Ansichten eines Informatikers

Datenschutz: Die Machenschaften der „Meldestelle REspect!“

Hadmut
10.11.2024 16:35

Ein paar neue Details zu meiner Vermutung, dass die „Meldestelle REspect!“ eine Tarnadresse des Verfassungsschutzes zum illegalen Sammeln von Daten ist. [Nachtrag]

Ich hatte neulich schon mal was zum Datenschutz und zur Meldestelle REspect! geschrieben, nämlich zum Datenschutz. Die verweigerten mir die Auskunft nach Art. 15 DSGVO mit der Begründung, dass sie in „Strafverfolgung“ machen, was aber Bullshit ist, denn

  • das gilt nur für Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften und nicht für natürliche und juristischen Personen des Privatrechts, die aus Lust und Laune Strafanzeigen erstatten,
  • und nicht einmal für die gilt es ohne weiteres, weil selbst eine Rechtsgrundlage dazu brauchen, die in Deutschland in § 500 StPO und dem BDSGO (neu) liegt,
  • und selbst dann gilt die nicht ewig, sondern die Geheimhaltung endet spätestens mit dem Abschluss der Maßnahme, und dann muss der Betroffene darüber aufgeklärt werden, denn er hat den Anspruch (Grundrechte) auf Rechtsweg und Rechtliches Gehör, und das kann er ja nur, wenn er davon weiß, weshalb nicht einmal Strafverfolgungsbehörden beliebig geheim halten dürfen

Aber aus irgendwelchen Gründen glauben die bei der Meldestelle REspect!, dass sie

  • so eine Art Superstrafverfolgung sind, so eine Art Edelshilfssherriff
  • sich nicht und niemals an geltendes Recht halten müssen, das für sie nicht gilt,
  • sie sich gleichzeitig auf die Sonderrechte der Strafverfolgung berufen und unter diesen Sonderrechten auch nicht strafbare Äußerungen speichern und deren Löschung veranlassen dürfen, ihre eingebildeten Strafverfolgungsrechte also auch auf nicht strafbare Taten gelten,
  • sie das ungleich schwierigere Äußerungsrecht beherrschten könnten, obwohl sie schon am relativ einfachen Datenschutzrecht scheitern.

Diese Meldestellen wie REspect! dürfte es rechtlich gar nicht geben, weil sie strukturell gegen die Art. 9 und 10 DSGVO verstoßen.

Nun gibt es Neues:

Das ist natürlich völlig illegal, aber das liegt einfach daran, dass die Landesdatenschutzbehörden, die von den Grünen besetzt wurden, da auch hochgradig korrupt sind und nichts unternehmen, ich hatte ja mit denen in Baden-Württemberg auch schon zu tun, und klage gerade gegen die in Hessen.

Hier wird ein hochgradig korrupter und rechtsbrechender, mithin organisatorisch krimineller Zensurapparat aufgebaut.

Ich glaube zwar nicht, dass die vorgezogene Bundestagswahl daran etwas ändern wird, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit CDU/CSU stärke Partei und Merz Kanzler werden wird, und ich deutliche Hinweise darauf habe, dass in dieser Zensurnummer auch die CSU und deren Justizminister drinstecken, während der Söder so gern töbert, dass man die Grünen nicht in einer Regierung stecken haben will. Wie schon damals in Baden-Würtemberg zu sehen, sind Grüne und CDU ungefähr gleich korrupt, sie ändern also beim Machtwechsel nichts an den korrupten Zuständen, nutzen sie nur jeweils zugunsten ihrer eigenen Interessen.

Es wird aber interessant, wenn in den USA Donald Trump und JD Vance die Regierung übernommen und die Führungsposten besetzten haben, und – womit sie ja schon angefangen haben – gegen Zensur vorgehen. Dann wird das Zeit, denen mal auseinanderzusetzen, was hier in Deutschland und Europa so abläuft.

Irgendwo hatte ein Leser ja schon vorgeschlagen, dass die USA großartig dem Klima helfen und enorm viel CO2 einsparen könnten, indem sie den Grünen die Einreise in die USA verbieten. Beispiel: Luisa Neubauer, die ja sogar für die Dems Klinken putzen ging.

Leute, das wird noch lustig.

Nachtrag: Mir ist gerade noch etwas aufgefallen. Joana Cotar ist Abgeordnete, Mitglied des Deutschen Bundestages. Und damit genießt sie Immunität. Man kann also überhaupt keine Vorgänge der Strafverfolgung gegen sie einleiten und sich auch nicht auf Schutz der Strafverfolgung berufen, solange man nicht die Aufhebung der Immunität beim Bundestag beantragt hat und diese Aufgehoben wurde.

Was diese Meldestelle da treibt ist damit letztlich auch ein Bruch der Abgeordnetenimmunität, auch wenn Abgeordnete natürlich nur vor Strafverfolgung und nicht schon gegenüber Zivilpersonen gegen das bloße Erstatten einer Anzeige geschützt sind, weil dies ja auch zur Aufhebung der Immunität führen kann und bei normalen Strafsachen dann auch führt. Aber: Zivilpersonen, die Anzeige erstatten, können sich in keiner Weise auf die Datenschutzregelungen für die Strafverfolgung berufen.