Vom subtilen Unterschied zwischen Transfrauen und Nazis
5.9.2024 21:47
Zum Stand von Deutschland.
Die falsche Anrede einer (trans) Frau als Mann oder umgekehrt nennt man Misgendern. Das ist keine zulässige Meinungsäußerung, sondern ein Angriff auf die Menschenwürde, entschied nun das Landgericht (LG) Frankfurt am Main. Mit dem Eilbeschluss (v. 18.07.2024, Az. 2-03 O 275/24).
— Diana Gläßer (@DianaGlaesser) September 4, 2024
Man darf im „Rechtsstaat“ Deutschland
- einen Mann nicht „Mann“,
- eine dicke Politikerin nicht „dick“,
- aber jeden „Nazi“ nennen, den man will.
Und die Medien hämmern uns ein, das sei „rechtsstaatlich“.