“Verfestigung der Rollenerwartung”
Spiegel Online zitiert die Verfassungsrichterin Susanne Baer:
Schon wegen der massiven Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz spielten inhaltliche verfassungsrechtliche Bedenken nur noch eine untergeordnete Rolle. Aber auch hier hatten die Vertreter der Bundesregierung einen schweren Stand. Artikel 3 des Grundgesetzes verlange doch, monierte Verfassungsrichterin Susanne Baer, dass der Staat “die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern” fördert – das Betreuungsgeld könne aber zu einer “Verfestigung der Rollenerwartung” führen.
Zudem könnte das Betreuungsgeld soziale Ungleichheiten verstärken, wenn vor allem “arme, bildungsferne Familien” lieber das Geld nehmen, als ihre Kinder in die Kita zu geben – wo diese doch eigentlich gerade dort gefördert werden sollten.
Das aber sind, weshalb mich ein Leser darauf hinwies, keine juristischen oder gar verfassungsrechtlichen, sondern ideologisch-politische Überlegungen, die nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts sind. Art. 3 GG ist keine Legitimation, der Ideologie freien Lauf zu lassen. Man könnte weitaus wirksamer als dieses Art.-3-Gefasel mit Artikel 6 für das Betreuungsgeld argumentieren, wonach Ehe und Familie unter besonderem Schutz stehen und Pflege und Erziehung der Kinder Recht der Eltern ist, das also gegenüber einer KITA verfassungsrechtlich weit stärker geschützt ist. Inzwischen ist da aber die Ideologie oberste Devise.
Offenbar prüfen die Verfassungsrichter die Zuständigkeit und Kompetenz nur bei anderen, nicht aber bei sich selbst.
Das Bundesverfassungsgericht wird immer mehr zur Pommes-Bude.
41 Kommentare (RSS-Feed)
Zudem könnte das Betreuungsgeld soziale Ungleichheiten verstärken, wenn vor allem “arme, bildungsferne Familien” lieber das Geld nehmen, als ihre Kinder in die Kita zu geben – wo diese doch eigentlich gerade dort gefördert werden sollten.
Typisches Gelaber von Leuten, die wieder nix von der Realität an der Basis der Gesellschaft wissen.
Betreuungsgeld wird voll angerechnet bei Hartz4 (Ausnahmen bei bestimmten Sparformen), ALG1 kann man bis 300 Euro anrechnungsfrei bekommen, darüber wird angerechnet.
Kaum jemand kann einfach zu Hause bleiben, wenn er Kinder hat. Einfach deshalb, weil dann einer genug verdienen muss, um die gesamte Familie mindestens über Hartz4 halten zu können, ansonsten wird das Amt den Eltern was husten…
Die, die zu Hause bleiben sich leisten können, bleiben dann aber erst Recht zu Hause, weil die dann Betreuungsgeld bis zu 1800 Euro im Monat einsacken können.
Frau Baer hätte mal in den Spiegel schauen müssen. Sie zählt zu denen, die mit dem Betreuungsgeld gepampert werden. Nicht die Armen, die3 kriegen es gar nicht bzw. bekommen es Hartz4-weggepfändet.
Kann man gut oder schlecht finden, darum gehts ja nicht, es ist nur wieder typisch, das ausgerechnet solche Sprüche von Leuten kommen, die keine Ahnung zu haben scheinen.
Das Bundesverfassungsgericht wird immer mehr zur Pommes-Bude.
wzew = Was zu erwarten war!
dieser Satz ist völlige Grütze.
Das Betreuungsgeld hat absolut nichts mit dem Art 3 GG zu tun, denn es wird gezahlt, wenn das “Kind” nicht in die “staatliche” finanzierte Kita geht. Durch wen das Kind dann betreut wird, sieht das Gesetz nicht vor. Das kann Mutter, Vater, Oma, Onkel, Schwester, Nachbar, Tagesmutter etc sein. Wo man dort den Art 3 ableitet, das ist mir schlicht schleierhaft. Da merkt man erstmal wie ideologisch verblendet diese Leute sind.
Im übrigen wäre Artikel 6 zu prüfen und nach meiner Auffassung widerspricht das Betreuungsgeld nicht dem Artikel 6 GG
Immerhin scheint Frau Baer für die Medien Kreide konsumiert zu haben – sie spricht nicht von “Gleichstellung”, sondern “Gleichberechtigung”…
Bei den gestrigen Ausführung über das Betreuungsgeld im DLF wurde die Gesetzgebungskompetenz tiefergehend dargestellt. Das war soweit nachvollziehbar: der Bund hat lt. Verfassung angeblich nur in Ausnahmen eine Gesetzgebungskompetenz. So weit, so gut. Wenn aber aufgrund dessen das Betreuungsgeld verfassungswidrig sein würde, was macht den Unterschied zu den vielen anderen vom Bund erlassenen Gesetze aus? Hier fallen mir ad hoc Kindergeld, Elterngeld, Hartz4 ein. Warum sollen diese auf Bundesgesetze basierenden Leistungen nicht ebenso wie das Betreuungsgeld verfassungswidrig sein?
Der ganze Zirkus um das Betreuungsgeld war doch schon von Anbeginn eine einzige Lachnummer und ein Beleg dafür wie weit die Politik sich von der realen Welt der Otto-Normal-Bürger entfernt hat.
Während der ersten Merkel-GroKo wollte sich die damalige Familienministerin UvdL als Vorreiterin einer besonders fortschrittlichen, frauenfreundlichen CDU profilieren. Zu diesem Zweck übernahm sie schlichtweg die ursprünglich links-grüne Position wonach die Kinder angeblich besser in staatlichen KiTas als zuhause betreut würden. Damit nun auch “bildungsferne” Schichten in den Genuss staatsindoktrinierter Rollenvorbilder kommen, boxte sie gegen den Widerstand der CSU den Rechtsanspruch auf einen KiTa Platz durch.
Den Widerstand der CSU hätte man ja noch evtl. ignorieren können, solange die Bayern nicht aus der Regierungskoalition aussteigen wäre ja alles paletti. Irgendwie muss es aber mal einen aus den hinteren Reihen (Staatssekretäre oder Ressortleiter) irgendwie gedämmert haben, dass das mit dem Rechtsanspruch auf einen KiTa Platz sich zwar hübsch anhört, in der Praxis aber nicht so ohne weiteres umsetzbar ist:
Denn selbst wenn der Finanzminister das große Füllhorn auspackt, so lässt sich die erforderliche Infrastruktur (die ja auch entsprechend kindgerecht sein sollte) nicht mal eben herbeizaubern. Und selbst dann bleibt noch die Frage nach dem Personal, dass nun auch nicht mal eben auf den Bäumen wächst.
Irgend jemand kam dann auf die tolle Idee mittels Betreuungsgeldes zwei Fliegen mit einer Klappe zu erschlagen. Die CSU gab ihren Wiederstand auf und gleichzeitig hatte man für Klagen auf einen KiTa Platz noch ein Hintertürchen…
Die Verfassungsklage Hamburgs gegen das Betreuungsgeld ist schlichtweg ein schlechter Witz! Die gleiche SPD, die dem in der Koalition, im Bundestag und ggfs sogar im Bundesrat zustimmte ist urplötzlich, wo es ans zahlen geht dagegen?
Die CSU sollte im Gegenzug die Verfassungsmäßigkeit des KiTa Rechtsanspruches in Hinblick auf Artikel 6 GG überprüfen lassen.
>Artikel 3 des Grundgesetzes verlange doch, monierte Verfassungsrichterin Susanne Baer, dass der Staat “die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern” fördert – das Betreuungsgeld könne aber zu einer “Verfestigung der Rollenerwartung” führen.
Diese Behauptung lässt sich aber ebensogut gegen die Förderung der staatlichen Kinderbetreuung ins Feld führen, denn auch damit werden ja bestimmte vom Staat favorisierte Rollen verfestigt. Obendrein steht der Art. 6 GG (insbesondere Ziffer 2) gegen die Förderung von staatlichen Kinderbetreuungsstätten, wohingegen das Betreuungsgeld IMHO nicht grundgesetzwidrig ist.
Das GG ist ohnehin schon längst pervertiert. Die klassisch liberale Verfassungsidee bestand darin, die politischen Organe zu binden, damit diese ihren Gewaltmonopolismus nicht gegen den Bürger wenden könnten. Nur darum wurde die Verfassung überhaupt geschaffen. Adressaten der Verfassung sind denn auch die politischen Organe und nicht die Bürger.
Heute ist es genau umgekehrt. Der Bürger wird von den politischen Organen mit Hilfe der Verfassung (bzw. des GG) gegängelt und bevormundet, während die politischen Organe sich über der Verfassung stehend wähnen; die Rollen der politischen Organe und des souveränen Bürgers wurden vertauscht. Nur noch wenige Juristen thematisieren diese komplette Verdrehung der Verfassungsidee überhaupt noch. Die anderen machen sich – ob bewusst oder unbewusst – zu Büttel der politischen Organe. Leider muss man heute konstatieren, dass die Verfassungsidee komplett gescheitert ist.
Naja, die Frage ist, ob man derartige Rechtssprechung völlig frei machen kann von politisch-ideologischer Überlegung.
Ich meine, dass das nicht geht, denn oft kollidieren in einer Streitfrage mehrere Rechtsgüter. Beispiel Abschuss von terroristisch gekaperten Flugzeugen: Öffentliche Sicherheit versus das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Passagiere.
Darf der Staat Passagiere töten, bevor die Terroristen es tun, um andere Leben zu schützen zu versuchen? Das ist keine einfache Frage.
Man sieht ähnliche Streitereien in den USA, z.B. bei der Abtreibungsdebatte, die seit mehreren Jahrzehnten dort geht. Recht auf Leben des ungeborenen Kindes versus das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Die obersten Richter werden aufgrund ihrer persönlichen politischen und moralischen Überzeugungen entscheiden, was denn sonst?
Ich meine auch nicht, dass Art. 3 meint, dass es überall gleich viele Frauen wie Männer geben muss. Aber irgendwelche Leute, die das meinen, haben Susanne Baer auf ihren Posten gehievt, und jetzt haben wir halt den Salat.
Anderes Beispiel: Als dieser Typ diesen Bankierssohn entführt hat und sterben ließ, hat man ihm mit Folter gedroht.
Ein Jurist hat in der FAZ für die Folter argumentiert, da das Recht auf Leben des Kindes über dem Folterverbot stehe.
Ich würde das trotzdem vehement ablehnen. Natürlich ist das menschlich völlig verständlich, dass man dem Typen, den man in Verdacht hat, das Kind zu entführen, “nachhelfen” will.
Trotzdem halte ich das für eine Dummheit, denn es öffnet dem Staat Tür und Tor, jeden x-beliebigen Verdächtigen zu foltern, auch wenn sie oder er völlig unschuldig sind. Und was dann?
Richtig fähige Verhörspezialisten sagen übereinstimmend, dass Folter lange nicht so viel bringt, als zu dem Tatverdächtigen eine Beziehung aufzubauen, in der man ihn emotional davon überzeugt, dass es wesentlich besser für ihn ist zu reden.
Das sagte dieser Polizist, der damals den Mord an diesem schwulen Münchener Schauspieler aufklärte, und auch ein FBI-Vernehmer bei Jon Stewart, der die Guantanamo-Foltern heftig kritisierte.
Was aber, wenn im Verfassungsgericht Leute sitzen, die eben diese Überzeugungen nicht teilen?
Die konstruieren sich dann halt einen rechtlichen Zusammenhang wie dieser Professor aus der FAZ und urteilen dementsprechend.
@Küstennebel
Die, die zu Hause bleiben sich leisten können, bleiben dann aber erst Recht zu Hause, weil die dann Betreuungsgeld bis zu 1800 Euro im Monat einsacken können.
1800€ im Jahr. Aber natürlich, würde ich genauso handhaben. Geld dafür zu bekommen, dass mein Kind von frühkindlicher Genderisierung und staatlicher Gehirnwäsche fern bleibt: win-win.
Da würden sich Pommesbuden aber beleidigt vorkommen, wenn man die mit so einer Dummschwätzbude vergleicht.
@ Rechnungsprüfer
D’accord!
Aus meiner Sicht sogar das Gegenteil, denn das Kita-Angebot/der Kita-Anspruch wird ebenfalls vom Staat bezahlt und bedeutet eigentlich eine Diskriminierung der Familie, was aber GG Art. 6 widerspricht, denn dort heißt es:
“(1) Ehe und Familie (!) stehen unter dem besonderen Schutze (!) der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht (!) der Eltern und die zuvörderst (!) ihnen obliegende Pflicht (!). Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. […]”
Es ist also nicht nur das “natürliche Recht” der Eltern, sondern auch die ihnen vor allen anderen (“zuvördert”) zukommende Pflicht!
Wenn der Staat nun Eltern die Erfüllung dieses Rechts und dieser Pflicht erschwert, indem er sie drängt dieses Recht und diese Pflicht nicht wahrzunehmen, bzw. zu verletzen, widerspricht das dem GG, verletzt den besonderen Schutz unter dem die Familie steht und bedeutet Benachteiligung! Das Betreuungsgeld wäre/ist lediglich der Versuch (ob gelungen ist eine andere Frage) wieder ein Gleichgewicht herzustellen, bzw. dem GG Gültigkeit zu verschaffen!
Aber mit Recht und Gesetz hat Schwesig ja eh ihre Probleme, ich erinnere an das “Elternwahlrecht”! Und Baer!? Dazu hat Hadmut schon genug geschrieben! Das die da eine Frauendiskriminierung sieht war zu erwarten!
Die (und alle anderen Genderistas) sind das perfekte Beispiel für die Weisheit: “Wer nur einen Hammer hat, sieht überall Nägel!”
Wenn Gleichberechtigung allein nicht mehr ausreicht und man am Grundgesetz rumfuscht oder rumfuschen lässt, damit ist wie schon erwähnt die “! von Gleichberechtigung” (Art 3 GG) gemeint, dann braucht man sich über solche Auswüche nicht wundern.
Meiner Meinung nach ist “tatsächliche Gleichberechtigung” mit “Gleichstellung” gleichzusetzen.
Mit der Verschleierungstaktik dieser Interpretationsspiele hat man da wohl schon früh genug einen entscheidenden Baustein gelegt.
Tja, willkommen in der Gender-Realität.
Bei meinem vorherigen Kommentar ist etwas untergegangen:
[…] damit ist wie schon erwähnt die “tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung” (Art.3 GG) gemeint […]
Sollte hier wohl lieber keine Zeichen benutzen. 😉
An Susanne Baer sieht man sehr anschaulich, weshalb ideologische Richter letztlich alles rechtfertigen können und weshalb sie den Rechtsstaat beschädigen.
Entsprechend der Logik von Frau Baer müsste das Unterhaltsrecht grob verfassungswidrig sein, da es die Rollenverteilungen der Geschlechter viel massiver als alle anderen Gesetze verfestigt. Aufgrund der Absicherung durch das
Unterhaltsrecht suchen Frauen doch gerade Partner, die als Versorger in Betracht kommen und die Folgen einer Schwangerschaft absichern.
Frauen suchen sich doch genau deshalb den Besservedienenden, weil dieser der Haupternährer der Familie werden soll. Das würden Frauen doch nicht als wesentliches Kriterium ihrer Partnerwahlentscheidungen ansehen, wenn sie beabsichtigen
würde, dass der Mann sich um die Kinder kümmern soll und sie der Hauptversorger werden möchte. Frauen steuern somit mit ihren Partnerschaftsentscheidungen selbst, welche Rollenverteilungen sie selbst anstrebt.
Ohne Unterhaltsrecht und somit ohne die Aussicht auch im Falle einer Trennung noch durch den Mann abgesichert zu sein, würden Frauen das Risiko eines Kindes und die klassische Rollenverteilung viel eher scheuen. Es würden nur noch die
Paare Kinder bekommen, die sich die diesbezüglichen Aufgaben teilen, weil keiner mehr die Aussicht auf das Auffangsnetz des Unterhaltsrechtes hätte und daher auch keiner mehr bereit wäre, auf die Weiterverfolgung seiner eigenen
beruflichen Karriere zu Gunsten der Kinder zu verzichten, um nach einer (heutzutage nicht unwahrscheinlichen) Trennung dann nicht mittellos dazustehen. Wenn beide Partner somit gezwungen sind, für ihre eigene Absicherung selbst sorgen zu
müssen, werden die Partner nur noch dann zu Kindern bereit sein, wenn beide zu Gunsten der Kinder ähnlich viel auf ihre Karriere verzichten.
Das gegenwärtige Unterhaltsrecht verfestigt somit die klassische Rollenverteilung, weil es dem kinderbetreuenden Partner ein Auffangnetz bereitstellt bzw. ermöglicht, sich nicht zwingend weiter um die eigene berufliche Karriere kümmern
zu müssen. Und da vermutlich die Frau auch biologisch eher geneigt ist, sich um das Kind kümmern zu wollen und dieses durch ihre eigene Partnerwahlentscheidungen in Bezug auf den Besserverdienenden selbst mit gesteuert wir, werden es
faktisch meistens die Frauen sein, die sich zu Gunsten der Kinder für eine Einschränkung der eigenen beruflichen Karriere und somit für die Verfestigung der klassischen Rollenverteilung entscheiden werden.
Das Unterhaltsrecht in Verbindung mit der Partnerwahlentscheidungen der Frau verfestigen somit viel massiver die klassischen Rollenverteilungen, so dass das Unterhaltsrecht entsprechend der Argumentation von Frau Baer
verfassungsrechtlich nicht mehr zu halten wäre.
Eine echte Auflockerung der klassischen Rollenverteilungen würde man nur dann erreichen, wenn man das Unterhaltsrecht ersatzlos streichen würde, weil Frauen dann gezwungen wären, sich durch die Weiterverfolgung der eigenen beruflichen
Karriere selbst absichern zu müssen. Zusätzlich müsste man den Frauen vermutlich auch noch gesetzlich verbieten, ihre Partnerwahlentscheidungen auch nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mannes zu orientieren, damit auch
dieses nicht mehr dazu führen kann, dass Frauen sich für Kinder und eine Versorgung durch den Mann entscheiden.
Man müsste in Wirklichkeit somit den Frauen also ihre Privilegien nehmen, die die Rollenverteilungen mit verursachen, da es nämlich die Frauen selbst sind, die sich aufgrund ihrer Privilegien für ihre Rollen entscheiden.
Und wenn man schon dabei ist, müssten auch noch ganz andere Gesetze entsprechend der Argumentation von Frau Baer als frauenfeindlich nicht zu halten sein, da sie das klassische Rollenbild verfestigen. So können aufgrund Art. 12a GG ausschließlich nur Männer zum Zwangsdienst gezwungen werden. Mit dieser Vorschrift wird das allgemeine Bild verfestigt, dass Männer den Staat und somit auch die Frauen zu beschützen haben, umgekehrt die Frauen aber nicht die Männer. Es wird mit dieser Norm somit das klassische Rollenbild verfestigt, dass der Mann zu beschützen habe, während die Frau zu beschützen sei. Nach der Norm dürfen zudem auch nur Männer zwangsweise aus den Familien gerissen und deren Leben in Krisenfällen riskiert werden, während die Norm von dem klassischen Bild ausgeht, dass die Frau sich um die Kinder und das Haus zu kümmern habe. Und genaus dieses verfestigte Leidbild wird dann auch in der Familie weiter umgesetzt. Auch heute noch suchen Frauen den Versorger und Beschützer, die die Frau beschützen. Art. 12a GG verfestigt somit das Rollenbild und dürfte damit nicht mehr zu halten sein.
Aber jeder weiß, dass Ideologen, die erziehen und bevormunden wollen, keinen Anspruch an sich selbst stellen. So wird man im Rahmen des Unterhaltsrechtes und im Rahmen von Art. 12a GG selbstverständlich wieder Begründungen finden, die als höherwertig anzusehen seien, so dass man hier die Verfestigungen des klassischen Rollenbildes hinnehmen müsse.
Langsam dämmert es einem, weshalb im 3. Reich die Gerichte auch alles entsprechend ihrer Ideologie begründen konnten, weil Ideologen alles so hinbiegen, wie es ihnen passt. Und deshalb stellt es auch ein großen Schaden für den Rechtsstaat dar, wenn Richter bekennende Ideologen sind, da sie das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit zerstörren.
Würde man § 19 BVerfGG rechtsstaatlich anwenden, dürfte Frau Baer aufgrund ihrer selbst erklärten Ziele und ideologischen Ansichten, wegen Befangenheit eigentlich bei keiner einzigen Entscheidung mehr mitwirken, die auch nur im Entferntesten mit Art. 3 GG zu tun haben könnte. Sie hat sich mit ihren nach außen offen erklärten Äußerungen selbst disqualifiziert, noch rechtsstaatlich gewährleisten zu können, dass die Entscheidungen nicht durch ihre Ideologien beeinflusst werden. Wenn man z.B. jemanden offen bekennenden aus der Atomlobby zum Verfassungsrichter machen würde, würde man das Vertrauen in die Seriösität des Bundesverfassungsgerichts und somit in den Rechtsstaat ebenfalls schwer beschädigen, wenn dieser Richter an Entscheidungen mitwirken dürfte, die einen Bezug zu seiner bekannten früheren Zielverfolgung haben.
Offener als mit Frau Baer kann man es kaum demonstrieren, in Bezug auf Art. 3 GG keine unbefangenen und rechtsstaatlichen Entscheidungen mehr erwarten zu können.
Frau Baer verfestigt mit ihrer ideologischen Art im übrigen selbst das alte Frauenbild, dass man Frauen lieber keine Verwantwortung übertragen sollte, weil diese emotional und nicht sachlich gerechtfertigt entscheiden und mit dieser Art
große Schäden anrichten (in diesem Fall für das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts und das vertrauen in den Rechtsstaat).
Das Bundesverfassungsgericht demontiert sich selbst, wenn es nicht konsequent in allen Bereichen die gleichen Argumente berücksichtigt und somit alle oder keine Gesetze kippt (z.B. Unterhaltsrecht), die Frauen dazu motivieren könnten, sich für das alte Rollenbild zu entscheiden. Wenn das Bundesverfassungsgericht sich weiter den Ruf erarbeitet, ein willkürliches und ideologisches Gericht zu sein, macht es sich in Bezug auf die Funktion im Rechtsstaat selbst überflüssig. Dann ist das Gericht nur noch ein widerliches Propagandainstrument.
Ganz aktuell ein Bericht vom vergangenen Sonntag:
“Seine Tochter sei bereits einmal länger in Duisburg gewesen, berichtet der Hausherr Seletsano Roberto. Denn hier in Barbulesti sei die gesamte Familie arbeitslos, und der rumänische Staat zahle gerade mal 30 Euro Sozialhilfe plus 10 Euro Kindergeld pro Monat – momentan die einzigen Einnahmen der Familie. Als die Tochter damals in Duisburg lebte, habe sie allein 800 Euro Kindergeld bekommen für ihre vier Töchter – das bei weitem höchste Einkommen, das die Familie jemals erzielt habe.”
“In Deutschland hat jeder einkommensteuerpflichtige EU-Bürger Anspruch auf Kindergeld, auch wenn die Kinder zur gleichen Zeit im Ausland leben.”
Dies sind keine Kriegsflüchtlinge! Vor der Aufnahme in die EU hat man gigantische Summen investiert, damit die Aufnahmeländer ihre Aufnahmevoraussetzungen erfüllen können. Jetzt haben wir dort ein Oligarchentum, wahnsinnige Korruption und die Leute handeln absolut vernünftig,wenn sie nach Auswegen – also lösungsorientiert- suchen und ganz ohne “Gegender”, weil ja kein Geld in die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse geflossen ist.
Den Satz: “Gott beschütze Angela Merkel” kann man dort auf deutsch auswendig.
Das Boot ist nicht voll, aber es hat ein Riesenloch,weil Kinderchen endlos produzierbar sind. Wir sind in der einmligen Lage zu wissen, dass wir aus dieer Humanitätsfalle nie mehr herauskommen. Wir müssen schon den Ungeborenen gegenüber solidarisch sein. Ein dystopischer Filmplot: Point of no return oder ab wann wir als Gesellschaft erschöpft vom Boot – Ausschöpfen sind und trotzdem nie am Ziel ankommen werden.
@ Missigno
Bis zu 1800.-€ im MONAT. Man will ja “gescheite” Mütter zum Gebären verlocken. Will die gescheite Mutter ein 2. Kind, kehrt sie kurz in den Beruf zurück – selbstverständlich Vollzeit – sonst gibt es weniger, weil sie ja beweist, dass sie wohl nicht so richtig gescheit sein kann.
Irgendwie logisch!
Missingno.
15.4.2015 12:05
Kommentarlink@Küstennebel
Die, die zu Hause bleiben sich leisten können, bleiben dann aber erst Recht zu Hause, weil die dann Betreuungsgeld bis zu 1800 Euro im Monat einsacken können.
1800€ im Jahr. Aber natürlich, würde ich genauso handhaben. Geld dafür zu bekommen, dass mein Kind von frühkindlicher Genderisierung und staatlicher Gehirnwäsche fern bleibt: win-win.
Na, sorry, es ging mir um beides, Betreuungsgeld und Elterngeld. Das hat Bezüge zueinander und in meiner Ausführung vergass ich das zu erwähnen.
Immerhin scheint Frau Baer für die Medien Kreide konsumiert zu haben – sie spricht nicht von “Gleichstellung”, sondern “Gleichberechtigung”…
Auf diese Verwirrtaktik fällt keiner mehr rein und Leute, die hier unterscheiden, wollen Verwirrung stiften, um die wahren Absichten zu verschleiern.
Für Ideologen gibt es nur und einzig “Equality” und das wird mal so, mal so übersetzt. Alle Wieselwörter mit “Gleich” als Präfix sind also synonym und werden auch synonym verwendet.
Schon gesehen?
halb OT
Forsa-Umfrage: Union hat bei Frauen absolute Mehrheit
http://www.heise.de/tp/artikel/44/44661/1.html
“…Auf Twitter und in anderen Sozialen Netzwerken gibt es bislang noch bemerkenswert wenige
Reaktionen von Feministinnen zu dieser Nachricht, die bei diesen durchaus kognitive Dissonanzen
erzeugen könnte. Denn vor allem dogmatische Feministinnen fordern zwar eine stärkere Rolle von
und mehr Macht für Frauen in der Politik, lehnen aber die Politik von CDU und CSU kategorisch ab. …”
Also in Summe bringt den mehr oder minder Linken der Feminismus eher weniger statt mehr Macht. Da stellt sich doch ein wenig Schadenfreude ein.
p.s.: die CDU vereinnahmt unter Merkel aber auch die Gleichstellung neben anderen SPD Themen. stellt sich die Frage ob das zusammenhängt oder ob Frauen die CDU aus anderen Gründen wählten als der Gleichstellung?
Was meistens in den Medien nicht erwähnt wird ist, daß wir von einem Betreuungsgeld für die häusliche Betreuung für Kinder unter 3 Jahren reden. Aber viele Frauen werden und lassen sich ja (völlig im Einklang mit der feminazi Ideologie) schon jetzt von Wirtschaft- und Gesellschaft zu reinen Gebärmaschinen degradieren. Für eine weitere Verfestigung dieses neuen und “fortschrittlichen” Rollen und Familienbild ist das Betreuungsgeld natürlich hinderlich. Wohin das führt, habe ich während der Kindergartenzeit meiner Tochter erlebt. Zwei ihrer Kndergärtnerinnen bekamen Kinder. Nach einem halben Jahr brachten sie ihre eigenen Kinder in die Frühbetreuung eines anderen Kindergartens um dann den ganzen Tag als Kindergärtnerin fremde Kinder zu betreuen. Da wurde mir schlagartig bewusst, wie kaputt unsere Gesellschaft ist.
Und dann kommt so eine “verpartnerte” Verfassungstrulla an und blödsinniert von einer Verfestigung von Rollenbildern ohne jemals von der realen Welt Kenntnis genommen zu haben.
Das Betreuungsgeld ist ehr eine ideologische Frage als eine Verfassungsrechtliche. Und wenn das Verfassungsgericht da entscheidet, obwohl es nicht zuständig ist, fällt mir als juristischer Laie der Begriff Amtsanmaßung ein. Das passiert wenn man nicht nach Qualifikation sondern nach politischer Gesinnung die Posten vergibt. Wenn ich so einige richterliche Entscheidungen sehe frage ich mich, warum noch kein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist. Mit solchen Peanuts wie dem Betreuungsgeld können die sich beschäftigen. Aber bei den verfassungsrechtlich fragwürdigen Dingen wie dem ganzen Europa-Projekt kriegen die den Mund nicht auf. Ich würde sagen, da alle Macht vom deutschen Volk ausgeht, sind eigentlich alle europäischen Gesetze für uns nicht bindend. Und für die anderen Länder auch nicht. Das weiß man auch in Griechenland…
hab die Kommentare mal nicht gelesen – aber das was die Baer da von sich gibt ist doch bereits in sich widersprüchlich. Wie soll bitte das Betreuungsgeld die “GleichBERECHTIGUNG” von Frauen negativ beeinflussen?
@Benutzername
Frauen wählen CDU, weil sie Merkel toll finden.
Die meisten Frauen sind doch zu differenziertem politischen Denken strukturell überhaupt gar nicht in der Lage.
Schau Dir unsere “Spitzenpolitikerinnen” an, dann weißt Du, was ich meine.
Vielleicht sollte sich Frau Baer mal die früheren Entscheidungen des BVerfG ansehen, z. B. 2 BvR 1057/91 von 1998. Da heißt es im Leitsatz:
“Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft.”
Für mich heißt das, dass die “Herdprämie” mindestens so hoch sein muss, wie die steuersubventionierten Kitaplatzkosten. Ich glaube mich zu erinnern, mal irgendwo gelesen zu haben, dass rund 1.200 Euro in einen Kitaplatz fließen.
“das Betreuungsgeld könne aber zu einer “Verfestigung der Rollenerwartung” führen.”
Das selbe gilt für muslimische Kopftuch-Lehrerinnen.
Da findet die das aber ok.
hat die zu viele Drogen genommen, oder wieso kann die 1 und 1 nicht zusammen zählen?
Wenn das wenigstens konsistent wäre, was die von sich gibt, könnte man das noch irgendwie nachvollziehen.
“Das aber sind, weshalb mich ein Leser darauf hinwies, keine juristischen oder gar verfassungsrechtlichen, sondern ideologisch-politische Überlegungen, die nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts sind. Art”
Daß man vor hat, daß sich Ungleichheiten nicht verstärken ist doch legitim. Man könnte auch sagen, Datenschutzinteressen der Bürger wsind “ideologisch”, ebenso wie das Interesse, diese zu untergraben.
Politik macht Gesetze, und was man für Gesetze macht, hat selbstverständlich damit zu tun, wie die Diskurse der Gesellschaft laufen. da kann wissenschaft hilfreich sein, aber mehr auch nicht.
Die Baer scheint argumentiert aber logisch inkonsistent,
siehe Rollenmodellverfestigung bei Betruunggeld = böse, Rollenmodellverfestigung bei Islam = gut.
Was will die eigentlich?
Warum regen wir uns eigentlich noch auf?
Man sollte sich einfach den Stand der Medizin zunutze machen und sich retten. Samen einfrieren lassen – nur für alle Fälle – ansonsten die Sicherheitsreißleine ziehen. Das mit den Kindern soll man sich extrem gut überlegen. Die Menschen werden buchstäblich hirnvergiftet und das ist Gift für jede Beziehung. Wenn die eigene Partnerin noch normal tickt, heißt das noch lange nicht, dass die Vergiftung ausbleibt.
Kinder in diese krankgemachte und krankmachende Gesellschaft zu setzen , nein danke! Möglicherweise sterben diese kranken Hirnbesitzerinnen auch aus, denn die haben ja weitgehend das Eierlegen eingestellt,wie die Krampfhennen , die auf dem Hühnerhof die Bossrolle übernehmen. Einfach entziehen! Gönnen wir ihnen den Frau-zu-Frau-Sex .
@manfredP: Klar. Ist ja nichts neues, daß Frauen eher konservativer wählen als Männer und tendenziell dem Alfatier folgen. Ob das dann Adenauer, Brandt oder Merkel heisst ist da egal. (okay Brandt war SPD).
Eines der kleinen schmutzigen Geheimnisse des Feminismus, daß Frauen eigentlich konservativer sind. Oder uninformiert den Politiker mit dem schönsten Grinsebild wählen. Ist aber über alle Männer gesehen dort aber auch nur wenig besser.
“frage ich mich, warum noch kein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist”
Eine Krähe…
“Aggression bei Schülern: Mädchen geben den Ton an
Kuscheln oder kloppen? Die Atmosphäre im Klassenraum prägen vor allem die Mädchen, zeigt eine neue Studie. Sind sie aggressiv, werden es die Jungen auch.”
http://www.spiegel.de/schulspiegel/schule-maedchen-bestimmen-das-klassenklima-a-1028745.html
“Eine besondere Rolle spielen dabei offenbar die Mädchen. Sind sie besonders streitsüchtig, verhält sich die Klasse insgesamt handgreiflicher. “Die Mädchen stimmen in ihrer Meinung, was akzeptabel ist, eher überein als die Jungen. Und als homogene Gruppe haben sie größeren Einfluss”, erklärt Psychologe Busching.”
Und, oh Wunder: keine Kommentare möglich 🙂
@Küstennebel
Verstehe. Das mit den 12×150€=1800€ hat eben so gut gepasst, dass ich auf einen Flüchtigkeitsfehler geschlossen habe. 😉
@Benutzername
Ja, ich denke auch, dass der Durchschnitt der Männer nicht besser abschneidet, was strukturiertes politisches Denken angeht.
Besonders die heutige Generation der männlichen Politiker ist eine einzige Katastrophe.
Besonders kluge Politikansätze kamen stets von Männern, die totalen Politik-Katastrophen leider auch.
Das Problem bei Frauenpolitik ist, dass sie nur irgendwelche Wohlfühlprojekte angehen, statt zielgerichtet vorzugehen und sich zu fragen:
– Was ist das Problem?
– Welche Maßnahmen kann die Politik ergreifen, um das Problem anzugehen?
– Welche Folgen erwarten wir von den Politikmaßnahmen?
– Wie können wir messen/feststellen, ob der gewünschte Politikerfolg überhaupt eintritt?
Allerdings tun das die heutigen männlichen Politiker auch nicht.
Der positive Effekt ist, dass sie in mir grandiose intellektuelle Überlegenheitsgefühle auslösen, wenn sie ihren Schwachsinn in die Kamera labern.
Der negative Effekt ist, dass wir alle unter der mangelnden Denkfähigkeit dieser Leute zu leiden haben.
Die meisten Leute scheinen zu glauben, nur weil ihnen Gedanken durch den Kopf gehen, könnten sie denken. Das ist ein Irrtum. Auch ich glaube, dass ich vom wirklich gut denken können noch weit entfernt bin.
@Benutzername
Frauen wählen nicht konservativer sondern etatistischer, was etwas ganz anderes ist. Gerade im Bereich Familie ist das etatistisch gleichbedeutend mit antikonservativ. Aus konservativer Sicht war es schon immer ein Unding, dass der Staat sich in die Familie einmischt; die staatliche Einmischung in Familien ist vielmehr Sozialismus in Reinkultur, wie sie seit Marx und Engels von allen relevanten sozialistischen Ideologen aus nachvollziehbaren Gründen gefordert wurde.
Aus genau dem Grund war seinerzeit die katholische Kirche übrigens strikt gegen die Zivilehe, weil sie die darin enthaltene staatliche Einmischung in Familienangelegenheiten klar erkannte – noch vor Etablierung des explizit familienfeindlichen Sozialismus, nota bene.
Die sicherste Methode, die Familie zu zerstören, besteht somit darin, ihr von Staates wegen zu helfen; d.h. die staatliche Einmischung mit sozialen Wohltaten zu versüssen. Mit Speck fängt man bekanntlich Mäuse. So wird die familiäre Solidarität sukzessive durch die staatlich erzwungene Umverteilung (vulgo Wohlfahrt) ersetzt, bis die Familie obsolet geworden ist. Auf dem Weg zur Verstaatlichung intimer zwischenmenschlicher Beziehungen sind wir schon sehr weit fortgeschritten.
Frauen waren in dieser Hinsicht für die staatlichen Machthaber das wichtigste Einfallstor in die Privatheit der Familien, indem man ihre Affinität zu (staatlichen) Institutionen ausnützte und ihnen allerhand Vorteile versprach; der die Familie materiell versorgende Ehemann wurde gegen den mit Staatsgewalt ausgebeuteten Unterhaltszahler bzw. den Sozialstaat ausgetauscht. Die Gegenleistung der Frauen ist deren Loyalität dem Staat gegenüber. Der Staatsfeminismus (= institutionalisierte Frauenbevorteilung) passt hier übrigens sehr gut hinein.
Die 1800€ Betreuungsgeld im Jahr sind übrigens genau der Betrag, den im Durchschnitt (!) jeder Ausländer im Jahr den Steuerzahler kostet.
Für noch mehr Willkommenskultur halt einfach den Müttern das Geld wegnehmen!
Gerd
16.4.2015 16:47
KommentarlinkDie 1800€ Betreuungsgeld im Jahr sind übrigens genau der Betrag, den im Durchschnitt (!) jeder Ausländer im Jahr den Steuerzahler kostet.
Für noch mehr Willkommenskultur halt einfach den Müttern das Geld wegnehmen!
Ach Gerd. Welche “Ausländer?” meinen Se denn? Diejenigen 3 Millionen, die seit 20-50! Jahren bereits in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen?
Die mehr als 200.000 Unternehmerisch tätigen “Ausländer”? Die vielen Ausländer, die heute ihr Geld-Kapital nach Deutschland schleppen, um es im (relativ) sicheren Hafen zu verstauen und vermehren? Oder die vielen Touristen, die in Deutschland ihr sauer Verdientes Geld lassen?
Oder doch diejenigen, die soviele Angsthasen hinter jedem Strauch lauern sehen? Den Ersatz für den “Schwarzen Mann”? Die, die Ihnen nach dem Leben trachten? Nach der Frau trachten? Nach dem Grund und Boden trachten? Nur auf ihre Tochter lauern? Die sie in ihren düsteren Träumen verfolgen? Die, die sie schon auf dem Schulhof gepeinigt hatten, weil sie größer und stärker und immer in der Gruppe waren? Die langen finger hinterm Marktplatz, die schon gierig mit sabberndem triefenden Leftzen und geschliffenen Klingen nur hinter ihrem Portemonnaie her sind?
Gehnse mal auf die Couch, nehmense die anderen Rassistenkumpels gleich mit. Das wird Ihnen selbst am meisten nutzen.
@Hadmut
Ihr Blog ist wirklich interessant. Man lernt vor allem auch Standpunkte in den OT Diskursen kennen, die sonst woanders oft abgewürgt würden. Nur der affig-infantile Rassismus zwischendurch macht hier leider das Lesen manchmal öde 🙁
Nicht das nicht auch Rassisten eine Meinung haben dürfen, aber manche Postings aus diesem Bereich sind so Banane, das man nicht mehr von Meinung reden kann sondern schon von paranoider Feindbildpflege sprechen könnte…
MFG
@Küstennebel:
> aber manche Postings aus diesem Bereich sind so Banane, das man nicht mehr von Meinung reden kann sondern schon von paranoider Feindbildpflege sprechen könnte…
Ja.
Ich bitte um Hereingabe eindeutiger, allgemein akzeptierter Filterregeln, am besten algorithmisch ausformuliert.
@Manfred P. Ich kenne keine “richtig fähigen Verhörspezialisten”, allerdings kenne ich Fälle in welchen Folter, erfolgreich und zielgerichtet angewandt, dazu führte, dass die Mordopfer gefunden wurden. Da wäre erstens der von ihnen beschriebene Fall zunennen. Der Täter hatte das Kind bereits getötet, -was Daschner nicht wissen konnte- und durfte hoffen, ohne Leichenfund davon zu kommen.
Der zweite Fall ist der Fall des Pater Thomas und seines Dieners in Damakus, die beide dem Ritualmord einer einflussreichen Sekte zum Opfer fielen. Hier wurden nicht die Beschuldigten, sondern ein Zeuge (!) mit Folter bedroht und dieser führte nach kurzer Delinquenz die Ermitteler zum Ziel, indem er einen Abwasserschacht als Versteck von Leichenteilen benannte wo die Asservate auch gefunden wurden.
Der an sich komplett aufgeklärte Fall wurde später mit sehr viel Geld doch noch zu Gunsten der Täter “bereinigt”
In solchen Fällen halte ich inzwischen die Folter für gerechtfertig.
Diese Maßnahme wurde nach Gesichtspunkten der Logik verhängt um Gefahren abzuwehren bzw. schwer in Widersprüche verwickelte Verdächtige endgültig zu überführen.
Folter um zweifelhafte, unüberprüfbare Geständnisse für Hexenprozesse aller Art zu erzeugen wie zuletzt im Nürnberger Prozess ist eine ganz andere Sache. Die Maßnahme der Folter muß streng nach Gesichtspunkten der Logik und der Verhältnismäßigkeit verhängt werden.
Einer Justiz wie in der GmbH, der Ideologe und Staatsraison vor Logik und Moral geht, und wo mit Unterschiebung oder Vernichtung von Beweismitteln gearbeitet wird, ist ohnehin nicht mehr zu vertrauen.
Ja, hatte ich wohl bischen vergessen, das man es nicht einfach so rausfiltern kann und für manuelle Schaltungen es unmöglich ist, insbesondere weil in den Kommentaren auch diskutiert wird und diese Dynamik einfach nicht überschaubar ist ohne entsprechende freiwillige Manpower als Moderatoren.
Blog ist halt auch kein Diskussionsforum. Man kann machen wie man will, bischen Mist ist immer!
MFG
Die Klage hats auch in sich:
“Darüber hinaus bemängelt Hamburg einen Verstoß … gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die “Herdprämie” zu 95 Prozent an Frauen und nur zu fünf Prozent an Männer fließt.”
http://m.heise.de/tp/artikel/44/44647/1.html