Die Doktormühle von Würzburg, der Ritter vom heiligen Grab und die Gender Studies
Ich hatte doch gerade die Vermutung geäußert, dass die Welle von Fake- und Plagiatsdissertationen vor allem im Zeitraum 1998 bis 2012 kein „Systemversagen“ war, sondern System, volle Absicht krimineller Politik und korrupter Universitäten.
Ein neuer Blickwinkel auf Feminismus und Gender Studies.
Ein Leser macht mich dazu auf drei – uralte! – Artikel aufmerksam:
- Der SPIEGEL 1977: Prof. h. csu.
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So rechts, daß ihn auch der CDU-Wirtschaftsrat nicht mehr in Anspruch nehmen mag, ist der Politologie-Professor Bossle. Gleichwohl bekam der Strauß-Freund einen begehrten Lehrstuhl in Würzburg.
Der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß bezeichnete ihn unter Parteifreunden als seinen »Traumkandidaten«, der »jeder bayrischen Universität zur Zierde gereichen würde«. Bald darauf bekam der Politikwissenschaftler Lothar Bossle, 47, den Lehrstuhl für Soziologie der Julius-Maximilians-Universität zu Würzburg und von Studenten den Ehrentitel »Prof. h. csu.«.
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Denn der »Tiefschlag gegen die Autonomie der bayerischen Universitäten« (SPD-Kommentar) zeigt starke Wirkung. Seitdem, schreibt die Studentenzeitung »Pupille«, »kocht die Uni«, und im Fachbereich für Soziologie stehen die »Zeichen auf Sturm«. Beim Versuch, eine Vorlesung loszuwerden, wird der Polit-Professor jedesmal niedergebrüllt. Bossle fürchtet Handgreiflichkeiten und hält sich deshalb eine Leibgarde aus Assistenten, die ihn nahezu ständig begleitet. Uni-Präsident Theodor Berchem drohte den Störenfrieden mit dem Ordnungsrecht.
- Die TAZ 1991: Dr.Bossles Doktorfabrik läuft wie geschmiert
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„Prof. h.csu“ Lothar Bossle verbreitet in Dresden Angst und Schrecken und kassiert gleich zweimal/ Doktortitel für indonesischen Geheimdienstgeneral für 65.000 DM?/ Das bayerische Justizministerium verzögert den Abschlußbericht über den umstrittenen Professor und Strauß-Günstling
„Saustall“, erzürnte sich einst der SPD-Abgeordnete Heinz Kaiser öffentlich. „Augiasstall“, konnte sich selbst ein CSU-Abgeordneter, Walter Eykmann, nicht verkneifen. Die Rede ist, noch immer, von der „Doktorfabrik“ des Würzburger Professors für Soziologie, Lothar Bossle.
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Zur Erinnerung: 1977 hatte der „Strauß-Günstling“ gegen heftige Proteste von Hochschulgremien, GEW, SPD und FDP sowie großer Teile der Studentenschaft den Lehrstuhl für Soziologie „zwangsbesetzt“. Erst nach zehn Wochen und mit Hilfe einer Hundertschaft Polizei gelang es Bossle, die mit Trillerpfeifen bewaffneten Studenten aus dem Hörsaal zu vertreiben und mit einem Dutzend handverlesener Anhänger seine erste Vorlesung zu halten.
Seither reiht sich ein Skandal nach dem anderen um „einen Professor ohne Habilitation und angeblich auch ohne Abitur“, wie der Abgeordnete Kaiser bis heute unwidersprochen formulierte. Jüngstes Beispiel: die Gastprofessur Bossles an der Technischen Universität Dresden.
Unter Fortzahlung seiner vollen Bezüge nach C4 von 7.680DM plus 1.074DM Ortszuschlag bewilligte das Ministerium dies als „Nebentätigkeit“ schon für das letzte Wintersemester.
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Den Rest der Woche verbringt Bossle in Dresden, wo er als Teilnehmer an einem 68 Gastprofessoren umfassenden Programm zum Aufbau der Ostuniversitäten von der Konrad-Adenauer-Stiftung die entsprechende Aufwandsentschädigung plus Fahrtkosten kassiert.
Zwischenzeitlich rätselt man in Dresden, wie Bossle überhaupt an die TU gekommen ist. Der eigentlich zuständige Rat des Instituts war völlig übergangen worden. „Bossle war vor uns drüben“, so ein Sprecher der Konrad-Adenauer-Stiftung. Aus Dresden sei die Anregung gekommen, Bossle in das Programm aufzunehmen. Aber von wem?
Es wird von einer Vermittlerrolle des Katholischen Studentenbundes gemunkelt, denn Bossle war lange Jahre Chef der „Katholischen Deutschen Akademikerschaft“ und trägt auch heute noch gerne die Uniform eines „Ritters vom Heiligen Grab“.
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Saubermann Bossle verbreitete inzwischen nach einem Bericht der ‘Zeit‘ unter seinen Kollegen an der TU Dresden Angst und Schrecken. Dort herrscht kein Zweifel, daß Bossle aus dem Hintergrund mitentscheidet, wer von den Professoren bleiben kann und wer „abgewickelt“ wird.
„Laßt euch dort sehen oder ihr seid abgemeldet“, hieß es an der TU, wenn von der Mittwochsveranstaltung Bossles die Rede war.
- Die Süddeutsche 2011: Uni Würzburg – eine Doktorfabrik?: Die Angst vor dem Déjà-vu
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Strauß-Spezl Lothar Bossle stand im Ruf, an Würzburgs Uni eine Doktorfabrik eingerichtet zu haben. Nun werden wieder ähnliche Vorwürfe laut.
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Es gab viele an der Uni Würzburg, die diesen Antrittstag noch Jahre danach verfluchten. Am schwersten traf es Doktoranden, sie mussten mit dem Spott einer Dissertation aus Würzburg leben – von jener Uni also, an der Bossle wirkte, über den zu lesen war, er betreibe eine “Doktorfabrik”; und der Dissertationen in einem Verlag vertrieb, der ihm zum Teil selbst gehörte.
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“Wer anderswo verzagen müsste”, schrieb die Zeit 1988 über den Soziologen, “kann bei Bossle einen Doktor bauen, und am wenigsten hindern ihn daran eine rechte Gesinnung und eine dicke Brieftasche”. Bossle ging gerichtlich gegen diesen Artikel vor – und unterlag. Man muss das alles wissen, um zu verstehen, wie alarmiert die Würzburger Uni dieser Tage ist. Kürzlich ist ihr ein Schreiben eines Anonymus zugespielt worden, und wenn nur ein bisschen von dem wahr sein sollte, was an Vorwürfen darin enthalten ist, dann wäre dies ein sehr harter Schlag.
Wieder hallt nun das Wort von der “Würzburger Doktorfabrik” über die Campus-Gänge. Und wieder soll ein – inzwischen emeritierter – Professor dahinterstecken, dem ebenfalls eine stramm rechte Gesinnung unterstellt wird und der als Medizinhistoriker einer Zusammenarbeit mit dem Soziologen Bossle nicht abgeneigt war. Für angehende Ärzte soll es nicht übermäßig schwer gewesen sein, sich ihren Doktortitel bei diesem Professor abzuholen.
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dem nämlich, ob es wahr sein könnte, dass in einem Institut der Würzburger Uni noch vor wenigen Jahren das Glas zu “Führers Geburtstag” gehoben wurde – und man für eine Habilitation eine stramm rechte Gesinnung mitbringen musste, sozusagen als Arbeitsvoraussetzung. “Auch das wird nun sehr ernsthaft geprüft”, sagt Kaiser.
Allerdings nicht nur das: Geprüft wird auch, inwiefern Doktorarbeiten, die am Institut des Medizinhistorikers entstanden sind, auf der eigenen Arbeit von Doktoranden beruhen. Oder inwiefern vor allem der Doktorvater daran mitgewirkt haben könnte.
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Verurteilt wurde er, weil ihm ein Promotionsvermittler in sechs Fällen Geld auf ein Privatkonto überwiesen hatte. Dem Professor sei bewusst gewesen, dass der Vermittler ihm das Geld auch deswegen überlassen habe, weil über den besagten Vermittler ein erster Kontakt zu verschiedenen künftigen Doktoranden zustande gekommen sei, urteilte der Amtsrichter.
Deklariert war das Geld als Darlehen für Forschungsprojekte, und der Anwalt des Emeritus, Johannes Mierau, legt Wert auf die Feststellung, dass sein Mandant das Geld zurückbezahlt hat. Ist ein bayerischer Professor für seine Forschungen tatsächlich auf ein Darlehen – es geht um 6000 Euro – eines Promotionsvermittlers angewiesen? Die Begründung führt in das Reich eines Orchideenfachs, eines freilich, in dem es sich in Würzburg offenbar lange Zeit hervorragend promovieren ließ: die Geschichte der Medizin.
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Mindestens 250 Doktorarbeiten, diese Zahl nennt der Anwalt, habe sein Mandant betreut. Verblüffend sei das schon, wundert sich ein hochrangiger Vertreter des Würzburger Uni: “Wie viele Ärzte eine Leidenschaft für historische Heilblumen und die Lehre der Hildegard von Bingen” entwickelten – zumal die Quellen des Faches nicht selten auf Frühneuhochdeutsch gehalten sind, was schon für Germanisten kein reines Vergnügen ist. In Würzburg freilich scheinen das viele Mediziner auch ohne Philologiestudium ohne weiteres weggesteckt zu haben.Und wenn doch nicht? Der Professor habe es so gehalten, den Doktoranden beim Erkunden von Quellen notfalls in Einzelstunden beizustehen, bestätigt Anwalt Mierau das, was am Institut erzählt wird. Er bestätigt auch, dass im Institut nach der Emeritierung des Professors vor acht Jahren handschriftlich verfasste Dokumente seines Mandanten entdeckt wurden, in denen der Medizinhistoriker im Wortlaut Passagen zu Papier gebracht haben soll, die sich später auch in den Arbeiten seiner Doktoranden fanden.
[…]
Ein Uni-Sprecher bestätigt Erstaunliches: Doktorarbeiten in der Geschichte der Medizin sollten “nicht mehr als 50 Seiten” umfassen. Das Material, das im Institut gefunden wurde, war dennoch so irritierend, dass die Kommission der Uni 2006 zusammentrat – und Anzeige gegen den Professor wegen des Verdachts unerlaubter Promotionspraktiken erstattete. “Wir hatten den massiven Verdacht, dass die Doktoranden nicht hinreichend über ihr Thema orientiert waren”, sagt ein mit dem Vorgang vertrauter Professor, zumal die Diktion vieler Arbeiten “für Doktoranden sehr unüblich” ausgefallen sei.
Das würde zwei Themenkomplexe recht gut erklären und ein neues Licht darauf werfen oder meinen alten Verdacht sehr bestätigen:
Prüfungsrecht
Ich habe mich in der Zeit meiner Streitigkeiten 1998 bis 2008 immer sehr, sehr darüber gewundert, warum man mit glasklaren und nicht zu widerlegenden Argumenten – sowohl fachlich in Informatik und Mathematik, also auch juristisch durch höchstrichterliche Urteile – überall ignoriert wird, gegen die Wand läuft. Warum die alle weggucken und selbst Richter die Verfahren manupulieren, Protokolle fälschen, Tonbänder austauschen.
So unfähig kann man doch gar nicht sein, weder in Informatik, noch in Recht.
Schaut man sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Prüfungsrecht der 80er und 90er Jahre, vor allem vor dem Fundamentalurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1991 an, dann fällt einem auf, dass das Bundesverwaltungsgericht etwas immer wieder angemahnt hat:
- Prüfer können nicht machen, was sie gerade wollen, sondern müssen immer erst einmal die gesetzlichen Anforderungen und Maßstäbe, die Aufgabe zur Kenntnis nehmen, bevor sie überhaupt prüfen können.
- Der Gesetzgeber hat diese Anforderungen gesetzlich zu normieren.
Ich zitiere mal zwei Stellen aus meiner damaligen Webseitensammlung, die mir aus meiner damaligen Befassung mit Prüfungsrecht gerade spontan einfallen:
BVerwG, 7 C 57.83 : Zu den Aufgaben des Prüfers gehört zuvörderst, daß er sich über die gesetzlichen Prüfungsanforderungen Klarheit verschafft. […]
Wie bei jeder Rechtsanwendung muß sich auch hier der Prüfer zunächst Klarheit über den Inhalt der anzuwendenden Rechtsnormen, z. B. der Notendefinitionen oder der Bestimmungen über die Prüfungsanforderungen, verschaffen. Er muß sodann den zu subsumierenden Sachverhalt, also die Prüfungsleistung, ermitteln und zur Kenntnis nehmen. Das setzt voraus, daß er sich … darüber klar ist, was als Prüfungsleistung überhaupt gefordert wird, denn beurteilen soll er inwieweit die geforderte Leistung den Anforderungen entspricht. Erst im Anschluß an diese Kenntnisnahme des Sachverhalts setzt der Vorgang der höchstpersönlichen Bewertung, also des Abschätzens und Beurteilens der Prüfungsleistung ein. Für die vorangehenden Schritte der Rechtsauslegung und der Sachverhaltsermittlung gelten deshalb keine prüfungsrechtlichen Besonderheiten: Ob der Prüfer die anzuwendenden prüfungsrechtlichen Vorschriften richtig ausgelegt und den Sachverhalt – die geforderte Prüfungsleistung – zur Kenntnis genommen hat, ist der vollen gerichtlichen Nachprüfungzugänglich.
Zusammenfassend aus mehreren Urteilen im Kommentar Hailbronner, § 15, Rn. 64:
Die Beurteilung einer Prüfungsleistung vollzieht sich in vier Schritten :
- Der Prüfer informiert sich über den Inhalt der anzuwendenden Normen der Prüfungsordnung, z. B. über die Notendefinitionen und Prüfungsanforderungen.
- Der Prüfer verschafft sich Klarheit über die konkrete Prüfungsaufgabe.
- Der Prüfer nimmt die Prüfungsleistung des Kandidaten zur Kenntnis.
- Der Prüfer bewertet die Prüfungsleistung unter Zugrundelegung der vorgegebenen rechtlichen Maßstäbe.
Nichts davon findet man in der Realität. Ich habe in meinem Uni-Streit zwei Prüfern und mehreren vom Gericht herangezogenen „Sachverständigen“ nachgewiesen, dass sie Blindgutachten erstellt und das, was sie begutachten sollten, nie zur Kenntnis genommen hatten. In einem Fall war das so drastisch, dass mir das Gericht (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg) gleich selbst bestätigte: Sie hatten die Korrekturexemplare der beiden Prüfer herangezogen und sich selbst davon überzeugt, dass das Exemplar des Zweitgutachters (der nämlich die Dissertation als total schlecht einstufte, sich aber mit keinem einzigen Wort zum Inhalt äußerte oder sagte, was daran überhaupt schlecht sein sollte) nie aufgeschlagen worden war: Ich hatte die heißgebunden und mit einer Papierschneidemaschine außenrum glatt beschnitten, und die Richter hatten selbst gesehen, dass die Bindung noch völlig jungfräulich war, das Exemplar nie aufgeschlagen worden war, und die Seitenkanten vom Beschnitt noch aneinanderhafteten. Der Schweizer Gutachter Maurer hatte von der ganzen Dissertation überhaupt nur 2 Seiten überhaupt kommentiert und – auf Bestellung des Karlsruher Dekans, die Ablehnung schon geschrieben, bevor das Exemplar ihn nach der Postlaufzeit überhaupt erreicht haben konnte. Auch der hat eine Arbeit abgelehnt, die er gar nicht kannte und von der er gar nicht wusste, was darin steht. Alle Sachverständigen, die das Gericht benannt hatte, haben Gutachten abgegeben, äußerten sich aber nicht zum Inhalt des Streites, und es stellte sich später heraus, dass das Gericht schlicht „vergessen“ hatten, ihnen mit dem Auftrag mitzuschicken, was eigentlich der Streitpunkt war, und die sich daran nicht gestört, sondern trotzdem „gegutachtet“ haben, obwohl sie das, was sie begutachten sollten, nie erhalten haben.
Ich habe mich damals gefragt, wie es sein kann, dass so viele Professoren hemmungslos und gewohnheitsmäßig Gutachten über etwas abgeben, was sie nie gesehen haben, einfach blanko Gefälligkeitsgutachten ausstellen.
Die Antwort ist einfach: Die kannten das gar nicht anders. Die haben in ihrem ganzen Leben noch nichts anderes erlebt als bestellte Gefälligkeitsgutachten. Die wussten gar nicht, was sie als Gutachter eigentlich hätten machen sollen. Einige lehnten es außerdem rundheraus ab, zu arbeiten, ohne dafür noch einmal extra bezahlt zu werden. Weil sie nicht nur auf Gefälligkeitsgutachten konditioniert waren, sondern auf korrupte. Gefälligkeit nur gegen Schmiergeld.
Was ich damals aber nicht verstanden habe: Warum es niemanden interessiert hat. Ich kam mir damals vor wie in einem Alptraum. Stellt Euch vor, ihr lauft durch ein brennendes Haus, ein Bürogebäude, in dem die Leute teilnahmslos an ihren Bildschirmen sitzen und irgendwas machen, oder auch nur dasitzen, der Qualm schon in den Gängen, und ihr brüllt die an „Raus hier, das Haus brennt!“, und die reagieren überhaupt nicht.
Auch bei der Politik immer nur taube Ohren.
Das ist nur dadurch zu erklären, dass die das gar nicht wollten. Man wollte gar kein Prüfungsrecht haben.
Das ganze Ding ist verfassungswidrig, weil solche Fake-Prüfungen verfassungsrechtlich gar nicht möglich sind.
Frauenquote
Ich hatte gerade was zur Herkunft dieses „Quality is a myth“ geschrieben. Mir ging damals noch ein anderer Spruch im Kopf hin und her: „part of the fun“. Wieder bei Baer: Die deutsche Wissenschaft braucht eine Qualitätsoffensive. Sie muss den Haken lösen, an dem die Sache in der Praxis hängt.
Quality is a myth und wir brauchen eine Qualitätsoffensive. Nämlich indem „Qualität“ einfach umdefiniert wird.
Zur Tagung des bmbf anlässlich des Jahres der Chancengleichheit in der EU 2007 sind die Präsidenten des Wissenschaftsrates, der dfg und der Leibniz-Gemeinschaft und die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz gekommen, die EU Kommission und das Europäische Parlament sind vertreten, und Ministerin Schavan hat mit dem Hinweis eröffnet, dass es nicht nur wichtig sei, in der Wissenschaft verstärkt auf Vielfalt zu setzen und ganz aktiv Frauen in die Forschung zu holen, sondern dass es auch an der Zeit sei, Gender als Aspekt in die großen Forschungsfelder zu integrieren. Während auf dem Podium Verantwortliche und auch Menschen mit ungeheurem Wissen und langjähriger Erfahrung in den Strukturen deutscher Wissenschaft sitzen, sind im Saal sehr Viele, die sich seit Jahren um Gleichstellung in Universitäten, Forschungseinrichtungen oder der industriellen Forschung bemühen – in der europäischen Kommission, in Bundes- und Landesregierungen, in Fördereinrichtungen, aber auch in den wissenschaftlichen Institutionen selbst. Sie alle wissen Bescheid. Heute ist grundsätzlich bekannt und bewusst, worum es bei der Frage nach Gleichstellung und Gender in der Wissenschaft geht. Es ist längst alles gesagt und wir sind uns wohl auch einig. Wir haben eindeutige Befunde, eindeutige Bewertungen derselben und zahlreiche Strategien und Instrumente, um Gleichstellung personell und konzeptionell-inhaltlich zu erreichen.
Die große Cowshit-Offensive von Merkel-Freundin Annette Schavan, wissenschaftlich tiefenunfähig, hatte Erziehung, Philosophie und Theologie studiert, also gar nichts mit Wissenschaft, und ihren Doktor dann verloren, weil die Dissertation – welche Überraschung – plagiiert war. Danach landete die auf einem der höchstdotierten Botschafterposten, nämlich im Vatikan, und wurde damit vom Steuerzahler exzessiv dafür finanziert, ihre Privatangelegenheiten zu betreiben, nämlich Beten. Ähnlich wie die zentrale professorale Tätigkeit darin bestand, lesbisch zu sein. Der Steuerzahler zahlt’s und Merkel machte es möglich. Wobei ja Merkel auch im Ruf stand, weit öfter mit ihrer langjährigen Freundin als mit ihrem Gatten unterwegs zu sein.
Warum ist Gleichstellung jenseits der, wie Ministerin Schavan es formuliert, „Konsens in der Theorie“, vor Ort doch so ein schwieriges Thema? Warum ist das kein „Bringer“, keine schöne Botschaft in der Politik, kein wissenschaftspolitischer Schlager, so wie Exzellenz, oder Innovation? Und warum ruft der Ruf nach „Gender“ oft so merkwürdige Reaktionen hervor?
Ganz einfach: Weil „Gender“ unwissenschaftlicher, frei erfundener Quatsch ist. Und viel schlimmer noch: Es ist auch kein Zufallstreffer, kein Korn des blinden Huhns. Es ist schlicht und offensichtlich einfach falsch. Es stimmt nicht. Und weil Gleichstellung in der Wissenschaft das allerdümmste ist, was man tun kann. Denn dann ist es eben keine Wissenschaft mehr. Dann holt man sich Leute rein, die einfach gar nichts können und dann als Substitut irgendwas von Gender faseln.
Gerechtigkeit bedeutet auch: „part of the fun“
Das Normative, also die Gleichberechtigung, die Chancengleichheit, oder mit Stancic heute, die Menschenrechte und die Demokratie, standen lange ganz im Vordergrund. Das waren die Forderungen nach Zugang zu höherer Bildung und wissenschaftlichem Tun, im Fall der Frauen zu Beginn des letzten Jahrhunderts. Im Jahr 2006 hat Suzanne Fortier, Präsidentin des Natural Sciences and Engineering Research Council in Kanada, bei der OECD erklärt, dass schlicht jede die Chance haben sollte, „part of the fun“ zu sein:
Wissenschaft sei nun einmal eine begeisternde Sache. Und es ist wichtig, da bitte nicht nur an Mütter zu denken, sondern auch an Väter und überhaupt an all die, die unter Vorurteilen zur „Paßfähigkeit“ oder zum Beispiel unter tradierten Zeitpolitiken leiden, also möglichst früh schon und möglichst spät noch anwesend sein müssen oder nachts emails versenden, um Eindruck zu machen, oder allabendlich Vorträgen lauschen, also netzwerken sollen, usw. usf. Hier sind zeitgemäßere Formen von Wissenschaft als Beruf und hier ist Kompetenz gefragt, um den „gender bias“ in Personalfragen und bei Leistungsbeurteilungen zu beseitigen.
Part of the fun. Jeder soll mitspielen können wie die Kinder im Sandkasten.
Warum aber die Steuerzahler jedem Idioten das Mitspielen finanzieren sollen, steht da nicht drin.
Es ging da aber nie um Teilnahme an der Wissenschaft.
Es ging da um Teilhabe an Geld und Macht.
Das ganze feministische Ding bezog sich nie darauf, gleiche Leistung wie Männer zu erbringen oder schwierige Berufe zu ergreifen. Es ging immer nur darum, an dem, was Korruption war oder was man dafür hielt, mitzukassieren.
Und ich hatte schon lange den Eindruck und habe das auch oft geäußert, dass der ganze Feminismus und das ganze Gender-Ding so durch und durch kriminell, dreckig und rotzverlogen ist, dass es denen nie darum ging, Männerarbeit nachzuahmen, sondern immer nur darum, Männerkorruption nachzuspielen.
Ich hatte das schon vor Jahren, schon um 2012 beobachtet:
Feministinnen haben erkannt, dass die Universitäten und Professoren korrupt sind. Gut, das stimmt ja auch, das schreibe ich ja selbst seit 1999.
Feministinnen zogen aber den Schluss daraus, dass korrupt zu sein schon die hinreichende Qualifikation für und Tätigkeit in der Professur sei. Es reicht schon, als Frau zu lernen, korrupt zu sein und sich zu benehmen wie die Axt im Walde, mehr brauche es nicht. Und bei Licht betrachtet sind ja Gender Studies auch nichts anderes als eine Ausbildung in Kriminalität, nämlich Betrug, Erpressung, Verleumdung, Diffamierung, Veruntreuung, Hinterziehung. Was anderes lernt man da ja nicht.
Man hat einen – männlichen – Wissenschaftszirkus gesehen, der allein kriminell und sonst gar nichts erschien, und den Anspruch erhoben und durchgesetzt, genau das auch zu tun.
Und dann war man sich einig darin, dass man gesetzliche Regeln für die Promotion nun wirklich gar nicht gebrauchen könne.
Gesamtsicht
Die Männer haben aus Wissenschaft und Universitäten kriminelle Titelmühlen gemacht.
Und die Frauen waren der Meinung, wenn sie zur Gleichstellung kriminelle Titelmühlen bauen, müsste das dann ja Wissenschaft und Universität sein.