Erst prüfen, dann verbieten
Vom Unsinn und Unfug in der Politik.
Ricarda Lang hat recht: Die #AfD gehört überprüft und dann verboten pic.twitter.com/1k9mraQlyV
— Kleiner Planet (@MontyDelMuro) November 22, 2024
Aha.
Man soll also erst prüfen und dann verbieten.
Was ist das für eine Art von Prüfung, wenn das Ergebnis schon vorher feststeht?
Anders gefragt: Wenn man sich so sicher ist, wozu dann vorher eine Prüfung? Und wenn man erst prüfen muss und will, woher will man dann vorher wissen, was dabei herauskommt?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Es gibt keinen spekulativen Antrag an das Bundesverfassungsgericht, dass es prüfen möge, ob die AfD verfassungswidrig ist. Man kann nicht beantragen „prüfen Sie mal“.
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht die Partei, sondern den Antrag zu prüfen, ob der zulässig und begründet ist.
Das heißt, man kann nicht beim Bundesverfassungsgericht beantragen, prüfen Sie doch mal bitte, vielleicht kommt ja etwas dabei heraus, hier sind soundsoviel Unterschriften, sondern im Antrag muss schon stehen und bewiesen werden, dass die Partei verfassungswidrig ist.
Man kann ja auch nicht beim Landgericht beantragen, doch mal bitte zu prüfen, ob man vielleicht Geldansprüche gegen Herrn X haben könnte.
Was da gerade abläuft, ist ein bodenloser Quatsch und zeigt wieder einmal, wie gering die Sach- und Rechtskunde im Bundestag ist. Und da werden Gesetze gemacht.
Nota bene: Die Frau hat angeblich an zwei Universitäten xx Semester Jura studiert.