Ansichten eines Informatikers

Das BKA und die Pressefreiheit in Brandenburg

Hadmut
19.9.2024 14:48

Das wirft Fragen auf. Auch zur Wahl.

Leser machten mich auf einen Tweet aufmerksam:

Dazu gehört ein halbstündiges Video, von dem ich leider sagen muss, dass es auf mich auch sehr schlecht gemacht wirkt. Ich kann das überhaupt nicht leiden und halte deshalb auch nichts von diesem „Weichreite TV“, weil der Typ da in einer Weise, die mich enorm nervt, pausenlos und schier ohne Luft zu holen, in die Kamera plappert, ohne irgendwas zu sagen zu haben. Qualitativ spricht mich das überhaupt nicht an, und ich kann das auch nicht leiden, wenn sich Leute nur irgendwo rumtreiben und rumnerven, ohne ein Thema oder Ziel zu haben, nur in der Hoffnung, irgendwen so zu nerven, dass es zu irgendeinem Eklat oder einer Peinlichkeit kommt, die man auf Video zeigen kann. Das ist noch unterhalb von Paparazzi, ich kann sowas nicht leiden. Ich halte das auch für Zeitverschwendung und schlicht für dumm, weil ich das überhaupt nicht mag, wenn Leute nur des Plapperns wegen plappern, und mir gehen solche Geschwätzteppiche, in denen Leute einen permanent mit Gelaber zudecken – und letztlich nicht mal die Zeit lassen, darüber nachzudenken, um zu übertünchen, dass es da eigentlich auch gar nichts nachzudenken gibt, einfach auf die Nerven. Das zeigt für mich, dass die Leute eigentlich nichts können und keine Inhalte haben, aber das ist mit der Medientechnik in der Breite hochgekommen, dass die Leute meinen, viel zu schwätzen helfe eben auch viel.

Und bei Leuten rumzulungern, selbst wenn sie Politiker sind, und sie derart anzupöbeln, geht auch nicht.

Ich will das also in keiner Weise gutheißen oder verteidigen.

Trotzdem stellen sich mir Fragen.

Denn zum einen ist das ja keine geschlossene Veranstaltung und keine angemeldete Demonstration. Der Typ von Weichreite TV mag ein offenkundiger Idiot und eine Nervensäge der Sorte „pain in the ass“ sein, und eigentlich geht das, was der da macht, auch schon in den Bereich der persönlichen Belästigung und des Stalking. Aber er hat nicht weniger Recht, da zu sein, als alle anderen. Insbesondere hat Ricarda Lang da keine – jedenfalls keine für mich aus diesem Video ersichtliches – Recht, da einen öffentlichen Raum für sich zu belegen. Das ist etwas anderes, wenn man private Räume für eine Veranstaltung mietet, oder eine offizielle Kundgebung als Sondernutzung anmeldet, aber man kann sich nicht einfach in eine Fußgängerzone stellen und sagen, „das ist jetzt meins“.

Und insbesondere wird man Ricarda Lang dann, wenn man rechtskundig ist, auch vorhalten müssen, dass sie die Situation und Konfrontation ja selbst gesucht hat. Es ist ja nicht so, dass die nur einkaufen war und dann von dem Typ da belästigt wurde, sondern sie hat sich ja bewusst zur politischen Aktion da auf- und der Öffentlichkeit gestellt, und hat dann keinen Rechtsanspruch, nur selektiv von Anhängern der Grünen angesprochen zu werden. Man tut’s, oder man lässt es bleiben, aber man kann es nicht selektiv tun.

Vor allem aber wird man Lang und den Grünen ihr eigenes Verhalten als Maßstab vorhalten müssen, denn die nehmen sich ja auch heraus, beispielsweise Parteitage der AfD zu blockieren und niederzuschreien. In einem Rechtsstreit würde man also durchaus Langs und der Grünen eigenes Verhalten zum Maßstab machen und ihnen vorhalten, dass sie sich über das, was sie sich gegenüber anderen herausnehmen, nicht selbst beschweren können. Das gibt es beispielsweise im Bereich der Beleidigung, dass jemand, der gegnüber anderen einen derben Ton anschlägt, dann selbst nicht empfindlicher sein darf, als er es anderen zumutet.

Interessant wird das erst ab 29:50, also nur die letzten dreieinhalb Minuten. Da nämlich haben diese drei Männer in Zivil, erkennbar bewaffnet und mit Schlagstock ausgestattet, und damit schon der Vermutung nach Personenschützer des BKA, diskutiert und dann haben sie den Typen mit der Kamera zum Teufel gejagt und ihm einen Platzverweis erteilt.

Ich muss sagen, menschlich habe ich dafür noch Verständnis, denn der Typ ist ja nun wirklich nur Nervensäge und grottenschlecht, untere Schublade ungefähr wie Lutz van der Horst und Fabian Köster von der ZDF heute show, die arbeiten ja mit ähnlichen Methoden um mit nichts in der Birne Sendezeit zu füllen, indem sie rumlaufen und Leute provozieren. Ich kann diese Leute, die nichts machen außer Leuten auf die Nerven zu gehen, bis es zu einer Reaktion kommt, wirklich auch nicht leiden.

Juristisch stellen sich mir aber erhebliche Fragen:

  • Sie sind in Zivil und ohne Uniform. Der eine, der dann auf den mit der Kamera zukommt, zeigt zwar ganz kurz einen Ausweis, aber so kurz, dass man ihn nicht sehen und schon gar nicht lesen oder prüfen kann. Das reicht nicht, um sich auszuweisen. Man weist sich nicht als Polizei aus, indem man mal kurz mit einem Kärtchen wedelt, sondern Name, Dienstgrad, Behörde müssen erkennbar sein, und die Sicherheitsmerkmale des Ausweises müssen sichtbar sein. Sowas reicht ohne Gefahr im Verzuge nicht, um hoheitliche Rechte auszuüben.
  • Das zweite, was mir auffällt, ist der Ausweis selbst. Auch wenn man ihn nur ganz kurz sieht, nur ein paar frames im video, fällt mir das Aussehen des Ausweises auf.

    Ein Berliner Polizeiausweis ist es von der Farbe her schon mal nicht, die sehen anders aus, aber Grünheide, wo das angeblich war, liegt ja auch in Brandenburg (keine Überraschung, da stehen ja Wahlen an). Und die Polizeiausweise in Brandenburg sehen so aus, also auch anders. Ein Brandenburger Polizist ist der also nicht.

    Das war auch nicht zu erwarten, denn die Personenschützer von Politikern auf Bundesebene kommen vom BKA, gehören also zur Bundespolizei. Und wenn wir uns deren Ausweise anschauen, dann passt das farblich und im Aufbau zu dem Ausweis im Video.

    Wir dürfen also nach dem Kontext Personenschützer und dem Aussehen des Ausweises davon ausgehen, dass der Mann vom BKA und damit Bundespolizist ist.

  • Er sagt aber „Polizei“.

    Und das darf er meines Wissens schon nicht, denn er ist nicht „Polizei“. Die Polizei ist in Deutschland nämlich Ländersache. Also die von Brandenburg.

    Der Bund hat nur sehr eingeschränkte polizeiliche Aufgaben, dazu gehören die Grenzen und der Fernverkehr, und die Bundeseinrichtungen, alles das, was nicht in die Ländersache fällt oder zu groß ist, um von einem Bundesland betüddelt zu werden. Deshalb hießen die früher auch „Bundesgrenzschutz“. Als man die in „Bundespolizei“ umbenannt hat, fanden viele Juristen das schon „grenzwertig“, oder, um im Wortspiel zu bleiben, eben gerade nicht mehr „grenzwertig“, weil es den Eindruck erweckt, dass es eine allgemeine Polizei sei und man so etwas wie ein FBI aufbauen will, dass es in Deutschland nach unserer Verfassung jedoch nicht geben kann. Manche gaben aber zu erkennen, dass sie genau so etwas wollen, weil man Bundespolitik durchsetzen und sich nicht von Ländern reinreden lassen will.

    Deshalb halte ich das bereits für unzulässig und Amtsanmaßung, wenn der „Polizei“ und nicht „Bundespolizei“ sagt, denn im verfassungsrechtlichen Sinne ist er kein Polizist. Polizei ist Ländersache.

  • Und dann wird das mit der Zuordnung und den Befugnissen schwierig. Denn die Bundespolizei hat Rechte an Grenzen, Flughäfen, Bahnhöfen, die dürfen also Penner aus dem Bahnhof werfen.

    Aber nicht aus einer Fußgängerzone in Brandenburg.

    Was sie dürfen, ist der Personenschutz von Ricarda Lang. Wenn also einer Ricarda Lang angreift oder ihr zu nahe kommt, dann dürfen die eingreifen, das ist ihre Zuständigkeit, und gegebenenfalls auch schießen. Von einem Angriff kann hier aber keine Rede sein. Die sitzt im Restaurant und futtert, die Personenschützer stehen vor dem Eingang, und der Typ mit der Kamera gute 15 bis 20 Meter weg. Der Personenschutz ist also nicht eröffnet.

    Und dann gehen die auf den zu und kontrollieren den, und nennen das „polizeiliche Maßnahme“. Und das wäre mal eine durchaus interessante Frage, die ich jetzt eher mit „Nein“ beantworten würde, ob deren Personenschützerauftragt so weit geht, Personenkontrollen im Umfeld vorzunehmen.

    Nun wird man zwar sagen können, dass man (vgl. Donald Trump) Politiker auch auf Entfernung gefährden kann und eine Pistole ziehen könnten, Personenschützer also auch im Bereich der Gefahrenabwehr tätig werden müssen. Aber verfassungsrechtlich ist für so etwas immer mindestens eine Hürde, eine Schwelle erforderlich. Und jemanden schon deshalb als Gefahr anzusehen, weil er einem auf den Sack geht, das geht meines Erachtens nicht.

    Noch fraglicher ist, dass der den anweist, die Kamera auszumachen und per unmittelbarem Zwang die Hand vor das Objektiv hält und die Kamera herunterdrückt. Ich kann mich erinnern, vor vielen Jahren mal bei einer ähnlichen Youtube-Szene die Polizei Karlsruhe nach einer Rechtsgrundlage gefragt zu haben, und soweit ich mich jetzt erinnere, konnten die keine nennen und erklärten, die Polizisten zu belehren.

    Aber: Hier liegt der Fall etwas anders. Siehe dazu auch diese Seite. Denn man darf zwar polizeiliche Maßnahmen durchaus filmen, aber wegen des Kunsturhebergesetzes nicht – oder nur nach den im Kunsturhebergesetz genannten Ausnahmen – veröffentlichen. Nun hat der Typ aber vorher im vorangegangenen, nicht sehenswürdigen Teil der Videoaufnahme laut geplärrt, dass er live auf Sendung sei. Das heißt Filmen = Veröffentlichen. Das macht das problematisch.

    Übel ist auch etwas anderes: Nämlich die Tonaufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Das macht er nämlich mit der Kamera auch, man hört ja den Ton.

    Nun gibt es aber ein Aber Stufe II: Man darf das aber auch nicht rechtsmißbräuchlich einsetzen. Man kann und darf jemanden nicht von einer zulässigen Videoaufnahme abhalten und ihn zur Abschaltung nötigen, indem man die Aufnahme stört und nichtöffentlich gesprochen redet, um die zulässige Aufnahme zur Straftat zu machen. Das geht dann auch nicht, sonst könnte man ja jede zulässige Aufnahme sabotieren, in dem man reinquasselt. Und nichtöffentlich ist das Wort ja auch nur dann, wenn man nicht weiß, dass man aufgenommen wird. Der Personenschützer hat die Kamera aber gesehen und wusste, dass das Mikrofon das aufnimmt, als war ihm bewusst, dass er da öffentlich spricht.

    Davon abgesehen: Es ist kein nichtöffentlich gesprochenes Wort. Das ist kein Privatraum, die sitzen ja nicht am Tisch mit Lang, sondern der macht eine offene Maßnahme in einer frei zugänglichen Fußgängerzone, also in der Öffentlichkeit. Und damit besteht meines Erachtens kein Rechtsanspruch, Kamera und Ton auszuschalten oder die Hand vor das Objektiv zu halten.

  • Selbst wenn man mittelbar einen Kunsturheberanspruch Ricarda Langs unterstellen würde, müsste die sich vorhalten lassen, dass sie ja nicht privat da einkaufen war, sondern sich selbst für eine Wahlkampfveranstaltung dahingestellt und damit zum Gegenstand von Berichterstattung – sei sie auch noch so schlecht – gemacht hat.
  • Dann fragt der mit der Kamera nach der Begründung, und der Personenschützer sagt „weil Sie gerade mit Ihrem Verhalten unsere Schutzperson gefährden.“

    Und das ist Bullshit. Welche Gefahr soll von dem Verhalten ausgegangen sein?

  • Und dann hat er wohl einen Platzverweis bekommen.

    Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 16 Brandenburgisches Polizeigesetz
    Platzverweisung und Aufenthaltsverbot

    (1) Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung kann ferner gegen Personen angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindern.

    (2) Die Polizei kann zur Verhütung von Straftaten einer Person untersagen, einen bestimmten Ort oder ein Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder auch ein gesamtes Gemeindegebiet zu betreten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird. Das Verbot ist schriftlich oder elektronisch zu erteilen und zeitlich auf längstens drei Monate und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken. Das Aufenthaltsverbot darf dem Betroffenen weder den berechtigten Zugang zur Wohnung verwehren noch die Wahrnehmung berechtigter Interessen des Betroffenen und anderer Personen verhindern. Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt.

    Selbst die Polizei in Brandenburg dürfte das also nur „zur Abwehr einer Gefahr“, und dazu reicht es nicht, nur „Sie gefähreden“ zu sagen.

    Wie kommt aber die Bundespolizei dazu?

    § 77 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Bediensteten ausländischer Staaten im Land Brandenburg

    (1) Polizeivollzugsbeamte eines anderen Landes können im Land Brandenburg Amtshandlungen vornehmen:

    1. auf Anforderung oder mit Zustimmung der zuständigen Behörde,
    2. in den Fällen der Artikel 35 Abs. 2 und 3 sowie 91 Abs. 1 des Grundgesetzes,
    3. zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener, wenn die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann,
    4. zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben bei Gefangenentransporten sowie
    5. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Gefahrenabwehr in den durch Verwaltungsabkommen mit anderen Ländern geregelten Fällen.

    In den Fällen der Nummern 3 bis 5 ist das Polizeipräsidium unverzüglich zu unterrichten.

    (2) Werden Polizeivollzugsbeamte eines anderen Landes nach Absatz 1 tätig, haben sie die gleichen Befugnisse wie die des Landes Brandenburg. Ihre Amtshandlungen gelten als Maßnahmen des Polizeipräsidiums. Das Polizeipräsidium ist ihnen gegenüber insoweit weisungsbefugt.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes und für Beamte der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist, entsprechend. Das Gleiche gilt für Bedienstete ausländischer Staaten mit polizeilichen Aufgaben, wenn völkerrechtliche Vereinbarungen dies vorsehen oder das für Inneres zuständige Ministerium Amtshandlungen von Bediensteten ausländischer Staaten mit polizeilichen Aufgaben allgemein oder im Einzelfall zustimmt.

    Und diese Voraussetzungen sind hier meines Erachtens nicht gegeben.

    Vor allem ist nicht ersichtlich, welche Gefahr „für die Schutzperson“ bestanden haben soll. Dass man sie beim Essen sieht? Am Ende behauptet er, dass der Grund sei, dass man Ricarda Lang „beim Essen stört“ (was natürlich staatsgefährdend ist), weil Leute im Live-Video gesehen haben, in welchem Restaurant sie sitzt, und dann dort angerufen haben, um sie zu sprechen. Das ist aber keine „Gefahr“.

    Und nachdem das Video ja sehr deutlich zeigt, dass der schon mindestens eine halbe Stunde herumgehampelt ist, besteht auch keine Gefahr im Verzuge. Wenn überhaupt, dann hätten die also die Landespolizei rufen müssen.

  • Noch ein Detail fällt mir übel auf: Der erwähnt darin, dass man ihn abgewiesen hat, weil er keinen Presseausweis hat.

    Das aber ist ein Riesen-Thema im Blog, denn Presseausweise werden ja völlig willkürlich vergeben, und immer, wenn man einen verlangt, heißt es, man habe keinen Anspruch darauf, weil das ja nicht rechtsgestaltend sei, sondern nur eine Beweiserleichterung, aber dann, wenn man eine Auskunft will, die immer wieder – besonders von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten, aber auch Verkehrsbetrieben – von der Vorlage eines Presseausweises abhängig gemacht wird, das also durch und durch verlogen ist.

Ich halte deshalb das, was da zu sehen ist, für rechtswidrig, und insbesondere verfassungswidrig, weil es die Bund-Länder-Kompetenzverteilung verletzt.

Und das überrascht mich nicht, weil ich zweimal beruflich ausgiebig mit dem BKA zu tun und auch schon zweimal im BKA war, nämlich in Sachen Kinderpornosperre und Vorratsdatenspeicherung. Und in beiden Angelegenheiten ist mir das BKA als unseriös, wenig kompetent und vor allem als rabiat rechtsbrechend aufgefallen. Die halten sich selbst nicht an das Gesetz, weil sie glauben, ihnen kann keiner.

Eine enorme Unverschämtheit dürfte es aber dann sein, wenn es so war, wie das da behauptet wird, dass die da mit polizeilichen Befugnissen, die sie eigentlich nicht haben, losmachen, offenbar, weil sich Ricarda Lang beim Essen gestört fühlt.

Sowas geht gar nicht.

Und deshalb, liebe Brandenburger, solltet Ihr Euch genau überlegen, wen Ihr am Sonntag wählt.

Ob Ihr das wollt, dass Ihr von der Ampelkoalionsgeführten (nämlich Nancy Faeser unterstellten) Bundespolizei aus euren eigenen Fußgängerzonen geworfen werdet, weil sich eine Bundespolitikerin beim Essen gestört fühlt.

Ich würde mir so etwas in meinem Bundesland verbitten.

Und eigentlich, dazu müsste ich noch vertieft Kommentare lesen, würde ich es zumindest spontan für eine strafbare Amtsanmaßung halten, wenn sich Bundespolizisten die Befugnisse der Landespolizei anmaßen und sich als „Polizei“ ausgeben. Denn die Bundespolizei ist eben keine Polizei, jedenfalls nicht außerhalb der ihr zugewiesenen Aufgabenbereiche.

Wollen wir wetten, dass die die vorgeschriebene Meldung an das Polizeipräsidium nicht vorgenommen haben?