Ansichten eines Informatikers

Kapitulation eines Rechtsanwaltes

Hadmut
13.10.2024 20:22

Und das ist kein Einzelfall.

Als das Strafverfahren gegen mich lief und ich nach einem Strafverteidiger herumgefragt habe, habe ich gemerkt, dass das inzwischen verdammt schwer ist, überhaupt einen Strafverteidiger zu finden, wenn man nicht gerade in Goldbarren zahlt.

Erstaunlich viele Anwälte sagen, dass sie entweder kein Strafrecht mehr machen oder – öfter noch – kein Äußerungsstrafrecht mehr, weil es da nur noch um Willkür und politische Entscheidungen gehe, der Arbeitsaufwand sehr enorm und das Ergebnis unvorhersehbar sei.

Es geht aber nicht nur um den § 188 an sich, denn der ist ja nur ein Spezialfall von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede.

Schauen wir allein mal in den § 185 Beleidigung:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nur: Es ist überhaupt nicht definiert oder umschrieben, was eine „Beleidigung“ ist. Mord, Diebstahl, Betrug, Raub, Unterschlagung, Körperverletzung, Verleumdung – das ist alles zumindest rudimentär umschrieben, damit das irgendwie eingegrenzt und zumindest im Ansatz definiert und sowohl vorhersehbar, als auch nachvollziehbar sein. Nur bei der Beleidigung herrscht praktisch völlige richterliche Willkür.

In Verbindung mit den aktuellen Vorgängen um die „Trusted Flagger“, bei dem man am Fließband nach politischer Willkür beschuldigt wird, und nicht mehr die Schuld, sondern nur noch behauptet, und dann die Unschuld bewiesen werden muss, was schon vielen Berufsjuristen, Rechtsanwälten immer schwerer fällt, dann auch noch ohne Anwalt auskommen zu müssen, weil man entweder keinen mehr findet oder ihn sich nicht leisten kann, ist von Demokratie und Rechtsstaat eigentlich gar nichts mehr übrig – nicht mal dessen Leiche.