Der Gesslerhut: Was polizeilich wichtig ist
Über die Prioritäten in diesem Land.
Eine unbekannte Frau hat am Samstag in #Gröpelingen eine 18 Jahre alte Frau rassistisch beleidigt. Die #Polizei #Bremen sucht Zeugen.
— Polizei Bremen (@BremenPolizei) August 18, 2024
Die Pressemeldung der Polizei Bremen:
Eine unbekannte Frau hat am Samstag in Gröpelingen eine 18 Jahre alte Frau rassistisch beleidigt. Die Polizei sucht Zeugen.
Die 18-Jährige saß gegen 18:15 Uhr mit Freunden in einem Linienbus, als sie hörte, wie die Unbekannte eine ältere Dame mit Kopftuch beleidigte. Die junge Frau sprach daraufhin die Unbekannte an, woraufhin diese die 18-Jährige unter anderem mit den Worten „Scheiß Kopftücher“, „Kopftücher sind ekelig“ und „Ihr seid Ausländer und das ist mein Land“ beleidigte. An der Haltestelle Depot Gröpelingen stiegen alle aus und die unbekannte Frau fuhr mit der Straßenbahnlinie 10 weiter. Eine umgehend eingeleitete Fahndung nach der Täterin verlief erfolglos.
Ein Kopftuch ist eine Sache, und Sachen kann man nicht beleidigen. Jedenfalls bisher nicht. Die Ampelregierung oder auch CDU/CSU/Grüne werden das sicherlich noch ändern.
Und weder ein Kopftuch, noch die Eigenschaft als Ausländer sind eine „Rasse“. Wobei man allerdings nicht weiß, was die Gesuchte zur alten Frau gesagt hat. Dann allerdings kann man auch keine Zeugen dafür suchen.
Und auch ein Straftatbestand der „rassistischen Beleidigung“ wäre mir jetzt nicht bekannt, auch wenn der Begriff in der politischen Propaganda ständig vorkommt. Am ehesten passt da noch § 192a StGB „Verhetzende Beleidigung“, aber der bezieht sich auf die Weitergabe von Inhalten, was hier nicht vorliegt.
Außerdem fragt man sich, ob die Polizei in Bremen Langeweile und einfach gar nichts zu tun hat, wenn sie sich mit solchem Kram abgibt.
Sogar die BILD macht eine Meldung daraus, dass in Bremen eine 18-Jährige beleidigt worden sei. Ungefähr so dramatisch wie ein Messerangriff. Und laut dieser Meldung geht es nicht um die Beleidigung der alten Frau, sondern die der 18-Jährigen. Vermutlich hat nur die 18-Jährige Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt, denn die Beleidigung ist ein Antragsdelikt.
Das Kopftuch wächst sich inzwischen zum Gesslerhut aus. Und jegliche Form der Kritik gilt sofort als „Beleidigung“. Dabei ist der Straftatbestand der Beleidigung verfassungswidrig, weil der Begriff der „Beleidigung“ völlig undefiniert ist, eine Straftat zum Zeitpunkt ihrer Begehung aber gesetzlich normiert sein muss, und zwar durch die Legislative.
Was mir aber gerade noch viel negativer auffällt: Ich wollte eigentlich eine Presseanfrage an die Polizei Bremen stellen, um zu fragen, worauf die Annahme beruht, dass ein Kopftuch eine „Rasse“ sei und dass man eine Sache wie ein Kopftuch beleidigen könne. Laut deren Webseite hat deren Pressestelle aber weder eine Anschrift, noch eine E-Mail-Adresse, nur eine Telefonnummer. Egal, was die einem sagen, es wird erstens nicht fundiert sein, weil die ja am Telefon ad hoc nichts nachprüfen können, und man hat das hinterher weder wörtlich exakt, noch belegbar, weil nur am Telefon gehört.
Andererseits: Wenn die Bremer das so haben wollen, ihnen das so gefällt, und sie sich das so wählen … Bremen hat sich eine Regierung aus SPD, Grünen und Linken gewählt.