Eskalierende Zensur: Warum die FDP in Parlamenten nichts mehr verloren hat
Und über unbeantwortete Fragen an Wolfgang Kubicki.
An vorderster Zensurfront stehen zwar immer die Grünen, Nancy Faeser und die Justiz, man sollte aber auch die CSU und die FDP nicht außer Acht lassen.
Bei mir stapeln sich gerade die Zuschriften zu aktuellen grotesken Zensurfällen. Ich werde in den nächsten Tagen auch noch etwas dazu schreiben.
Es gab am Dienstag einen „Aktionstag wegen Hasspostings im Internet“:
Schwerpunkt des Aktionstags waren laut Bundeskriminalamt (BKA) Postings mit antisemitischen Inhalten. Bundesweit gab es 127 Polizeimaßnahmen, in über 90 Ermittlungsverfahren wurden mehr als 50 Wohnungen durchsucht sowie zahlreiche Beschuldigte vernommen.
«Wir müssen die Spirale aus Hass und Gewalt stoppen», sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). «Hasskriminalität im Netz ist der Nährboden für Radikalisierung und Gewalt.» Der Aktionstag sei «genau das harte Vorgehen, das wir brauchen: Wenn die Polizei vor der Tür steht, wird jedem Täter klar, dass Hasskriminalität Konsequenzen hat.»
Ein besonders grotesker Fall machte die Runde in den Social Media:
Man kann solche Bilder für geschmacklos halten. Aber ich habe große Zweifel, ob das GG zulässt, sie unter Strafe zu stellen (Satire?!). Jedenfalls fehlt mir die Phantasie, inwiefern eine Haudurchsuchung wegen des Verbreitens eines solchen Bildes verhältnismäßig sein könnte. pic.twitter.com/3nxa3mnNzv
— Christian von Coelln (@cvcoelln) November 13, 2024
Man soll wegen des Postings dieses Bildes mit dieser Unterschrift einem 64-jährigen Rentner morgens um 6.15 das Haus durchsucht. Ich muss das noch raussuchen, in irgendeiner Meldung über eine dieser 50 Hausdurchsuchungen, und ich glaube, es war diese, stand, dass man einen Rechner beschlagnahmen wollte, der Renter aber sagte, dass er den brauche, und man sich dann auf ein Handy oder so etwas geeinigt hat, damit die Polizei auch Beute vorweisen kann.
Was total rechts- und verfassungswidrig ist.
Denn nicht nur ist die Wohnung verfassungsrechtlich geschützt
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 13(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.[…]
Was man heute so unter „unverletzlich“ versteht. Muss man sich zwischen den Hirnhälften durchziehen: Artikel 1, die Würde des Menschen ist „unantastbar“ soll beliebig auszudehnen und das Brachialrecht für jedes Indiviualrecht gegen die Öffentlichkeit und grenzenlose Migration samt Unterhaltsanspruch sein. Artikel 13, die Wohnung ist „unverletzlich“, soll praktisch gar nichts mehr bedeuten. Wieder ein Doppelbegriff. Linke Verfassungsauslegungen – so, wie man es gerade braucht.
Und dann eben dürfen Wohnungsdurchsuchungen nicht als außergerichtliche Strafe eingesetzt werden. Man muss einen bestimmten Beweis suchen und kann nicht mit dem Eigentümer einen Kompromiss aushandelt, damit die Polizei auch was erbeutet hat.
Ganz abgesehen davon, dass es für Juristen typischer Schwachsinn ist, einen PC als „Tatwerkzeug“ einer Beleidigung anzusehen. Da wird nicht gedacht, da herrscht nur der Wille, irgendwas wegzunehmen.
Sie ordnete eine Hausdurchsuchung an, die am Dienstag stattfand. Dabei wurden alle Mobilfunkgeräte beschlagnahmt sowie alle Räume durchsucht. In dem Beschluß, aus dem Nius zitiert, heißt es: „Zu einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt in den Tagen beziehungsweise Wochen vor dem 20.6.2024 veröffentlichte der Beschuldigte unter der Nutzung des Accounts eine Bilddatei, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug ‘Schwachkopf PROFESSIONAL’ zeigt, um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren.“
Da Habeck eine Person des öffentlichen Lebens sei, bestehe auch ein „öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung. Der Betroffene selbst sagte Nius, er habe sich nie vorstellen können, „daß es einmal so weit kommen würde“. Das habe „eindeutig DDR-Geschmack“.
Es ist nicht das erste Mal, daß die bayerische Justiz mit Razzien gegen Regierungskritiker vorgeht.
Nun scheint gerade dieser Fall aber anzubrennen.
Während es zuerst hieß, die Anzeige laute auf „Volksverhetzung“ (anscheinend wird Habeck per pluralis majestatis als eigenes Volk angesehen – L’État, c’est moi), hat man das inzwischen wohl nun auf Antisemitismus umgebogen:
Hausdurchsuchung wegen „Schwachkopf“-Post: Jetzt erklärt das LKA gegenüber Apollo News, dass man den Vorfall unter einem „antisemitischen Bezug“ einordne.
Doch der ist nirgendwo zu erkennen – auch nicht in den Akten. Auf Nachfrage mauert man. https://t.co/G4Bkx670vw— Apollo News (@apollo_news_de) November 14, 2024
Es wird immer verrückter: Jetzt ordnet das LKA die Hausdurchsuchung wegen des Habeck-Memes unter einem „antisemitischen Bezug“ ein, wie man ggü. @apollo_news_de erklärt.
Der Vorgang lief dazu im Rahmen von Faesers „Aktionstag gegen Hasspostings“ mit Fokus Antisemitismus.
Doch… pic.twitter.com/XZQZKHbrzn
— Max Mannhart (@maxmannhart) November 14, 2024
Selbst die ersten Medien und sogar die Polizei selbst haben inzwischen Zweifel und fragen sich, ob das nur ein Vorwand war und da noch anderes
Staatsanwaltschaft bestätigt Hausdurchsuchung, geht nicht ins Detail
Im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg, der etwa vom rechten Onlineportal Nius verbreitet wurde, ist von Vorwürfen wegen Volksverhetzung und Beleidigung eines Politikers die Rede. Das Meme soll laut dem Beschluss an „einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt vor dem 20.06.2024“ veröffentlicht worden sein. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken geht auf Nachfrage der Berliner Zeitung von der Authentizität des Beschlusses aus.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg, die für die Ermittlungen zuständig ist, bestätigte derweil die erfolgte Hausdurchsuchung: Der Vorwurf sei der Verdacht auf eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung. Weiter schwieg die Staatsanwaltschaft aber zu den genauen Vorwürfen: Aufgrund von „ermittlungstaktischen Gründen“ könnten diese nicht veröffentlicht werden. Weiter sagte der Polizeisprecher, die örtliche Polizei sei selbst im Unklaren über den genauen Sachverhalt.
Was wiederum meinen Verdacht bestätigt, dass diese Ermittlungen wegen § 188 StGB – wie auch meine Kontendurchsuchung – nur Vorwand für geheimdienstliche Durchsuchungen sind – und damit verfassungswidrig, denn wenn man nicht weiß, worum es geht, fehlt es am rechtlichen Gehör (Art 103 Abs 1 GG) und der Rechtswegsgarantie (Art 19 Abs 4 GG)
Wer steckt dahinter?
Zunächst heißt es, Habeck selbst.
BREAKING NIUS: Die Staatsanwaltschaft bestätigt es! Robert Habeck, der Mann, der Kanzler werden will, hat persönlich Strafantrag gestellt gegen einen Bürger, der ihn als "Schwachkopf" bezeichnet hat, und so eine Hausdurchsuchung herbeigeführt. Dieser Mann verbietet sich nicht nur… pic.twitter.com/d1RUz7sZye
— Julian Reichelt (@jreichelt) November 14, 2024
Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigt: Robert Habeck hat den Strafantrag gestellt, um eine Hausdurchsuchung bei einem Kritiker durchzuführen. Wann berichtet .@georgrestle über diese Einschränkung der Meinungsfreiheit? #ReformOerr #Oerr pic.twitter.com/MkXmMAErGd
— ÖRR Blog. (@OERRBlog) November 14, 2024
Vorsicht, Falle!
Ich habe das ja gerade selbst durchexerziert in der Causa Ricarda Lang.
In meinem Fall kam die Strafanzeige von der „Meldestelle REspect!“, das LKA Berlin hat das Büro von Lang informiert und gefragt, ob sie Stranfantrag stellen will und gleich ein Formular mitgeschickt, und die hat das dann einfach unterschrieben. Das heißt, dass sie zwar einen Strafantrag gestellt hat, aber die Sache ging von der Meldestelle REspect! aus – wie wiederum vor der Haustür von Langs Wahlkreis liegt.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Habeck Strafantrag gestellt hat, kann man ihm das zwar vorhalten, aber es heißt nicht, dass er auch dahinter steckt.
Die Strafanträge werden über die Firma SO DONE GmbH in Rheine in Massen erstellt. Die Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Franziska Brandmann (FDP), vertritt das Unternehmen.
SO DONE durchsucht das Netz im pauschalen Politikerauftrag per KI nach kritischen Posts und bringt… pic.twitter.com/JazHuT2WBx
— Susanne Baessler (@SusanneBaessler) November 14, 2024
Und über die SO DONE GmbH hatte ich schon selbst was geschrieben:
Blog: Das überaus dubiose Geschäftsmodell der FDP-nahen So Done GmbH https://t.co/t5M45yZqzL
— Hadmut Danisch (@Hadmut) September 27, 2024
Und die sind Prozessfinanzierer, die kassieren hinterher noch ab und zahlen dem „Beleidigten“ die Kosten – und das könnte, wie schon in so vielen Fällen, nun auch bei Habeck der Fall sein: Dass den die Beleidigung gar nicht interessiert, aber die Möglichkeit abzukassieren.
Die „Jungen Liberalen“ haben wohl gemerkt, dass ihre Zeit in der Politik vorbei ist und sie sich andere Einkommensmethoden verschaffen müssen – wie bei der Mafia.
Die FDP und Wolfgang Kubicki
Und das würzt ungemein, wenn die Jungen Liberalen da auf diese Masche abzocken und ja auch schon Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit solchen Methoden aufgefallen ist, da abzumelken. Leser behaupteten mir gegenüber, das sei dieselbe Kanzlei, die hinter der Abkassiererei von Strack-Zimmermann und hinter dieser So Done GmbH stehe. Anscheinend ist die FDP ein großer Abkassiersumpf.
Umso würziger ist, dass Wolfgang Kubicki – immerhin Rechtsanwalt, und zumindest soweit ich das beurteilen kann, nachdem ich ihn mal persönlich auf einer Konferenz des Netzwerks Recherche erlebt habe, anscheinend kein schlechter – die Ernennung der Meldestelle REspect! zum Trusted Flagger in einem Gastbeitrag in Cicero deutlich kritisierte.
WK zu @BILD: “Die europäischen Vorgaben sind in dieser Frage schon problematisch. Die Bundesnetzagentur geht aber ganz offensichtlich noch einmal deutlich darüber hinaus und schafft eine grüne Zensuranstalt, die den Meinungskorridor einseitig einschränkt. 1/4
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) October 9, 2024
Ich halte die Beauftragung eines privaten Dritten, der über ein zentrales Element unserer freiheitlichen Demokratie richten soll, für unerträglich. 2/4
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) October 9, 2024
Robert Habeck, der ja auch schon wegen Nichtigkeiten nach staatlicher Verfolgung von Meinungsäußerungen rief, sollte dringend der deutschen Öffentlichkeit erklären, dass er seine nachgeordnete Behörde an die Kette legt und hier kein eigener grüner Rechtskreis geschaffen wird.“3/4
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) October 9, 2024
Hier geht es zum Artikel. TK 4/4 https://t.co/MaSfxrDYWc
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) October 9, 2024
Ist das nicht würzig?
Kubicki schimpft über die Meldestelle REspect! als „Trusted Flagger“ während die Jugendorganisation der FDP „Junge Liberale“ und die Altersorganisation Strack-Zimmermann deren Geschäftsmodell kopieren und mit KI aufmotzen.
Deshalb hatte ich neulich, 4.11. per E-Mail eine Anfrage an Wolfgang Kubicki gesandt, nämlich aus zwei Gründen:
- Weil er über die Berufung der Meldestelle REspect! zum „Trusted Flagger“ durch die Bundesnetzagentur schimpft,
- er Vizepräsident des Deutschen Bundestags ist.
Ich hatte nämlich gefragt, wie das eigentlich passieren konnte, dass der Bundestag mich nicht in den Beirat der Bundesnetzagentur für das Digitale Dienste Gesetz, also genau dafür „gewählt“ hat – weil im Gesetz nämlich gar keine Wahl vorgesehen ist. Die AfD hatte mich genau wegen dieses Hintergrunds vorgeschlagen, und das Gesetz kennt nur Vorschlag und Ernennung, nicht die Wahl. Was nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch nicht zulässig wäre, weil der Beirat an den Bundestag berichtet und damit nicht organisatorische, sondern meinungsbildende Aufgaben hat. Auf die Frage nämlich, wie es zu einer solchen Wahl kommen konnte, obwohl diese nicht im Gesetz steht, bekam ich vom Bundestag die Antwort, dass man gewählt habe, weil das auf der Tagesordnung stand.
Als ich dann aber per Akteneinsicht sehen sollte, wie und durch wen das auf die Tagesordnung kam, wurde mir die Akteneinsicht verwehrt, weil die Informationsfreiheit nur die Verwaltung, nicht die politischen Vorgänge betreffe.
Die Ex-#Ampel und die #Union unter Mr. BlackRock entscheiden im Hinterzimmer allein über die Tagesordnung im #Bundestag. Für die Bürger passiert nicht mehr viel. SPD, Union und Grüne wollen lieber weitere 100 Milliarden für Aufrüstung auf den Weg bringen. pic.twitter.com/2p3cSXK2GA
— Jessica Tatti (@jessica_tatti) November 13, 2024
Weil man wusste – spätestens nach meiner Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung vom letzten Oktober – dass ich genug über die Meldestelle REspect! weiß und habe, um die in die Wüste zu schicken, und man offenbar – Grüne, Nancy Faeser und FDP – kooperierte im Aufbau der Zensurinfrastruktur und ganz sicher nicht wollte, dass ich da die Finger drin habe, hat man einfach mal gewählt – damit die damalige Ampelmehrheit willkürlich bestimmen kann, wer in den Beirat kommt und wer nicht. Räterepublik eben, die Regierung bestimmt, wer da rein kommt.
Nun war Kubicki am Tag der Wahl nicht Sitzungspräsident, anscheinend war das wohl Katrin Göring-Eckardt, die Grüne.
Also wird er es nicht gewesen sein. Aber er wird wissen, wie so etwas läuft.
Ist natürlich blöde, wenn man sich über die Meldestelle REspect! aufregt und in der eigenen Partei dann die SO DONE GmbH gekocht wird. Aber ich dachte, das könnte ihn interessieren, das müsste doch passen.
Bisher habe ich keine Antwort erhalten.
Nun, gut, 10 Tage, ich brauche teilweise deutlich länger, um Leserzuschriften zu beantworten. Ich habe aber auch kein Sekretariat mit Mitarbeitern.
Trotzdem mahne ich dazu, da nicht nur die Grünen, sondern auch die FDP und die CSU zu betrachten, denn soweit ich das bisher verstanden habe, hat die CSU die Erweiterung des § 188 auf Beleidigung auf dem Kerbholz.
Die Frage ist, wie glaubwürdig Kubicki ist. Ob dem nicht klar war, das die FDP-Genossen da selbst so treiben, oder ob der einfach die Chuzpe hatte, darüber hinwegzugehen.
Es bleibt heiter.