Ansichten eines Informatikers

„Unfähig Korrupt Kriminell“

Hadmut
9.4.2025 22:56

Aktuelles von § 188 StGB.

Und weiter geht es mit der Verfolgung von Kritik:

Man müsste mal Rechtsprechung graben gehen und den Kontext, den weiteren Twitter-Kontext kennen.

Aber generell sind „Unfähig“, „Korrupt“, „Kriminell“ eher Wertungen, die sich einem Tatsachenbeweis entziehen, und damit an sich keine Verleumdungen/Nachrede. Sowas kann als zugespitzte Meinungsäußerung im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung dem Schutz der Meinungsfreiheit unterliegen.

Ich habe Bild und Kontext noch nicht gesehen, aber ich halte das für nicht strafbar und eine solches Strafverfahren für rechtswidrige Einschüchterung.

Im weiteren Thread wird beschrieben, dass er schon Kontakt zu einer erfahrenen Anwaltskanzlei hat.

Mich würde interessieren, ob und inwieweit Faeser da selbst dahintersteckt. Und wenn nicht wie, wer dann.

Es zeigt aber sehr gut und wieder einmal, dass die Strafverfolgungsbehörden in solchen Dingen praktisch keine Ahnung vom anzuwendenden Recht haben.

Ich würde – leicht, ich bin mir nicht sicher – erwarten, dass sie das etwas legt, wenn die Grünen aus der Bundesregierung raus ist und Faeser nicht mehr Innenministerin. Aber es ist schon auffällig, was da abläuft.