Ansichten eines Informatikers

Das überaus dubiose Geschäftsmodell der FDP-nahen So Done GmbH

Hadmut
27.9.2024 4:31

Ach, gar.

Jetzt habe ich das Geschäftsmodell verstanden.

Boah, ist das übel.

Eine Leserin konnte nicht schlafen, war noch fleißig, und hat sich die So Done GmbH mal näher angesehen und einen Handelsregisterauszug beschafft.

Handelregisterauszug Amtsgericht Steinfurt HRB 14082 SO DONE GmbH

Hallo Hadmut,

konnte nicht schlafen, also mal geguckt… Gerade von UG auf GmbH – wer ist der Geldgeber im Hintergrund? Nee -der Laden soll die Kanzlei finanzieren- das ist einfach die Geschäftsidee! – die nennen sich Prozesskostenfinanzierer

https://www.sodone.de/

„Das alles kostet dich gar nichts! SO DONE ist dein Prozesskostenfinanzierer und bezahlt als solcher alle Anwalts- und Gerichtskosten, die anfallen. Dafür ist SO DONE mit 50% an der Geldentschädigung beteiligt, die dir zuteil wird. Faktisch bezahlt also der Täter mit seiner Geldentschädigung unsere Dienstleistung, die dir ermöglicht, sich gegen ihn zu wehren. Für dich gibt es kein Kostenrisiko – Sollte es nicht zu einer Geldentschädigung kommen, übernehmen wir alle Kosten und geben diese nicht an dich weiter. Du bist also nur im positiven Falle an der Geldentschädigung, aber im negativen Falle nicht an den Anwalts- und Gerichtskosten beteiligt. Das Risiko übernehmen wir für dich. Hört sich fantastisch an? Finden wir auch!“

Hoffe, Du nimmst den Laden noch ein bisschen auseinander…

Liebe Grüße

Moment mal, wo steht das? Ach da, man muss unter „Was kostet mich das“ aufklappen.

Das heißt, die durchsuchen nicht die Social Media per KI nach Straftaten, um das Recht durchzusetzen, sondern die verwenden KI, um bei ihnen angezeigte Beleidigungsfälle danach zu bewerten, ob die finanziell erfolgsversprechend sind, und spannen dann den Beleidigten als Geber eines Scheinmandates ein, um ihm hinterher am Schadensersatz zu beteiligen.

Ich halte das für Prozessbetrug, weil nur vorgegaukelt wird, dass der Beleidigte klagt, weil er sich beleidigt und geschädigt fühlt, während in Wirklichkeit eine ordinäre Abmahnkanzlei dahintersteckt. Und Fälle ausgebeutet werden, die sonst niemals zu einem Rechtsstreit geworden wären. Und nach der Rechtsprechung des BGH zum Rechtsmissbrauch dürfte das als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein. Hier geht es zwar um Beleidigungen und nicht um Wettbewerbsrecht, aber inzwischen orientieren sich die Gerichte gerne an § 8c UWG:

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 8c Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

(1) Die Geltendmachung der Ansprüche aus § 8 Absatz 1 ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist.

(2) Eine missbräuchliche Geltendmachung ist im Zweifel anzunehmen, wenn

1. die Geltendmachung der Ansprüche vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder von Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen,
2. ein Mitbewerber eine erhebliche Anzahl von Verstößen gegen die gleiche Rechtsvorschrift durch Abmahnungen geltend macht, wenn die Anzahl der geltend gemachten Verstöße außer Verhältnis zum Umfang der eigenen Geschäftstätigkeit steht oder wenn anzunehmen ist, dass der Mitbewerber das wirtschaftliche Risiko seines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehens nicht selbst trägt,
3. ein Mitbewerber den Gegenstandswert für eine Abmahnung unangemessen hoch ansetzt,
4. offensichtlich überhöhte Vertragsstrafen vereinbart oder gefordert werden,
5. eine vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung offensichtlich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht,
6. mehrere Zuwiderhandlungen, die zusammen hätten abgemahnt werden können, einzeln abgemahnt werden oder
7. wegen einer Zuwiderhandlung, für die mehrere Zuwiderhandelnde verantwortlich sind, die Ansprüche gegen die Zuwiderhandelnden ohne sachlichen Grund nicht zusammen geltend gemacht werden.

(3) Im Fall der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen kann der Anspruchsgegner vom Anspruchsteller Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen fordern. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.

Ich halte das für ein richtig dreckiges Geschäftsmodell. Und da geht es auch nicht darum, Beleidigungen zu entdecken, wie das dargestellt wurde, sondern da geht es darum, aus den von anderen entdeckten – vermeintlichen – Beleidigungen vollautomatisch per KI die auszusieben, die am meisten Geld bringen. Im Prinzip die Steigerung des Geschäftsmodells von Strack-Zimmermann, die aber nur in den Fällen kassiert, in denen sie selbst beleidigt wurde.

Wer steckt dahinter?

Ist mein Engagement es Wert, Adressat von solchem Hass zu werden? Solche Gedanken gingen auch unserer Co-Gründerin Franziska durch den Kopf. Ehrenamtlich politisch aktiv, setze sie sich im Jahr 2022 öffentlich gegen Sexismus ein – und wurde als „Schlampe“, „Miststück“ und „Fettschicht“ bezeichnet, die „aus dem Fenster springen“ soll. Nach einem Moment des Zweifelns war für sie klar: Das lässt sie sich nicht gefallen. Aber: Wo anfangen, wenn man so viele Kommentare und Nachrichten bekommt, dass man selbst den Überblick verliert? Woher die Zeit nehmen, um all die Kommentare zu sichten und die strafbaren Kommentare zur Anzeige zu bringen? Wie die Prozesskosten finanzieren, die bei möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen auf sie zukommen würden?

Ihr Mitbewohner Marcel, Data Scientist an der University of Oxford, entwickelte eine Lösung für diese Probleme: Mit einer Software, die öffentlich zugängliche Kommentare in Sozialen Medien nach strafbaren Äußerungen gegenüber der zu schützenden Person durchsucht. Das Besondere: Die Software ist nicht nur auf deutsches Strafrecht trainiert, sondern sie nutzt künstliche Intelligenz und lernt stetig weiter, welche Kommentare strafbar sind und deshalb unbedingt zur Anzeige gebracht werden sollten.

Auch Alexander, Partner einer mittelständischen Anwaltskanzlei im münsterländischen Rheine, war sofort davon von der Mission überzeugt, dem massenhaften Online-Hass, der sich über Menschen, die öffentlich Farbe bekennen, ergießt, etwas entgegenzusetzen: Den Rechtsstaat! Er komplementierte das Team als Anwalt und brachte seine juristische Expertise im Bereich des Persönlichkeitsrechts ein, damit SO DONE ein schlagkräftiges Unternehmen ist, dass eine Vielzahl an Verfahren für Opfer von Online-Hass in die Wege leiten kann.

Unser Gründer-Team eint, dass keiner der Gründer geplant oder sich gewünscht hat, ein Unternehmen zu gründen. Die Erkenntnis, dass Online-Hass ein systematisches Problem ist, dass bisher noch keiner systematischen Lösung zugeführt wurde, hat uns zur Gründung von SO DONE bewogen. Die Mission unseres Unternehmens, Online-Hass abzuschalten, würde bedeuten, dass unser Unternehmen überflüssig wird. Wir sind also das einzige Unternehmen, deren Gründer jeden Tag mit dem Ziel zur Arbeit gehen, die eigene Arbeit irgendwann überflüssig zu machen. Und darauf sind wir stolz.

Eine ordinäre Abmahnkanzlei.

Und der Zamperoni von den Tagesthemen jubelt uns das als tolles StartUp einer tollen Politikerin unter, die ganz toll in KI macht. Würde mich interessieren, auf welchem Weg das in die Tagesthemen kam.

Und die korrupte Richterschaft spielt da auch noch mit.

Eigentlich sollte man für so etwas seine Anwaltszulassung verlieren. Aber die sitzen in NRW, und in NRW habe ich gerade in ganz anderem Zusammenhang gesehen, dass es da so etwas wie geltendes Recht eigentlich gar nicht mehr gibt, dass da nur noch politische Willkür herrscht. NRW (eigentlich ganz Deutschland) scheint in Rechtsfragen komplett abgesoffen zu sein.

Alexander ist der Jurist in unserem Gründerteam und dein Ansprechpartner für Online-Straftaten und insbesondere Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Alexander studierte Jura in Münster. Nach seinem ersten Staatsexamen war er jüngster Abgeordneter im Landtag von NRW. Seit seinem erfolgreichen zweiten Staatsexamen ist er Partner einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei im Münsterland.

Wikipedia:

Alexander Brockmeier (* 4. Dezember 1992 in Rheine) ist ein deutscher Politiker der FDP. Er war von 2017 bis 2022 Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Er war dessen jüngstes Mitglied in der 17. Legislaturperiode.

[…]

Brockmeier kandidierte zur Landtagswahl 2017 direkt für den Landtagswahlkreis Steinfurt II und erhielt 7,3 % der Erststimmen. Seine Partei, für die er auf Platz 29 der Landesliste kandidierte, erhielt hier 10,6 % der Zweitstimmen.[4] Da die FDP NRW bei der Wahl 28 Mandate erzielte, wurde Brockmeier erstgereihter Nachrücker. Da die gewählte Landtagsabgeordnete Martina Hannen zunächst einen Mandatsverzicht angekündigt hatte[5], wurde erwartet, dass er bereits bei der Konstituierung in den Landtag einziehen werde. Da Hannen ihr Mandat entgegen ersten Absichten doch annahm[6], rückte er erst am 30. Juni 2017 nach der Regierungsbildung für Dirk Wedel nach, der verbeamteter Staatssekretär geworden war.[7] Nach der Landtagswahl 2022 schied er aus dem Landtag aus.

Da geht es um ein Versorgungsmodell für rausgewählte FDP-Politiker, bei denen es zu einer ehrlichen Arbeit nicht reicht.

Bleibt zu hoffen, dass die mal an den richtigen Gegner kommen, der denen das Geschäftsmodell zerkloppt und die pleite macht.

Was die treiben könnte nämlich auch auf Insolvenzbetrug hinauslaufen: Sie sichern den „Beleidigten“ zu, dass ihnen keine Kosten entstehen. Das können sie aber nicht, weil sie ihren „Mandanten“ nur zusichern können, dass sie selbst kein Honorar nehmen, was eigentlich sogar unzulässig ist, Erfolgshonorare sind in Deutschland zumindest im Allgemeinen nicht zulässig:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 49b Vergütung

(2) Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt. Vereinbarungen, durch die sich der Rechtsanwalt verpflichtet, Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen, sind nur zulässig, soweit in der Angelegenheit ein Erfolgshonorar nach § 4a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vereinbart wird. Ein Erfolgshonorar im Sinne des Satzes 1 liegt nicht vor, wenn lediglich vereinbart wird, dass sich die gesetzlichen Gebühren ohne weitere Bedingungen erhöhen.

§ 4a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Erfolgshonorar

(1) 1Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wenn
1. sich der Auftrag auf eine Geldforderung von höchstens 2 000 Euro bezieht,
2. eine Inkassodienstleistung außergerichtlich oder in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren erbracht wird oder
3. der Auftraggeber im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.

2Eine Vereinbarung nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 ist unzulässig, soweit sich der Auftrag auf eine Forderung bezieht, die der Pfändung nicht unterworfen ist. 3Für die Beurteilung nach Satz 1 Nummer 3 bleibt die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, außer Betracht.

(2) In anderen als den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Angelegenheiten darf nur dann vereinbart werden, dass für den Fall des Misserfolgs keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.

[…]

Da habe ich Zweifel.

Aber selbst wenn das geht, kann die Kanzlei nur zusichern, dass sie selbst keine Forderung erhebt. Falls das mit dem Gerichtsverfahren schief geht, haftet der Mandant für Gerichts- und Kosten der Gegenseite. Die kann die Kanzlei zwar übernehmen und den Mandanten „freistellen“ – aber was, wenn die Kanzlei soviel Geld gar nicht hat? Insolvent geht? Das können die so ohne weiteres gar nicht zu sichern. Im Prinzip müssten die den Mandanten eine Banksicherheit leisten. Oder irgendwie selbst als Kläger auftreten, der nur eine Vollmacht hat und die Abtretung von Ansprüchen, aber das ist schräg. Vor allem kann man einen Geldanspruch abtreten, aber keinen Unterlassungsanspruch aus Persönlichkeitsrechten. Ich kann ja nicht beleidigt werden und dann mit einem Dritten vereinbaren, dass er sich an meiner Stelle beleidigt fühlt.

Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass die da gerade grüne Geschäftsmodelle nachahmen. Denn mit der „Meldestelle REspect!“ und „Hate Aid“ scheinen auch komische Sachen zu laufen. Das scheint auch so eine Abkassierstraße zu sein.

Eigentlich müsste ich auch hier wieder die Frage stellen „Wer wählt sowas?“.

Aber das wäre eine blöde Frage, denn wer wählt schon noch FDP? Wer würde sich von solchen Leuten politisch vertreten lassen?

Und ich würde gerne wissen, warum der Zamperoni so eine Nummer in den Tagesthemen bewirbt.