Ansichten eines Informatikers

Das Geschwätz und die Methoden des Armin Wolf, „Journalist“, ORF

Hadmut
1.9.2024 22:45

Sagt mal, liebe Österreicher, ist Euch der nicht peinlich?

Im Moment drehen ja reihenweise Leute wegen der Wahl in Thüringen und Sachsen durch. Besäufnisse, Heulkrämpfe, eine Politikerin erklärte vor laufender Kamera, dass sie sich einen Strick nehmen würde, wenn sie da nicht noch irgendeine andere Hoffnung hätte.

Wie ich also vorhin so durch die social media streune, finde ich das:

Beides Unfug. Weder gibt es eine Gerichtsentscheidung, laut der man Höcke „Faschisten“ nennen darf, noch ist das die Meinungsfreiheit, die es „deutschen Bürgern“ gestatte, jeden Faschisten zu nennen. Beides Quatsch.

Das ist mir deshalb aufgefallen, weil ich darüber ja mal einen ausführlichen Blogartikel geschrieben habe. Einige Zeit später hat auch das Landgericht Hamburg darüber entschieden, und das im Prinzip genauso beurteilt wie ich.

Ist auch klar, denn schon mit elementarer Rechtskenntnis würde man wissen

  • Dass ein Verwaltungsgericht so etwas gar nicht feststellen kann, weil das Straf- und Zivilrecht ist.
  • Höcke nicht Partei und auch nicht angehört war, also gar keine Entscheidung zu seinem Nachteil fallen konnte.
  • Es kein Urteil, sondern nur ein Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz war und der deshalb kein materielles Rechtsverhältnis dauerhaft feststellen konnte
  • Es eine Eilentscheidung war, und das Gericht reinschrieb, dass die Zeit fehlt, um das überhaupt zu beurteilen.
  • Dass es solche Entscheidungen, dass man jemanden generell irgendwas nennen kann, im deutschen Recht überhaupt nicht gibt.

Offensichtlicher Laienquatsch und Fake News, was Wolf da von sich gibt. Wobei mich das eigentlich nicht stört, denn mich betrifft’s ja nicht.

Was mich aber stört, denn ich bin ja auf diese aufgeplusterten Journalisten allgemein nicht gut zu sprechen, ist diese unfassbare herablassende Arroganz, mit der der da auftritt, keine Ahnung von der Sache, aber andere von oben herab belehren.

Und dann noch die doppelten Maßstäbe: Er ist überzeugt, dass es geltendes Recht sei, dass jedermann Höcke „Faschisten“ nennen dürfe, droht aber gleichzeitig jedem mit Klage, der ihn einen Faschisten nenne.

Diese Mischung aus Unkenntnis und Arroganz halte ich für unerträglich, gerade deshalb auch, weil die Österreicher so etwas ja so gerne den Deutschen („Piefkes“) vorwerfen. Solche Leute habe ich gefressen, die nichts wissen, aber alles besser wissen, und verinnerlicht haben, von der Kanzel herunter zu predigen und wie der Pfarrer von Beruf recht zu haben.

Also habe ich dem geantwortet.

Und dann kam der eigentliche Brüller:

Der antwortete mir also mit einem Link auf die Entscheidung (die ich ja 2020 schon besprochen hatte) und blockierte mich gleichzeitig auf Twitter, so dass ich nicht mehr antworten konnte und es für Dritte so aussieht, als hätte er Recht, weil der doch das Urteil zitieren kann – obwohl das in der Entscheidung nicht steht. Typischer Geisteswissenschaftler-Murks, dass recht hat, wer irgendwas irgendwie zitieren kann. Quelle = Argument, Inhalt irrelevant.

So fälscht der sich die Twitter-Diskussion zusammen, damit es aussieht, als wüsste er es besser, obwohl er nur Mist schreibt und mich blockiert hat.

Das typische journalistische Halbgöttersyndrom, weil ja nicht nur das sprichwörtliche Papier geduldig ist, sondern auch Fernsehkameras. Kameras widersprechen nicht (zumindest nicht, solange Nancy Faeser nicht KI zwangsweise einbauen lässt). Der ist das gewohnt, dass er jeden Senf in die Kamera röhren kann, und ihm niemand widerspricht, und das Zuschauerecho dann einfach ignorieren kann.

Das, was der da macht, ist in Deutschland eine Straftat, nämlich Verleumdung und üble Nachrede, und fällt in Verbindung mit Politikern sogar unter den berüchtigten § 188 StGB.

Sagt mal, liebe Österreicher, ist der Euch nicht peinlich?

Wie kann sich so einer im Fernsehen halten?

Denkt mal an den, bevor Ihr Euch das nächste Mal über Deutsche mokiert, die sich in Österreich daneben benehmen, und die Ihr dann „Piefkes“ nennt. Und bitte, maßt Euch nicht an, uns über unsere eigene Rechtsprechung belehren zu wollen, wenn Ihr nicht mal die elementaren Basics verstanden habt.