Das doppelte Gesicht des Wolfgang Kubicki
Halb gut, halb fragwürdig.
Kubicki hat wieder auf Cicero geschrieben, nachdem er ja schon die Meldestelle REspect! und deren Ernennung zum „trusted flagger“ kritisiert hatte: Schwachkopf-Affäre – Im Zweifel für die Freiheit und nicht für den Strafantrag
Das Problem daran: Der Artikel ist gut. Ich habe an dem, was da steht, an sich nichts auszusetzen und kann dem voll zustimmen. Kubicki arbeitet den Ärger mit den Grünen gut heraus:
Robert Habeck hat auch schon einmal Strafantrag gegen den Welt-Journalisten Don Alphonso gestellt, weil dieser das Zitat verbreitete: „Ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde.“ In zweiter Instanz wurde Don Alphonso freigesprochen. Aber wenn ein Vizekanzler persönlich einen Strafantrag gegen einen Journalisten wegen solch einer Bagatelle stellt, die zudem in Anführungszeichen gesetzt war, soll das selbstredend eine Botschaft an die Medien senden, die dem Wuschelkopf-Charme des Dr. Habeck noch nicht vollends erlegen und mithin etwas kritischer sind.
[…]
So sickert das Gift des Misstrauens und der Einschüchterung in unsere politische Debatte. Es schadet dem demokratischen Gefüge und allen unseren Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien, die tatsächlich Opfer gefährlicher Gewalt wurden. Ich fordere die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen auf, diese Praxis zu überprüfen und Strafverfahren nicht für Kampagnenzwecke zu missbrauchen. Im Zweifel für die Freiheit und nicht für den Strafantrag.
Ja.
Das Problem ist nämlich nicht, was in diesem Artikel steht. Sondern was nicht in diesem Artikel steht. Die Doppelgesichtigkeit der FDP und Kubickis. Vornerum kritisieren sie die Grünen, hintenrum aber betreiben FDP-Leute nicht nur ein ähnliches System, sondern beantwortet Kubicki auch keine Fragen in Bezug auf das Zustandekommen dieser grünen Verfolgungsstruktur. Öffentlich so zu tun, als würde man sich daran stören, hintenrum dann aber Fragen nicht zu beantworten, das hat nichts mit Ehrlichkeit zu tun. Das ist dubios.
Der Brüller ist dann:
Das eine oder andere Mal habe ich bei Beleidigungen, die mich über mein Mailkonto erreicht haben, auch schon von meinem Recht auf Gegenschlag Gebrauch gemacht und manche persönliche Anfeindung sachgerecht erwidert.
Auf eine ordentliche Anfrage habe ich keine Antwort bekommen. Seinem Artikel nach müsste ich ihn derbe beleidigen, um wenigstens eine Antwort in Form einer Gegenbeleidigung zu erhalten. Das sind dann doch etwas seltsame Kriterien.