Ansichten eines Informatikers

Vorratsdatenspeicherung – Bingo!

Hadmut
7.9.2024 3:24

Es kommt genau das Licht in die Sauerei, das ich vermutet hatte.

Ich hatte doch vor rund drei Wochen berichtet, dass ein Stuttgarter Käseblatt, von dem ich noch nie gehört hatte, die „Kontext Wochenzeitung“, urplötzlich gegen mich stänkerte, und ganz offensichtlich und direkt mit dem Ziel, mich im Deutschen Bundestag unmöglich zu machen und zu diffamieren.

Die Redakteurin Anna Hunger hatte sich kurz vorher bei mir gemeldet, zunächst auf scheinfreundlich gemacht, und versucht, mir Hochstapelei anzuhängen, und als das nicht ging, mich dann halt zum Holocaust-Relativierer abgestempelt. Ein Leser hatte mir dazu und zur Einordnung das geschickt:

Andere hatten mir einiges über das Stuttgarter Milieu berichtet.

Das erklärt sicher die dreckigen Methoden, die Verleumdung, die Verlogenheit. Links eben, die können (und wollen) nicht ehrlich.

Es erklärt aber nicht den Zeitpunkt und die Eile. Warum sollte sich jemand, der von Vorratsdatenspeicherung und IT soviel versteht, wie eine Kuh von Mikroprozessoren, und dem man anmerkt, dass das nicht „sein“ Thema ist, sondern ihm befohlen wurde, 10 Monate nach meiner Stellungnahme für den Bundestag, nachdem der CDU-Antrag, um den es ging, längst abgelehnt ist, urplötzlich und mit solcher Intensität auf mich stürzen?

Normalerweise fragt man „cui bono?“. Wem nützt es? Das ist hier aber die falsche, die nachrangige Frage. Die richtige Frage ist: „quid bonum?“ – Was nützt es?

Was für ein Nutzen liegt darin, mich 10 Monate nach meiner Stellungnahme derart zu verleumden und zu diffamieren?

Nun, daran sind mir zwei zeitliche Zusammenhänge aufgefallen:

  • Nur einige Stunden vorher habe ich eine weitere Datenschutzsauerei entdeckt, aber so, dass bemerkt wurde, dass ich sie entdeckt habe, und die Spur geht direkt in die Ampelregierung.
  • Der CDU-Fraktions-Antrag zur Vorratsdatenspeicherung ist zwar abgelehnt und erledigt, aber nicht die Vorratsdatenspeicherung als solche. Die SPD und der Bundesrat, namentlich das Land Hessen, wollen die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen.

Und nun ist das aber so, dass ich da im Zusammenhang mit der Spionage an meinem damaligen Deutsche-Bank-Konto gerade richtig Druck gegen den Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen mache (Hessen zuständig, weil Deutsche Bank in Frankfurt/Main), und der Landesdatenschutzbeauftragte da gerade sehr, sehr korrupt aussieht, dafür aber genau weiß, was ich da alles weiß und treibe. Denn ich klage ja gegen ihn und habe im Prozess schon ausgeführt, dass der Vorgang bundestagsrelevant ist, weil es eben beweist, dass die da Schindluder treiben und es keinen Rechtsschutz gibt, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland also gegen EU-Recht verstößt, solange die ihren korrupten Saftladen nicht aufräumen.

Und wenn da jetzt dazukommt, was ich noch rausgefunden habe, würde das die durchschlagenste Stellungnahme, falls ich nochmal beauftragt würde.

Und nun schreibt Heise: Überwachung: SPD will neue Vorratsdatenspeicherung “ergebnisoffen” prüfen​ Von wegen. Nancy Faeser hat ja schon gesagt, dass sie die unbedingt haben will. Nix „ergebnisoffen“.

Und so gibt es nun dieses „Positionspapier“ der SPD-Bundestagsfraktion. Und die kennen meine Stellungnahme von letztem Jahr garantiert, denn die sitzen ja im Rechtsausschuss.

Innere Sicherheit bedeutet, dass jede und jeder in unserem Land frei von Gewalt leben kann, im Internet, im eigenen Zuhause und in der Öffentlichkeit. Hasskriminalität im Netz gefährdet unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und verschärft Ungleichheit. Hasskriminalität mittels Bedrohung und Beleidigung, mittels Gewalt gegen Frauen und menschenverachtender Hetze gegen Minderheiten wird immer wieder als Reaktion auf Engagement und Teilhabe eingesetzt und führt dazu, dass die Opfer sich aus dem digitalen öffentlichen Raum zurückziehen. Wir wollen die Rechtsschutzmöglichkeiten verbessern, indem wir ein Vorgehen gegen anonyme Accounts ermöglichen und ein Verbandsklagerecht schaffen, um die Hürden für Betroffene zu senken. Schutzlücken bei menschenverachtender Hetze wollen wir durch eine Überarbeitung des Volksverhetzungsparagraphen schließen

Beachtlich. Die Identität von Flüchtlingen können sie nicht feststellen, aber gegen „anonyme Accounts“ wollen sie vorgehen.

Um gegen die Vielzahl an online begangenen Straftaten wirksam vorgehen zu können, benötigen unsere Sicherheitsbehörden neben den technischen und personellen Ressourcen dringend effektive, zeitgemäße und zugleich verhältnismäßige Instrumente. Sowohl bei der Bekämpfung schwerster Kriminalität wie Terrorismus oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder als auch zur Bekämpfung strafrechtlich relevanter Hass und Hetze können und dürfen wir uns nicht auf das freiwillige Speicherverhalten privater Telekommunikations-Unternehmen verlassen. Wir sollten deshalb ergebnisoffen prüfen, wie eine verhältnismäßige und den Vorgaben des EuGH entsprechende, mithin rechtssichere IP-Adressen-Speicherung möglich ist. Wir müssen unsere Behörden in die Lage versetzen, Terrorismus und schwersten Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern.

Wenn die das jetzt als Paper veröffentlichen, werden die vorher zwei, drei Wochen dran gebastelt haben. Sowas schreibt sich ja nicht von heute auf morgen, das muss ja erst von allen abgenickt, bemeckert und dreimal umgeschrieben werden.

Und bei der Gelegenheit war man wohl der Meinung, dass der Danisch weg muss, weil das nicht in den Kram passt, was der so schreibt.

Denn drei Dinge gehen nicht zusammen:

  • EU-Recht
  • Deutsche Vorratsdatenspeicherung
  • Was der Danisch über die drei Staatsgewalten, den Rechtsweg und den Missbrauch der Ermittlungsbefugnisse schreibt.

Also ging wieder die Verleumdungskeule los.