Der „untaugliche Versuch“ ist strafbar
Ein Leser fragt an:
Wie bitte?! Wenn ich in Südafrika einen Zauberer damit beauftragen würde, meinen Feind weg zu hexen, dann könnte ich in Deutschland wegen versuchtem Mord angeklagt werden?
— Zentralrat der Untoten (@rat_der_untoten) March 13, 2025
Nach deutschem Recht im Prinzip ja. Juristisch könnte man das als sogenannten „untauglichen Versuch“ ansehen, wenn man zu der Ansicht kommt, dass man den Auftrag ernst gemeint at und das nicht nur Gaudi war und man wusste, dass das nicht ernst ist. Man könnte sogar unterstellen, dass man darauf spekuliert, dass der Zauberer eben mit dem Messer nachhilft, wenn das mit dem Zaubern nicht so klappt.
Und der „untaugliche Versuch“ ist juristisch eben strafbar.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 23 Strafbarkeit des Versuchs(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).
Man würde damit also am ehesten unter Absatz 3 fallen und damit der völlig Beliebigkeit der Richter ausgesetzt werden. Je nachdem, wer das Opfer der Hexerei hätte werden sollen. Wenn das gegen linke Politiker ging, dann gibt es dafür lebenslänglich oder mindestens 10 Jahre.
Davon abgesehen wäre ich mir bei der Entwicklung unserer Justiz auch gar nicht mehr so sicher, ob Hexerei überhaupt noch als „untauglich“ angesehen würde. Denn Absatz 3 redet nur davon, dass der Täter aus grobem Unverstand verkannt hat, dass das Mittel nicht funktionieren konnte. Von Staatsanwalt und Richtern steht da nichts.
Schließlich könnte und würde man in Deutschland dann ja auch für einen Rassisten gehalten werden, wenn man unterstellte, dass Hexerei als Mordmethode nicht so gut wäre wie die hiesigen Mittel und Wege. Und Rassist will man dann ja auch nicht sein.
Der eine Punkt, der mir an der Stelle nicht klar ist, wäre der des Tatorts: Gilt der Ausspruch des Zauberspruches als Tatort, oder der, an dem das Opfer tot umfällt?
Ähnelt einem Problem, das ich vor Jahren mal im Blog angesprochen habe: Wenn man über die Ländergrenze zweier benachbarter Staaten hinweg jemanden erschießt, in welchem Land liegt dann der Tatort? Wessen Recht unterliegt das?