Ansichten eines Informatikers

Haltungshuren: Warum die „Omas gegen Rechts“ kein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit haben

Hadmut
3.2.2025 18:36

Eine verfassungsrechtliche Einschätzung meinerseits.

Ich hatte vorhin erst darüber geschrieben, dass in Deutschland bei Demonstrationen etwas schief läuft. Demonstrationen sind Meinungsäußerungen des Volks gegen die Regierung oder Politik.

Was ist Deutschland abläuft, ist das Gegenteil: Meinungsäußerungen der Regierung gegen das Volk.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Da steht: Alle Deutschen. Ich will dabei jetzt gar nicht auf Migranten und Herkunft hinaus, sondern darauf, dass diese Formulierung besagt „natürliche Personen“. Menschen. Nicht „juristische Personen“.

Wobei die Abgrenzung nicht ganz einfach ist, denn nur natürliche Personen können sich überhaupt versammeln. Aber: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat, und manchmal umfassen die auch juristische Personen, beispielsweise in der Handlungsfreiheit und im Vereinsrecht. Man darf auch Gesellschaften, Vereine, Parteien usw. gründen, und auch die können Grundrechte haben. Wenn da aber nun nicht „Jeder“ sondern „Alle Deutschen“ steht, ist das eben auch eine Aussage, dass sich dieses Recht auf natürliche Personen bezieht – aber nicht auf juristische Personen. Es ist also eigentlich schon kritisch, wenn eine Partei oder eine Gewerkschaft zur Demonstration aufruft, weil da schon die Frage aufkommen könnte, wer aus eigenem Antrieb und wer im Auftrag der juristischen Person da ist. Darüber kann man sich streiten.

Richtig kritisch wird das aber, wenn jemand im Auftrag der Regierung demonstriert – denn das Demonstrationsrecht ist kein Recht der Regierung gegen wen auch immer, schon gar nicht gegen das Volk.

Apollo News: Bundesregierung fördert „Omas gegen Rechts“ mit zehntausenden Euro

Der Verein „Omas gegen Rechts“ wird von der Bundesregierung mit rund 23.000 Euro Steuergeldern gefördert – das hat eine Bundestagsanfrage ergeben. Die Gruppe organisiert immer wieder Protestaktionen gegen die AfD.

Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Bernd Schattner hat ergeben, dass die Initiative „Omas gegen Rechts“, die unter anderem die Sperrung des Bankkontos der AfD durchsetzte, von der Bundesregierung mit insgesamt 23.294,22 Euro Steuergeldern gefördert wird. Die genauen Zahlen der Förderung legte der Bund in einem Antwortschreiben vom August 2024 offen.

Aus dem Dokument geht hervor, dass unter anderem das Bundeskanzleramt und der Integrationsbeauftragte die „Omas gegen Rechts“ für den Zeitraum von 2022 bis 2025 mit 5.000 Euro fördern. Zudem stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dem Verein seit 2022 Gelder in Höhe von 18.294,22 Euro zur Verfügung. Die Förderung erfolgt „im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘“, heißt es in der Antwort der Regierung. Das staatliche Förderprogramm „Demokratie leben!“ des BMFSFJ soll gegen Diskriminierung, Rechtsextremismus und Ähnliches vorgehen.

Und das geht meines Erachtens gar nicht.

Nicht nur hat ein Verein, der als Dienstleister gewerblich auftritt, meines Erachtens kein Grundrecht auf Demonstration und Versammlung.

Sondern, und das ist noch viel schlimmer, es kann überhaupt nicht angehen, dass die Bundesregierung – noch dazu mit öffentlichen Geldern – Leute anheuert, um – wieder einmal die Flucht in das Privatrecht, um die Verfassung zu umgehen – und das Parteienrecht und die Vereinsfreiheit sabotiert.

Es ist ein wichtiger Beweis, dass die Sabotage von Bankkonten auf die Regierung zurück geht.

Wir haben es – und das ist nicht neu, aber bewahrheitet sich immer wieder – mit einer hochkriminellen Regierung zu tun, die die Staatsmacht zum eigenen Machterhalt missbraucht.