Die Rundfunkordnung
Achtet mal darauf.
Die Rundfunkordnung und die nach Bundesverfassungsgericht elementare Voraussetzung einer Beitragspflicht ist ja, dass alle in der Bevölkerung ernstlich vertretenen Meinungen fair und gleichmäßig dargestellt werden.
Nun das:
Sie müssen die AfD aber wirklich fürchten…Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD und ZDF haben also beschlossen, die AfD-Vorsitzende Alice Weidel nicht zur großen TV-Debatte am 9. Februar vor der Bundestagswahl am 23. Februar einzuladen.
Die AfD ist laut den meisten… pic.twitter.com/Eg8pBSxUmT
— ️Kian Kermanshahi کیان کرمانشاهی️ (@KKermansha45390) January 4, 2025
Die Frage ist: Stimmt das überhaupt?
Schwierig zu beantworten. Laut dieser Webseite von „Das Erste“ findet am
- „Das Duell – Scholz gegen Merz“ (ARD und ZDF gemeinsam) am 9. Februar, 20:15 Uhr, 90 Min.
- „Das Duell – Weidel gegen Habeck“ (ARD und ZDF gemeinsam) am 10. Februar, 20:15 Uhr, 90 Min.
statt. Dann wäre das eine Falschinformation, denn dann hätten sie ein Vierergespräch in zwei Zweiergespräche aufgeteilt. Wogegen ja nichts einzuwenden wäre, und es funktioniert sowieso nicht, wenn vier durcheinander reden. Eigentlich sähe das interessant aus. Besonders Weidel gegen Habeck. Das könnte unterhaltsam werden, während Scholz gegen Merz vermutlich so langweilig wird, dass die da selbst einschlafen.
Wenn da nicht bei Weidel gegen Habeck in Fettschrift dieser Satz stünde:
Nach derzeitigem Stand ist unsicher, ob die Produktion stattfinden wird.
Boah, Leute.