Das Grußwort der Landtagspräsidentin Muhterem Aras
Vom Staatsversagen Südwest.
Ausgerechnet in Baden-Württemberg feiern sie „Die Lange Nacht der Demokratie“ – ungefähr so wie ein Alpinismus-Festival in Berlin.
Und dazu gibt es eine Webseite mit einem „Grußwort der Landtagspräsidentin Muhterem Aras“:
Für mich ist das Grundgesetz die „Hausordnung“ für unser Zusammenleben. Geschaffen von visionären Männern und Frauen, die nach dem Grauen der NS-Diktatur mehrheitlich nach Demokratie strebten. Wir Deutschen haben, so drückt es der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck aus, in den letzten 75 Jahren ein ‚Demokratiewunder‘ geschaffen. Um dies zu bewahren, kann jeder und jede von uns etwas beitragen:
- klare Kante zeigen gegen Hass, gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, gegen jede Art von Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit.
- sich einbringen und Haltung zeigen, sich für Parteien engagieren, die auf dem Boden der Verfassung stehen; in Vereine eintreten, die unsere Demokratie und Gesellschaft bereichern.
- unsere Stimme abgeben für Parteien, die auf dem Boden der Verfassung stehen.
- und sich mit Menschen austauschen, die vielleicht anderer Meinung sind.
Heißt auf deutsch: Entweder hat sie – als Landtagspräsidentin – überhaupt nicht verstanden, was das Grundgesetz und seine Grundrechte sind – oder sie pfeift drauf.
Das Grundgesetz ist keine Hausordnung, denn das Grundgesetz ist keine Verpflichtung der Bürger. Weder kann es das, noch will es das, denn der Bürger, der Wähler, ist der Souverän, der Verfassungsgeber. Der Adressat, der Grundrechtsverpflichtete ist der Staat, nicht der Bürger, seine drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den übergriffigen Staat.
Deshalb ist es systematisch nicht nur ausgeschlossen, dass das Grundgesetz derartige Verpflichtungen enthält, ist ist im Gegensatz sogar die Freiheitsgarantie, gegen derartige Verpflichtungen zu schützen. Das Grundgesetz, die Grundrechte sind dazu da, und auch vor solchen „Pflichten“ wie den vier genannten und damit vor Leuten wie Muhterem Aras zu schützen, die ihr Amt, ihre Position für ihre eigenen Interessen missbrauchen und ausnutzen.
Und das Grundgesetz sagt eben nicht, sondern es schützt im Gegenteil davor, dass man eine bestimmte politische Position einnehmen müsste, dass man sich für Parteien engagieren müsste, in Vereine einzutreten hätte, sich sagen lassen müsste, wen man zu wählen hat, sich die Meinung bearbeiten lassen müsste.
So schnell wird ein Katalog von Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat in das genaue Gegenteil, einen Verpflichtungskanon des Bürgers zu sozialistischem Wohlverhalten umgemünzt.
Das sind die Leute, vor denen uns unsere Grundrechte eigentlich schützen sollten. Und dann meint die, sie seien die, die „auf dem Boden der Verfassung stehen“. Die stehen nicht auf unserer Verfassung, die verwenden sie nur als Fußabtreter. Das ist ein Unterschied.
Aber was erwartet man noch von Baden-Württemberg?
Vielleicht sprachliche Korrekturen. Statt „Lange Nacht“ sollten sie eher von immerwährender Finsternis reden.