Ansichten eines Informatikers

Hate Speech

Hadmut
17.8.2024 20:30

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.

Ein Leser fragt an:

Weiß ich nicht.

Also, wie die sich das vorstellen. Sag was gegen einen Politiker, und Du bist sofort dran. Sag was gegen eine Moschee, und Du bist dran. Sag was gegen die Grünen, und Du bist dran.

Interessant ist aber, wie sie das auf der von ihnen selbst verlinkten Seite und Pressemeldung anders definieren:

Unter Hassrede versteht man abwertende oder menschenverachtende Äußerungen, die sich gegen Personen oder Gruppen richten und zum Beispiel auf deren Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Weltanschauung oder Religion abzielen. Diese Form der verbalen Gewalt tritt häufig in sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten auf und äußert sich in Kommentaren, Beiträgen, Memes oder Videos. Beispiele hierfür sind rassistische, sexistische, homophobe oder extremistische Inhalte, die auch die Holocaustleugnung oder Gewaltverherrlichung umfassen können. Auch im digitalen Raum sind solche Äußerungen strafbar, wenn sie die Rechte anderer verletzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie abwertend, volksverhetzend oder die Menschenwürde verletzend sind. Nach § 130 StGB begeht eine Volksverhetzung, wer zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufruft, diese gegeneinander aufhetzt oder als minderwertig darstellt und damit den öffentlichen Frieden gefährdet.

Oder sagen wir es so: Offenbar Hinweise auf „Hassrede“ ernten, auch wenn die im rechtlichen Sinne nicht strafbar ist, den Leuten aber einen von der Hassrede erzählen.

Auch das sieht aus wie ein Projekt zum Datensammeln.

Andererseits: Bremen. Was will man in Bremen?