Ermittlungsverfahren ohne erkennbare Straftaten
18.11.2024 0:44
Die Staatsanwaltschaften jammern gerne über Überlastung.
Anscheinend aber werden sie immer öfter in Fällen tätig, in denen keine Straftat vorliegt.
Wir haben vermehrt Ermittlungsverfahren, in denen sich aus der Akte kein konkreter Tatvorwurf ergibt. Es ist oft unklar, welcher Straftatbestand einschlägig sein soll. Wir werden gegen die Staatsanwaltschaften, die solche Verfahren eröffnen, mit aller juristischen Härte vorgehen.… pic.twitter.com/Ueg85VFYCP
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) November 17, 2024
Da geht es schon lange nicht mehr um Strafrecht.
Da geht es um Missbrauch von Ermittlungsbefugnissen zur politischen Einschüchterung.
Auch in den Fällen, in denen keine Straftat vorliegt (Trademark Faeser/Haldenwang)