Ansichten eines Informatikers

Die bösartigen Zensurpläne der Grünen

Hadmut
17.9.2024 1:17

Alle, aber besonders die Brandenburger, unbedingt herschauen.

Ich hatte doch gerade dieses Machwerk der Bertelsmann Stiftung und dieses willkürlichen „Bürgerrates“ kommentiert, allerdings nur kurz, weil ich gerade zuviel Arbeit und zuwenig Zeit habe.

Ich mag zwar den Stil nicht, und wenn mir jemand mit „schockierenden und unwiderlegbaren Beweisen“ kommt, ist er eigentlich bei mir unten durch, aber weil er inhaltlich trotzdem einiges gut zusammenstellt, empfehle ich mal ganz dringend, diese 25 Minuten NiUS über das Bertelsmann-Bürgerrat-Machwerk zu schauen:

Zwei Dinge will ich dazu nach anmerken, die mir gestern bei meinem Artikel nicht aufgefallen waren, weil ich nicht so weit in die Details gelesen habe:

Was Bertelsmann und die Grünen hier vorhaben ist ein unmittelbarer Verfassungsbruch.

Dazu muss ich allerdings etwas ausholen.

Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Genau das wollen die Grünen und die Bertelsmänner hier aushebeln.

Dazu muss man allerdings die Verfassungsrechtsprechung und -literatur kennen. Denn der Satz „Eine Zensur findet nicht statt“ ist nicht so einfach, wie er aussieht. Verfassungsrechtlich bezieht sich das Verbot nämlich nur auf die Vorzensur, nicht auf die Nachzensur.

Vorzensur heißt, dass eine Publikation vor ihrer Veröffentlichung geprüft und freigegeben werden muss, die Veröffentlichung also im Ganzen verhindert werden kann. Nachzensur bedeutet, dass man erst einmal veröffentlichen und im Nachhinein Ärger dafür kriegen, aber zunächst einmal nicht an der Veröffentlichung gehindert werden kann.

Das hat zum einen mit der Systematik zu tun, und damit, dass die Meinungsfreiheit durch Rechte anderer begrenzt wird, die die ja irgendwie durchsetzen müssen, es hat aber auch mit der Geschichte Deutschlands und der Entstehung der Grundrechte zu tun. Das beruht nämlich auf der Zensur, die mit den Karlsbader Beschlüssen von 1819 nach dem Mord an Kotzebue eingeführt wurde (schon viel darüber geschrieben, siehe insbesondere hier), die zu der berühmten Karikatur geführt hat:

Ich kann mich noch erinnern, wie wir das damals im Geschichtsunterricht dran hatten, weil ich mich noch über den Namen „Kotzebue“ lustig gemacht hatte, an Karlsbader Oblaten dachte, die ich so gern esse, aber mir die Karikatur so gefallen hat.

Ehrlich gesagt, ich war damals noch zu jung und zu flegelhaft, um das voll zu begreifen, ebenso wie die französische Revolution. Ich habe es erst später begriffen. Aber vielleicht hätte es ich später nicht begriffen, wenn ich es nicht doch schon in der Schule gehabt hätte und wenigstens so ein paar Fetzen bei mir hängen geblieben wären.

Gerade diese Karlsbader Beschlüsse führten ja zu den Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Zensurfreiheit in der Paulskirchenverfassung von 1849, aus der dann unsere Grundrecht entstanden – gemacht von „Rechten“, den Burschenschaften. Die Karlsbader Beschlüsse enthielten die Zwanzig-Bogen-Klausel

Die Zwanzig-Bogen-Klausel ist eine Bestimmung der Karlsbader Beschlüsse, die Zensur im Deutschen Bund betreffend. Sie besagte, dass alle Druckwerke der Vorzensur unterlägen, die zwanzig oder weniger Druckbogen Umfang aufwiesen, was 320 Seiten entsprach. Umfangreichere Bücher wurden erst nach ihrer Drucklegung kontrolliert.

Zugrunde lag die Annahme, dass politisch brisante Themen nur in kürzeren Flugschriften angesprochen würden.[1] Zur Umgehung der Vorzensur arbeiteten daher engagierte Schriftsteller häufig die eigentlichen politischen Aussagen in Werke größeren Umfangs ein, um sie auf diese Weise unter das Volk zu bringen. So erschien beispielsweise Heinrich Heines Deutschland. Ein Wintermärchen als Teil des Buches Neue Gedichte, da es alleine unter die Klausel gefallen wäre. Gutzkow fügte 1835 seinem Roman Wally, die Zweiflerin am Schluss einen poetologischen Aufsatz Wahrheit und Wirklichkeit an, um damit sein Buch auf 21 Bogen zu bringen[2], denn der Zwanzig-Bogen-Klausel unterworfen waren nicht bloß ausdrücklich politische Schriften, sondern auch die Schöne Literatur.[3] Georg Herwegh nannte seinen Sammelband unveröffentlichter Zeitungsbeiträge (u. a. von Friedrich Engels, Johann Jacoby und Friedrich Hecker) in Anspielung an das Gesetz Einundzwanzig Bogen aus der Schweiz.

Zur historischen Einordnung: Marx und sein Kapitaler Schrott entstanden auch um 1849 als Ansatz in die entgegengesetze Richtung, die Unfreiheit. Deshalb sind „Linke“ so schlecht auf „Rechte“ und Grundrechte zu sprechen.

Ich hätte mir damals im Geschichtsunterricht nie vorstellen können, ich hätte nie gedacht, dass das mal – wieder – wichtig werden und mich selbst betreffen könnte. Ich dachte, das wäre tote Vergangenheit und für alle Zeit erledigt und nur dazu da, uns in Klassenarbeiten zu nerven. Und seit ein paar Jahren bin ich so froh, dass ich das im Geschichtsunterricht hatte, weil es auf einmal so wichtig und wieder da ist.

Man muss nämlich verstehen, dass – und warum – unser Grundgesetz spezifisch die Vorzensur verbietet.

Und das, was die Grünen hier etablieren wollen, nämlich dass Äußerungen vor ihrer Freigabe geprüft werden, das ist eine verbotene Vorzensur. Ein Rückfall in das Jahr 1819.

Und unsere verfluchte Dreckspresse und der Rundfunk erzählen uns, die AfD seien die „Verfassungsfeinde“, während die Ampel für Verfassung und Demokratie stehe. Böhmermann lässt ja gerne ständig das Grundgesetz rumhüpfen ohne es je verstanden zu haben.

Seine Exzellenz, ihro Bösartigkeit, ist zweifellos Konstantin von Notz. Der guckt immer so aristokratisch pseudovornehm, aber ist grundsätzlich verfassungsfeindlich drauf. Vor allem ist der Mann Volljurist mit zweitem Staatsexamen, der weiß also ganz genau, dass er die Verfassung bricht und wie. Er kann sich aber auf die Propagande von Rundfunk und Presse verlassen, die den Leuten in die Augen streuen, dass die AfD die Verfassungsfeinde wären und SPD und Grüne die grundrechtstreuen Parteien seien.

Ich kann mich dem Aufruf von Julian Reichelt nur anschließen:

Liebe Brandenburger! Wählt. Geht wählen. Wählt, was und wen Ihr wollt, nur wählt nicht die Grünen. Wählt die aus dem Landtag raus! Die sind bösartig und hochgradig verfassungsfeindlich.