Ansichten eines Informatikers

Die Berliner Polizei und die Privatgespräche

Hadmut
21.11.2024 16:51

Der Tyrannenstaat wird immer grotesker.

Polizeimeldung dazu:

Festnahme nach volksverhetzenden Äußerungen

Polizeimeldung vom 21.11.2024

Charlottenburg-Wilmersdorf

Nr. 2388

Gestern Nachmittag nahmen Polizeieinsatzkräfte des Abschnitts 26 in Schmargendorf eine 59-jährige Frau fest. Eine 31-jährige Frau nahm gegen 15 Uhr im Bus der Linie 110 Richtung Am Wilden Eber eine Unterhaltung zwischen einer 59 Jahre alten Frau und ihrem 58 Jahre alten Begleiter wahr. In dem Verlauf des Gesprächs fiel eine homophobe Äußerung und die 31-Jährige entschloss sich, den weiteren Verlauf des Gesprächs der beiden mit ihrem Handy zu filmen. Als die 59-Jährige mitbekam, dass sie gefilmt wurde, beschimpfte sie die Frau, zeigte ihr ihren Mittelfinger und tätigte volksverhetzende Äußerungen zum Nachteil der 31-Jährigen. Anschließend verließ die mutmaßliche Tatverdächtige den Bus in Richtung Schweinfurthstraße. Alarmierte Einsatzkräfte nahmen die 59-Jährige fest. Nach der Feststellung ihrer Personalien wurde sie entlassen. Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen die 59-Jährige und des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen die 31-Jährige hat der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts übernommen.

Nicht einmal Privatgespräche sind in diesem Land noch sicher – obwohl man die Meldung auch so lesen kann, dass das „homophobe“ Privatgespräch nicht Gegenstand der Strafverfolgung ist, sondern erst die Äußerung gegenüber der Frau, die das aufgenommen hat.

Trotzdem bleiben Fragen:

… und tätigte volksverhetzende Äußerungen zum Nachteil der 31-Jährigen

wobei mich interessieren würde, wie man gegenüber einer einzelnen Person im direkten Gespräch überhaupt Volksverhetzung begehen können soll:

§ 130 StGB Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

[…]

Man kann aus der Aussage der Polizei „zum Nachteil der 31-Jährigen“ folgern, dass es eine Aussage gegen die 31-Jährige und ihre Bevölkerungszugehörigkeit ist, womit man sich schon denken kann, wer da im Bus heimlich die Privatgespräche anderer aufzeichnet.

Wie aber sollten man gegenüber einem Angehörigen einer solchen Volksgruppe „Volksverhetzung“ begehen können? Soll man die 31-Jährige zum Hass gegen sich selbst aufgestachtelt, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sich selbst aufgefordert haben? Sie bei sich selbst verächtlich gemacht haben?

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass in Berliner Bussen volksverhetzungsopferbefähigte Leute die Privatgespräche von volksverhetzungstäterbefähigten Leuten aufzeichnen?

Mal sehen, wer schwerer bestraft wird.

Und ob das Handy beschlagnahmt wurde. Denn sonst beschlagnahmt man ja auch bei jeder Gelegenheit Rechner aller Art.