„Datenanfragen der Bundesregierung an Betreiber sozialer Netzwerke“
Mal wieder etwas von der einzigen Opposition, die wir noch haben.
Anfrage der AfD
Die AfD hatte angefragt (BT-Drucksache 20/13475), wie viele Datenanfragen zur Offenlegung der Identität von Benutzern hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode an soziale Netz-
werke gerichtet hat, und einige ergänzende weitere Fragen dazu.
Antwort der Bundesregierung
Es werden zu den erfragten Informationen bei den Strafverfolgungsbehörden des Bundes keine Statistiken geführt.
[…]
Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage für die Nachrichtendienste des Bundes aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – beantwortet werden kann. Die erbetenen Informationen zielen auf Methodiken und Arbeitsweisen der Nachrichtendienste des Bundes ab. Diese sind im Hinblick auf die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig, denn eine Offenlegung könnte möglicherweise Rückschlüsse auf technische Fähigkeiten, deren Methodik und somit auf das Aufklärungspotential der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Dadurch könnten die Fähigkeiten nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Wege der technischen Aufklärung zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden.
Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung für die Nachrichtendienste des Bundes sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Die damit einhergehende Erhöhung des Risikos des Bekanntwerdens von Aufklärungspotenzialen kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden.
Die erbetenen Informationen zu Datenanfragen an Plattformbetreiber zur Offenlegung der Identität von Benutzern berühren derartig schutzbedürftige evidente Geheimhaltungsinteressen, dass eine Bekanntgabe von Einzelheiten zu Bestandsdatenanfragen bei konkreten Unternehmen weitgehende Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und das Aufklärungspotenzial zulassen. Dies wäre insbesondere der Fall,
wenn vermehrt anlassbezogen zu möglichen einzelnen Unternehmen bzw. Portalen gefragt wird. Letztendlich könnte eine auch eingestufte Preisgabe der angefragten Informationen dazu führen, dass ein Großteil der Maßnahmen der Nachrichtendienste des Bundes kenntlich wird und ggf. beobachtete Personen ihr Kommunikationsverhalten ändern. Eine weitergehende Aufklärung würde dadurch erheblich eingeschränkt oder unmöglich gemacht.
Die Bundesregierung will das nicht beantworten.
Keine demokratische Kontrolle.
Eine andere Informationsquelle
Da trifft es sich, dass ich noch über andere Informationsquellen verfüge.
Zerohedge: Germany Is The EU’s Censorship Champion
This is the real innovation involved in the EU’s Digital Services Act (DSA): It creates an obligation for platforms to take action in the form of “content moderation” against not just illegal content, but also ostensibly harmful content such as “disinformation.” Note that in the period covered in X’s latest “Transparency Report” to the EU on its “content moderation” efforts, nearly 90% of such requests for information on the purveyors of ostensibly “illegal or harmful speech” came from just one country: Germany. See the below chart.
Fast 90 Prozent der Auskunftsersuchen über die Verfasser unerwünschter Informationen, die aus der EU an X gestellt werden, kommen von Deutschland. 2465 in einem halben Jahr. Allein bei X.
Note that X also takes action against posts or accounts for “illegal or harmful speech” that is reported to it by EU member states or the European Commission. Such action may involve deletion or geo-blocking (“withholding”) of content. But, as the “enforcement options” linked in the report make clear, it can also involve various forms of “visibility filtering” or restricting engagement — “in accordance with our Freedom of Speech, Not Reach enforcement philosophy,” as the report puts it.
Here again, Germany is top of the table, having submitted 42% of all the reports to X on “illegal or harmful speech” and nearly 50% of the reports from member states. See the chart below. Germany submitted nearly twice as many reports as any other member state — France finished a distant second — and over ten times more reports than comparably-sized Italy. The European Commission submitted around 15% of the reports.
Auch bei Sperranträgen ist Deutschland führend: Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Deutschland nicht nur fast 50% der Anfragen aus der EU gestellt, sondern 42% aller Anfragen (anscheinend weltweit). Fast doppelt so viele wie der Zeitplatzierte, Frankreich, und mehr als zehnmal so viele wie das etwa gleich große Italien.
It is also notable that Germany submitted by far the most reports on content entailing “negative effects on civic discourse or elections,” yet another category of speech that is clearly not illegal per se but that is deemed “harmful” enough under the DSA regime to require suppression. (Hence, while the content is not per se illegal, it would be illegal for platforms under the DSA not to suppress it. This ambiguity is at the very heart of the DSA censorship regime.) Germany submitted well over half of all such reports and over 60% of the reports from member states.
Sie schreiben allerdings auch, dass sich die meisten Reports auf englische Sprache beziehen – worüber ich erst noch vertieft nachdenken muss. Denn dafür ist Deutschland eigentlich gar nicht zuständig. Der Text insinuiert den Zusammenhang aber auch nur.
Kein Wunder also, dass die Bundesregierung der Opposition keine Auskunft geben will.