Gefahrgut Buch
Nächste Absurdität.
Ein Leser weist auf diesen Artikel hin: Gefahrengut Buch – neue Pflicht zu Kennzeichnung in der EU
Es gibt wohl eine neue Gefahrgutverordnung, wonach auf jedem Produkt stehen muss, wer es in Umlauf gebracht hat.
Sicher ist nur, dass ab dem 13.12.2024 jedes in Umlauf gebrachte physische Buch auf den Produzenten rückführbar sein muss.
Daher müssen ab diesem Datum auf dem Umschlag Name, Postanschrift, Handelsname und E-Mail-Adresse desjenigen erscheinen, der das Buch in Umlauf gebracht hat. Dies betrifft auch bereits gedruckte Exemplare. In den Lagern der Verlage und Antiquariate sind Orgien mit Klebeetiketten vorgezeichnet. Für zukünftige Exemplare wird es nötig, die Umschlagdaten aller Verlagstitel in den PDF-Dateien für einen Nachdruck anzupassen. Zeit, Kosten und die damit verbundene Umweltbelastung scheinen unerheblich zu sein. Die großen Buchhandelsunternehmen haben den Verlagen bereits angedroht, ein Delisting aller Bücher vorzunehmen, die die neuen sogenannten GPSR-Bestimmungen („General Product Safety Regulations“) nicht erfüllen.
Satire?
Eigentlich viel zu blöd für Satire. Das ist so dämlich, das muss echt sein.
Mir kommt da aber ein ganz anderer Gedanke. Und anscheinend nicht nur mir:
Die Anforderung, weitere Urheberinformationen auf den Umschlag übernehmen zu müssen, scheint auf schnelle Auffindbarkeit und Eliminierung von Büchern durch Lagerroboter abzuzielen.
Ich hatte ja schon oft beschrieben, dass man da gerade geheimdienstlich eine komplette Meinungskartographierung vornimmt, zu jedem Bürger erfasst und speichert, wo er politisch steht, und die Leute dann auf Black- und Whitelists setzt.
Auf diese Art und Weise muss man sich dann erst gar nicht mehr mit dem Inhalt herumschlagen, das Buch nicht einmal aufklappen oder aus der Einschweißhülle nehmen, sondern kann gleich nachschauen, wo der, der es in Umlauf gebracht hat, politisch steht, und dann aussortieren, ab in den Müll.
Offiziell geht es natürlich um „Entwaldungsfreie“ Bücher.
Niemand hat die Absicht, gedruckte Bücher zu verbieten. Es wird nur einfach so passieren, wenn die jetzt um 1 Jahr verschobene EU-Verordnung EUDR – EU 2023/1115 für „entwaldungsfreie Bücher“ und weitere Auflagen zur vermeintlichen Nachhaltigkeit und Verbrauchersicherheit umgesetzt werden. Die darin geforderte Nachweispflicht der Geodaten des für die Papierherstellung verwendeten Holzes steht in krassem Widerspruch zu den Auflagen für Lebens- und Futtermittel. Im Supermarkt reicht es aus, dass ein Produkt z.B. „für Lidl hergestellt“ wurde und dessen Zutaten „aus Ländern der EU und Nicht-EU“, mithin von diesem Planeten, stammen.
Nur der kleinste Teil der Holzernte wird überhaupt in Papier für Buchseiten verwandelt. Die Masse wird zu Werbeblättern, Wegwerfzeitungen und Verpackungsmaterial.
Der Trend geht zum elektronischen Buch, und das nun unterliegt der ständigen Änderung und Wandlung.
Ein Schelm, wer überhaupt noch etwas denkt.