecht erlaubt nicht, eine anonyme Zeugenaussage abzugeben, wo gar kein Zeuge ist, oder die Übermittlung von Daten in diesem Umfang als Zeugenaussage hinzustellen. Wie oben dargestellt: Es braucht eine korrekte Ermittlung und entweder einen richterlichen Beschluss, Gefahr im Verzuge (mit nachlaufendem Beschluss) oder das Einverständnis des Betroffenen.

Die Datenschutzabteilung der Deutschen Bank muss tief im Koma liegen.

Der Brüller ist aber: Dieses Schreiben entstand, nachdem der hessische Landesdatenschutzbeauftragte bereits eingeschaltet war und sein Mitarbeiter in der Sache mit der Bank korrespondiert und mindestens zweimal ausführlich telefoniert hat, davon mindestens einmal in Form einer ausführlichen Telefonkonferenz mit mehreren Teilnehmern.

Wie kann das sein, dass der Landesdatenschutzbeauftragte bzw. sein Mitarbeiter lange und mehrfach mit der Bank telefoniert, und die dann glauben, sie wären vom Datenschutz „entbunden“?

Das könnten sie nicht erklären, heißt es inzwischen.

Der hessische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Weil die Deutsche Bank in Frankfurt am Main sitzt, fällt das in die Zuständigkeit von Hessen. Da, wo Nancy Faeser herkommt.

Man wollte mich abwimmeln. Noch bevor ich überhaupt wusste, was da eigentlich passiert ist, hat man das Ding schon wieder zugemacht.

Just an dem Tag, an dem ich morgens bei der Staatsanwaltschaft zur Akteneinsicht war, und – noch ohne Kopien, nur per Handy-Foto aus den Akten erfahren hatte, was da überhaupt passiert ist, gerade nach Hause kam, einen Happen gegessen hatte, und den Datenschutzbeauftragten gerade die neuen Informationen zumailen wollte, kam dieser „Bescheid“ per E-Mail:

Sehr geehrter Herr Danisch,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 08.09.2023. Die Stellungnahme der Bank liegt mir nunmehr vor. Die Bank teilt darin mit, Ihnen mit Schreiben vom 11.09.2023 entsprechend Auskunft erteilt zu haben. Ein Hinweis darauf, dass Ihnen die Bank Geldwäsche vorwirft, ergibt sich weder aus den von Ihnen vorgelegten Unterlagen, noch aus der mir vorliegenden Äußerungen der Bank.

Grundsätzlich ist eine Auskunft nach Art. 15 DS-GVO vollständig, wenn die zur Person gespeicherten Daten beauskunftet werden. Wenn die Kündigung ohne Angaben von Gründen ausgesprochen worden ist, ist dieses datenschutzrechtlich entsprechend so zu beauskunften, wie es gespeichert ist.

Dieses ist Ihnen seitens der Bank auch so mitgeteilt worden. Um der Bank einen Verstoß gegen Art. 15 DS-GVO zur Last zu legen, müsste ich den Beweis führen können, dass die Bank unvollständig Auskunft erteilt hat. Dieses ist mir aufgrund der Sach-und Rechtslage vorliegend nicht möglich, weswegen ich vorliegend zu dem Prüfergebnis komme , dass die Auskunft gemäß Art. 15 DS-GVO nicht zu beanstanden ist.

Ich bedaure, Ihnen keine für Sie günstigere Mitteilung machen zu können.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim

Verwaltungsgericht Wiesbaden

Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden

erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Sie kann auch mittels eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe des § 55a Abs. 2 bis 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und dem Kapitel 2 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung erhoben werden.

Von der CDROM und der Übermittlung der Daten an das LKA kein Wort.

Also habe ich Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben.

Ein elendes Schriftsatz-Ping-Pong. Immer bis zu 6 Wochen Zeit und der Datenschutzbeauftragte, bzw. dessen Mitarbeiterin, die das macht, nutzt das bis zum Anschlag aus, nur um dann eigentlich gar nichts zu sagen. Ständig wiederholt: „Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.“

Der Standpunkt ist vereinfacht gesagt:

  • Kann ja sein, dass die Abfrage rechtswidrig war, aber für Berlin sind wir nicht zuständig.
  • Die Deutsche Bank konnte einfach darauf vertrauen, dass bei einer polizeilichen Anfrage alles seine Richtigkeit habe.

    Die Bank musste einfach gar nichts prüfen und beachten, weil wir der Polizei alle vertrauen. Recht brauchen wir eigentlich nicht mehr, die Polizei macht das alles für uns.

Stellt Euch mal folgende Situation vor: Ihr bekommt eine Vorladung zur Polizei, um als Zeuge eines Unfalls oder Überfalls vernommen zu werden, bei dem Ihr gar nicht dabei wart. Jeder halbwegs normale Mensch würde doch sagen „Tut mir leid, aber da war ich nicht dabei, dazu kann ich nichts sagen.“

Der hessische Landesbeauftragte für den Datenschutz meint aber, doch, doch, Du kannst und musst schon zu diesem Unfall aussagen, auch wenn Du gar nicht auf der Ladung stehst und das als Verteiler in den Hausbriefkasten geworfen wurde – denn Du kannst und musst darauf vertrauen, dass das seine Richtigkeit hat, wenn das von der Polizei kommt!

Stellt Euch mal vor, was ein Strafgericht mit Euch anstellt, wenn Ihr eine Zeugenaussage zu einem Vorgang abgegeben habt, bei dem Ihr nicht dabei wart, und Ihr dann sagt: „Ich weiß, dass ich da nicht dabei war, aber ich habe doch eine Zeugenladung der Polizei bekommen – das muss schon seine Richtigkeit gehabt haben. Also habe ich denen etwas erzählt!“

Mit einem solchen Schwachsinn muss ich mich da in Hessen herumschlagen, und vom Gericht kommt: Nichts. Die Geschäftsstelle spielt Schriftsatz-Ping-Pong mit langen Fristen. Könnte damit zusammennhängen, dass dieselbe Kammer in einem anderen Verfahren gegen denselben Datenschutzbeauftragten, aber eine andere Bank, erst einmal den Europäischen Gerichtshof angerufen haben, um zu klären, wie das denn überhaupt ist, wenn der nichts macht. Vielleicht warten sie das ab, so eine Art Aussetzung durch die Hintertür durch viele Schriftsätze mit langen Fristen.

Ich hatte vorgetragen, dass die Mitarbeiterin des Datenschutzbeauftragten, die hier als Vertreterin auftritt, offenkundig von Strafrecht und Datenschutzrecht keinen blassen Schimmer hat und weder weiß, was ein Zeuge ist, noch was eine „Verantwortliche Stelle“ ist. Und dass die „Verantwortliche Stelle“ – Überraschung! – deshalb so heißt, weil sie eben selbst verantwortlich ist und nicht einfach auf die Polizei vertrauen kann. Und das Fehlen der Vollmacht gerügt.

Das fand sie „diffamierend“. Die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Ist wohl ne Quotenfrau. Quality is a myth.

Deshalb habe ich vor einigen Tagen beantragt, die Vertreterin des Datenschutzbeauftragten wegen fehlender Vollmacht und fehlender Sachkunde vom Verfahren nach § 67 Abs. 3 Satz 3 VwGO wegen Unfähigkeit auszuschließen:

§ 67 Abs. 3 Satz 3 VwGO

Das Gericht kann den in Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Bevollmächtigten durch unanfechtbaren Beschluss die weitere Vertretung untersagen, wenn sie nicht in der Lage sind, das Sach- und Streitverhältnis sachgerecht darzustellen.

Ich käme mir vor, als müsste ich eine Einführungsvorlesung in den Datenschutz halten. Quality is a myth.

Da brennt die Hütte.

Es grünt so grün: Der Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel

Wer ist überhaupt Landesdatenschutzbeauftragter?

Ein gewisser Professor Dr. Alexander Roßnagel.

Egal, wo man hier reinsticht, man kommt meist irgendwie bei den Grünen, und wenn nicht da, dann bei Nancy Faeser raus. Roßnagel ist an der – bekanntlich ganz linken – Uni Kassel, Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes. Ein Auszug aus seinem Schaffen:

  • Direktor des Wissenschaftlichen Zentrums für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel (zusammen mit Prof. Dr. David, Prof. Dr. Draude, Prof. Dr. Geihs, Prof. Dr. Hornung, Prof. Dr. Lamla, Prof. Dr. Leimeister, Prof. Dr. Ohly, Prof. Dr. Schmidt, Prof. Dr. Sick und Prof. Dr. Stumme).
  • Geschäftsführender Direktor des Kompetenzzentrums für Klimaschutz und Klimaanpassung (CliMA) der Universität Kassel.
  • Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes am Fachbereich Wirtschafts­wis­sen­schaften der Universität Kassel.
  • 2007 als erster Jurist Ernennung zum Fellow der Gesellschaft für Informatik (GI).

Grüner geht’s kaum. Der wurde auch von den Grünen (mit) vorgeschlagen:

Professor Roßnagel wurde von der Landesregierung Hessen am 30.11.2020 für die Wahl zum Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten vorgeschlagen.

Der Wahlvorschlag von der schwarz-grünen Landesregierung wird dem Hessischen Landtag am Donnerstag, 10 Dezember 2020, in seiner 62. Plenarsitzung zur Abstimmung vorliegen.

Der Rechtsexperte Prof. Dr. Alexander Roßnagel ist Senior-Professor für öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel und Sprecher des „Forum Privatheit“.

Heißt: Von Datenschutz hat er eigentlich keine Ahnung, aber grün ist er, das reicht. Umweltschutz ist ohnehin wichtiger.

Deshalb komme ich mir da auch ständig vor, als müsste ich eine Einführung in die Grundlagen halten und denen beispielsweise erklären, was eine „verantwortliche Stelle“ ist. Die wissen es nicht. Alles nur so leeres Wohlfühlgelaber ohne Substanz. Keine Ahnung von Bankrecht, keine Ahnung von Strafrecht. Ich habe Urteile, Entscheidungen Rechtskommentare zum Straf- und Bankrecht vorgelegt, auch von Oberstaatsanwälten. Hätte ich genauso gut auf Sanskrit vortragen können, es kommt nicht an, sie verstehen es nicht. Und das ist ja nicht, was ich mir ausgedacht habe. Teils habe ich – was man bei Gericht eigentlich nicht macht – sogar die Urteile als Dokumente von Juris und Beck Online vorgelegt, um zu belegen, dass ich mir das nicht ausdenke. Kommt nicht an, kapieren die nicht. Die glauben – und das findet sich auch hier in dieser Hetzschrift gegen mich wieder – alles, was ihnen nicht gefällt, hat sich irgendein Spinner willkürlich ausgedacht, ist unbeachtlich.

Was kurios ist, denn die DSGVO wurde auf EU-Ebene ja von Grünen durchgesetzt. Die Grünen haben ihm auch gleich gratuliert. Und noch eine Laudatio hinterher: Alexander Roßnagel verbindet Erfahrung mit Innovation

Heute wird der neue Datenschutzbeauftragte, Professor Dr. Alexander Roßnagel, im Hessischen Landtag auf sein Amt verpflichtet – ein wichtiger Tag für jede Hessin und jeden Hessen, denn Datenschutz geht jede und jeden an. Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion: „Wir GRÜNE wollen die Digitalisierung aktiv gestalten – anstatt von der Digitalisierung gestaltet zu werden. Hier erhoffen wir uns von Alexander Roßnagel als Seniorprofessor für öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und ehemaligen Vizepräsident der Universität Kassel viele neue Impulse, Ratschläge – und wo nötig auch Mahnungen. Ebenso sind wir uns sicher, dass auch das Thema Informationsfreiheit bei ihm in sehr guten Händen ist.“

Politik soll er machen. Digitalisierung gestalten.

Profanes Datenschutzrecht wird nicht erwartet.

Wobei ich mir noch nicht sicher bin, ob der überhaupt von der Sache weiß. Vielleicht weiß er davon, und grünt das alles nur im Hintergrund, hält sich aber raus, um nicht verantwortlich gemacht zu werden.

Oder aber, er hält sich aus dem operativen Geschäft ganz raus, überlässt das gänzlich einen – anscheinend grün-feministischen – Mitarbeitern und geht nur Reden halten. Also im Prinzip nur zum Repräsentieren, Vorträge halten und Weggucken, während die Grünen auch da ihre Leute reingepflanzt haben, die dann das Praktische machen? Und die deshalb sabotierten, dass das Datenschutzversagen der Deutschen Bank, das zu den Grünen und Ricarda Lang läuft, aufgeklärt wird?

Wieder mal eine getarnte Basis der Grünen? Haben die Grünen die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten genauso unterwandert und in der Hand wie Staatsanwaltschaft, Landeskriminalamt und den Verfassungsschutz in Berlin?

Selbst wenn der Mann von Datenschutz keine Ahnung hätte: Kann es sein, kann es angehen, dass ein Professor für Recht nicht weiß, was ein Zeuge ist? Selbst in Kassel?

Hat man den dahin gesetzt, weil er keine Ahnung hat? Oder damit er keine Ahnung hat und wegguckt?

Ist das die Absicht, dass es effektiv kein Bankgeheimnis mehr gibt, und die Banken einfach auf Durchzug stellen? Und Konten auf Zuwinken kündigen?

Hate Aid

Der Streit mit Ricarda Lang ist ja nicht beendet. Strafrechtlich ist das Verfahren eingestellt, weil keine Straftat vorlag, aber zivilrechtlich geht das ja weiter, nachdem die mich damals auch hat abmahnen lassen. Und laut Strafakte hat diese Kanzlei auch Akteneinsicht in die gesamte Strafakte beantragt und erhalten – es besteht also zumindest die Möglichkeit, dass die Kontodaten-CDROM bis zu Ricarda Lang vorgedrungen ist.

Und das Verhältnis von HateAid zu den Grünen ist ja ein Besonderes.

FOCUS berichtete ja, dass Robert Habeck in großem Umfang Strafanzeigen stellt, und dabei mit HateAid zusammenarbeitet.

Was bei mir inzwischen die Frage aufkommen lässt, ob es da überhaupt noch um Strafverfolgung geht, oder ob das nicht eher ein großangelegter Vorwand ist, um – wie bei mir – unter dem Vorwand eines vorgetäuschten Strafverfahrens geheimdienstlich auszuspähen.

Aufgefallen ist mir inzwischen auch das:

Deshalb hatte ich schon vor einigen Wochen Datenschutzanfrage bei Hate Aid, genauer gesagt, deren externer Datenschutzbeauftragten, der Berliner Rechtanwältin Karina Filusch, die ganz bescheiden unter datenschutzbeauftragte-berlin.eu auftritt, angefragt, ob die da Daten über mich haben.

Man muss da immer gerne mal nachhaken und erinnern, und als ich nach über einem Monat nachhakte, kam die Antwort

Sehr geehrter Herr Danisch,

wir möchten Ihnen auf Ihre Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO vom 11.06.2024 antworten. Für die Verzögerung möchten wir uns in aller Form entschuldigen.

HateAid sind folgende Daten von Ihnen bekannt geworden:

  • Name: Dipl.-Inform. Hadmut Danisch
  • Adresse: [lasse ich mal weg] 10179 Berlin
  • Email-Adresse: hadmut@danisch.de
  • URL: http://Dipl.-Inform. Hadmut Danisch
  • Webseite: https://www.danisch.de/blog
  • https://www.sprache-werner.info/Lebenslauf.32265.html
  • Hadmut Danisch – Ansichten eines Informatikers – YouTube
  • Zusätzliche Informationen aus dem Blog:
    Deutsche Bank Konto 305193500
    BLZ 10070848
    IBAN DE45 1007 0848 0305 1935 00
    BIC/SWIFT DEUTDEDB110
  • Angaben aus dem Impressum:
    PO Box 62308
    8063 Paphos, Cyprus
    VAT-ID/USt-Id DE 814 873 497
  • Tel.: 0493089997594

Diese Angaben haben wir Großteils nicht erhoben, Sie sind durch die Website, Blog oder Screenshots ersichtlich geworden.

Ferner haben wir ein Urteil sowie Ihre Schriftsätze, Schriftsätze Ihres Anwalts und der Gegenseite vorliegen. Diese sind Ihnen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, auch zugegangen. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren, haben wir auch die im Verfahren als Beweismittel aufgeführten Screenshots vorliegen.

Wir hoffen Ihnen Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen für Nachfragen zur Verfügung.

Die führen da umfangreiche Datenbanken. Aber wozu? Zu welchem Geschäftszweck?

Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Und woher haben die die Schriftsätze? Die sind ja nicht öffentlich zugänglich.

Also habe ich nachgefragt. Ich hätt’s gern genauer. Was, wann, wo, wie, woher, warum, wieso und wozu.

Und musste wieder erinnern und nachhaken.

Am 9.8., also am Freitag abend, abends um 23:18, bekam ich dann die Antwort

Sehr geehrter Herr Danisch,

vielen Dank für Ihre Geduld. Aufgrund von Abwesenheiten erhalten Sie leider erst jetzt eine Antwort, wofür wir uns entschuldigen möchten.

Bedauerlich weise können wir auf Ihre Anfrage hin keine weiteren Auskünfte geben und berufen uns auf Art.15 Absatz 4 DSGVO. Dieser Absatz schützt die Interessen unserer Klientin. Bei einer Auskunft sähen wir die Rechte unserer Klientin verletzt.

Mit freundlichen Grüßen

Karina Filusch

Datenschutzbeauftragte bei HateAid

Das ist offenkundiger Quatsch.

Art. 15 Absatz 4 DSGVO

Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Ich hatte aber keine Kopien verlangt, sondern die Angabe, welche der Schriftsätze sie woher haben. Selbst wenn es um Kopien ginge: Wie könnten die „Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt“ werden, wenn ich Kopien von Schriftsätzen bekäme, die mir allesamt schon vorliegen, weil es ja meine eigenen oder die meines Anwaltes sind, und ich nur wissen will, welche und woher sie sie haben? Welche Rechte und Freiheiten denn überhaupt?

Außerdem:

Art. 15 Absatz 1 DSGVO

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

[…]

g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

[…]

Tun sie aber nicht. Sie verstoßen offen gegen (von Grünen auf EU-Ebene durchgesetztes) Datenschutzrecht.

Wer ist die „Klientin“?

  • Die Kanzlei?
  • Ricarda Lang?
  • Eine geheimnisvolle Dritte, die auf wundersame Weise an die Schriftsätze kam?

Ich hatte geantwortet, dass ich das nicht akzeptiere und dagegen Beschwerde erheben werde. Bisher keine weitere Antwort.

Seltsam ist, dass die am Freitag abend um 23:18 antworteten. Da müssen wohl im Hintergrund irgendwelche Leitungen geglüht haben. Bitte merken, das wird gleich wichtig.

Das Spionagenetzwerk

Fügt man alle diese Bröselstückchen zu einem Kuchen zusammen, ergibt sich das Bild eines großangelegten Spionagenetzes im Stil der Stasi, das alle Menschen in Deutschland erfassen und deren Meinungen und Verbindungen erfassen soll, indem man jede kritische Äußerung erfasst und dann mit fingierten Strafverfahren und Zivilverfahren, für die die Scheinmandatsgeber selbst nicht zahlen müssen, einschüchtert und ausforscht.

Meine Bundestagsstellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung

Ich erinnere an meinen Blogartikel zu meiner Stellungnahme für den Bundestag im Oktober 2023. Alle Stellungnahmen findet man hier, und ich will da gar nicht viel zu schreiben, weil ich das schon getan habe.

Bildet Euch selbst eine Meinung über Qualität und Substanz der Stellungnahmen, alle frei verfügbar. Soweit ich weiß, war ich der Einzige, der die Vorratsdatenspeicherung schon mal aus der Nähe gesehen und selbst betrieben und geleitet hat.

Die Bankanfrage des LKA Berlin hatte ich darin nach dem damaligen Wissensstand als Beispiel für politischen Missbrauch von Ermittlungsbefugnissen und Überwachungseinrichtungen angeführt.

Die Anfrage der Kontext-Wochenzeitung

Am Sonntag abend, um 19:43, und da drängt sich der Zusammenhang mit den glühenden Leitungen geradezu auf, meldete sich besagte Anna Hunger von der Kontext Wochenzeitung bei mir:

Hallo Herr Danisch,

wir recherchieren gerade dazu, wie oft sie im Bundestag Ihre Expertise als Sachverständiger eingebracht habe. In Beiträgen auf Ihrem Blog ist angedeutet, dass Sie bereits in den Neunzigern im Bundestag waren. Ob als Sachverständiger ist nicht eindeutig beschrieben. Im Bundestag dagegen ist nur ein einziger Besuch von Ihnen als Sachverständiger dokumentiert, am 11.10.23 im Rechtsausschuss. Nun wollen wir bei Ihnen nachfragen, was nun richtig ist: Wie oft waren Sie denn offizieller Sachverständiger im Bundestag?

Zudem die Fragen: Es ist offensichtlich, dass Sie die aktuelle Regierung verachten und generell beinahe alle Parteien. Warum machen Sie sich die Mühe überhaupt, trotzdem für den Bundestag und den Thüringer Landtag Stellungnahmen zu verfassen? Und warum werden gerade Sie um Ihre Expertise gebeten? Es gibt ja durchaus einige IT-Experten in Deutschland.

Und: Sie wurden bisher von der AfD als Sachverständiger geladen – wie kam es dazu? Welcher Abgeordnete genau hat sie denn jeweils bemüht?

Wir bitten um Ihre Antwort bis kommenden Dienstag um 12 Uhr.

Freundliche Grüße,
Kontext-Wochenzeitung

„Freundliche Grüße“ – von wegen.

Kommen so freundlich daher (sie war nicht lange freundlich), und wollen einem damit unterstellen, dass man eigentlich ein Hochstapler ist, dass ich mir frühere Tätigkeiten nur ausgedacht hätte.

Und sie wollen darauf hinaus, dass ich da irgendwie in finsterer Verbindung (=Verschwörungstheorie) mit der AfD finstere Dinge schreibe. Und noch schlimmer – geradezu unerhört und impertinent – was mir einfiele, mir dabei Mühe zu geben. (Vielleicht sehen ein paar andere nicht so gut in Vergleich zu meinem aus.) Eigentlich wie in einer linken Schule: Jeder hat Mist abzugeben, damit alle gleich aussehen.

Und man merkte eben sehr deutlich, dass die Frau einfach gar keine Ahnung,

Und warum werden gerade Sie um Ihre Expertise gebeten? Es gibt ja durchaus einige IT-Experten in Deutschland.

es aber sehr eilig hatte, und das Gutachten auch nicht kennt und nicht verstanden hat. IT-Experten gibt es viele, aber das ist nicht wie in den feministischen Kulturwissenschaften, wo grundsätzlich jeder alles schwätzen darf. IT ist ein so großes Gebiet, dass es da keine allgemeinen Experten mehr gibt. Es gibt jede Menge Experten. Nur eben kaum welche auf den Gebieten, auf denen ich meine Erfahrungen gesammelt habe, und von denen sind viele verstorben.

Wenn es doch angeblich so viele Experten außer mir für Vorratsdatenspeicherung gibt, was ja sein kann, warum haben sie dann keine benannt? Warum war ich dann der Einzige, der das schon mal gemacht hatte und sich konkret dazu äußern konnte? Und: Woher soll ich wissen, warum ich da vorgeschlagen wurde? Müsste man doch die fragen, die mich vorgechlagen haben.

Und: Ich wurde noch nie von der AfD als Sachverständiger geladen. Ich wurde von AfD-Fraktionen vorgeschlagen, und dann vom Bundestag und von Landtagen geladen.

Und wobei die dann geplatzt sein dürfte: Ich war auch zweimal für die SPD für den Bundestag tätig, einmal in einer Anhörung, einmal in einem großen Gutachten (BT-Drs. 13/11002), habe einmal die CDU-Fraktion beraten, war auf Ladung von Ursula von der Leyen im Frauenministerium und im Bundeskriminalamt, dann in verschiedenen Landtagen und als Experte bei der Federal Trade Commission in Washington DC und habe vor US-Abgeordneten gesprochen.

Es ist also durchaus nicht so, wie die das schreiben wollte (oder eher sollte), dass ich irgendein hochstapelnder Spinner bin, den die AfD beauftragt hat, um Chaos in den Laden zu bringen. Wie auch immer man mich einschätzt: Ich habe nachweislich rund ein Jahr die Vorratsdatenspeicherung eines großen Providers geleitet, und die anderen nicht.

Der Grund, warum ich geantwortet habe, war, dass ich das auch presserechtlich nicht so stehen lassen wollte, denn sonst heißt es „wollte sich dazu nicht äußern“ oder sowas.

Und ich hatte – auch im weiteren Verlauf – den starken Eindruck, dass die das gar nicht selbst schrieb und überhaupt keinen Bezug zu Bundestagsgutachten über Vorratsdatenspeicherung und Informatik hat, sondern die einen vorgegebenen Text bekam, und noch ein bisschen Recherche rumtanzen sollte, und meine Antworten überhaupt nicht so ausfielen, wie die das brauchte. Danach ließ es nämlich nach mit der aufgesetzten Freundlichkeit:

Hallo,

ich bin im Urlaub und am 2. September zurück.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Redaktion:
redaktion@kontextwochenzeitung.de

Ach, so, ja, ich bekam dann auch jedesmal ein Autoreply, dass sie in Urlaub sei. Anscheinend war die Sache wirklich dringend und unter hohem Druck gemacht:

Hallo Herr Danisch.

Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Das klingt, als seien Sie seit spätestens 1997 der einzige mit Durchblick. Das können Sie nicht ernsthaft glauben, oder?

Zu Ihrer Gegenfrage: Ihre Stellungnahmen lesen sich, als wollten Sie die Gelegenheit nutzen, vor allem Ihre politische Weltsicht neben Ihrem Blog und den sozialen Medien nochmal an anderer Stelle prominent unterzubringen. Sie bleiben bei keiner Ihrer Stellungnahmen beim eigentlichen Thema. Und hier möchten wir Sie selbst zitieren: “Jeder ernst zu nehmende Journalist würde fragen, von welcher Qualität die Arbeit des Bundestags und der Regierungsparteien sein kann, wenn sie solche „Sachverständigen“ einladen, anstatt die Sache ernst zu nehmen.“ Ja, genau.

Unsere Recherche zielt auf die Frage ab, warum gerade Sie, der auf seinem Blog so viel Ungeheuerliches, Verletzendes und Hasserfülltes veröffentlicht und das auch seitenweise in seine Stellungnahmen einfließen lässt, als Experte in Regierungsfragen konsultiert werden. Antwort: Jeder x-Beliebige kann von einer Fraktion als Experte vorgeschlagen werden. Sie haben zu Sachverständigen ja selbst schon recherchiert und das sehen auch wir in Ihrem Fall als Problem an. Die AfD, das ist bekannt, lädt gerne auch Pseudo-Experten in Ausschüsse ein, um Stimmung zu machen und fragwürdige Stellungnahmen mit einem offiziellen Anstrich zu versehen. Bestimmt war Ihr Wissen in früheren Zeiten gefragt. Die Einladungen auf Vorschlag der AfD zielen darauf aber nicht ab, sondern auf Ihr Image als bad boy und Antifeminist, über den sich – wir nennen es mal in einschlägigen Worten – der “Woke-Mainstream“ aufregen kann. 200 ausgearbeitete Seiten als Provokation, nur deshalb, weil Sie fast alle Parteien, Migranten, Gendern und vor allem Frauen scheiße finden und aus Ausschüssen nicht so einfach ausgeladen werden können? Fühlen Sie sich da, als einer mit einzigartigem fachlichen Wissen seit den Neunzigern, nicht in falscher Gesellschaft? Darauf zielte die Frage ab.

Freundliche Grüße,
Kontext-Wochenzeitung

Sagen wir es mal so: Ich war auf manchen Veranstaltungen seit 1997 der mit dem Durchblick. Wenn es andere mit Durchblick gab – warum hat man sie dann nicht geladen? Wobei: 1997 hatte auch Andreas Pfitzmann noch einigen Durchblick. Aber der ist seit 2010 tot. Den kann man nicht mehr fragen oder vorladen.

Und seither leben wir im „Quality is a myth“.

Sie bleiben bei keiner Ihrer Stellungnahmen beim eigentlichen Thema.

Wo ich vom Thema abgewichen wäre, verrät sie nicht.

Der Witz ist aber: Jeder x-beliebige kann von einer Fraktion vorgeschlagen werden (ja). Wenn die AfD aber mich vorschlägt, dann macht mich das zum „Pseudo-Experten“, während die anderen nur „x-Beliebige“ sind. Man kann also 30 Jahre Berufswissen haben, Wissen, das sonst kaum einer oder keiner hat, und kaum wird man von der AfD vorgeschlagen: Zack, futsch, alles weg, nur noch „Pseudo-Experte“. Während man natürlich von Frauen – Quality is a myth – keine Sachkunde verlangen darf, denn das wäre ja ausgrenzend.

Die Einladungen auf Vorschlag der AfD zielen darauf aber nicht ab, sondern auf Ihr Image als bad boy und Antifeminist, …

Warum aber fragt sie mich, warum die AfD mich vorgeschlagen hat, warum fragt sie die AfD-Fraktion dazu nicht, und meint dann, es sowieso besser zu wissen?

Woher weiß sie, dass die AfD nicht einfach nur einen vorgeschlagen hat, der das a) schon mal gemacht hat und das aus eigener Erfahrung kennt, b) schon mal Gutachten und Stellungnahmen abgegeben hat und c) sich traut, vom Mainstream abzuweichen und eigener Meinung zu sein?

Hallo Herr Danisch,

keiner spricht Ihnen Ihre Kompetenz in Sache Vorratsdatenspeicherung oder IT generell ab. Auch nicht Ihre Weiterbildungen, Sie kennen sich aus, das will keiner in Zweifel ziehen, keiner hat behauptet, Ihr Wissen sei veraltet. Vorratsdatenspeicherung ist sehr anfällig für Missbrauch aller Art, finde wir auch. Das Wort Pseudo-Experte wollen wir gar nicht benutzen, Sie sind ja ohne Zweifel Experte – z.B. für Vorratsdatenspreicherung. Deshalb steht ja im betreffenden Satz das Wort „auch“. “Die AfD, das ist bekannt, lädt gerne auch Pseudo-Experten in Ausschüsse ein…“ (Lesekompetenz…)

> Drittens habe ich in meinem Gutachten keine politische Weltsicht wiedergegeben, sondern technische Probleme und Erfahrungen aus der Leitung der Vorratsdatenspeicherung. Das Gutachten enthält weder politische Sichten, noch irgendwas zur Welt außerhalb des Themengebietes.

Wir möchten nur drei Beispiel von vielen nennen, die Ihre politische Weltsicht in einer Ihrer Stellungnahmen (So ist das offizielle Dokument betitelt) untermauert: S. 64

https://www.bundestag.de/resource/blob/970518/7a2aea43a5bad75f9ed1781bbfee223a/Stellungnahme-Danisch.pdf

“Es erscheint überaus widersprüchlich und nicht nachvollziehbar, wenn man einerseits Kinderpornographie als so großes gesellschaftliches Problem hinstellt, dass es mit derartigen Eingriffen bekämpft werden müsse, andererseits aber eine permanente Frühsexualisierung betreibt und Kinder schon in Kindergärten und Schulen an sexualisierte Tänze, Praktiken, Trans- und Homosexualität, Masturbation herangeführt werden und sich mit Themen wie Transsexualität, Prostitution, Sexualpraktiken, Dildos beschäftigen müssen….”

Oder S. 33:

“Es war völlig unmöglich, dem Ministerium irgendetwas zu erklären, weil sie einfach gar nichts, aber immer alles besser wussten, völlig beratungsresistent und unfähig waren, jemand anderem als sich selbst zuzuhören, und alles aus feministischer Perspektive ohnehin nur für finstere Machenschaften chauvinistischer pornoliebender alter Männer hielt. Es herrschte der Grundsatz, dass Frauen Männern stets mit herablassendem Gehabe ins Wort zu fallen, dasselbe abzuschneiden haben, unfähig zuzuhören. In völliger Unkenntnis festgefahren, durch Feminismus besserwisserisch und völlig informationsresistent gemacht….“

Oder S. 24:

“Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass man 14-Jährigen gestattet, sich mit Geschlechtsumwandlungen lebenslang körperlich zu ruinieren und unfruchtbar zu machen, 16-Jährigen das Wahlrecht geben will, aber beiden Straftaten unterstellt und sie als Sexualstraftäter führt, wenn sie ihren Freunden aus Jux ein Nacktfoto von sich selbst schicken. Das ist willkürlich.”

Es geht nicht darum, Ihre Sachkunde anzuzweifeln. Sondern darum, dass ein Sachverständiger an der politischen Meinungsbildung in Parlamenten beteiligt ist, der in seinem Blog Transsexuelle als „Monstrositäten“ beschreibt und Frauen unterstellt, sie würden Migration unterstützen, weil sie “endlich mal wieder genagelt“ werden wollen “ohne vorher nach Zustimmung gefragt zu werden“. Was übel ist, aber nicht erwähnenswert wäre, wenn nicht auf Ihren Stellungnahmen, die online als offizielle Dokumente zu finden sind, jeweils prominent Ihr Blog mit genannten Inhalten angegeben wäre.

Wenn Sie dazu zitierfähig Stellung nehmen wollen, gerne bis morgen um 12 Uhr.

Freundliche Grüße nach Zypern oder wo auch immer hin.

Dann wurde mir das auch zu blöd und ich habe nicht mehr geantwortet. Das erste geht um Verhältnismäßigkeit, das ist ein Verfassungsgrundsatz und nicht deshalb schon sachfremd, weil die Frau keine Ahnung davon hat. Das zweite ist eine Beobachtung und keine Weltsicht. Das Dritte ist wieder Verhältnismäßigkeit. Und das vierte steht nicht im Gutachten, sondern im Blog.

Der Kontext-Wochenzeitung-Artikel

Und daraus wurde dann heute dieser Hetz-Artikel. Strotzt nur so vor sachlichen Fehlern und Unwahrheiten.

Erkennbar aus dem Bundestagsumfeld, weil mit einem Foto von mir, das ein Screenshot aus der Bundestagsstellungsnahme ist. Zumindest wäre mir nicht bekannt, dass die öffentlich übertragen wurde, also halte ich es für wahrscheinlich, dass der Screenshot und damit der Artikel direkt von Abgeordneten oder einer Fraktion stammt.

Blogger und Informatiker Hadmut Danisch verachtet Feministinnen, Grüne, Linke und die Bundesregierung.

Naja, gut, das ist soweit richtig. Endlich haben sie den Unterschied zwischen Hass und Verachtung bemerkt. Dagegen ist erst einmal nichts zu sagen.

Trotzdem gibt er als IT-Sachverständiger in Ausschüssen von Bundestag und Landtagen seine Meinung zum Besten.

Warum auch nicht? Muss man Feministinnen, Grüne, Linke und die Regierung denn lieben, um „IT-Sachverständiger“ zu sein? Oder sollte es nicht eher darum gehen, Sachverstand in IT zu haben?

Und was sollte ich sonst tun? Sollte ich dem Bundestag schreiben, „Tut mir leid, aber ich kann zur Vorratsdatenspeicherung nichts sagen, ich ertrage die Grünen und Ihre Feministinnen nicht“?

Hadmut Danisch hat es nicht leicht gehabt im Leben.

Stimmt. Ich hatte nie Frauenförderung, musste immer alles selbst machen. Und zur Bundeswehr musste ich auch.

1998 nahm die Fakultät für Informatik der Uni Karlsruhe seine Dissertation über Kommunikationssicherheit nicht an

Das war 2000.

seitdem hat sich die Welt gegen ihn verschworen.

Beachtlich, denn in den E-Mails hieß es noch, ich hätte mich mit der AfD gegen die Welt verschworen.

Jahrelang hat er sich mit angeblich korrupten Professoren und Universitäten angelegt. Er erhob Dienstaufsichtsbeschwerde beim Wissenschaftsministerium, stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe,

Ja. Den Brüller hat sie aber vergessen: Ich habe das Klageerzwingungsverfahren vor dem OLG Karlsruhe gegen die Staatsanwaltschaft durchgekommen, das Gericht gab mir recht. Erste (und ich glaube, immer noch einzige) deutsche Gerichtsentscheidung zu § 206 StGB. War damals sogar Thema im Bundestag. Und da wundert die sich, warum ich es in den Bundestag schaffe.

2008 am Bundesverfassungsgericht mit seiner “Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung der Promotion” für immer zu scheitern. Was der Beginn einer radikalen Selbstreflektion hätte werden können, wurde für den Diplom-Informatiker zum Ausgangspunkt einer Karriere als Verschwörungsideologe.

Ich bin nicht gescheitert. Man hat darüber gar nicht entschieden. Und was hätte eine „radikale Selbstreflektion“ dann sein sollen? Ach Gott, ich armer kleiner Dummkopf, bin zu blöd und sage am besten gar nichts mehr? Weil die wieder was aus mir wird und werden kann? Für immer blöd? Obwohl nie jemand belastbar darlegen konnte, was ich falsch gemacht hätte?

Sagen wir es so: Meine Dissertation war mit Sicherheit die meistgelesen Informatikdissertation Deutschlands, ausgenommen vielleicht Konrad Zuse, aber ich glaube, der hat nicht promoviert.

Kernkraftwerk abgesichert, etliche Sicherheitskonzepte geschrieben, unzählige Firmen ans Internet angebunden, jede Menge Beratungen und Gutachten?

Denn schuld – Dreh und Angelpunkt von Danischs publizistischem Schaffen als Blogger – sind immer die anderen.

Ich wüsste jetzt nicht, dass ich mir die Dissertation selbst abgelehnt hätte.

Und so veröffentlichte der gescheiterte Wissenschaftler nach der Ablehnung seiner Berufung am Bundesverfassungsgericht eine 785-seitige “Dokumentation” über “Korruption, Schwindel und Inkompetenz an der Universität Karlsruhe und in der IT-Sicherheit” auf seinem Blog.

Auch falsch. Mehrfach. Das Bundesverfassungsgericht hat meine „Berufung nicht abgelehnt“, sondern meine Verfassungsbeschwerde 2012 nicht zur Beschwerde angenommen. Adele und die Fledermaus dagegen wurde von 1999 bis 2008 veröffentlicht und weitergeschrieben. Da stimmt gar nichts, die hat sich da einfach irgendeinen Scheiß zusammengereimt.

Bis heute arbeitet er sich an der Idee ab, dass “dieser Staat” kein Rechtsstaat mehr sein kann. Alle korrupt. Alles Idioten außer Danisch.

Sie wirft mir gleichzeitig vor, „Alles für Idioten außer Danisch“ zu halten – und die AfD nicht zu verachten.

Zu allem Überfluss war der Richter, der seinen zehnjährigen Versuchen, sich seinen Doktortitel zu erklagen, einen Riegel vorgeschoben hatte, eine Richterin: die bis Anfang 2023 amtierende Susanne Baer – die erste offen homosexuelle Richterin am Bundesverfassungsgericht, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Sie hat dem keinen Riegel vorgeschoben – es gab keine Entscheidung in der Sache, sie war dazu fachlich nicht in der Lage, und meine Beschwerde wäre auf eine gesetzliche Regelung der Promotionsanforderung hinausgelaufen. Das feministische Ziel ist aber, dass jede den Doktor gratis bekommt und jede – auch ohne Ahnung – auch Sachverständige sein kann.

Die Frage wäre viel eher, warum Susanne Baer ohne jede Erfahrung überhaupt Richterin werden konnte. Wie schon aufgezeigt, unterlief damals ein Fehler: Man hielt sie irrtümlich für eine ordentliche Professorin des Rechts – was sie aber nicht war. Vorgeschlagen wurde sie von Renate Künast.

Obwohl meine Dissertation seit fast 25 Jahren hier online ist und zehntausende Male heruntergeladen wurde, hat bis heute niemand einen Fehler darin aufzeigen können. Und in der Prüfungsakte war sie bereits als bestanden eingetragen.

Gleichzeitig wurden massenweise Dissertationen mit schwersten Fehlern, ohne Neuigkeiten oder Inhalte durchpromoviert – und sogar Leute ohne Dissertation.

Wenn ich so ein schrecklicher Schrat bin – warum konnte dann kein Gutachter sachlich und nachvollziehbar sagen, was an der Dissertation verkehrt sein sollte? Und selbst wenn: Warum bekommen andere Leute Feedback und teils bis zu vier Jahre Gelegenheit, nachzubessern, und ich gar nicht?

Von 2003 bis 2010 leitete Baer darüber hinaus das dort angesiedelte “Gender Kompetenz Zentrum” zur Beratung der Bundesregierung. Und deshalb witterte Danisch gleich die nächste Verschwörung

Die habe ich nicht nur gewittert. Die habe ich per Akteneinsicht vom Familienministerium erstrittet. Ein ganzer Ordner voll, steht bei mir im Regal.

Aber: Was hat das eigentlich mit meiner Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung zu tun?

Im Jahr 2015 etwa besucht er als Schaulustiger das Fachgespräch “Wer will die Uhr zurückdrehen? Strategien gegen Anti-Feminismus und Homophobie” der Grünen im Bundestag, um später auf seinem Blog über “Transen” in “scheußlichen Kleidern” und “grausigen Perücken” zu schreiben, die ihn an “Monstrositätenshows” erinnerten.

Einmal durch das Blog gegoogelt.

Aber was hat das mit meiner Stellungnahme zu tun? Und was kann ich dafür, wenn die sich da so anziehen?

Sprache und Journalismus zählen ebenfalls zu den Fachgebieten des Informatikers.

Sprache ja. Journalismus eher nicht.

Altsprachliches Gymnasium. Großes Latinum. Graecum.

Auch hier: Alles Idioten, außer Danisch.

Nein, nicht alle. Nur die Gendersprecher.

Alles linke “Analphabeten von meist erbärmlicher Tolpatschigkeit und fehlender Fertigkeit im Umgang mit Sprache”.

Ist es nicht so, dass es allgemein festgestellt wurde, dass in vielen deutschen Schulen ein Drittel der Schüler nicht richtig lesen und deutsch kann? Bilde ich mir das ein?

Doch Danischs Expertise ist nicht nur unter Rechten und Antifeministen im Internet gefragt. Nach eigenen Angaben wird der Frauen-Experte mit Informatik-Diplom seit 1997 von der Politik als Sachverständiger konsultiert, wenn es dort mal wieder um irgendwas mit Internet geht.

Ja, das ist freilich etwas, was Linke gar nicht kennen. Man nennt es erlernten Beruf. Ist aber totaaal konservativ. Und dass jemand 35 Jahre lang denselben Beruf ausübt, kann sich eine Kulturwissenschaftlerin auch nicht vorstellen.

Über die Jahrzehnte mal vorgeschlagen von der SPD, behauptet er auf Nachfrage, mal von der CDU, mal unter seinem richtigen Namen, mal als Ghostwriter, weil andere keine Ahnung hatten.

Das ist falsch. Da sind wir schon bei den sprachlichen Defiziten. Die rede war nicht von anderen, die Rede war von Prof. Thomas Beth. Der hätte für sich selbst zwar gerne den Pluralis Majestatis verwendet, aber wer war nur einer. Singular. Weil ein anderer, nämlich Beth, keine Ahnung hatte. Und dafür gibt es nicht nur Zeugen, sondern auch ein Arbeitszeugnis der Universität, in der mir das bestätigt wird.

Nachprüfen lässt sich das nicht, die Pressestelle des Bundestags teilt mit, “die zuständige Unterabteilung der Bundestagsverwaltung” führe da “keine Statistik”, zumindest einmal aber sei er als Sachverständiger im Rechtsausschuss gewesen.

Glatte Falschbehauptung. Ich hatte ihr geschrieben,

  • dass ich meiner Erinnerung nach damals im Wortprotokoll erwähnt wurde,
  • ich das schriftlich habe,
  • es Zeugen gibt, etwa die Kollegen von damals und den damaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, SPD
  • ich ihr sogar mitgeteilt habe, für welche Enquete-Kommission das war, man dort also nachfragen könnte. Die Akten werden ja aufbewahrt.

nur kann ich auch nicht alles stehen und liegen lassen, wenn mich am Sonntag abend jemand anmailt und irgendwas sofort haben will.

Das lässt sich durchaus nachprüfen, und das habe ich auch angeboten. Sie hat es nur nicht nachgeprüft. Das geht dann schon in die Verleumdung und unwahre Tatsachenbehauptung.

Deshalb habe ich den Eindruck, dass das ein vorgegebener und von jemand anderem geschriebener Text ist, und der von jemandem aus dem Bundestag kommt, und sie nur als Strohmann dient.

Außerdem seien Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafverfolgung “deutlich politisch infiltriert”– das könne man alles in seiner schriftlichen Stellungnahme nachlesen, die der Bundestag auf seine Website gestellt hat: ein 66-seitges Dokument, das Danisch als Gratis-Werbung für seinen Blog und seine Lieblingsthemen jenseits von Informatik verwendet: die große Grün-Linke-Weltverschwörung.

Klar. Verschwörungstheorie Danisch:

Danisch verläuft sich sogar zurück bis ins Jahr 2009: Da sei er nämlich schon bei einer Beratung im Familienministerium von Ursula von der Leyen (CDU) gewesen, um seine Expertise zur “Kinderpornosperre” einzubringen.

Oh – habe ich mir das eingebildet? Alles nur geträumt?

Doch von der Leyen und ihr Ministerium seien Männern in der Beratung ständig “mit herablassendem Gehabe” ins Wort gefallen oder hätten es gleich abgeschnitten, weil sie “durch Feminismus besserwisserisch und völlig informationsresistent gemacht” worden seien.

Nein. Von der Leyen war dabei gar nicht anwesend, die habe ich nie persönlich getroffen. Das war vor allem eine Frau Dr. Niederfranke. (Den Namen habe ich mir gemerkt, weil ich mir als Eselsbrücke „Niedertrachte“ gemerkt hatte.)

Aber auch das lässt sich ja nachprüfen. Auch da gibt es Zeugen, Von der Leyen wird mich sicher nicht vergessen haben, und Besprechungsprotokolle vom Frauenministerium und vom BKA.

Aber Feministinnen im Frauenministerium – das ist bestimmt Verschwörungstheorie.

Warum ist so einer Sachverständiger im Bundestag?

Danisch war im Juni 2014 bei einem Vortrag der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Referent: der US-amerikanische Soziologe Michael Kimmel. Und hier hat die Realität die Satire überholt: Da sitzt ein mittelalter Mann mit versagter Promotion und Hass auf Feminismus, “Transen”, “die Antifa”, “Genderisten” und zig weitere klassische Projektionsobjekte gekränkter weißer Männern im Publikum eines Männerforschers, der zu genau diesen Männer forscht. Und anstatt sich in Kimmels Vortrag selbst zu erkennen, schreibt Danisch einen 48.000 Zeichen langen Erlebnisaufsatz mit dem Titel “Ein bösartiger Vortrag eines bösartigen Professors”, in dem er wieder eine Verschwörungsidee hat, um sich nicht mit sich selbst auseinandersetzen zu müssen:

Kimmel hatte keinen Vortrag, sondern nur eine wilde Sammlung von Folien. Und ich hatte angefragt, ob man die bekommt, was er zunächst bejahte, nach der Veranstaltung dann aber verweigerte. Wie sollte ich mich also „selbst erkennen“, wenn ich die Folien erst versprochen und dann doch nicht bekomme?

Abgesehen davon handelte der Vortrag von Nazis in den USA und irgendwo in Nordeuropa. Aber ich aber eigentlich nicht mit Hakenkreuz und Nazistiefeln in Amerika oder Norwegen rumrenne, fiel mir das doch eher schwer, mich damit zu identifizieren.

Außerdem ist es widersprüchlich: Kimmel macht „Gleichheit“, gemeinsame Eigenschaften als das aus, was Nazis macht. Hunger dagegen wirft mir vor, Individualist zu sein und mich nicht in die Mehrheit einzufügen.

Also befolge ich doch genau das, was Kimmel wollte.

Irgendwie denken die nicht für 10 Cent nach.

Apropos Wahnsinn: Wie kommt eine Figur wie Hadmut Danisch als “Sachverständiger” in Ausschüsse und Besprechungen in den Bundestags und in Landtage?

Mmmmh … vielleicht, weil „Sachverständiger“ von „Sachverstand“ kommt? (Stichwort: Sprache und Analphabeten)

Die Antworten auf diese Frage sind ernüchternd. Die Pressestelle des Bundestags schreibt auf Kontext-Anfrage, dass Fraktionen das Recht haben, “Sachverständige für beschlossene öffentliche Anhörungen zu benennen”. Die Frage, “welche Expertise für den Gegenstand der Anhörung erforderlich ist und die Einschätzung, ob eine Auskunftsperson über hinreichend Expertise zu diesem Thema verfügt, unterfällt allein der Beurteilung durch die benennende Fraktion (bzw. Gruppe)”. In Danischs Fall also der AfD. Die ist seit Jahren dafür bekannt, regelmäßig auch Pseudo-Experten eine Bühne zu geben, damit ihre Vorträge einen seriösen Anstrich bekommen und Videoausschnitte mit den vermeintlichen “Bundestagsexperten” auf rechten Social-Media-Kanälen geteilt werden können. Die Strategie ist bekannt in Bundestag und Landtagen. Doch dort herrscht Achselzucken.

Offenbar hat die Frau meine Stellungnahme nie gelesen. Darin habe ich nämlich ein Kapitel „Sachkunde“. Da steht’s drin. Stichwort: Lesekompetenz.

Aber: Was wäre denn eine Expertise für die Vorratsdatenspeicherung, wenn nicht, diese ein Jahr lang betrieben und ca. 2000 Fälle bearbeitet zu haben?

Und welche „Expertise“ brachten denn die anderen „Sachverständigen“ da auf?

Auf Kontext-Anfrage an die Vorsitzende des Rechtsausschuss im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), warum ein bekannter Frauenhasser, rechter Netzwerker und Holocaust-Relativierer von der AfD eingeladen im Rechtsausschuss des Bundestags sprechen und auf der Seite des Bundestags Werbung für seine menschenverachtende Propaganda machen darf, antwortet der Sekretariatsleiter: “Die von Ihnen angeführten Aussagen aus einem Blog von Herrn Danisch waren nicht Gegenstand der öffentlichen Anhörung und sind hier nicht bekannt.” Im Thüringer Landtag ist Danisch ebenfalls als Sachverständiger von der AfD eingeladen worden.

„rechter Netzwerker“? Mit wem netzwerke ich denn?

„Holocaust-Relativierer“? Wann hätte ich das je getan? Und wo? Das ist schon Verleumdung.

Die Ausschussvorsitzenden Katja Mitteldorf (Die Linke) kennt das Problem, dass faktisch jeder Affenspinner von Fraktionen in Anhörungen eingeladen werden kann.

„Affenspinner“?

“Auf persönlicher Ebene ist das auch für mich schwer zu ertragen, wie so vieles seit einer politischen Mehrheit von CDU, FDP und AfD im Thüringer Landtag. Dieser Vorgang – als einer von sehr vielen – gehört ganz unbedingt dazu”, schreibt Mitteldorf auf Kontext-Anfrage. Zwar bestehe die Möglichkeit, “dass eine Mehrheit des Ausschusses Anzuhörende ablehnt”, doch erstens gebe es eine solche Mehrheit nicht und zweitens würde das Verfassungsgericht in diesem Sachverhalt “höchstwahrscheinlich im Sinne der Minderheiten entscheiden”.

Was an meiner Stellungnahme jetzt eigentlich falsch, unrichtig, unsachgemäß gewesen sein soll, erfährt man nicht.

Oder warum es mir nach 35 Berufsjahren an Sachkunde fehlen sollte.

Gut für Hadmut Danisch und die AfD, deren “Erasmus-Stiftung Brandenburg” Danisch den verwehrten Doktortitel einfach angedichtet hatte, als sie ihn als promovierten “Hochschulexperten” für ein Referat über “Politische Befangenheit an deutschen Hochschulen” im Jahr 2017 ankündigte.

Ich habe nie ein Referat für die Erasmus-Stiftung gehalten. Und auch nicht in Brandenburg.

Und ich habe mich noch nie mit einem Doktortitel ausgegeben. Würde ich schon deshalb nicht tun, weil der Doktor ein Grad und kein Titel ist.

Und weil Unstimmigkeiten im Lebenslauf bekanntlich nur bei linken und grünen Politikerinnen und Politikern vorkommen

Unstimmigkeiten im Lebenslauf? Bei mir?

Ausgerechnet jemandem wir mir, der seit rund 18 Jahren (in ein paar Wochen ist mein Blog volljährig) als Blogger und in 25 Jahren auf Webseiten in alle Welt posaunt, dass mir der Doktor verweigert wird, wird da unterstellt, ich würde mich oder man würde mich als Doktor ausgeben? Auf einer Veranstaltung, auf der ich nie war?

wollte die Bundestagsfraktion der AfD Danisch gleich als ihren Mann im “Beirat des Digital Service Coordinators (DSC)” installieren – ein 16-köpfiges Gremium aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, das seit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) im Mai als Aufsichtsstelle über Onlineplattformen fungieren soll.

Ah. Andere werden gewählt. Danisch wird „installiert“.

Doch Danisch wurde vom Bundestag Anfang Juli abgelehnt. Grund genug für ihn, auf seinem Blog ausführlich über die gewählten Beiräte des DSC zu lästern und Deutschland als “sozialistische Räterepublik” zu fantasieren. Momentan überlegt er noch, ob er die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen kann und will.

Bisher liegt mir keinerlei Protokoll oder ähnliches darüber vor, weiß ich nur aus der Presse davon.

Geht um diesen Blogartikel.

Interessanter Punkt: Ich soll mir um die Ohren hauen lassen müssen, dass ich keine Kompetenz und keine Sachkunde habe und nur ein „Pseudo-Experte“ sei.

Frage ich aber nach der Sachkunde anderer, oder der Verfassungsrichterin Baer, dann ist das „Lästern“, „Verschwörungstheorie“ und so weiter.

Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten.

Woher kommt der Quatsch?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Text nicht von dieser Anna Hunger kommt, denn da stehen Sachen drin, von denen sie in der kurzen Zeit nicht wissen kann, und solche, von denen sie nach meinen Antworten wissen musste, dass die so nicht stimmen.

Warum sollte eine Kulturwissenschaftlerin sich überhaupt mit sowas befassen? Und warum jetzt?

Außerdem passt der Text nicht zur den E-Mails von ihr. In den E-Mails hieß es noch, niemand wolle meine Sachkunde in Frage stellen, da lief es vom Tonfall noch darauf hinaus, ob ich mir da nicht etwas fehl am Platz vorkäme. Der Text passt nicht zu den E-Mails. Die E-Mails wirken auf mich, als kenne sie mich überhaupt nicht, und ihr sei der Text vorgesetzt worden. (Von wegen unabhängiger Journalismus.)

So ganz nebenbei: Es reizt das Zwerchfell, wenn ich von einer „Journalistin“ als Lebensversager hingestellt werde. Ich war ja mal einige Zeit auf Journalistenkonferenzen und habe mir angehört, wie die über ihre prekäre Situation, ihren Akkordlohn und ihre Einkommen jammern. Mein Gehalt entsprach damals dem von vier Journalisten.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Text aus Berlin, aus dem Bundestag, vermutlich aus der Fraktion der Grünen kommt. Oder auf Schnipseln aus den Geheimdienstdatenbanken der Grünen beruht.

Es gibt nämlich auffällige Übereinstimmungen mit den Drohbriefen an meinen Arbeitsplatz, die Schmähbriefe der Nachbarn, die Schmierereien und die Diffamierungen im Internet durch „Antifa Berlin“ und „Linksunten/Indymedia“.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die nur als Strohmann fungiert und der Text von woanders kam.

Und der Text wirkt auf mich, als sei er in großer Eile zusammengemurkst worden.

(Und ja, wenn ich so einen Müll sehen, glaube ich wirklich, von Journalismus mehr Ahnung zu haben als die.)

Ich halte das für einen Angriff aus der Bundestagsfraktion der Grünen.

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn man aus einer Partei der Zivilversager, Studienabbrecher, Berufslosen dafür als „Pseudo-Experte“ beschimpft wird, dass man einen Beruf erlernt, den Abschluss gemacht und ihn 35 Jahre ausgeübt hat. Mein Lebenslauf und meine Berufserfahrungen sind so lang wie die von 5 bis 10 Durchschnittsinformatikern.

Wer hat den Quatsch geschrieben?

Weiß ich nicht. Aber ich erkenne Muster und Unfug.

Ich würde darauf wetten, dass das ein Abgeordneter im Bundestag war, höchstwahrscheinlich weiblich oder trans, schwer feministisch, und mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Vorratsdatenspeicherung und der Anhörung beteiligt, vermutlich mit Screenshot.

Irgendjemand, der sich wahnsinnig über meine Stellungnahme geärgert hat. Und mich als Person.

Irgendjemand, der von Informatik, Vorratsdatenspeicherung und Recht gar keine Ahnung hat und auch nicht in der Lage ist, die Stellungnahme zu lesen und zu verstehen.

Es muss jemand sein, der sich selbst darin sieht, von mir für dumm gehalten zu werden (was sich durch den Artikel nicht gebessert hat).

Und es muss jemand sein, der keinen vernünftigen Beruf erlernt hat, der gar nicht weiß, was Sachkunde überhaupt ist, und fest glaubt, dass es bei „Sachverständigen“ nur darauf ankommt, sich in die linksgrüne Ideologie einzuordnen. Aber nicht darauf, dass jemand etwa zur Vorratsdatenspeicherung sachkundig ist, wenn er es schon einmal gemacht hat.

Es muss ein ungebildeter Mensch sein, dem bewusst geworden ist, wie ich diese Bildungsferne verachte. Da geht jemand mit dem Jähzorn eines Messermörders, wie in Psycho auf mich los, als gehe es darum, meine Sachkunde zu zertrümmern.

Ich würde darauf wetten, dass es jemand war, den meine Stellungnahme ultimativ ankotzte, der aber meinen Argumenten aus Sachkunde und Erfahrung schlicht nichts entgegenzusetzen hatte. Denn das habe ich oft gemerkt: Wenn man nicht irgendwas faselt und labert und Interessen darstellt, sondern mit harten Dingern wie Technik und Logik kommt, drehen die durch. Das war schon damals bei der Kinderpornosperre so. Ich habe beim BKA nachgewiesen, dass das nicht nur nicht funktioniert, sondern dass sie mit ihrer Herangehensweise die Liste der Kinderpornoserver sogar offen publizieren. Die waren entsetzt, das dürfe auf gar keinen Fall passieren, dass ausgerechnet das BKA eine Liste der Kinderpornoserver öffentlich zugänglich mache. Doch die Politik rastete aus, weil es nicht lief, wie die sich das vorgestellt hatten. Dasselbe Schema.

Dieser Text ist ein Psychogramm des Täters wie eine zerstückelte Leiche. Wie jemand, der mordet, um etwas symbolisch zu zerstören. Unbändiger Hass in Verbindung mit der argumentativen Ohnmacht des Ungebildeten gegen Argumente und Berufserfahrung. Als wollte jemand noch das kleinste Stück „Danisch“ vernichten.

Fällt euch auf, dass wir einerseits als Land gesteuert und gewollt verblöden, Lesen, Rechnen, Deutsch verlernen, damit alle gleich sind, und in diesem Text jemand durchdreht, weil er merkt, und mir anlastet, dass sie genau das sind, was sei sein wollen, nämlich ungebildet und auf Gleichstellung angewiesen?

Was soll der Quatsch? Und warum jetzt?

Warum gehen die nach 10 Monaten plötzlich derart auf meine Stellungnahme los?

Das dürfte ziemlich offensichtlich auf der Hand liegen. Denn das Thema Vorratsdatenspeicherung ist ja nicht erledigt, nur der CDU-Antrag ist vom Tisch. Nancy Faeser posaunt seit Monaten, dass sie die Vorratsdatenspeicherung unbedingt haben will, und aus den Bundesländern – und wenn ich mich recht erinnere, besonders aus Hessen, so ein Zufall aber auch – kommen Forderungen, dass man die unbedingt brauche.

Es steht also eine neue Gesetzinitiative unmittelbar bevor, zweiter Anlauf Vorratsdatenspeicherung.

Es würde mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeuten, dass mich die AfD erneut vorschlägt. Denn erstens hat sie meine Stellungnahme wohl beindruckt, zumindest hörten sie sich in der Debatte so an. Und zweitens haben sie wohl niemand anderen, denn für den Beirat hatten sie ja zwei Vorschläge frei, aber nur mich vorgeschlagen.

Es ist also mit gewisser Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass ich da erneut vorgeschlagen würde.

Und das wäre für manche ein Problem. Denn es gibt keinen Zweifel daran, dass ich in einer neuen Stellungnahme wieder die Abfrage meiner Kontodaten als belegtes Beispiel für parteipolitischen Missbrauch staatlicher hoheitlicher Strafverfolgungsinstrumente gegen Kritiker bringen und mit neuem Wissen anreichern würde. (Was ich, nebenbei bemerkt, im Streit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden vorgetragen habe, und wenn die da von überall die Schriftsätze zentral einsammeln und erfassen, wissen die das.)

Wenn ich aber das detailliert dem Bundestag vortrage, was ich oben für die Leser verkürzt dargestellt habe, dann sind mit hoher Wahrscheinlichkeit gleich zweie erledigt:

  • die Vorratsdatenspeicherung
  • Ricarda Lang

Denn der europäische Gerichtshof schreibt vor, dass Missbrauch verhindert und effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein muss. Was soll das aber für ein Rechtsschutz sein, wenn die Aufsichtsbehörde, also der Landesbeauftragte für Datenschutz in Hessen, untätig bleibt, rechtsbeugend handelt, grün unterwandert ist, und selbst zu übelsten Datenschutzverletzungen sagt, das wäre alles in Ordnung?

Also ergreift man wohl gerade jede Maßnahme um zu verhindern, dass ich als Sachverständiger/Sachkundiger für den Gesetzentwurf Nancy Faesers benannt werden könnte.

So wird gesteuert, wer im Bundestag als „Sachkundiger“ angehört wird, welche Meinung zur Kenntnis genommen wird. Es darf nur angehört werden, wer sich dem rot-grün-woken Reigen unterwirft. Nur noch Theater, nur noch Täuschung.

Und das wird uns dann als „Demokratie“ hingestellt – und jeder, der es kritisiert, ist ein „Feind der Demokratie“.

Was tun?

Mir egal. Diese Stellungnahmen sind immer mit viel Arbeit verbunden, man bekommt nichts dafür und wird nur angefeindet und vor allem von Grünen und Linken dafür angerotzt (besonders damals in Sachsen). Entweder wird einem das Wort von der grünen Vorsitzenden abgeschnitten (Sachsen) oder der Ton ist gestört (Bundestag).

Ich brauche das nicht. Ich komme auch ohne aus.

Oder anders gesagt: Es ist ein Angebot von mir an das Parlament, mein Berufserfahrung und Sachkunde anzubieten. Und wie ich dieser Anna Hunger auch auf ihre Frage, warum ich mir die Mühe mache, antwortete: Weil ich es für meine Bürgerpflicht halte, und ich das aus demselben Grund tue, warum ich ihre Anfrage beantworte, obwohl ich nicht müsste.

Und weil ich es für inkonsequent hielte, der Politik vorzuhalten, dass sie die Bürger ignoriere, dann aber das Maul nicht aufzukriegen, wenn ich doch mal gefragt werde.

Offenbar will man mich aber nicht mehr.

Kein Problem. Ich liege lieber am Meer, und gehe etwas schwimmen. Oder berate die, die mich hören wollen, etwa bei Klagen gegen solche Gesetze.

Wahlen

In den nächsten Wochen sind Landtagswahlen in drei Bundesländern, Sachsen, Thüringen, Brandenburg.

Da habt Ihr dann die Wahl, ob Ihr die Grünen wollt oder nicht.

Auswandern geht auch.

Nachtrag:
Darum geht es bei der Vorratsdatenspeicherung und den Kontozugriffen, und deshalb versucht man, unerwünschte Sachkundige rauszuschießen:

Und deshalb stellt sich der hessische Landesdatenschutzbeauftragte taub und blind.