Herkunft des Geldes
Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.
Ein Leser fragt an:
Sehr geehrter Herr Danisch,
mit gestriger Post erreichte mich ein Schreiben einer Bank, bei der ich ein Tagesgeldkonto (mit derzeit [x]0 tausend €) unterhalte.
Ich werde mit der Begründung “Aktualisierung meiner Stammdaten” dazu aufgefordert, anzukreuzen, woher die angelegten Ersparnisse kommen.
Dazu sei die Bank nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet.Auch nach intensiven Recherchen habe ich nicht herausgefunden, wie das Geldwäschegesetz hier greifen könnte.
Das Tagesgeldkonto kann von mir nur von meinem Girokonto aus genutzt werden. In den letzten
[x] Jahren fanden genau [einstellig] Kontobewegungen statt.
Einzahlungen oder Überweisungen durch Dritte gab es nie.Habe ich mich nun in rätselhafter Weise krimineller Machenschaften verdächtig gemacht?
Handelt die Bank übereifrig? oder etwa gar auf Anweisung?
Muss jetzt jeder Bürger, der noch nicht insolvent ist, die Herkunft seines Geldes auf jedem Konto nachweisen?
Dann habe ich noch das eine oder andere Schreiben zu erwarten.
Interessieren würde mich, ob auch andere Ihrer Leser solche Post erhalten haben.
Weiß ich nicht.
Ich habe keine Ahnung, was da los ist. Aber es wäre mir neu, dass man einer Bank Rechenschaft darüber schuldig sei, woher man sein Geld hat.
Gegen die „Aktualisierung der Stammdaten“ an sich ist wohl nichts einzuwenden, das ist ja sinnvoll, möglicherweise veraltete Daten zu prüfen.
Aber woher die angelegten Ersparnisse stammen, geht die meines Erachtens nichts an. Ich müsste jetzt das Geldwäschegesetz mal genauer lesen, das habe ich bisher nur in Auszügen gelesen. Aber soweit ich weiß, bezieht sich das nur darauf, wenn die Bank Grund zu Misstrauen bei konkreten Ein- und Auszahlungen hat, wenn man etwa große Beträge aus dubiosen Staaten bekommt oder bar einzahlt.
Ich finde das seltsam.
Thema für den Datenschutz.