Hausdurchsuchung wegen Faschingsmaske
Leserzuschrift:
Adolf-Hitler-Maske bei Faschingsparty führt zu Hausdurchsuchung & Strafanzeige
Weil er bei einer öffentlichen Faschingsparty auf dem Marktplatz in Tirschenreuth (Einwohner: 8580, Stand 31. Dez. 2023) mit einer Adolf-Hitler-Maske verkleidet war, hat ein 48-jähriger Mann eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen müssen. Inzwischen ist auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen ihn eingeleitet worden.
Der Fotomontage unter https://oberpfalz24.de/faschingsgaudi-geht-nach-hinten-los-hitler-maske-fuehrt-zu-hausdurchsuchung-und-ermittlungen/ zu urteilen, dürfte es sich bei der Maske um folgendes Modell handeln: https://www.horror-shop.com/p/adolf-hitler-maske.html
Im Online-Shop vergleicht der offensichtlich politisch sehr linke Verkäufer übrigens Georg W. Bush mit Adolf Hitler und bewirbt die Maske wie folgt:
“Die Adolf Hitler Maske des brutalen Diktators ist ideal für alle Art von Gelegenheiten: zur Demo gegen Neonazis, um im Osten einen Kostümwettbewerb, gesponsert durch die Gemeinde, zu gewinnen, oder um bei Edmund Stoiber in Wolfratshausen zum Frühstück eingeladen zu werden.”
Wusste ich auch nicht, dass eine Gesichtsmaske zu den „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zählt.
Der Verfassungsschutz gibt da eine Broschüre mit einer Liste heraus, die allerdings mit „Auswahl“ bezeichnet ist und daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie listen
- Fahnen
- Abzeichen
- Ehrenzeichen
- Uniformteile und sonstige Gegenstände
- Parolen und Grußformen
- Lieder
unter „Uniformteile und sonstige Gegenstände“ aber auch „Hitlerbilder“.
Ist so eine Sache, denn vielleicht ist der Zeitungsartikel auch verfälschend. Vielleicht hat der nicht einfach nur die Gummimaske getragen, sondern auch noch entsprechende Kleidung. Weiß man nicht so genau.
Ich glaube aber nicht, dass man Gesichter selbst zu „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ erklären kann. Mal rein hypothetisch angenommen, Hitler würde noch leben, hätte seine Strafe abgesessen, dann dürfte der ja nicht in der Stadt herumlaufen (davon wäre allerdings auch aus weiteren Gründen abzuraten). Sowas geht rechtlich nicht. Man könnte jetzt natürlich den juristischen Winkelzug unternehmen, dass er sein Gesicht ja nicht absetzen kann, das also keine eigene Handlung sei, so auszusehen, sich eine Gummimaske aufzusetzen dagegen schon, denn das ist ja eine bewusste Handlung, die auch keinen anderen Zweck erfüllen kann.
Außerdem könnte man argumentieren, dass nicht das Gesicht als solches, sondern Frisur und Bart wesentlich seien und diese eben Kennzeichen seien. Angenommen, man hätte eine Hitlermaske mit demselben Gesicht, aber mit Glatze, oder mit Vollbart und langen Haaren, oder mit Irokesenschnitt in Regenbogenfarben, wäre das sicherlich anders zu beurteilen.
Schwierige Sache.
Trotzdem halte ich ein Gesicht für ein Kennzeichen einer Person und nicht einer Organisation. Das ist ja nicht organisationstypisch, die sind ja nicht alle mit dem Gesicht und der Frisur herumgelaufen und umgekehrt. Und einzelne Personen zu verbieten ist unserer Rechtsordnung eigentlich fern.
Und ob das dann eine Hausdurchsuchung rechtfertigen kann, wäre die nächste Frage.