Der Geheimdienst und die Causa Kramer
Wenn das stimmt, hat Apollo gerade einen Volltreffer gelandet.
Apollo News: Der Kramer-Komplex
Es geht um Stephan Kramer, den ohnehin schon dubiosen Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutzes des ohnehin schon dubiosen Bundeslandes Thüringen. Den mit dem Islamistenbart.
Und der den Verfassungsschutz zum Regierungsschutz umbaut, indem er den Verfassungsschutz zur Waffe gegen politische Konkurrenz macht, gegen alles, was der Wähler anders wählen könnte als das, was er soll.
Kein anderer Verfassungsschutz-Chef wird die Beobachtung der AfD so entschieden vorantreiben wie er. 2018 war er der erste Verfassungsschutzchef, der einen AfD-Landesverband zum Prüffall erklärte, und 2020 der erste, der einen Landesverband als Verdachtsfall einstufte. 2021 war er der erste, der die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen ließ, eine Formulierung, die seitdem die mediale Debatte beherrscht. Und auch heute ist Kramer der erste, der ein Verbotsverfahren befürwortet. Manch einer handelt ihn gar schon als Nachfolger für Thomas Haldenwang als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
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Doch in seiner Behörde brodelt es seit Jahren. Eine monatelange Apollo News-Recherche zeigt, mit welchem rücksichtslosem System er seine Behörde führt – wir konnten interne Dokumente einsehen und sprachen mit aktiven Mitarbeitern der Behörde über die Vorgänge.
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Kramers Führungsstil ist, gelinde gesagt, umstritten.
Die zentrale Position im Amt – der Referatsleiter Rechts- und Linksextremismus – ist mittlerweile fast unvorstellbare drei Jahre formal nicht besetzt, seit über einem Jahr nicht einmal mehr kommissarisch. Mittlerweile führt nach Apollo News-Informationen eine Berufseinsteigerin das Referat interimsweise, weil niemand, der qualifiziert ist, diese Stelle einnehmen will – trotz eines weit überdurchschnittlichen Gehalts, das in der Ausschreibung weiter angehoben wurde. Der Grund, berichten Insider übereinstimmend: Niemand will diesen Posten einnehmen, von Jähzorn und erratischen Anordnungen ist die Rede.
Weiter ist die Rede von: Bedrohung, zurückgehaltenen Akten, rätselhaften Belegen für vermeintlichen Extremismus, Intrigen mit Journalisten und Rockerkontakten nach Russland.
Genau so habe ich mir den Vogel vorgestellt.
Man soll zwar Leute nicht nach ihrem Aussehen beurteilen (was so auch nicht stimmt, Mimik und Gestik sagen viel, und der Teil des Aussehens, den man aktiv beeinflusst, auch), aber genau so sieht der auch aus.
Einmal sagt ein Mitarbeiter, Kramer habe ihm körperliche Gewalt angedroht. In einem anderen Fall überzieht er eine Mitarbeiterin mit einem absurden Mobbing-Verfahren. Zu den Vorwürfen gegen ihn äußert sich Kramer auf Anfrage von Apollo News nicht.
Müsste man prüfen, was daran stimmt. Aber anscheinend bestreitet er es zumindest nicht. Es wirft die Frage auf, ob Kramer für das Amt charakterlich geeignet ist. Ich habe den noch nie für geeignet gehalten, nicht für fachlich, und nach meinem persönlichen Eindruck von Videos auch nicht charakterlich. Aber das unterstützt das gewaltig.
Und das wirft dann Fragen auf, was für Leute da eigentlich im Verfassungsschutz sitzen:
Der Vorgang, der in diesem Brandbrief mündet, beginnt 2015 kurz bevor Kramer Chef des Verfassungsschutzes wird. Kramer ist in der Motorrad-Rockerszene aktiv. 2015 nimmt er an einer Kranzniederlegung für Gefallene der Roten Armee teil – auch dabei: die Nachtwölfe, eine als Putin-nahe geltende ausländisch-extremistische Organisation. Ein Foto davon wird erst Jahre später öffentlich bekannt. Pikant: Die Veranstaltung, an der Kramer teilnahm, wurde nach Apollo News-Informationen vom Verfassungsschutz observiert.
Jahre später, 2018, soll ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes versucht haben, mit diesem Foto in die Öffentlichkeit zu gehen. Er kontaktiert 2018 die MDR-Journalisten Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia, die sich als Investigativ-Journalist einen Namen gemacht haben.
Was danach passiert, ist einer der denkbar schwerwiegendsten Brüche des journalistischen Ehrenkodex – Hemmerling und Kendzia ignorieren die unbedingt für die Presse geltende Verschwiegenheitspflicht zum Schutz journalistischer Quellen und liefern den Mitarbeiter direkt an dessen Vorgesetzten aus – Stephan Kramer. Das Ganze ist in Chatverläufen belegt.
Und es wirft die Frage auf, wessen Interessen, welchen Zielen der eigentlich folgt: Denen der Verfassung, seinen eigenen oder denen irgendeines dunklen Drahtzieher? Welchem „Sith-Lord“ dient Kramer? Oder macht der da sein eigenes Ding?
Jedenfalls scheint Kramer da eigenmächtig zu agieren und das ganze Amt für Verfassungsschutz seiner Willkür zu unterstellen:
2018 lässt Kramer die AfD als Prüffall einstufen und verkündete das – entgegen dem Rat des Bundesamtes und des internen Controllings – öffentlichkeitswirksam auf einer Pressekonferenz. Intern kam es jedoch zu Kritik an Kramer. In einer Mail, die Apollo News vorliegt, kritisierte der fachlich zuständige Referatsleiter im Amt das Vorgehen Kramers scharf. Darin heißt es beispielsweise, dass Kramer bei der Prüfung der für die Einstufung entscheidenden Sachverhalte das zuständige Referat „bewusst außen vor gelassen“ habe.
Fragen wir mal anders: Dient Kramer einem anderen Geheimdienst? Ist er ein Doppelagent?
Auch Kramers Materialsammlung, die er für den Prüffall vorbereitet hatte, sorgt (nicht nur) beim Mitarbeiter für Unmut. Kramer legt die Materialsammlung nach Apollo News-Informationen selbst an und bringt eigenes Material ein. Auch gegenüber dem Fachreferat will er nicht sagen, woher er das Material hat, berichten Insider. Intern gilt das Ganze als Kramers Privatentscheidung. Als der Behördenleiter die Sammlung an das Bundesamt für Verfassungsschutz weiterleitet, sorgt es aufgrund seiner merkwürdigen Struktur und des Inhalts für „Lacher, bis heute“, berichtet man uns. In der Materialsammlung des Bundes wurde die Sammlung aus Thüringen an keiner Stelle aufgenommen, so heißt es in der internen Mail des Mitarbeiters.
Aus welchen Quellen stammt Kramers „Materialsammlung“?
Wurde der von irgendeinem – schlechten – Geheimdienst bauftragt und präpariert, gegen die AfD zu agitieren? Und ist das „Amt für Verfassungsschutz“ nur Kramers Legende, um das, was er sagt, als wichtig erscheinen zu lassen? Die Medien schwafeln seit Jahren davon, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei – und das wurde eindeutig vom Thüringer Verfassungsschutz und damit von Kramer in Umlauf gesetzt. Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, und kann das ad hoc auch nicht verifizieren, ob es zuerst aus Thüringen kam.
Es gibt ein Detail, das besonders seltsam erscheint:
Als Kramer 2018 den Prüffall bekanntgab, zitierte er auf der Pressekonferenz minutenlang aus einem Essay des weit links stehenden Soziologen Andreas Kemper, das auch falsche Zitate von Höcke enthielt – Kramer macht aber nicht kenntlich, dass er überhaupt zitiert und gibt das Ganze als seine eigene Leistung aus.
Die Figur Kemper ist ja ganz dubios. Der hat mich ja auch schon einige Male diffamiert, und soweit ersichtlich, geht der ja auch keinem geregelten Beruf nach, sondern verdient sich ein paar Kröten damit, dass er diffamierende Beschimpfungsvorträge vor linksextremem Publikum hält. Der war ja auch mit dieser „agentin.org“-Steckbrief-Sache bei der grünen Heinrich-Böll-Stiftung aktiv, wonach es dann Angriffe gegen mich an Arbeitsplatz, Wohnung und in der Internet-Öffentlichkeit gab – wiederum mit Verbindungen zur Berliner Antifa und in den Bereich des kriminellen Linksextremismus.
Was nun wieder perfekt dazu passt, dass die Grünen – das bekannte Zitat von Benedikt Lux – in Berlin Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz unterwandert und mit ihren Leuten besetzt haben. Es ergibt sich ein großes, zusammenhängendes Netz.
Im März 2021 stuft Kramer die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein und liefert Medien seitdem die scheinbar perfekte Formulierung. Hier will er seinen Fehler vom letzten Mal nicht wiederholen: Diesmal wird das geheime Gutachten 600 Seiten lang, alle zu beteiligenden Referate werden einbezogen. Das Gutachten schreibt ein als fähig angesehener Politikwissenschaftler.
Soweit, so gut – bis schließlich ein rund 30-seitiges Ergänzungsgutachten intern zur Debatte kommt. Es enthält u.a. Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wie mit mehrdeutigen Aussagen im Kontext der Meinungsfreiheit umzugehen ist und dass hier tendenziell zugunsten des Betroffenen interpretiert werden muss.
Ein weiterer Knackpunkt ist die Frage der Indemnität, die für die wacklige Argumentation des VS gefährlich werden könnte. Die Thüringer Verfassung sieht vor, dass Aussagen von Abgeordneten, die diese in ihrer Funktion tätigen, in keiner Weise außerhalb des Landtages belangt oder verfolgt werden dürfen. Das beinhaltet auch die Arbeit des Verfassungsschutzes.
[…]
Doch Stephan Kramer untersagte nach Apollo News-Informationen zum Entsetzen von Mitarbeitern handstreichartig die Verwendung dieses Zusatzgutachtens, die Indemnitäts-Frage wird ausgeklammert. Kramer soll das nach übereinstimmenden Zeugenaussagen damit gerechtfertigt haben, „dem Gegner keine Argumente liefern“ zu wollen.
Systematischer Verfassungsbruch durch den Verfassungsschutz?
Die Indemnität ist immerhin ein Verfassungsprinzip.
Doch Kramer ist noch lange nicht am Ende. Mit einem weiteren Zusatzgutachten unterstellt er der Thüringer AfD eine „kämpferisch-aggressive“ Bestrebung gegen die Verfassung, es geht dabei um Verfahren, um AfD-Mitgliedern das Waffenrecht zu entziehen. Das Land unterliegt zweimal vor Gericht, doch auch hier macht Kramer weiter. Die Formel „kämpferisch-aggressiv“ ist genau jene, die für ein Parteiverbot Voraussetzung ist. Jüngst war Kramer der erste Verfassungsschutzchef, der sich offen für ein AfD-Verbotsverfahren aussprach.
Führt da einer mit den Mitteln der Korruption und Intrige unter Verwendung des Verfassungsschutzes seinen Privatkrieg – oder einen Krieg im Dunkeln liegender Dritter – gegen die AfD?
Oder liegt der Dritte vielleicht gar nicht so im Dunkeln?
Kramer hat sich ein System geschaffen, das ihn absichert. Vor allem Innenminister Maier und Ministerpräsident Ramelow halten immer wieder die Hand über ihn. Das alles macht ihm diesen Kampf gegen die AfD möglich.
Und dann ein Satz, zwei Sätze, die bei mir direkt die Alarmklingel angehen lassen:
Die Rechtsprechung gab verschiedenen Verfassungsschutzbehörden bei der Beobachtung der AfD immer wieder recht. Das liegt auch daran, dass der Spielraum der Verfassungsschutzämter relativ weit ausgelegt wird – Grundlage ist auch das Vertrauen in die streng geregelten rechtsstaatlichen Abläufe innerhalb der Behörden.
Ist noch nicht ganz reif – ich schreibe demnächst was dazu. Wird aber wohl dieses Jahr nichts mehr.
Kramer ist es gelungen, ein System zu etablieren, bei dem er zunehmend nach persönlichem Gusto operieren, kritische Stimmen ausblenden und aus den engen Räumen der internen Abläufe einer Behörde ausbrechen kann. Er hat ein System perfektioniert, bei dem er den Verfassungsschutz zur medial-politischen Maschine macht. Er gibt zunehmend vor, was am Ende herauskommen soll und nutzt das Siegel des Verfassungsschutzes als Aufschlag in der Presse.
Typisches linkes Vorgehen.
Wisst Ihr, was mir dazu einfällt?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
(1) Wer auf Angehörige der Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans planmäßig einwirkt, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 86 Absatz 5 gilt entsprechend.
Ich habe jetzt meinen Strafrechtskommentar nicht mit bei mir und von hier keinen Zugang zu Juris und BeckOnline. Aber ich denke, dass der Verfassungsschutz unter „öffentliches Sicherheitsorgan“ gezählt werden könnte. Und Kramer untergräbt hier die „verfassungsmäßige Ordnung“, indem er sie sabotiert und Verfassungsgrundsätze attackiert, wie eben die Indemnität, die Freiheit, Parteien zu bilden, die Meinungsfreiheit.
Wenn das so stimmt, wie Apollo berichtet, und wenn Apollo das schon so berichtet, dann könnte noch viel mehr dahinterstecken, dann gehört Kramer für Jahre ins Gefängnis.
Und sicherlich nicht nur der.
Cicero berichtet auch darüber, stützt sich wesentlich auf den Apollo-Artikel.
Das könnte der Anfang von einem gewaltigen Wanken bis Einstürzen des politischen Systems und auch der Medien sein, die ja die Intrigen Kramers als gegeben verbreitet haben: „AfD gesichert rechtsextrem“ – was von „gesichert“ dann eben so übrig bleibt.
Oder von denen, die die AfD vebieten wollen, weil sie doch „gesichert rechtsextrem“ sei. Freilich gibt es Nazis in der AfD. Die Frage wäre, wieviele davon vom Verfassungsschutz oder der Antifa dort eingepflanzt wurden.
Das Verbotsverfahren gegen die AfD
Ich glaube, dass sie sich das Verbotsverfahren an den Hut stecken können, wenn das stimmt, was Apollo da berichtet.
Viele Polit- und Journo-Vögel stützen ihr Geschrei ja immer auf die Formulierung, die AfD sei „gesichert rechtsextrem“. Wenn diese Einschätzung aber so zustandekam, wie Apollo das berichtet, ist das so haltlos, dass sich die AfD dagegen nicht einmal zu verteidigen braucht.
Dann nämlich haben wir hier einen regelrechten Verfassungsputsch von Links gegen Demokratie, Wahlen und Meinungsfreiheit.