Ansichten eines Informatikers

Antwort der Polizei Bremen

Hadmut
20.8.2024 15:12

Nur mal so.

Meine Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Blogger und Publizist, und möchte zu dieser Pressemeldung

https://www.polizei.bremen.de/oeffentlichkeitsarbeit/pressemeldungen/pressemeldungen-ab-31072024-58611#050924

über die Zeugensuche zu „rassistischer Beleidigung“ gerne folgende Fragen an Sie richten:

  1. Welcher Straftatbestand ist die „rassistische Beleidigung“? (§ 185 StGB erwähnt das nicht, § 192a StGB bezieht sich auf die Weitergabe von Inhalten)
  2. Ein Kopftuch ist rechtlich eine Sache. Worauf stützt sich die Rechtsauffassung, dass man Beleidigung gegenüber einer Sache begehen kann? Können Sie Urteile benennen?
  3. Ein Kopftuch ist keine „Rasse“. Auch die Eigenschaft „Ausländer“ ist keine „Rasse“. Worauf beruht die Rechtsauffassung, dass es sich dabei um eine „rassistische Beleidigung“ gehandelt habe? Auch hier: Können Sie Urteile, Literatur, Rechtsquellen benennen?

Mit freundlichen Grüßen

Hadmut Danisch

[Anschrift]

Deren Antwort

Hallo Herr Danisch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir können nicht erkennen, dass es ich bei Ihrer E-Mail um eine Medienanfrage handelt und inwieweit Sie journalistisch tätig sind. Aufgrund dessen können wir Ihnen keine Antwort erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Nastasja-Klara Nadolska

Pressesprecherin

Präsidialstab / Pressestelle

Sie „können“ schon. Das richtig Wort wäre „wollen“.

Das wäre übrigens auch etwas, was ich einer AfD-Regierung dringend zur Kündigung vorschlagen würde: Dieses korrupte Innenministerkonferenz-Ding um den „Presseausweis“ nur für politisch korrekte und regierungsnahe Journalisten.

Ich hätte sogar eine richtig lange Liste von Staatsverträgen und Dingen, die man aufkündigen und dann mal aufräumen sollte.