Die Staatsanwaltschaft Tübingen
Flutschig wie ein Fisch.
Ich hatte eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft Tübingen gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Publizist und Blogger (Auskunftsanspruch nach Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) 6 S 37/24) möchte ich gerne folgende Frage an Sie richten:
Im Artikel der Stuttgarter Zeitung (auch auf FOCUS erschienen) unter dem Titel „Habeck als Vollidiot beschimpft: Ex-Richter verurteilt“ unter
wird ein nicht näher bezeichneter Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Tübingen mit der Aussage zitiert
„Es sind nicht die Politiker, die Bürger verfolgen, sondern es sind Bürger, die im Netz jede Hemmung verlieren. Meinungsfreiheit bedeutet nicht Beleidigungsfreiheit.“
Worauf beruht die Einschätzung, dass Politiker Bürger nicht verfolgten? War das nur so eine dahingesagte Meinung ohne Sachgrundlage, oder ist ist das eine Tatsachenüberzeugung?
Zweck und Hintergrund der Anfrage: Mir liegen sehr viele Berichte vor und es gibt inzwischen regelrechte Geschäftsmodelle, nach denen Politiker – insbesondere der Grünen in Baden-Württemberg und der FDP – durchaus und persönlich Bürger verfolgen, die Aussage ist also objektiv unwahr und als Motivation einer Anklage zwangsläufig fragwürdig. Es gibt inzwischen sogar die ersten Abmahnungen gegen Politiker und Gerichtsverfahren, die deren Verfolgungsmaßnahmen aus verschiedenen Gründen als rechtswidrig einstufen. Manche Politiker schreiben Hunderte von Strafanzeigen pro Monat, von denen die meisten abgewiesen werden, weil keine Straftat vorliegt, was gerade Staatsanwälten ja durchaus bekannt sein müsste. Deshalb möchte ich mich erkundigen, wie der Staatsanwaltschaft auf so eine Aussage kommt. War das vorgegeben, war das eine politische Äußerung, oder woher will der Staatsanwalt das wissen, dass das nicht so sei?
Mit freundlichen Grüßen
Hadmut Danisch
denn ich finde da schon derb, dass da Politiker zu Hunderten Strafanzeigen stellen, viele davon haltlos oder gummiparagraphig, Hausdurchsuchungen inszeniert werden, und dann eine Staatsanwaltschaft behauptet, es seien nicht die Politiker, die Bürger verfolgten.
Die Antwort der Staatsanwaltschaft Tübingen:
Sehr geehrter Herr Danisch,
die Vertreter der Staatsanwaltschaft Tübingen nehmen den Dienst bei den Gerichten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen objektiv, unabhängig und in eigener Verantwortung wahr. Äußerungen, die im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgt sind, werden daher von uns nicht kommentiert. Dies ist auch nicht erforderlich, weil diese Äußerungen nur das betreffende Verfahren und die konkrete Verhandlungssituation betreffen.
Mit freundlichen Grüßen
So, so. „Es sind Bürger“ bezieht sich nur auf das betreffende Verfahren gegen einen.
Ich hatte den Artikel eher so verstanden, dass das eine Aussage gegenüber der Presse und nicht in einer Verhandlung war, aber sei es drum.
Halten wir also fest, dass die Staatsanwaltschaft Tübingen unter „objektiv“ und „unabhängig“ etwas anderes versteht als ich.