Der Quatsch mit den „Eidesstattlichen Versicherungen“
Eine Anmerkung.
In letzter Zeit hört man in den Medien wieder oft davon, gerade jetzt auch wieder in Zusammenhang mit der Grünen-Intrige gegen Stefan Gelbhaar, dass irgendwo irgendwer eine „eidesstattliche Versicherung“ abgegeben habe, um irgendwen gegenüber irgendeinem Parteigremium, der Presse oder ähnlichem zu beschuldigen, und die Medien tun dann so, als ob das ein Beweis wäre.
Leute, das ist Bullshit.
Es gibt keine allgemeine „eidesstattliche Versicherung“. Wenn man etwas gegenüber einem Parteigremium oder der Presse behauptet, wird es durch eine „eidesstattliche Versicherung“ nicht anders als wenn man es normal behauptet.
Zu lügen an sich ist im deutschen Recht nicht strafbar, nicht einmal verboten. Erst in Verbindung mit Betrug, Verleumdung, öffentlicher Verdächtigung, Garantenstellungen usw. kann daraus eine Straftat oder zivilrechtliche Haftung werden, aber dabei kommt es auf die eidesstattliche Versicherung nicht an, sondern auf den Inhalt der Behauptung.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.Strafgesetzbuch (StGB)
§ 156 Falsche Versicherung an Eides StattWer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es ist also nur dann strafbar, wenn man es vor einem Gericht oder zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde macht.
In allen anderen Fällen ist das bedeutungslos und nur Gewäsch. Macht man es zum Zwecke des Betrugs, der Verleumdung usw., kann es sicherlich als strafverschärfend gewertet werden, weil man die Lüge damit bekräftigt, aber es ist nicht per se strafbar.
Wenn da also wie im aktuellen BILD-Artikel eine Aussage steht wie
Grundlage der Berichterstattung waren laut rbb eidesstattliche Erklärungen von Frauen und anonyme Hinweise an die Grünen-Ombudsstelle.
käme es schon darauf an, wem gegenüber die „eidesstattlichen Erklärungen“ abgegeben wurden. Berichtete der RBB darüber, dass diese gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht abgegeben wurden, wäre das ein ziemlich dickes Ding.
Wäre die Erklärung aber gegenüber dem RBB abgegeben worden, wäre sie wertlos und die Frage, wieso der RBB so etwas als gewichtig ansieht.
Wenn ich behauptete, ich sei auf dem Mond gewesen, und darüber gegenüber dem Friseur und der Dönerbude um die Ecke eine eidesstattliche Versicherung darüber abgebe, wäre das gelogen – aber ohne Belang, solange ich nicht anfange, Mondgestein zu verkaufen, das sich da gesammelt hätte.