Wokeness als Staatsreligion
Aktuelles vom failed state NRW.
Ich hatte vorhin geschrieben, dass es in den USA erste zarte Andeutungen gibt, den ganzen Gender- und Woke-Scheiß zum Teufel zu jagen, weil man inzwischen eben doch nicht mehr wegdiskutieren kann, dass die die Universitäten zerstören und verblöden. Und hatte erwähnt, dass das ein langer Weg sei und die bei uns ja alles in Beschlag genommen haben und nicht mehr rauszukündigen seien.
Da schreibt mir doch ein Leser, ich solle doch mal bei Tichy gucken, da gäbe es einen Artikel darüber, dass sie in NRW gerade versuchen, die Wokeness fest in die Universitäten zu zementieren: NRW ein grün-grünes Big-Brother-Hochschul-Land? – Verfassungsrechtler fühlt sich an Orwell erinnert
Was ja an sich kein Widerspruch zu meinem Artikel ist, auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, sondern eine linke Reaktion darauf ist, dass sich die Meinung wendet, und sie da nun versuchen, Linkstum in den Universitäten zu verankern.
Nordrhein-Westfalens CDU-Wissenschaftsministerin Ina Brandes will für Hochschulen ein Diskurs-„Sicherheitsgesetz“ einführen. Kontroversen sollen reguliert und schon bei „Anhaltspunkten“ sanktioniert werden können. Mittlerweile fordern 121 Rechtsprofessoren Brandes auf, ihre Gesetzesnovelle zurückzuziehen.
Möge die CDU von NRW am Grüntum und ihrer Frauenquote zugrunde gehen, und sie sind auf einem guten Weg dahin.
Sie will mit einem novellierten Hochschulgesetz den hochschulinternen Diskurs mit einem „Schutzverfahren“ regeln und bereits beim Verdacht eines Zuwiderhandelns sanktionieren. Brandes begründet dies mit Missbrauchs- und Machtmissbrauchsfällen. Wie wenn die Ahndung solcher Fälle nicht hinreichend vor allem durch das Strafgesetzbuch (StGB) und das NRW-Disziplinargesetz geregelt wäre.
Nun hat das schwarz-grüne NRW-Kabinett am 9. Oktober 2024 die Novelle des Hochschulgesetzes auf den Weg gebracht. Wenn man den Entwurf liest, legt man auch als juristischer Laie die Ohren an. So heißt es dort:
Im Schutzverfahren werden folgende gestufte Maßnahmen eingeführt:
- Betretungsverbote für einzelne oder sämtliche Gebäude der Hochschule oder die Weisung, die Lehre ganz oder teilweise ausschließlich online zu erbringen,
- Kontaktverbote,
- der Entzug der Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten,
- der vollständige oder teilweise Entzug der Lehr- und Prüfungsbefugnis,
- der vollständige oder teilweise Widerruf von Ausstattungszusagen,
- der Ausspruch, für die Dauer von zwei bis fünf Jahren
a) die Fähigkeit zu verlieren, Funktionen in der Selbstverwaltung der Hochschule zu bekleiden und solche Funktionen durch Wahlen zu erlangen, sowie
b) das Recht zu verlieren, in der Hochschule zu wählen oder zu stimmen.Die Maßnahmen 1 bis 4 können schon dann zur Gefahrenabwehr verhängt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Sicherheitsverstoß vorliegen.
Im Klartext: Verdacht reicht. Und: Denunziationen ist Tür und Tor geöffnet.
Äh, bitte, was!?
Das ist direkt verfassungswidrig.
Worum geht es da überhaupt?
Bislang konnten die Hochschulen nicht in allen Fällen angemessen gegen Machtmissbrauch vorgehen, weil ihnen eine rechtliche Handhabe dafür fehlte. Mit dem Hochschulstärkungsgesetz stellt die Landesregierung den Hochschulen – auf deren Initiative hin – einen Instrumentenkasten zur Verfügung, der neben dem Landesdisziplinargesetz dafür sorgt, dass per Verwaltungsakt alle Betroffenen schon in einem laufenden Verfahren besser geschützt werden. Außerdem können jetzt Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens (etwa Verstöße gegen die korrekte Angabe der Autorenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen) angemessen geahndet werden.
Ministerin Ina Brandes: „Unsere Hochschulen müssen sichere Orte sein – für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende, Forschende und Lehrende. Überall da, wo Menschen arbeiten, gibt es Fehlverhalten und Fälle von Machtmissbrauch. Das ist keine Besonderheit an Hochschulen. Gleichwohl wurde es den potenziellen Tätern an Hochschulen in der Vergangenheit sehr leicht gemacht. Das neue Hochschulstärkungsgesetz gibt den Hochschulen das nötige rechtliche Instrument an die Hand, unmittelbar auf Situationen zu reagieren, die den Frieden an unseren Hochschulen und das gute Miteinander dort stören. Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens können sofort geahndet werden, und Schutzrechte können sofort umgesetzt werden. Zugleich erhalten die verletzten Personen umfangreiche Verfahrensrechte.“
Bis jetzt konnten die Hochschulen bei Verdachtsfällen von Machtmissbrauch nur ein Disziplinarverfahren einleiten. Weil bis zum Abschluss des Verfahrens selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, waren der mutmaßliche Täter und die verletzte Person oft gezwungen, täglich weiter miteinander zu arbeiten. Zudem konzentriert sich das Disziplinarrecht in erster Linie auf das Fehlverhalten des Täters. Nachverfolgung und Aufklärung stehen dabei im Fokus, um die Integrität des Berufsbeamtentums zu wahren und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu garantieren. Die Rolle der verletzten Person wird dabei kaum betrachtet.
Mit dem Hochschulstärkungsgesetz werden die Hochschulen in die Lage versetzt, sofort zum Schutz aller Beteiligter zu handeln. Nach der Anzeige eines Missbrauchsfalls wird es künftig zum Beispiel möglich sein, dem mutmaßlichen Täter sofort das Betreten des Gebäudes/des Campus zu untersagen. Das ist keine Bestrafung, sondern zunächst eine reine Schutzmaßnahme, die der Abwehr einer akuten Gefahr dient. Beide Parteien werden getrennt, um dann genau aufzuklären, ob die Vorwürfe zutreffen. Die verletzte Person wird also vor möglichen weiteren Übergriffen ebenso geschützt wie der mutmaßliche Täter vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen.
Das geht verfassungsrechtlich nicht.
Das ist ein Eingriff in die Handlungs- und die Forschungs- und Lehrfreiheit. Das Gerundgesetz erlaubt keine einfachgesetzlichen Eingriffe, und selbst wenn, müssten sie das Zitiergebot erfüllen.
Außerdem gilt die Unschuldsvermutung, und jedes verwaltungsrechtliche Handeln muss beim Vorwurf rechtswidrigen Handelns eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung abwarten.
Geht vordergründig um wissenschaftliches Fehlverhalten, faktisch aber wohl darum, nach linkem Schema die Professoren aufzulösen und das alles zur linken Einflussuni zu machen. Wobei ich mir schwer tue, mich für eine Seite zu entscheiden, denn ich halte ja von beidem, von Professoren und vom linken Einfluss nichts.
Von wem stammt der Quatsch?
Laut TE von Ina Brandes (CDU), NRW-Ministerin für Kultur und Wissenschaft. Wikipedia:
Brandes ist eine Enkelin des niedersächsischen CDU-Politikers Bruno Brandes.[1] Nach dem Studium der Politikwissenschaft, der Geschichte und der Englischen Philologie an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität La Sapienza mit dem Abschluss Magister artium betreute sie als Referentin in der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Enquête-Kommission „Demografischer Wandel“. Ab 2006 arbeitete sie für den schwedischen Planungskonzern Sweco, der in Deutschland unter anderem Verkehrsprojekte realisiert. Von 2011 bis 2020 war sie als Sprecherin der Geschäftsführung von Sweco Central Europe tätig und dabei zuständig für die Geschäftstätigkeiten in Deutschland, Polen, Litauen und Tschechien sowie zeitweise für die Türkei und China.[2][3][4][5] Später arbeitete sie als Unternehmensberaterin und Aufsichtsrätin und studierte in einem Fernstudium Schriftstellerei.[3][6] Dieses konnte sie nach eigenen Angaben nicht zu Ende bringen, weil sie Verkehrsministerin in Nordrhein-Westfalen wurde.[7]
Aha. Geisteswissenschaften, vom Thema keine Ahnung, aber als Enkelin in die CDU und dort auf Posten gerutscht.
Keinen blassen Schimmer von Verfassungsrecht. Die Regierung von Hendrik Wüst eben.
Wüst allerdings ist Jurist und Rechtsanwalt. Der muss wissen, dass das direkt verfassungswidrig ist. Und ich würde vermuten, dass er das auch weiß, es ihn aber nicht stört.
NRW eben. Ich ertappe mich manchmal bei dem Gedanken, ob ein Kalifat nicht doch zumindest eine Verbesserung gegenüber CDU/SPD/Grüne wäre.
Vielleicht sollte man NRW einfach pleite gehen lassen und abschreiben. Aber pleite gehen sie ja sowieso, da braucht es keinen Wunsch mehr. Oder sind sie das nicht schon?