Ansichten eines Informatikers

Die SPD und ihre Verfassungsrichter

Hadmut
22.3.2015 12:28

Bedenke, worum Du bittest. Es könnte Dir gewährt werden. Oder: Die SPD schießt sich selbst ins Knie.

Ich hatte die Diskrepanz neulich schon mal mit Bezug auf Buschkowsky erwähnt, da protestierten aber die Kommentatoren, weil Buschkowsky allein stünde und in der SPD isoliert sei.

Nun, bitte, hier ein Artikel der WELT, in dem beschrieben wird, dass noch mehr Leute aus der SPD ziemliche Probleme mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe.

Tja, liebe SPD, selbst schuld.

Das habt Ihr davon, wenn Ihr Verfassungsrichter nicht nach Befähigung, sondern nur nach Gesinnung, Quote und Geschlecht auswählt.

Ihr müsst halt mal lernen, mit den Konsequenzen Eures Schwachsinns und Eurer Ideologisierung klarzukommen. Entweder man bleibt in der Opposition, da kann man beliebig viel dummes Zeug reden, oder man ist in der Regierung, da muss es dann halt irgendwie funktionieren. Beides zusammen kann man nicht haben.

Und immer schön dran denken: Das ist nicht das heilige, entfernte oberste Gericht da irgendwo ganz weit weg. Das ist ein Komitee, das Ihr mit besetzt habt. Das ist Eure Politik. Also kommt damit klar.

20 Kommentare (RSS-Feed)

Wolfgang
22.3.2015 13:00
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Hm, https://de.wikipedia.org/wiki/Susanne_Gaschke . Wusste gar nicht, dass die jetzt bei der WELT schreibt. (Ihr Mann ist übrigens Bundestagsabgeordneter der SPD).


Hadmut
22.3.2015 13:03
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Ach, das ist mir gar nicht aufgefallen. Danke für den Hinweis. 🙂


Wolfgang
22.3.2015 13:13
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Ich finde es jedenfalls etwas geschmäcklerisch, wenn jemand als Journalistin über die eigenen Parteifreunde (oder -feinde) schreibt. Aber naja, bin da wahrscheinlich zu altmodisch.


Thomas
22.3.2015 14:55
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Mittlerweile bin ich überzeugt, dass nicht nur die gegenwärtige Besetzung, sondern die gesamte Institution “Bundesverfassungsgericht” als solche ein Problem darstellt.

Die Zahl der Fälle, wo das BVerfG nicht nur bestehende Gesetze angewandt oder interpretiert hat, sondern politisch stark gefärbte Inhalte in diese “hineinlas”, die man selbst mit größter Phantasie nicht der Quelle entnehmen kann, hat zwar nach meinem subjektiven Empfinden in den letzten Jahren enorm zugenommen. Aber die beiden Grundübel, nämlich die politische Auswahl des Personals durch Exekutive und Legislative und die fehlende Dienstaufsicht, sind im System angelegt.

Die umgekehrte Anmaßung legislativer Befugnisse durch das BVerfG ist nur die logische Folge der fehlenden Gewaltenteilung, die in der BRD ja höchstens auf dem Papier existiert. Dass diese Entwicklung nicht schon früher eintrat, kann man wahlweise dem geringeren, politischen Druck vor der faktischen Aufgabe des Budgetrechts durch die Euro-Krise oder der persönlichen Integrität der früheren Verfassungsrichter zurechnen.


Marcus Junge
22.3.2015 16:05
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Die Staatsanwaltschaft erhält Weisungen vom jeweiligen Justizministerium.
Staatsanwälte und Richter werden befördert / versetzt gemäß Justizministerium.
Wer nicht das richtige Parteibuch hat / “falsche” Urteile fällt / den falschen Prozeß eröffnet, der hat danach ein Problem mit besagtem Ministerium. Entweder man läßt sich darauf ein und ist bereit den Preis zu zahlen, oder man gehorcht dem Herren und Meister.

Die gesamte Justiz der BRD ist eine politische, ohne Unabhängigkeit. Wenn diese doch vorkommt, dann nur weil die betroffenen Fälle zu unwichtig sind für eine Einmischung von oben, oder weil diese von den Außenstehenden nicht bemerkt wird.


Oder am Beispiel Karlsruhe.
Wer ernsthaft 130-IV (Volksverhetzung) für zulässig erklärt und das auch noch mit der Dreistigkeit in die Begründung der Entscheidung reinzuschreiben, es sei zwar politische Sondergesetzgebung, aber das sei halt so
und
wer beim Thema “Euro / Rettungen” verkündet, es gehe nicht um finanzielle Problematiken (Grundrechtsschutz bezüglich Eigentum, in Form der stabilen Währung) und zwangsweise erfolgende Entwicklungen, als Folgen wenn die Politik die Rettungen macht (Vergemeinschaftung der Schulden / Verlust der Kontrolle über den Haushalt), mit Ausflüchten über die Einhaltung formaler Ansprüche an die geplanten politischen Maßnahmen kommt, zeigt ganz genau was für ein “Gericht” das ist.


Cerberus
22.3.2015 18:23
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Das Bundesfaselgericht ist vielleicht endlich da angekommen, wo es “hingewählt” wurde. Der Totengräber dieses Landes.


quarc
22.3.2015 22:49
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In diesen speziellen Fall sehe ich nicht so recht, wo sich die SPD da besonders getroffen fühlen sollte. Das damals von der NRW-CDU geschaffene Gesetz hatten SPD und Grüne in NRW von Anfang an für Verfassungswidrig gehalten. Das Problem war halt, dass die CDU sich in NRW nicht getraut hatte, religiöse Symbole generell aus den Schulen herauszuhalten, sodern versucht hatte, ein Spezialgesetz nur für das Kopftuch zu machen. Auch der Artikel geht darauf ein:

> […] Während manche Länder, zum
> Beispiel Berlin, in ihren Verbotsgesetzen die vollständige
> weltanschauliche und religiöse Neutralität der Institution Schule
> festlegten, hatten Länder wie Nordrhein-Westfalen mit wachsweichen
> Formulierungen christliche Symbole im Unterricht privilegiert.

Als Atheist würde ich sowieso eine klarere Trennung von Staat und Religion begrüßen, dann könnte man auch glaubwürdiger gegenüber dem Kopftuch in staatlichen Institutionen auftreten. Aber das ist im katholischen Westen so schnell nicht zu erwarten. Ich erinnere mich noch daran, dass zu meiner Grundschulzeit die wohnortsnächste Grundschule für ihre katholischen und evangelischen Schüler getrennten Unterricht, getrennte Pausenhöfe und getrennte Toiletten hatte. Ich kam dann auf eine weiter entfernte Gemeinschaftssgrundschule.


Kuckuck
23.3.2015 3:33
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naja, bei anderen Punkten gibt es aber noch Erfolge für die SPD: http://www.mdr.de/nachrichten/kuckuckskinder-scheinvaeter-urteil-verfassungsgericht100.html


Rechnungsprüfer
23.3.2015 8:25
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@Hadmut aus erster Quelle weiß ich, dass BVerfG bedeutungsvolle Klagen einfach nicht mehr zu Entscheidung annimmt.
Ist der einfachste Weg, die Grütze der Regierung und gravierende Fehlurteile der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte zu decken.


Dirk S
23.3.2015 9:27
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@ Kuckuck

> naja, bei anderen Punkten gibt es aber noch Erfolge für die SPD: http://www.mdr.de/nachrichten/kuckuckskinder-scheinvaeter-urteil-verfassungsgericht100.html

Das missverstehst du, das hat überhaupt nichts mit der Besetzung des BVerfG zu tun, das würde es bei jeder Zusammensetzung geben. Einfach, weil es um Geld geht und der Staat nicht für Kuckuckskinder aufkommen möchte, das soll der betrogene Vater machen. Wurde doch schon betrogen, fällt ein weiteresmal vom Staat auch nicht mehr auf. Schließlich brauch der Staat das Geld für Richterbezüge und Elbphilamonien.

Kostenlose Grüße,

Euer Dirk


dentix07
23.3.2015 11:46
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@ Thomas
“Die umgekehrte Anmaßung legislativer Befugnisse durch das BVerfG ….”
Sehe ich in den meisten Fällen als “Notmaßnahme” des BVerfGs, wenn der Gesetzgeber vom BVerfG angemahnte Gesetzeslösung/Beseitigung von Verfassungswidrigkeiten (mit zu berücksichtigenden Bedingungen, teilweise mit Fristsetzung) nicht durchgeführt hat. (Z.B. Steuerfreiheit des Existenzminimums, was bis heute noch nicht umgesetzt ist.)
Kann man sicher trefflich drüber streiten ob das richtig ist, aber andererseits ist ein Gesetzgeber der sich weigert festgestellte Verfassungsverstöße zu beseitigen, bzw. verfassungskonforme Gesetze zu beschließen, mindestens genauso wenig akzeptabel!
Nein, eigentlich sogar garnicht! Denn die Bindung an und Beachtung der Verfassung sind im Grunde die Faktoren die den Unterschied zwischen Rechts- und Unrechtsstaat ausmachen!


Benutzername
23.3.2015 13:43
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hmm, müsste man dann nicht die Mutter die dem Scheinvater (sollte das nicht eigentlich Anscheinsvater heissen?) das Kind eines anderen untergeschoben hat dann in Regreß nehmen können? Die Mutter hat es dem Anscheinsvater schließlich eingebrockt. Sollte dann auch die Auskunftsfreudigkeit erhöhen in der Folge.


Benutzername
23.3.2015 13:46
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p.s.: Ich weiß daß das vermutlich nie so entschieden werden wird.


Heinz
23.3.2015 15:19
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kleiner Tippfehler bei “haben”
> Probleme mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe.


Kuckuck
23.3.2015 17:41
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@Dirk S.

Deinen Punkt verstehe ich – hinsichtlich dessen, dass der Staat nicht zahlen will. Nur: es geht hier ja um Regressansprüche gegen den wahren Vater. D.h. Der Kuckucksvater hätte gegenüber der Mutter so oder so erstmal zahlen müssen – weshalb der Staat also in jedem Falle aus der Zahlschuld wäre. Denn wenn der wahre Vater den Regress nicht bedienen kann, würde der Staat ja nicht einspringen.
Insofern sehe ich hier schon den Punkt, dass es hier zentral darum geht, der Frau mehr Rechte zuzustehen. Sie darf betrügen (müsste – bezogen auf den Unterhalt – ja eigentlich unter § 263 StGB fallen), bleibt straffrei, und der betrogene hat sogar keinen Anspruch auf Schadensersatz.


Dirk S
24.3.2015 8:41
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@ Kuckuck

> weshalb der Staat also in jedem Falle aus der Zahlschuld wäre.

Man will ein Einfallstor verhindern. Wehret den Anfängen der staatlichen Zahlungspflichten!

Nee, ernsthaft: So könnte ein Einfallstor geöffnet werden, das den Automatismus der Vaterschaft des Ehemannes in Frage stellt. Und wenn es wirklich so viele Kuckuckskinder gibt, wie es immer heist, dann hat der Staat ein erhebliches Problem. Nicht nur mit den Kindern, sondern auch mit den dann entstehenden Ex-Ehefrauen, die durch ihren Betrug freigesetzt werden und deren Unterhalt mit Gewalt erzwungen wird. Jeder kann einen Mann verstehen, der seine betrügerische Ex nicht auch noch nachehelich finanzieren und so auch noch belohnen will. Würden es sehr viele Fälle werden, wäre das derzeit geltende Prinzip nicht mehr aufrecht zu erhalten, da es dem Rechtsgefühl der Bürger widerspricht: Betrug darf nicht belohnt werden. Das würde bedeuten, dass das Schuldprinzip im Unterhaltsrecht wieder stärker zum tragen kommen müsste und schon hat der Staat einige tausend alleinverziehende Mütter an der Finanzbacke. Und genau das will man verhindern. Könnte ja an die ungesicherten Richterpensionen gehen.

Im Familienrecht geht es meist ums Geld und da möchten alle Staatsorgane die Lasten von sich weisen. Da die meisten deutschen Damen zu faul sind, eine Familie zu ernähren, bleibt nur noch der Mann als Zahl-Depp. Und der wehrt sich durch Nichtfamiliengründung.

Finanzfreie Grüße,

Euer Dirk


Emil
24.3.2015 21:54
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@Rechnungsprüfer
> @Hadmut aus erster Quelle weiß ich, dass BVerfG bedeutungsvolle Klagen
> einfach nicht mehr zu Entscheidung annimmt.

Gerade bei den “wichtigen” Klagen, wo bekannte Kanzleien oder Politiker mit abweichender Meinung dahinterstecken (z.B. Euro-Rettungsschirm), kann es sich das BVerfG gar nicht leisten, die Klage nicht anzunehmen. Was natürlich nicht heißt, dass es ihr auch stattgibt.

Etwas ganz anderes sind wohl die Fälle, wo Privatleute (evtl. sogar ohne anwaltlichen Beistand) eine Klage einreichen. Da kräht in der Regel kein Hahn danach, wenn die Richter sowas komplett ignorieren und von ihren Subalternen abwickeln lassen.


Dirk S
26.3.2015 11:56
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@ Emil

> Etwas ganz anderes sind wohl die Fälle, wo Privatleute (evtl. sogar ohne anwaltlichen Beistand) eine Klage einreichen.

Vor dem BVerfG besteht Vertretungspflicht (also Anwaltpflicht). Da kannst du nicht mal eben so zwischendurch eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Außerdem bist du an Fristen und an den Instanzenweg gebunden.
Wäre ja noch schöner, wenn jeder dahergelaufende Bürger einfach mal eben so seine Grundrechte verteidingen können wollte. Geht ja nun echt nicht.

Pflichtlose Grüße,

Euer Dirk


Hadmut
26.3.2015 20:37
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@Dirk S:

> Vor dem BVerfG besteht Vertretungspflicht (also Anwaltpflicht).

Nein, nur für mündliche Verhandlungen.


Dirk S
27.3.2015 10:27
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@ Hadmut

> Nein, nur für mündliche Verhandlungen.

Ah, ok, hatte vorher immer nur von Vertretungspflicht gelesen. Wieder was dazu gelernt. 🙂

Lernende Grüße,

Euer Dirk