Ansichten eines Informatikers

Pornofilter in Betriebssystemen beschlossen

Hadmut
14.12.2024 14:31

Nächste Runde im Schweinezyklus.

Ich beschreibe das ja gerne im Blog, dass ich als Informatiker seit über dreißig Jahren eigentlich immer dieselben Belehrungen wiederhole, und dabei ein „Schweinezyklus“ von ungefähr 10 Jahren auftritt, in dem sich alles wiederholt, weil dann die Politiker einmal durchgetauscht sind (was nicht heißt, dass die alten Politiker weg sind, aber die jetzt andere Posten haben), und die Neuen wieder bei Null mit demselben Blödsinn anfangen.

Bundesländer beschließen Porno-Filter für Betriebssysteme

Ach, gar.

Die Regierungschefs der Länder haben am Donnerstag bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin eine erneute Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) beschlossen. Damit sollen Pornofilter schon auf der elementaren Ebene von PCs, Laptops und Smartphones installiert und eine Alterskennzeichnung für Webseiten und Apps eingeführt werden.

Geht das wieder los.

Die Regierungschefs der Länder sind viel zu doof um zu verstehen, was sie da beschließen. Und die Frage wäre, ob sie dazu a) zuständig und b) verfassungsrechtlich überhaupt befugt sind.

Laut dem überarbeiteten Paragraf 12 müssen Anbieter von Betriebssystemen künftig sicherstellen, dass diese über eine “Jugendschutzvorrichtung” verfügen. Eine solches Filtersystem, heißt es weiter, “muss in einfacher, leicht zugänglicher und abgesicherter Weise aktiviert, deaktiviert und angepasst werden können”.

Technisch völliger Blödsinn, denn das Betriebssystem hat damit gar nichts zu tun, und das kann auch nicht Aufgabe eines Betriebssystems sein, zu prüfen, ob irgendetwas Pornographie ist. Wie soll das überhaupt vor sich gehen? Wie stellen die sich das vor?

Soll das Betriebssystem Rechenzeit verbraten? Oder alle Kommunikation online prüfen, eine universelle Inhaltsprüfung?

Die haben das Schichtenmodell nicht verstanden. Das Betriebssystem kümmert sich darum, dass Dateisysteme und Netzwerkkommunikation funktioniert, aber hat nichts mit den Inhalten zu tun. Das Betriebssystem „weiß“ nicht, was ein Bild oder ein Video ist. Das ist Sache der Anwendungsprogramme.

Die Novelle des seit Jahren umstrittenen JMStV ist Teil des 6. Medienänderungsstaatsvertrags. Eltern oder andere Berechtigte sollen demnach in der Jugendschutzvorrichtung eine Altersangabe einstellen können. Im Anschluss werden die Geräte automatisch in einen entsprechenden Kinder- oder Jugendmodus versetzt.

Hersteller von Betriebssystemen müssen dann etwa gewährleisten, dass “nur Apps nutzbar sind, die der Altersangabe entsprechen oder die individuell und in abgesicherter Weise freigeschaltet wurden”. Die Installation von Programmen soll nur noch über Vertriebsplattformen wie App-Stores möglich sein, die die Altersfreigabe berücksichtigen und ein automatisiertes, von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkanntes Bewertungssystem vorhalten.

Das Nutzen gängiger Browser wie Chrome, Firefox oder Safari wird im Spezialmodus nur noch möglich sein, sofern diese über “eine gesicherte Suchfunktion” verfügen oder ein ungesicherter Zugang individuell und in abgesicherter Weise freigeschaltet wird. Generell soll die Anwendung von Browsern und Programmen “individuell und in abgesicherter Weise ausgeschlossen werden” können. Nur Apps, die selbst über ein anerkanntes Jugendschutzprogramm oder ein vergleichbares geeignetes Mittel verfügen, werden unabhängig von der in der Jugendschutzvorrichtung eingestellten Altersstufe zugänglich sein.

Aha.

Nicht das Betriebssystem selbst soll die Pornos sperren, sondern es soll die Anwendungen auf eine „whitelist“ von „guten“ Programm reduzieren. Die stellen sich das sicher toll vor, aber haben ja keine Ahnung, was sie da fordern.

Woher soll ein Betriebssystem etwa wissen, ob ein Programm ABC, das ich ausführe, ein „Browser“ ist? Sind Programme wie wget oder curl „Browser“? Was, wenn ich einfach selbst einen HTTP-Client oder Proxy schreibe?

Und selbst wenn man das einschränkt: Dann wären wir wieder bei der Frage, woher „abgesicherte“ Browser eigentlich wissen sollen, was Pornographie ist. Wie soll so eine Prüfung funktionieren und laufen?

Gibt es dann nur noch eine „whitelist“ geprüfter „guter“ Webseiten, die man besuchen darf?

Das Trio Infernale

Immer wenn es um die Verbindung aus Politik, Pornographie und Kinderschutz geht, gehen bei mir alle Warnlampen an, weil das immer der Vorwand für Zensur und Kontrolle ist.

Man drückt dann sowas als Krücke in die Betriebssysteme und Geräte, und ist es dann erst einmal – so überhaupt möglich – installiert, dann sperrt man darüber die Webseiten von Kritikern, so wie man bisher schon deren Konten und Social Media Accounts sperrt. Im Prinzip ist das eine Zensurmaschine, die da etabliert wird.

Und wenn wir etwas runterskrollen, dann finden wir auch genau das:

Deutschland habe zwar “bereits heute das höchste Niveau zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Europa”, erklärte nun der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Trotzdem gelte es neue Wege zu gehen, um den Nachwuchs im Internet vor nicht altersgerechten Inhalten wie Pornographie, Gewalt, Hass, Hetze und Falschinformationen zu bewahren.

Aha. Die SPD. Die Pornographie ist wieder nur der Vorwand, der Türöffner. (Fordern die Juso nicht sowieso die freie und kostenlose Versorgung mit Pornos durch den ÖRR?)

Und dann geht es dann eben doch auch um „Hass, Hetze und Falschinformationen“ – also alles, was von der SPD-Propaganda abweicht.

Letztlich geht es also darum, alle Informationen zu zensieren, die jemanden auf den Gedanken bringen könnten, eine andere Partei als die SPD zu wählen.

Genau das, was ich befürchtet habe, als ich die Überschrift gelesen habe. Rot-Grün will sich Wahlergebnisse sichern und seine Wahlergebnisse wieder hochzwingen.

Das sind die Leute, vor denen uns unsere Verfassung schützen sollte. SPD ist, wenn die, vor denen uns die Verfassung schützen sollte, am Hebel sitzen, die Verfassung zu ändern.

Linux

Ich bin ja mal gespannt, wie sie das unter Linux umsetzen wollen – und das, ohne die Serversicherheit zu gefährden. Ob die überhaupt eine auch nur ungefähre Vorstellung haben, wo überall „Betriebssysteme“ drinstecken. Muss künftig jede Kaffeemaschine, jeder Kochautomat einen Pornofilter enthalten?

Wo soll das ansetzen?

Was ist, wenn ein Hersteller sagt, dass das Unfug und gar nicht umsetzbar ist?

Der längere Hebel

Mir ist kein einziges Betriebssystem bekannt, das aus Deutschland angeboten wird. Warum sollten sich also Hersteller/Anbieter von Betriebssystemen um so ein Gesetz scheren?

Viele Leute – auch ich – warnen seit Jahren vor Microsoft und Windows. Und trotzdem setzt praktisch der gesamte öffentliche Dienst, praktisch die gesamte Verwaltung Windows ein. Mit nichts und keinem Argument sind die davon abzuhalten.

Und jetzt wollen sie Herstellern Vorschriften machen.

Aber was ist, wenn die darauf pfeifen?

Stellt Euch vor, Microsoft würde ein Exempel statuieren und verfügen, ab 1.1.2025 darf Windows in Deutschland nicht mehr eingesetzt werden, weil es den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.

Und daraus könnte man ihnen juristisch nicht einmal einen Vorwurf machen, keinen Schadensersatz verlangen, weil sie ja nur den Gesetzen folgen. Und das so auch gar nicht umsetzbar ist.

Und dann?

Der kinderlose Haushalt und sein Ort

Warum soll beispielsweise ich als Informatiker in meinen privaten oder beruflichen Tätigkeiten Betriebssysteme mit solchen Pornofiltern einsetzen müssen, obwohl ich doch gar keine Kinder habe und unbeschränkt Pornos schauen darf?

Und wonach richtet sich das überhaupt, ob dieses deutsche Recht gilt?

Danach, wo der Computer steht? Oder danach, wo er gekauft wurde? Ob die Sprache auf Deutsch eingestellt ist? Wenn man zwischen Deutschland und dem Ausland pendelt, muss man dann auf seinem Notebook und Handy jedesmal das Betriebssystem austauschen?

Und wofür gilt das alles? Muss künftig auch der DVB-Empfänger und der Blueray-Player (beide haben auch ein „Betriebssystem“) einen Pornofilter enthalten?

Und was ist mit dem E-Auto?

Das ganze Ding ist eine völlige Schwachsinnsidee.

Artikel 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt

Das ist eine interessante Frage, ob das – von den technischen Problem mal abgesehen – überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, denn laut Grundgesetz findet eine Zensur nicht statt.

Die Verfassungsrechtler sind da sehr pingelig, und legen Wert auf die – historisch entstandene, Stichworte Karlsbader Beschlüsse und Paulskirchenverfassung – Unterscheidung in Vor- und Nachzensur. Ob man also etwas vor der Veröffentlichung zur Prüfung vorlegen muss (Vorzensur, unzulässig), oder nach der Veröffentlichung Ärger bekommt, weil es gegen Gesetze verstößt (Nachzensur, zumindest im Prinzip zulässig).

Wenn aber Mechanismen gebaut werden, dass ein Teil der Bevölkerung erst gar nicht mehr erreichbar ist, auch wenn es nur die Minderjährigen betrifft, könnte das als Vorzensur gesehen werden.

Artikel 5 Grundgesetz unterscheidet auch nicht nach Volljährigkeit. (Zumal die sowieso recht willkürlich gesetzt wird.) Da steht, man hat Zugang zu allgemein zugänglichen Informationen. Das haben auch Minderjährige. Die sind grundrechtlich nicht anders gestellt als Erwachsene.

Es ergibt sich aber noch ein anderes Problem. Nämlich das des falschen Endes.

Eine solche Pflicht trifft die Falschen. Es ist zwar verboten, Kinderpornographie zu besitzen, damit macht man sich strafbar. Es ist aber für Kinder nicht verboten, (Erwachsenen-)Pornographie zu besitzen. Wenn man Kindern Pornographie gibt, sie zugänglich macht, macht man sich strafbar – aber nicht das Kind, dass diese anschaut. Deshalb kann man Jugendlichen, die sich ja sehr wohl von ihrem Taschengeld, obwohl minderjährig, nach dem „Taschengeldparagraphen“ Computer und Handys kaufen oder auf einem anderweitig erhaltenen Rechner Software installieren können, von etwas abhält, was zu tun ihnen nicht verboten ist. Einen Jugendlichen zu zwingen, Software mit Pornofilter zu verwenden, ist beim falschen Adressaten angekommen.

Anders gesagt:

Artikel 2 gibt jedem das Recht, zu tun und zu lassen, was nicht verboten ist. Es ist nur verboten, Kindern Pornographie zugänglich, aber es ist für Kinder nicht verboten, Pornographie zu besitzen oder zu schauen, solange es keine generell verbotene Pornographie (Kinderpornographie etc.) ist.

Und solange man Kindern nicht verbietet, Pornographie zu schauen, ist das eine verfassungsrechtlich unzulässige Einschränkung von deren Handlungsfreiheit. Es muss immer erst das Handlungsverbot bestehen, bevor man es durchsetzen kann.

Und dazu muss man nicht mal sonderlich schlau sein, eine ganz gewöhnliche, sorgfältige Verfassungsprüfung hätte dieses Ansinnen schon als verfassungswidrig entlarvt, weil der Staat nicht mit technischen Maßnahmen Jugendliche vom Schauen von Pornos abhalten darf, solange er es ihnen nicht erst einmal formal verboten hat.

Das aber kann er wegen der Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr tun, solange er es jedem Migranten gestattet, ein frei erfundenes, willkürliches Geburtsdatum anzugeben oder auch „weiß nicht“ zu akzeptieren.

Im Prinzip könnte also jeder Jugendliche Verfassungsbeschwerde gegen sein solches Gesetz erheben, weil es ihn in seiner Handlungsfreiheit, Pornos zu schauen, verletzt, obwohl das nicht verboten ist – nicht das Schauen, nur das Zugänglichmachen.

Das geltende Recht

Paragraf 5 JMStV sieht bereits in der aktuellen Fassung vor, dass Anbieter von Inhalten, die die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer “eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” potenziell beeinträchtigen, mit einer Alterskennzeichnung versehen können. Denn prinzipiell müssen sie dafür Sorge tragen, dass der Nachwuchs in den Altersstufen ab 6 bis ab 18 Jahren solchen Content “üblicherweise” nicht wahrnimmt. Die Alterseinstufung soll “von geeigneten Jugendschutzprogrammen” auslesbar sein.

Dann müsste man auch die Propaganda der Grünen, Maybrit Illner und den Masturbationssender „Funk“ kennzeichnen.

Was aber ist mit ausländischen Anbietern? Für die deutsches Recht nicht gilt?

Unsere Ministerpräsidenten erinnern mich an die Landfrauen, die ein Gesetz forderten, dass irgendwelche Filme erst nach 22:00 Uhr angeboten werden dürfen. Ganz abgesehen davon, dass sie nicht sagten, wann „nach 22:00“ wieder endet scheiterten sie daran zu verstehen und einzusehen, dass das Internet weltweit funktioniert, es Zeitzonen gibt und es immer irgendwo „nach 22:00 Uhr“ ist.

Von einer ausdrücklichen Pflicht, wonach Apps oder Webseiten mit einer vom Betriebssystem erkennbaren Altersangabe versehen werden müssten, sahen die Ministerpräsidenten letztlich ab. Doch wer seine einschlägigen Angebote nicht entsprechend kennzeichnet, muss damit rechnen, dass seine Inhalte bei aktivierter Jugendschutzvorrichtung nicht mehr angezeigt werden.

Und da habe ich verfassungsrechtliche Bedenken.

Man kann Händlern und Mediatheken verbieten, gekennzeichnete Filme zu verleihen oder zu verkaufen. Aber man kann nicht den Konsumenten zwingen, auf seiner Seite Filter gegen sein eigenes Verhalten zu installieren.

Auch der erweiterte Paragraf 5c JMStV enthält Zündstoff: Demnach müssen Anbieter von Telemedien “bei Filmen, Serien und Spielprogrammen”, die sie als eigene Inhalte offerieren, auf eine Alterseinstufung “durch eine deutlich wahrnehmbare Kennzeichnung zu Beginn des Angebots hinweisen”.

Was im Prinzip ja jeden TikToker trifft.

Zu erläutern sind ferner “die wesentlichen Gründe” für das Rating sowie “Gefahren für die persönliche Integrität”. Dies soll auch für Bewegtbilder oder Games gelten, “die mit dem bewerteten Angebot ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind”. In einem früheren Entwurf war diese Klausel noch weiter gefasst und bezog sich prinzipiell auch auf Betreiber von Websites nebst Unterseiten.

Na, da bin ich ja mal gespannt.

“Bisher ist es für Eltern mühsam und teils überfordernd, in jeder App auf jedem Gerät unterschiedlichste Schutzfunktionen einzustellen”, ergänzte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). “Künftig reicht eine einzige passwortgeschützte Eingabe, damit Kinder und Jugendliche altersgerecht und sicher in der digitalen Welt unterwegs sein können.”

CDU auch nicht schlauer als SPD.

Der wesentliche Unterschied ist: Eltern sind in der Rechtsposition, ihren Kindern das Schauen von Pornographie zu verbieten. Der Staat nicht.

Und zu glauben, dass das mit einer „einzigen passwortgeschützen Eingabe“ funktioniere, setzt schon eine Naivität in einem Ausmaß voraus, die für den Eintritt in SPD oder CDU qualifiziert.

Jede Wette: Das entscheiden dann künftig SPD und CDU, was „altersgerecht“ und „sicher“ ist. Dann bekommen Kinder nur noch – wie in der Schule – den Woke- und Klimascheiß eingetrichtert, aber man darf ihnen nicht sagen, dass das nicht stimmt.

In der Praxis wird das dann so laufen, dass die Kinder das Passwort kennen und die Eltern nicht.

Debanking

Ach, guck:

Die Ministerpräsidenten wollen zudem die föderale Medienaufsicht beim Vorgehen gegen illegale Inhalte wie frei verfügbare Internet-Pornografie durch neue Instrumente zur Rechtsdurchsetzung stärken: So sollen die Landesmedienanstalten künftig Banken den Zahlungsverkehr mit Anbietern auch im Ausland untersagen können.

Und die Landesmedienanstalten werden bekanntlich direkt von den Parteien geführt und als Propagandamedium eingesetzt.

Dahinter stecken dieselben Leute, die dafür sorgen, dass die Kinder in Kindergarten und Grundschule mit dem Wokescheiß betrichtert werden.

Und die Landesmedienanstalten sollen künftig den Zahlungsverkehr beeinflussen können.

Und das politische Debanking haben wir ja schon lange. Das wollen die jetzt unter dem Vorwand der Pornographie ausdehnen.

Dem Umgehen von Sperrverfügungen durch sogenannte Mirror Domains – also die Verbreitung des identischen Inhalts unter einer nur minimal geänderten Webseitenadresse – von Portalen wie xHamster, Pornhub, YouPorn und MyDirtyHobby wird durch die Novelle ein Riegel vorgeschoben. Vor allem die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen geht gegen solche Seiten vor.

Und gerade die Landesmedienanstalt NRW ist mir als korrupt und rechtsbrechend untergekommen. Ich hatte da neulich mal eine Beschwerde gegen ein linkes Medium eingereicht, weil die im Impressum nur die Anschrift eines Mailforwarders hatten, man also nicht ersehen konnte, wo die sitzen oder wo man gegen die klagen müsste. Die meinten aber, das sei in Ordnung, weil Briefe ja auch damit ankommen könnten. Dass man aber keine Zustellung im Rechtssinne bewirken kann und auch nicht weiß, in der Zuständigkeit welchen Landgerichts die sitzen, haben die entweder nicht verstanden oder es hat sie nicht interessiert. Da sitzen politisch linke, fraglos parteinahe aber inkompetente Polithonks, Parteischergen.

Und die sollen dann darüber bestimmen, an wen noch Geld überwiesen werden darf.

Was kann da schon schief gehen?