Ansichten eines Informatikers

38C3: Der Chaos Communication Congress

Hadmut
28.12.2024 15:48

Huauahahahaaa.

Ich schreibe doch schon seit Jahren, dass die CCC-Konferenzen und der CCC zur linksextreme Klapsmühle geworden sind, spätestens seit den Creeper Move cards. Wobei ja immer betont wird, dass der CCC (Congress) eben Chaos Communication Congress zu tun habe, und nicht der Chaos Computer Club sei. Das ist ungefähr so wie die Unterscheidung zwischen Heinrich-Böll-Stiftung und Grünen.

Nun guckt Euch mal das an:

Gabriela. So, so.

Und Aha. Sie planen also zur Rettung des Klimas, Rechenzentren zu sabotieren und anzugreifen.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen

1. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2. Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen,
3. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder
4. Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,

ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Na, wie praktisch, dass die Grünen das Bundesverfassungsgericht unterwandert und damit eine Entscheidung lanciert haben, dass Klimaschutz Verfassungsziel sei. Dann nämlich kann ihnen niemand vorwerfen, dass die Sabotage von Rechenzentren zum Zweck der Klimarettung gegen Verfassungsgrundsätze gerichtet sei.