Juristen und Zeugen
Wisst ihr, was mir gerade – schon wieder – auffällt?
Ich kann Euch leider nicht sagen, in welchem Kontext, weil die Sache, mit der ich mich gerade befasse, vertraulich ist und ich diese (noch) nicht veröffentlichen darf.
Aber mir fällt – nach anderen Fällen – schon wieder auf, wieviele Volljuristen mit Staatsexamen nicht wissen, was ein Zeuge ist, und wie und worüber ein Zeuge aussagen kann, was ein Zeugenbeweis ist.
Ich dachte immer, das käme bei Juristen im ersten Semester dran, weil Zeugen doch in allen Gerichtsverfahren eine ganz wichtige Rolle spielen. Ich dachte, das wäre elementar. Aber ich bin schon wieder verblüfft, wie oft Juristen nicht wissen, worüber ein Zeuge aussagen kann und wie, und ich – als Nichtjurist ohne Jurastudium – da voll reingrätschen kann und muss. Dabei ist das eigentlich ganz simpel und einfach.
Ich habe neulich sogar schon Entscheidungen des BGH herausgesucht, in denen die gegenüber anderen Gerichten klarstellen müssen, was dem Zeugenbeweis zugänglich ist und was nicht.
Juristen tun immer gerne so abgehoben und machen auf Elite, so „Volljurist“ und „Befähigung zum Richteramt“, und dass sich zu Rechtsfragen nur Juristen äußern könnten und dürften, und dann staune ich immer wieder, bei wievielen – sogar Richtern – nicht einmal die elementaren Grundlagen sitzen.
Manche wirken auf mich wie Rechtslaien und Faselmaschinen.