Ansichten eines Informatikers

Presserechtsurteil: Webseiten sind keine Presse!

Hadmut
31.1.2016 17:37

Ich habe diese Woche das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 27 K 317.13) bekommen.

Lust auf einen Hammer zum Wochenende?

[Kleine inhaltliche Fehlerkorrektur (zu Guttenberg -> Jung) und Ergänzung (Leistungsschutzrecht)]

Ich habe die Klage ja schon mehrfach im Blog angesprochen, etwa zur Klageerhebung (Können auch Blogger Presserecht in Anspruch nehmen?) und zur mündlichen Verhandlung.

Dokumente: Die Klageschrift und das Urteil.

Wer sich nur für den Teil Presse-Recht interessiert: Ganz unten, die letzten beiden Überschriften.

Warum hat das so lange gedauert?

Weil da so ne kleine Sauerei – oder zumindest Fehler – drin versteckt ist.

Die Verhandlung war am 30.9.2015, und in der haben sie bereits skizziert, worauf es hinauslief. Warum also brauchen sie dann fast vier Monate (oder fairerweise 3 Monate, wenn man Weihnachten und Neujahr abzieht, vielleicht kommt noch Urlaub dazu) für ein vergleichsweise simples Urteil?

Man könnte ja mal wieder auf meinen alten Spruch zurückkommen, dass Richter nicht Rechts- sondern Begründungsfindung betreiben. Gerade Verwaltungsrichter entscheiden meist am selben Tag, brauchen dann oft aber drei Monate um sich zu überlegen, wie sie denn zu ihrer Entscheidung gekommen sein und wie sie sie begründen könnten. Das ist hier aber eigentlich nicht der Fall, denn die meisten Teile des Urteils waren in der Verhandlung schon klar.

In der mündlichen Verhandlung ging es darum, was die Professorin und Verfassungsrichterin Susanne Baer eigentlich in ihrer Amtszeit als Professorin seit 2002 gemacht hat, warum da nichts da ist, vor allem keine Forschung, warum von den Gender Studies nur leere unbelegte Luftbehauptungen und ein paar Worthülsen zu finden sind, und warum die Humboldt-Universität als Beklagte nicht weiß und nicht erklären kann, was eigentlich deren Inhalt ist. Fast drei Millionen Euro bekommen, und rückstandslos verheizt, einfach weg.

Antworten auf diese Fragen habe ich in der mündlichen Verhandlung erhalten (siehe dazu den nächsten Abschnitt unten), aber man hat sowohl dem Gericht, als auch dem Justiziar der HU deutlich angemerkt, dass sie sich wundern, was ich da eigentlich treibe und vorhabe. Es kam ihnen äußerst seltsam und merkwürdig vor, dass da ein Informatiker so seltsam für ihn fachfremde Dinge untersucht, selbst klagt und sich so merkwürdig benimmt und aufführt.

Die konnten sich da keinen Reim drauf machen, was ich eigentlich im Schilde führe. Sollten sie auch nicht. Wollte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht.

Ich habe nämlich noch eine zweite, im Blog bisher nicht erwähnte Auskunftsklage geführt, nämlich gegen den Deutschen Bundestag. Ich hatte da um Akteneinsicht zur Wahl Susanne Baers als Verfassungsrichterin ersucht. Der Bundestag hatte mir damals nur schroff ablehnend geantwortet, nicht mal Rechtsmittelbelehrung oder so. So in die Richtung „Du spinnst wohl! Glaubst Du Würstchen etwa, Du könntest uns, dem Bundestag Fragen stellen?”

Dagegen hatte ich geklagt, allerdings in viel kleinerem Umfang als das hier. Das wollten sie eigentlich sofort und ohne mündliche Verhandlung abbügeln, aber da hatte ich enormes zeitliches Glück. Denn erstens berief sich der Bundestag auf die Geheimhaltung der Richterwahl, gerade die hat der Bundestag selbst aber durch Gesetzesänderung während des Verfahrens selbst aufgegeben. Richter werden nun durch den Bundestag und nicht mehr einen geheimen Wahlausschuss gewählt, und die Details sind zwar immer noch geheim, aber in der Begründung steht, dass sie dem Schutz des Zeitraums bis zur Ernennung dienen, also nach der Wahl keinen Schutzzweck mehr erfüllen.

Der zweite Glücksfall war, dass das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich – gegen OVG Berlin-Brandenburg – entschieden hatte, dass in bestimmten Bereichen auch kleine Würstchen dem Bundestag Fragen stellen können, denn der Bundestag sei nicht vollständig von parlamentarischer Unabhängigkeit beseelt, sondern in weiten Teilen, nämlich bei denen, die nicht als Abgeordnete gewählt sind, schnöde Verwaltung und als solche eben auch an gewöhnliches Verwaltungsrecht gebunden.

Und so kam es, dass ich auch in diesem zweiten Verfahren vor der zweiten Kammer des VG Berlin an so manche Information kam, die mir bis dahin verwehrt war. Die Verhandlung sollte unbedingt im Dezember stattfinden, weil ich aber in Urlaub war, wurde sie auf Anfang Januar verschoben.

Diese andere Verhandlung war erstaunlich. Denn diese Angelegenheit hatte ich eigentlich eher als Kleinigkeit angesehen, die eh abgebügelt würde, und die ich nur aus taktischen Gründen erhoben hatte, damit man mir später nicht vorwerfen könnte, etwas versäumt oder nicht durchgesetzt zu haben. Ich habe das mehr so als Fleiß- und Vollständigkeitsaufgabe angesehen. Zur Verhandlung kamen dann aber gleich drei ranghohe Beamte des Bundestags (wenn ich mich recht erinnere, war sogar einer vom Geheimschutz da), um sich gegen mich kleines Würstchen, nicht mal Jurist und anwaltlich nicht vertreten, ganz alleine da, zu wehren. Und man merkte denen auch deutlich an, dass sie das plötzlich gar nicht mehr auf die leichte Schulter, sondern überaus ernst nahmen, während ich dieser Sache komischerweise gar nicht so hohen Gehalt beigemessen hatte.

Dort hatte ich mein Auskunftsersuchen aber auf Art. 19 IV GG gestützt. Das wollten Gericht und Gegenseite erst für laienhaften Unfug halten, weil Grundrechte kein unmittelbares Auskunftsrecht gewährten, mussten sich dann aber von mir Informatiker zeigen lassen, dass das durchaus so ist, dargelegt an den Beispielen Konkurrentenschutz und Prüfungsrecht. In beiden Schutzbereichen gibt es nämlich enorme und sehr weitreichende Auskunfts- und Einsichtsrechte, und das allein auf Art. 19 IV ohne jede einfachgesetzliche Grundlage. Das haben dann auch der Einzelrichter und die Beklagte eingesehen.

Allerdings, so der Richter, und da hatte er dann eben auch Recht, kann 19 IV trotzdem nicht alleine stehen, sondern muss immer in Verbindung damit gesehen werden, was man eigentlich einklagen will, denn man kann den Rechtsweg eben auch nur dann in Anspruch nehmen, wenn man erklärt, wogegen man eigentlich klagen will. Denn erst dann hat man ja überhaupt einen Rechtswegsanspruch. Ohne Klageansinnen kann man sich nicht über fehlenden Rechtsweg beschweren.

Ich habe dabei aber auch gemerkt, dass auch der Richter unbedingt wissen wollte, was ich da eigentlich treibe und vorhabe. Beide Kammern, die 2. und die 27., wussten von der jeweils anderen Klage, hatten also miteinander gesprochen. Und auch diese 2. Kammer konnte sich nicht erklären, was ich da eigentlich mache, fand es aber so absonderlich und ungewöhnlich, dass die das unbedingt wissen wollten. Deshalb hat der diesen Punkt zu 19 IV genutzt, um mich da – weit über den eigentlichen Inhalt der Verhandlung hinaus – auszufragen, was ich eigentlich vorhabe.

Ich habe es ihm also erklärt, und Richter und Bundestagsvertreter damit auch merklich erschreckt.

Ich habe ihnen dazu nämlich erläutert, dass mein Ziel – eben die Grundlage des Rechtswegs- und damit Auskunftsanspruchs – das Angreifen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, mit der sie meine Verfassungsbeschwerde in der Promotionssache nicht zur Entscheidung angenommen haben.

Diese Entscheidung ist zwar formal „unanfechtbar”. Aber auch unanfechtbare Vorgänge können als nichtig angegriffen und darauf überprüft werden, ob sie überhaupt stattgefunden haben. Es ist nämlich trotzdem ein enormer Unterschied, ob eine Entscheidung unanfechtbar ist, oder ob sie gar nicht wirksam stattgefunden hat. Und eine Entscheidung, die nicht stattgefunden hat, kann damit auch keine „Unanfechtbarkeit” entfalten. Es geht mir also um die Anfechtung des Unanfechtbaren. To boldly go where no lawyer has gone gefore. Bundesverfassungsgericht juristisch hacken.

Mein Ansatzpunkt dafür ist die Wahl Susanne Baers.

Dazu sammle ich seit 2012 Informationen rund um die Schwindeloperette Gender Studies und die Rolle Susanne Baers. Und bin mit den Informationen, die ich da bisher von HU, Berliner Senat, BMFSFJ, Presse, eben in der Presserechtsklage vor der 27. Kammer (um die es in diesem Blogartikel hier ja eigentlich geht) und auch in eben jenem Fall vor der 2. Kammer gegen den Bundestag erfahren habe. Denn obwohl sie eigentlich nichts sagen wollten, habe ich dabei haarsträubende Dinge über den Ablauf der Richterwahl im Allgemeinen und die Wahl Baers im Besonderen erhalten, vor allem in der mündlichen Verhandlung. Dass ich da dann formal abgeblitzt bin und zwar viel erfahren, aber keine Akten bekommen habe, lag letztlich daran, dass die Akten zur Wahl und Ernennung Baers – was ich bis dahin nicht wusste, weil’s keiner verraten hat und sie es erst in Verteidigungsnot gesagt haben – gar nicht im Bundestag, sondern im Bundesjustizministerium lagern, und man deshalb dort um Auskunft ersuchen muss.

Was ja nebenbei auch belegt, dass sie einen monströs anlügen. Denn bis ich da in der mündlichen Verhandlung damit losgelegt habe, behaupteten sie immer, sie wären parlamentarisch und damit gegenüber allen Auskunftsansprüchen immun. Und dann stellt sich plötzlich heraus, dass die Akten gar nicht im Parlament, sondern im Ministerium, also bei der Exekutive liegen. Und somit überhaupt nicht parlamentarisch geschützt sein können.

Um das ganze Drecksspiel zu erkennen und zu durchschauen, muss man ziemlich viele – für sich jeweils unverfängliche – Puzzleteilchen an ganz vielen Stellen mühsam ausgraben und zu einem großen Bild zusammensetzen. Und daraus ergibt sich für mich bisher folgendes Bild:

  • Die HU hat weder Baer freiwillig eingestellt, schon gar nicht aus akademischen Gründen, noch hat sie Gender Studies als Studiengang gegründet. Das passierte alles auf Druck des Familienministeriums.

    Die HU hat eingeräumt, dass sie eigentlich gar nicht weiß, was die da in den Gender Studies machen, und sich nie darum gekümmert, sondern stets weggesehen hat. Dieser ganze Komplex Gender Studies hat keine akademische Grundlage, sondern eine rein pekuniäre. Die HU war (und ist) in höchster Geld-Not, und vom Ministerium gab es eben Geld. Das alles ist nur ein reingekaufter Schwindel, eine auf dem Schwarzmarkt gekaufte Professoren- und Wissenschaftslegende.

    Möglich geworden ist das auch durch die Hochschulreformen der Bundesregierung und Landesregierungen, den Universitäten immer weniger Grundfinanzierung zu gewähren und an diese Stelle Drittmittel aus Staatsgeldern zu setzen, die damit der politischen Willkür unterliegen. Man hat die Hochschulen erpressbar gemacht um den politischen Zwang auf sie auszuüben, der nach Verfassung verboten ist. (Und ausgerechnet eine zentrale Figur dieses Verfassungsbruch wird Verfassungsrichterin.)

    Bemerkenswerterweise haben sie da auch gelogen, dass die Wände wackeln. Als ich nämlich ursprünglich anfragte, welche Qualitätsanforderungen sie an ihre Studiengänge stellten, anworteten sie noch frech „Exzellente!”.

    So Stück für Stück stellte sich dann aber heraus, dass sie gar keine Anforderungen stellten, und gegen Geld einfach weggeschaut haben. Dass sie das einfach als Schutzbehauptung verhökert haben. Soviel bleibt von deren Darstellung übrig, wenn man mal nachbohrt, und deshalb muss man das auch immer wieder tun. Der ganze Gender-Komplex ist ein enormer Schwindel.

  • Gender-Studies sind kein richtiges Studium, sondern nur eine Tarnung, eine Art politischer Korruptions- und Betrugswerkbank. Schon ein Labor, aber ein Betrugslabor, mit welcher Behauptung kann man am besten abzocken. Genau das ist ja Gegenstand „feministischer Theorien”. Wissenschaftlich gesagt: spieltheoretisches Ausloten welche Lüge am effektivsten ist.

    Und natürlich eine Geldwäscheeinrichtung.

    Denn effektiv dienen sie nur dazu, vordergründig Forschungsgelder aus den Bundes- und Landeshaushalten einsetzen zu können, und parteinahen Politagenten schöne unkündbare Professorenposten zuzuschieben, in denen sie ziemlich unkontrolliert tun und lassen können, was sie wollen, und nicht mal Anwesenheitspflichten haben.

    Da werden in großem Maßstab, offenbar im Milliardenbereich, Forschungsgelder und damit staatliche Gelder missbraucht, veruntreut und geldgewaschen, um Parteizwecke zu verfolgen. Denn eine Tätigkeit wie Baers, die nämlich effektiv für das Ministerium in politischer Richtung arbeitete, ist Parteiangelegenheit und müsste von den Parteien selbst finanziert werden. Damit liegt vor allem auch eine hochkriminelle illegale Parteienfinanzierung vor. Hochkriminell deshalb, weil die Parteien sich das Geld durch Betrug effektiv selbst nehmen, veruntreuen, unterschlagen.

    Während von Baer keinerlei Forschungsergebnisse oder Lehrsubstanz zu finden sind – man weiß schlichtweg nicht, was die da 10 Jahre lang als Beamtin getrieben hat, man hat nicht hingesehen und nicht gefragt – liegen im BMFSFJ die Berichte, wonach sie intensiv politisch für das BMFSFJ tätig war und feministische Politik da in Ministerien und Behörden transportiert hat. Mit etwa 1.700 Beratungsleistungen pro Jahr, also ungefähr einer Beratung pro Stunde, wenn man es auf die gesamte Jahresarbeitszeit umlegt.

    Faktisch war sie also politische Lobbyistin im Ministerium, getarnt und aus Forschungsgeldern finanziert über eine eingekaufte Scheinprofessur.

    Die Tarnung dient aber auch sonst der Täuschung, denn Baer schrieb ja auch in den Jahresberichten, dass die Professur hilfreich sei, weil sie den Eindruck von Objektivität und Wissenschaftlichkeit vermittle.

  • Gender Studies dürfte es in Berlin eigentlich gar nicht geben, denn Studiengänge sind in Berlin zulassungsbedürftig und müssen wenigstens so ganz einfachen wissenschaftlichen Mindestanforderungen genügen. Da muss irgendwas an Inhalt da sein, was geprüft wird.

    Nur hatte man bei Beantragung den Senat getäuscht, insbesondere über die Zusammensetzung des Lehrkörpers. Man hat die Beteiligung von Naturwissenschaftlern vorgegaukelt. Das Blatt, auf dem die Falschangaben stehen, trägt leider keinerlei Datum und Urheberangabe, aber es war in den Akten hinter einem Schreiben Baers eingeordnet, machte daher den starken Eindruck, Anlage dieses Schreibens Baers zu sein. Anders kann es ja auch nicht in die Akte gekommen sein, denn wie sonst sollte ein Blatt ohne Anschrift den Weg dorthin gefunden haben? Sonst kam auch niemand dafür in Frage.

    Auch die notwendige Begutachtung war faul. Denn Inhalte hat man gar nicht begutachtet. Nur Äußerlichkeiten. Die Räume sind schön. Und Gutachterinnen waren – Überraschung! – vier Gender-Studies-Damen. Die natürlich bestätigten, dass das alles prima wäre. So wurde eine reine Luftnummer als Studiengang ausgegeben und damit Finanzierung abgegriffen.

    Es gibt zwar formal Studien- und Prüfungsordnungen. Inhaltlich steht da aber nichts drin. Ein paar nichtssagende Worthülsen, völlig substanzlos. Man weiß nicht, was Inhalt und Ziel des Studiums ist. Es gibt keine Literaturlisten, keine Skripte, keine Forschung, einfach nichts. Sie können nicht sagen, wie und was sie prüfen. Gleichwohl ne Menge Leute da mit Master und Doktor rausgehen.

    In den Jahresberichten finden sich Hinweise, dass die Vorlesungen durch wechselnde Gastredner gehalten wurden, die dazu nach Berlin reisten (so als Reisevorwand zum persönlichen Besuch) und einfach irgendwas plauderten. Die HU meint, Prüfungsinhalte seien nicht feststellbar, weil man ja gar nicht wisse, was die Dozenten da alles erzählt haben könnten. (Eine andere GS-Dozentin fällt dadurch auf, dass sie keine Vorlesungen hält, sondern nur 4 Stunden pro Woche Seminare, in denen dann die anderen reden.)

    Das ganze Ding ist eine vorgetäuschte Legende. Vom BMFSFJ kam das Geld, die HU hat mitkassiert und dabei stets weggesehen, Baer hat für das Ministerium Politikarbeit betrieben, und nach außen hin sah es aus, als würde eine Professorin forschen. Klassische Geheimdiensttarnung.

  • Baer hat sich in der ganzen Zeit, auch heute noch, fälschlich als „Direktorin des GenderKompetenzZentrums” ausgegeben. Doch weder war sie Direktorin, noch gab es da einen Direktorinnenposten, noch hat hat das GenderKompetenzZentrum überhaupt je instituionell existiert.

    Die HU hat eingeräumt, dass das nie gegründet wurde. Und das BMFSFJ hat mir dazu mal gesagt, dass das nur eine Bezeichnung in ihren Drittmittelabrechnungen war, weil sie in der Buchhaltung zu jeder Zahlung halt irgendwas eintragen müssen.

    Aber Baer machte daraus, dass sie Direktorin eines Forschungszentrums gewesen wäre.

  • Falsch ist auch die Personalakte Baers.

    Denn eine solche Tätigkeit ist für eine Professorin unzulässig. Sie ist als Haupttätigkeit nicht erlaubt, das gehört einfach nicht zu den Aufgaben der Professoren und ist mit ihrer Stellung unvereinbar. Und als Nebentätigkeit ist es auch nicht zulässig, denn die muss außerhalb der Dienstzeit erfolgen, darf keine Uni-Einrichtungen nutzen (oder muss diese explizit anmieten), und nur kleinen Umfang haben. Aber nicht die Haupttätigkeit völlig ersetzen.

    Und weil man nicht erklären konnte, was sie da eigentlich macht und auf welcher Rechtsgrundlage, hat man es gar nicht erst in die Personalakte geschrieben. Laut Personalakte war sie nur eine ganz normale Jura-Professorin.

  • Bemerkenswerterweise war dieses Modell zwar unter der Familienministerin Renate Schmidt (SPD) entstanden, aber von Ursula von der Leyen (CDU) weitergeführt worden. Eine CDU-Ministerin beteiligte sich an der illegalen Parteienfinanzierung der SPD. (Kontext: Von der Leyen hat 2013 zusammen mit der SPD die CDU zur Frauenquote erpresst.)

    Das Ding ist dann als Folge von zu Guttenbergs Plagiatsaffäre zusammengebrochen. [Korrektur: Ein Leser (siehe Kommentar unten) hat mich dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass das mit zu Guttenberg zeitlich nicht sein kann. Stimmt. Da ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen. Denn es war zwar der Verteidigungsminister, der das ausgelöst hatte, aber der Vorgänger Jung, der während der Kundus-Affäre schon nicht mehr Verteidigungsminister, sondern Arbeitsminister war und dann 2009 zurücktrat. Damals, nicht nach der Guttenberg-Affäre, wechselte von der Leyen zum Arbeitsministerium und Schröder wurde Familienministerin. Die Finanzierung Baers lief damals nur noch so lange weiter, wie sie unter von der Leyen bereits genehmigt worden war, aber Schröder hatte bereits gesagt, dass sie von dem Zeug nichts hält und das nicht unterstützt. Deshalb wurde dann auch kein Finanzierungsantrag mehr gestellt und Susanne Baer dann 2010 in die Wahl gehievt. Meine Darstellung war im Prinzip richtig, ich habe nur die eine Verteidigungsminister-Affäre mit der anderen verwechselt.] Denn das löste ein Stühlerücken bei den Ministern aus, die ja jeweils ein Ressort aufrücken mussten, um an einem Ende Jung als Ex-Verteidigungs- und Arbeitsminister zu ersetzen. Am unteren Ende der Rangordnung wurde das Politküken Kristina Schröder reingeschoben und Familienministerin.

    Die aber hatte mit Gender Studies nicht viel am Hut und hat die Finanzierung abgedreht.

    Jetzt hatten sie ein Problem.

    Denn als kein Geld mehr kam, wurde Baer als kostenverursachende Professorin für die HU vom Goldesel zur Belastung. Die HU hätte plötzlich für die Tarnprofessur noch drauflegen müssen.

    Wie also Baer von der HU wieder abziehen ohne die Beamtenstelle aufzugeben und Ansehen zu verlieren?

    Man hat sie einfach als Verfassungsrichterin recycled und damit noch mehr feministischen Einfluss gewonnen. Damit ist sie erst mal 12 Jahre weg und die HU darf sich freuen, eine Verfassungsrichterin zu stellen.

  • Dazu musste Baer aber noch vom Wahlausschuss gewählt werden.

    Ich habe im Buch Frauenquote schon beschrieben, dass der Wahlausschuss des Bundestags schon seit Jahrzehnten eine üble Kungelkaschemme im finsteren Hinterzimmer ist, in dem die Richter nicht gewählt, sondern nach Parteienproporz und auf Gegenseitigkeit durchgewinkt werden. Lässt Du meinen durch, lass ich Deinen durch. Eine Farce.

    Hier war es aber noch schlimmer. Ich habe von Angehörigen des Wahlausschusses erfahren, dass man zwar über andere Kandidaten, aber über Baer gerade nicht gestritten habe, weil man an der nichts zu diskutieren sah. Man hat sie für eine ganz gewöhnliche, unauffällige Jura-Professorin für Staatsrecht gehalten und durchgewinkt. Vorgeschlagen wurde sie meines Wissens von Renate Künast, unterstützt von der SPD, den Rest erledigte die Frauenquote. Drin war sie.

    Ich habe mich die ganze Zeit gewundert, wie die da durchrutschen konnte.

    Und genau diesen mir bisher unverständlichen Punkt habe ich in dieser zweiten Auskunftsklage gegen den Bundestag vor der zweiten Kammer klären können, obwohl ich ja keine Akten bekommen habe. Denn der Bundestag musste erklären, wie das da eigentlich abläuft.

    Dieser Wahlausschuss ist nicht nur durch und durch korrupt, sondern auch noch ein unglaublich oberflächlicher Saftladen. Die haben sie überhaupt nicht überprüft oder betrachtet. Die wussten gar nicht, wer das ist, sondern haben eine ihnen völlig unbekannte Person einfach durchgewinkt.

    Sie orientieren sich dabei stets am Wahlverfahren für Bundesrichter. Ein Teil der Verfassungsrichter muss aus dem Kreis der Bundesrichter kommen. Deshalb sind die nicht nur beim Bundesjustizministerium als quasi-Bundesbeamte mit Personalakte bekannt, sondern das Ministerium hat eine Positiv-Liste aller Bundesrichter. Die kennen die ja. Aus dieser Liste werden alle die rausgestrichen, die nicht gewählt werden können, das heißt aus Altersgründen oder weil sie auf Frage erklärt haben, nicht Verfassungsrichter werden zu wollen. Übrig bleibt eine vom Ministerium vorab geprüfte und zusammengestellte Liste von ein paar Leuten, die für die Verfassungsrichterstellen in Frage kommen, die mit Bundesrichtern besetzt werden müssen. Und da machen die sich das dann ganz einfach, und einigen sich einfach auf irgendeinen aus dieser Liste, weil das ja alles vorab geprüft wird. Schnell und einfach.

    Bei anderen Kandidaten, die nicht Bundesrichter sind, müsste es ganz anders laufen, es läuft aber im Prinzip genauso.

    Das Bundesjustizministerium hat die Liste der Leute, die aus den Fraktionen als Richter vorgeschlagen werden. Prüft sie aber nicht näher. Diese Liste geht an den Wahlauschuss.

    Der Wahlausschuss prüft sie aber auch nicht. Die laden die Kandidaten nicht mal zu einer Aussprache oder sowas ein, die kennen sie prinzipell gar nicht und wissen nicht, wen sie da eigentlich wählen sollen. Haben sie nie gesehen. Keine Bewerbung, kein Bewerbungsschreiben. Nicht mal eine Sicherheitsüberprüfung oder sowas. Nicht mal das juristische Staatsexamen musste sie vorlegen, das glaubt man alles einfach so und blind. (Der Richter erklärte mir dazu, als ich ihn fragte, wie man Verwaltungsrichter wird, dass er schon für sein Referendariat eine beglaubigte Abschrift habe vorlegen müssen. Aber bei Verfassungsrichtern wird einfach gar nichts überprüft. Und mittlerweile kommen mir da an Baers Staatsexamen langsam Zweifel, denn sie schreibt überhaupt nicht wie eine Juristin, scheint elementares juristisches Wissen nicht zu haben und hat sich angeblich erst kurz vor Ende eines Sozio-Studiums umentschieden, auf Jura zu machen. Ich habe mal in einer Rechtsabteilung gearbeitet und die Juristen sagten mir damals, das Studium sei extrem viel Arbeit. Seltsam, dass man sich da so kurz vor knapp mal eben zu Jura umentscheiden können soll. Außerdem habe ich noch nie gehört, dass jemand, wie Baer das in einem Interview mit der Fernuni Hagen mal sagte, nach dem Staatsexamen als Putzfrau arbeiten würde.) Man hat einfach wie bei den Bundesrichtern vom Bundesjustizministerium die Personalakte angefordert, mehr nicht.

    Nun hatte das Bundesjustizministerium aber keine Personalakte zu Baer, denn sie ist ja Berliner Landes- und nicht Bundesbeamtin. Außerdem Professorin und nicht Richterin.

    Also hat man Baer aufgefordert, ein Formular zum Lebenslauf auszufüllen und ihre Personalakte einzureichen. Mehr nicht. Das war alles. Allein auf dieser Grundlage hat man sie zur Verfassungsrichterin gewählt. Ohne sie je gesehen, ohne je mit ihr gesprochen zu haben.

    Leider habe ich nicht einsehen können, was sie eingereicht hat. Eine Kopie eines solchen leeren Formulars habe ich aber bekommen, so sieht das aus. (Im Original waren die Linien gerader, aber mein Akteneinzugsscanner ist inzwischen etwas ausgeleiert.)

  • Man muss sich mal klarmachen, was für eine Nummer da abläuft bzw. ablief:

    Da werden einfach so irgendwelche Leute, die man nicht kennt, die man nie gesehen hat, von denen man praktisch nichts weiß, an denen man überhaupt nichts überprüft hat, allein aufgrund eigener, spärlichster Erklärungen für 12 Jahre völlig unangreifbar und unkündbar in höchste Machtpositionen gesetzt, in denen sie völlig willkürlich allen Staatsgewalten, der Regierung, faktisch jedem beliebige Vorschriften machen, Recht ändern, Gesetze aufheben, Urteile aufheben, selbst Kanzler und Präsidenten verpflichten können.

    Und auf die, das muss man auch sehen, aufgrund inkompetenter Parteien immer mehr Macht verlagert wird, denn immer öfter macht man ja nicht mehr ordentliche Gesetze, sondern pfuscht irgendwas und wartet ab, ob es „in Karlsruhe” bestand hat. Und die Opposition verkündet auch ständig, in allem und jedem „vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen”.

    Faktisch werden wir ohne jegliche demokratische Kontrolle von ein paar dahergelaufenen Hallodris regiert, ohne jedes Gegenmittel.

    Inzwischen haben sie das zwar formal geändert, aber es wird sich nichts ändern.

    Denn vor ein paar Monaten haben sie das Gesetz geändert, die Verfassungsrichter werden nun vom ganzen Bundestag gewählt, nicht mehr vom Wahlausschuss. Alles, was es über die Person zu wissen gibt, und wer überhaupt zur Wahl steht, bleibt aber weiterhin geheim im Wahlausschuss. Es bleibt also dabei, dass nichts geprüft und nach Parteienproporz durchgewinkt wird. Nur die Chance, dass bei 500 Abgeordneten doch einer dabei sein könnte, der von dem zu wählenden schrägen Vogel doch schon mal gehört hat, steigt etwas.

  • Baer wurde also nur auf Grundlage Lebenslauf und Personalakte »gewählt«. Sonst hatte man nichts. Gar nichts.

    Von beiden Informationen weiß ich, dass sie falsch sind, auch ohne sie gesehen zu haben.

    Denn sie verwendet überall denselben Lebenslauf, auf Webseiten, in Büchern usw. Überall steht „Direktorin des GenderKompetenzZentrums” drin. Was sie nicht war. Und was es nicht gab.

    Und ihre Personalakte ist falsch. Denn da fehlt ja eben, dass sie praktisch nur für das Familienministerium als Beraterin tätig war. Ein für die Wahl enorm wichtiger Punkt.

    Und das Sahnehäubchen, was ich bis dahin auch nicht wusste: Man hat keinerlei Informationen über sie eingeholt, sondern sie hat die Informationen von ihr selbst abgefragt, sie hat sie selbst eingereicht. Also schuldhaft und vorsätzlich gehandelt.

Das alles wollte der Einzelrichter der zweiten Kammer in der Auskunftsklage gegen den Bundestag von mir wissen. Und ich habe es ihm erklärt. Ist ja auch kein großes Geheimnis.

Wenn Baer bei der Wahl getäuscht hat, ist die Wahl angreifbar. Dann ist auch die Ernennung angreifbar. Und wenn sie nicht Richter war, war sie nicht gesetzlicher Richter und konnte nicht wirksam über meine Verfassungsbeschwerde entscheiden.

Der Richter vertrat den Standpunkt (und versuchte das mit Parallelen aus dem Beamtenrecht zu motivieren, wo auch Amtshandlungen nicht wirksam Ernannter Bestand haben, denn interessanterweise gibt es zu diesen Rechtsfragen bisher überhaupt nichts, das Thema wurde noch nie juristisch angefasst, richtig begründen konnte er es aber nicht), dass es darauf nicht ankäme, sondern nur auf den Umstand, dass sie vom Bundespräsidenten ernannt worden sei. Die Ungültigkeit der Wahl könne daran nichts ändern.

Heißt also praktisch: Man könne als Kandidat auch beliebige Falschangaben machen, weil es keine Folgen hat. Man kann beliebig lügen und betrügen, sobald man vom Präsi die Urkunde bekommt, ist man für 12 Jahre unabänderlich an der Macht, egal wie man dazu gekommen ist. Und das nennen sie Demokratie und Rechtsstaat.

Ich habe dem zwei Argumente entgegengehalten: Das erste ist, dass Beamtenrecht nicht auf Verfassungsrichterurteile übertragbar ist (kenne ich aus dem Prüfungsrecht, bei dem ganz unterschiedliche Befangenheitsverfahren für Prüfer und Richter gelten, weil Exekutiv-Handlungen stets in ihrer Richtigkeit überprüfbar sind, weshalb man Prüfer nachträglich ablehnen kann, nicht aber Richter).

Mein zweites Argument war, dass laut Grundgesetz (ich hatte mich geirrt, es steht in Wirklichkeit in § 10 BVerfGG, hat der Richter aber auch nicht gemerkt) der Bundespräsident „die Gewählten” ernennt. Der Bundespräsident hat damit gar nicht die Macht, Nicht-Gewählte (und damit auch nicht wirksam Gewählte) zu ernennen.

(Ein drittes Argument ist mir erst auf dem Heimweg eingefallen: Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan und alle Staatsgewalt geht vom Volke aus [Art. 20 Abs. 2 GG]. Es wäre damit unvereinbar, wenn eine nicht wirksam gewählte und damit nicht demokratisch legitimierte Person als Verfassungsrichterin höchste Staatsgewalt ausübt.)

Das alles hat dem Richter (und den dreien vom Bundestag) so gar nicht gefallen. Wie auch schon bei der 27. Kammer beobachtete ich da mehrfach ungläubiges Staunen und Entsetzen. Einer der Richter der 27. hatte sogar mal baff gesagt, dass ihm gerade der Unterkiefer runterklappe ob der Dinge, die er da gerade zu hören bekomme. Deren Glauben an das Bundesverfassungsgericht habe ich da jedenfalls massiv erschüttert.

Diese kleine Auskunftsklage gegen den Bundestag habe ich formal verloren, im wesentlichen, weil es dort gar nichts gibt, was man einsehen könnte (oder sie das zumindest behaupten). Die Akten lägen im Justizministerium und das war nicht beteiligt. Ich habe aber sehr viel erfahren und herausgefunden, und vorher wollten sie ja gar nicht erst mit mir reden, haben mich nicht ernstgenommen. Und ich wollte sie mit einer Entscheidung einfach auch darauf festnageln, dass sie gesagt haben, dass sie nichts haben, und auf relativ preisgünstige Weise (alles ohne Anwälte, nur die Prozessgebühr zum Auffangwert) auch nachweisen können, dass ich alles getan habe, was ich kann, um Informationen beizuholen und für den Rest eine Beweislastumkehr geltend zu machen. Damit man mir später nicht vorhalten kann „Hätt’ste mal…”, wie Juristen das so gerne tun.

Verblüffenderweise hatte dieser Richter sein Urteil schon nach drei Tagen fertig.

Und erst jetzt, zwei Wochen später, kommt die 27. Kammer mit ihrem Urteil um die Ecke, mit einer unauffälligen, aber gerade deshalb bemerkenswerten Änderung gegenüber der mündlichen Verhandlung.

In der mündlichen Verhandlung nämlich hatte der Justiziar der HU eingeräumt, dass man ein GenderKompetenzZentrum nie gegründet hat, es also rechtlich gesehen nie existiert hatte, und sich Baer einfach frei erfunden als dessen Direktorin geriert hatte. Von mir kam dann noch der Hinweis, dass man den ganzen Kram, der von dem Geld angeschafft worden war, und bei dem man klären müsste, ob er der Uni oder dem Ministerium gehört, nach Ende der Finanzierung einfach so in einem privatrechtlichen Verein ausgelagert hat (siehe Buch Frauenquote, die Sache mit dem Impressum und dem Uni-Webserver).

Die Richter der 27. haben damals in der Verhandlung dazu fassungslos geguckt, wussten aber nicht, warum ich das mache und worauf ich hinaus will.

Und ich habe den Eindruck, dass sie mit ihrem Urteil gewartet haben, was in der Bundestagsstreitsache rauskommt. Denn im Urteil steht nun (Seite 14):

Beim Zentrum für Transdisziplinäre Geschlechterstudien handelt es sich, wie die Beklagte in der mündlichen Verhandlung noch einmal ausgeführt hat, um ein Drittmittelprojekt, das durch einen Vertrag vom 16. Mai 2003 zwischen dem Bundesfamilienministerium und der Beklagten eingerichtet worden ist. Verantwortliche für dieses Drittmittelprojekt war Frau Prof. Dr. Baer, die administrative Verantwortung für das Zentrum lag bei der Forschungsabteilung der Beklagten. Das Zentrum gehört seit 2011 nicht mehr zur Beklagten, sondern wird als privatrechtlicher Verein weitergeführt.

Was falsch ist.

Denn die Kammer verwechselt hier »GenderKompetenzZentrum« mit »Zentrum für Transdisziplinäre Geschlechterstudien«. Letzteres gibt es zwar an der HU, aber es wurde nicht von Baer geleitet, ist kein Vertragsding mit dem Ministerium (jedenfalls nicht meines Wissens) und wurde auch nicht in einen Verein ausgelagert. Die Kammer vermischt hier zwei verschiedene Dinge.

Dieses ZtG liegt zwar thematisch ähnlich, ist auch an der HU und existiert sogar, aber es ist nicht das GenderKompetenzZentrum. Und vor allem: Es war nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

Die müssen da also nachträglich herumgegoogelt und dabei falsch abgeschrieben haben. (Dass sie sich Webseiten anschauen haben sie erwähnt.)

Warum aber tun sie das? Absicht?

Es würde dazu führen, dass jeder, der das Urteil liest und das oberflächlich nachprüft, auf das real existierende ZtG stößt und nicht auf die seltsame Pseudoverbindung zum Familienministerium.

Betrachtet man die Sache aber objektiv, würde sich umso mehr die Frage stellen, warum das Familienministerium nicht einfach das ZtG gefördert hat, wenn es doch schon existierte und für das Thema da war – und mehr »Forscherinnen« hatte. Das hätte sich doch aufgedrängt, wenn es wirklich nur um Genderforschung gegangen wäre. Es ging ja aber gerade nicht darum, keifende faule Weiber zu finanzieren, sondern eine Tarnidentität für das Familienministerium einzukaufen.

Warum wurde meine Klage abgewiesen und als teilweise unzulässig verworfen?

Hört sich schlimm an, ist es aber nicht. Es war vor allem Folge einer taktischen Entscheidung meinerseits in der mündlichen Verhandlung, die sich eben so auswirkte. Hätte ich anders entschieden, hätte ich formal gewinnen können, aber wohl weniger Nutzen daraus gehabt.

Das Gericht hat nämlich meine Klage nicht etwa deshalb als unzulässig verworfen, weil ich zu blöd wäre, eine Klage zu schreiben, sondern weil ich den Erfolg eigentlich schon erreicht hatte. Dazu heißt es gleich zu Anfang der Urteilsbegründung:

Die als allgemeine Leistungsklage statthafte Klage ist teilweise bereits unzulässig. Die Beklagte hat den vom Kläger geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch zu den Fragen 5 Unterfrage 1 hinsichtlich konkreter Forschungsergebnisse und Unterfrage 2, Frage 7, Frage 9 Unterfrage 3, Frage 11 Unterfrage 4 und Frage 15 Unterfrage 1 bereits erfüllt. Insoweit fehlt der Klage das Rechtsschutzinteresse.

Durch die Art der Prozessführung und weil mir das Gericht inhaltlich sogar geholfen hat, habe ich nämlich das, was ich haben wollte, bereits weitgehend erhalten: Antworten.

Und wenn man das, was man will, schon bekommen hat, dann kann man nicht mehr klagen, weil man dann ja nicht mehr beschwert ist.

Das lief nämlich so:

Gleich zu Anfang der mündlichen Verhandlung fragte mich die Kammer, ob ich meine Anträge gleich zu Anfang oder am Ende der mündlichen Verhandlung stellen möchte.

Da ich nicht wusste, was da auf mich zukommt, bin ich den vorsichtigeren Weg gegangen und habe mich entschieden, die Anträge erst zum Schluss zu stellen. Das hat Vor- und Nachteile.

Rechtsanwälte stellen die Anträge meist sofort. Das hat mehrere Gründe. Zumindest nach der früher geltenden BRAGO (ich weiß jetzt nicht auswendig, ob das nach dem neueren RVG auch noch so ist, müsste ich erst nachlesen) war es so, dass der Anwalt seine Verhandlungsgebühr nur durch Stellen der Anträge verdient. Das heißt, der Anwalt hat sich da erst mal im eigenen Interesse versichert, dass er da abrechnen kann, bevor da nochwas dumm dazwischen kommt.

Der zweite Grund ist, dass man damit verhindert, dass die Beklagte da noch irgendwas zurückziehen kann. Das machen Verwaltungen gerne, dass sie Verfahren auf diese Weise platzen lassen und dann der ganze Mist von vorne losgeht (ist mir damals im ersten Promotionsstreit so gegangen, als die Uni dann, als sie merkte, das sie verliert, einfach den Bescheid und ein Gutachten zurückgezogen hat und der ganze Senf von vorne losging). Das können sie aber nur vor Stellen der Anträge, danach brauchen sie das Einverständnis des Klägers. Man nagelt sie also damit fest.

Das ist aber schwierig, wenn man selbst kein Anwalt ist, die Kammer nicht kennt, nicht weiß, wie die ticken, welche Meinungen die haben, und vorher nicht mit denen gesprochen hat, wie Juristen das eben so untereinander tun.

Außerdem kann ich – und das wissen viele nicht – als anwaltlich nicht vertretener Nichtjurist das Gericht als Rechtspfleger in Anspruch nehmen und mir beim Stellen von Anträgen helfen lassen, Rechtshinweise fordern usw. Das ist ungemein wichtig und nützlich, denn gerade Verwaltungsrichter sind Haarspalter und Formalienreiter, und schon leichteste Ungenauigkeiten oder Formulierungsvarianten bei den Anträgen können zum Untergang führen. Deshalb sollte man sich bei der Stellung der Anträge helfen lassen (was natürlich nicht geht, wenn man sie gleich stellt), aber dabei auch höllisch aufpassen, dabei nicht reingelegt und verkauft zu werden. Denn manche Richter jubeln einem dabei gerne den Antrag unter, der zu dem Urteil passt, das sie sich schon vorstellen.

Eine andere Überlegung war, dass ich damit natürlich die Tür für Diskussionen zuwerfe.

Denn wenn die Anträge gleich gestellt sind, was hätte die HU dann noch zu gewinnen gehabt, indem sie redet? Nichts. Dann hätten sie besser die Klappe gehalten und nichts gesagt.

Denn das Gericht, und das haben sie gesagt und ins Urteil geschrieben, fand schon, dass einige meiner Punkte berechtigt und begründet waren. Ich in einigen Punkten also gewonnen hätte.

Nur: Was hätte ich davon gehabt? Ein Urteil, das mir Recht gibt, aber trotzdem keine Antworten. Denn ich kann ja keinen Gerichtsvollzieher losschicken der die Antworten „pfändet” oder den Justiziar unter der Folter befragt. Juristen nennen das „Steine statt Brot geben”.

So lief die Sache ganz anders. Das Gericht hat der Uni nämlich erklärt, dass einige meiner Forderungen berechtigt sind und zum Erfolg führen würden. Und der Justiziar wollte nun mal nicht verlieren, sowas würde an seiner Stellung und seinem Ansehen kratzen.

Also hat er die Gelegenheit genutzt und die Fragen beantwortet. Und seinen Ablehnungsbescheid zurückgezogen, denn das Gericht hat erklärt, dass er den so gar nicht hätte erlassen dürfe, die Uni ist schlicht nicht zuständig dafür, darüber zu befinden, ob jemand Presserecht unterliege.

Das heißt, dass ich eigentlich breiten Erfolg gehabt habe, denn ein Großteil der Verhandlung ging dafür drauf (und das zeigt sich ja auch im Urteil), dem Justiziar der HU die Antworten wie Würmer aus der Nase zu ziehen.

Das heißt, dass ich die Klage in weiten Teilen eigentlich gewonnen habe, und zwar während der Verhandlung.

Aber eben schon vor Stellung der Anträge. Und darauf kommt es wesentlich an, auf den Zeitpunkt der Anträge. Und wenn man das, was man haben wollte, dann bereits bekommen hat, dann ist die Klage eben nicht mehr zulässig. Weil die Klage einen Klagegrund voraussetzt.

Normalerweise nimmt man da die Klage zurück. Das ist aber riskant, weil man da vielleicht mehr zurücknimmt, als man wollte, und irgendwas aufgibt. Zudem wollte ich die Frage mit dem Presserecht (s.u.) geklärt haben.

Ansonsten macht man das, um Kosten zu sparen. Da hier aber keine Anwälte beteiligt waren, gab es keine Anwaltskosten. Und wie das mit Gerichtskosten bei Klagerücknahme aussieht, weiß ich nicht, müsste ich nachlesen, aber die Ersparnis wäre gering oder gar nichts gewesen. Und nachdem ich da drei Jahre dranhing, wollte ich da auch nicht rücknehmen, sondern wissen, was Sache ist.

Geisteswissenschaften und Polemik

Eine bemerkenswerte Perle findet sich an andere Stelle im Urteil. Schon in der Verhandlung hatten sie kurz was dazu gesagt, dass man die Geisteswissenschaften nicht mit den Maßstäben der Naturwissenschaftler messen könnte (man merkte ihnen an, dass ihnen meine Denk- und Vorgehensweise als Informatiker zu hart war). Ich hätte aber nicht gedacht, dass sie das ins Urteil schreiben (Seite 8):

Mit einem Teil seiner mit Schreiben vom 12. August 2012 gestellten Fragen begehrt der Kläger von der Beklagten Stellungnahmen wertenden Inhalts. Zum Teil sind die Fragen dabei auch so gehalten, dass sie lediglich rhetorisch gestellt sind oder auf Bestätigung einer polemischen Wertung des Klägers abzielen.

Zu den so konzipierten Fragen des Klägers gehört zunächst Frage 5 Unterfrage 1 2. Alt. und Unterfrage 3. Sie lauten: „Welche verifizierten Forschungsergebnisse wurden ah der HU in Geschlechterstudien bisher erbracht? Wie und mit welcher Methodik wurden sie verifiziert?” Diese Frage zielt auf eine wissenschaftliche Wertung ab. Ob nämlich ein Forschungsergebnis als „verifiziert” geltend kann, ist Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurses. Bekanntlich bestehen insoweit erhebliche Differenzen zwischen den Natur- und den Geisteswissenschaften sowie zwischen den empirischen und den nicht-empirischen Sozialwissenschaften. Der wissenschaftliche Diskurs ist durch das Bestehen verschiedener Schulen und Denkansätze gekennzeichnet; die Annahme eines Ergebnisses als „verifiziert” bedeutet die Verortung des eigenen Standpunktes innerhalb dieses Diskurses und damit die Abgabe einer Wertung. Entsprechend zielt die Frage nach Art und Methodik der Verifizierung auf eine Wertung, nämlich eine solche über die Validität der verwendeten Methodik.

Heißt: Wenn man einen Geisteswissenschaftler fragt, ob er seine Ergebnisse mal irgendwie überprüft hat, dann ist das unzulässige Polemik. 😀

Sie verifizieren gar nicht, weil sie meinen, dass es das ja nicht gäbe und bereits darin eine „Wertung” liege. Man darf gar nicht fragen, ob’s überhaupt stimmt oder sich’s nachprüfen lässt. Man würde ja verifizierte Ergebnisse höher bewerten als andere (Äh, ja, genau. Das wäre Wissenschaft.)

Sie haben da einfach verschiedene Schulen und Denkansätze, die sich streiten und durcheinander reden, und man dürfe gar nicht erst unterscheiden, ob was stimmt oder nicht. (Ich hatte da bei der Richterin schon Töne gehört, die mir gleich so verdächtig feminismuslastig vorkamen, aber später auch bei einem Richter. Die sind da voll drauf.)

Für mich ist das eigentlich der Offenbarungseid der Geisteswissenschaften. Alle schwätzen irgendwas drauflos, ob’s stimmt, darf man gar nicht erst fragen, aber zahlen muss man es.

Die völlige Preisgabe jeglichen Anspruchs, jeglicher Qualitäts- und Leistungsmaßstäbe, nur noch eine große korrupte Wolke wertlosen (aber teuren) Geschwätzes.

Aber so haben die eben auch etwas versucht, den Gender-Quatsch gegen die Fragen eines Informatikers zu verteidigen. Erst behauptete die HU, dass alles „Exzellent” wäre, dann stellte sich heraus, dass sie korrupt sind und gegen Schmiergeld wegschauen, um an Ende steht, dass da einfach gar nichts ist, wonach man noch fragen dürfte.

Jegliches inhaltliche Fragen, eigentlich der fundamentale Kern jeder Wissenschaft, die conditio sine qua non, wird als Polemik und unzulässige Wertung verboten. Geisteswissenschaften als Institutionalisierung des Dummen, Beliebigen, Inhaltslosen mit Beamtenstatus. Kein Wunder, dass da der Gender-Schwachsinn blüht.

Leute, das muss man sich echt mal klarmachen: Eine ganz einfache, sachliche, trockene Frage, ob und wie sie es verifiziert haben. Und dafür muss man sich »Polemik« vorhalten lassen. So tief sind wir gesunken.

Geht aber noch tiefer (Seite 13):

Die Fragen 20 und 21 „Wie steht die HU zu frei erfundenen Labor- und Messwerten in den Naturwissenschaften?” und „Wie steht die HU zu frei erfundenen Behauptungen in den Geisteswissenschaften?” ermöglichen keine Antwort auf der Tatsachenebene, sondern verlangen eine wertende Stellungnahme u.a. dazu, was als „frei erfunden” zu bezeichnen ist.

Man darf ihnen auch „frei erfunden” nicht mehr vorhalten, denn auch das wäre ja erst mal eine Wertung, und Wertungen gehen gar nicht.

Was übrigens nicht im Urteil steht: Die Kammer gab mir noch einen Tipp mit auf den Weg, dass ich mir das mit dem Presserecht einfach viel zu schwer mache. Das müsse man viel pragmatischer und einfacher sehen. Ich müsse da gar nicht bohren, foltern und klagen, bis sie ein Geständnis ablegen. Ich müsse nur einmal nachfragen. Damit sei die Pflicht getan. Wenn sie nicht antworten, sei das deren Problem, sie seien ja gefragt worden, und ich könne damit schreiben, was ich für richtig hielte.

Presserecht nicht mehr als Auskunftsrecht, sondern nur als so eine formale Verpflichtung, den Betroffenen mitschwätzen zu lassen, was man über ihn schreibt. Und wenn er nicht will, will er halt nicht, dann schreibt man selbst, was man will. Ja, so scheint Presse heute generell zu funktionieren.

Presserecht

Kommen wir zum Filetstück.

Ich hatte mir beim Schreiben der Klage sehr viel Mühe gegeben, die Rechtslage zum Presserecht zu beleuchten und zu erklären, warum ich als Blogger Presserecht in Anspruch nehmen könne.

Denn gerade das war eine bisher ungeklärte Rechtsfrage. In der Literatur und Rechtsprechung gab es dazu bislang einfach nichts außer Kommentaren, dass es nicht geklärt sei. Alle reden von Presserecht, aber keiner sagt, was Presse eigentlich ist.

Die HU hatte das an die Vorlage eines Presseausweises geknüpft. Nur bekomme ich den als nebenberuflicher (oder Hobby-)Blogger erst gar nicht. Schlimmer noch: Ich konnte nachweisen, dass es Presseausweise gar nicht mehr gibt. Die wurden nämlich mal abgeschafft. Man wollte was ändern, und die neue Version kam nicht, hat man vergessen oder konnte sich nicht einigen (siehe Klageschrift). Dann haben ein paar große Presseverbände einfach willkürlich eigene gedruckt und die urheber- und musterrechtlich gegen Kopie geschützt, und es geschafft, allen einzureden, dass nur ihre Ausweise »echt« sind.

Seither wird damit größtes Schindluder getrieben.

Zum einen bekommen nur solche Leute einen Presseausweis, die damit mehr als die Hälfte ihres Jahreseinkommens verdienen. Damit sorgt man dafür, dass nur die Erpressbaren Teil der Presse sein können (habe mir schon viele erläutert, wie die Erpressungswege da laufen, auch über Werbe-Schaltungen).

Und natürlich politisch. Ein Teil der Ausweise wird gewerkschaftlich vergeben und auch damit sichergestellt, dass den nur bekommt, wer stramm links schreibt.

Kann natürlich nicht angehen, man kann die Vergabe eines Grundrechtes nicht verprivatisieren.

Und man kann nicht als Behörde keinen Presseausweis fordern, wenn die weder der Staat ausgibt, noch es hinreichende Vereinbarungen gibt, die privatrechtliche Institutionen ermächtigen (analog TÜV beim Auto). Man kann behördliches Handeln nicht an einen Presseausweis binden, wenn es rechtlich gesehen einen Presseausweis gar nicht gibt und das nur Phantasieausweise aufgrund Korruptionsakzeptanz sind.

Dazu habe ich erläutert, dass meine Tätigkeit vom Sinn und Zweck der Pressefreiheit erfasst wird, nämlich meinungsbildend, eigene Recherchen (z.B. durch Auskunftsklagen wie dieser…), einen mehr als nur lokalen Leserkreis usw.

Ich habe außerdem erläutert, dass es auf die Zugehörigkeit zu Presseverbänden oder Verlagen nicht ankommen dürfe, denn die seien nicht auf Rechtsgründen, sondern schlicht historisch-technisch gewachsen, weil man früher Zeitungen auf Papier eben nur mit viel Geld, vielen Maschinen und viel Aufwand und damit nur kooperativ herstellen könne, das also nur durch faktische Zwänge so war, nicht aus Rechts- oder gar Verfassungsgründen.

Zudem habe ich Rechtskommentare zitiert, wonach es auf die technische Ausgestaltung nicht ankommt, sondern nur auf die Wirkung. Der Pressebegriff sei ja gerade nicht abgeschlossen definiert sondern müsse auch Neuerungen gegenüber offen sein. Abgrenzungen fanden sich bisher nur dahingehend, dass man Flugblätter aus einem Fotokopiergerät nicht als hinreichend ansah, weil man einfach sagte, dass solche Geräte und die anschließende Verbreitung als Flugblatt einfach gar nicht erst an die Stückzahlen und die weite Verbreitung kommen, die eine solche meinungsbildende Presse haben müssen. Das konnte ich aber leicht widerlegen, denn mein Blog ist ja weltweit lesbar und die Zahl der Zugriffe unbegrenzt. Tatsächlich habe ich Zugriffszahlen wie mittlere Tageszeitungen.

Eigentlich war ich mir in diesem Punkt ziemlich sicher, das wasserdicht vorgetragen zu haben und damit durchzukommen.

Die Kammer sah das anders.

Schon in der mündlichen Verhandlung haben sie gesagt, dass sie jetzt zwar auch keine bestehende Entscheidung oder einschlägigen Gesetzestext gefunden hätten, es also tatsächlich ein ungelöstes Problem sei. Ich habe ihnen geantwortet, dass wir das dann eben jetzt klären, damit dann die ersten sind und feierlich Einzug in die Rechtsliteratur halten.

Sie meinten aber, sie wären da altmodisch veranlagt und würden gerne an der institutionalisierten Presse festhalten. (Ich mag das eigentlich nicht, wenn der Gesetzgeber seine Aufgaben nicht erfüllt und dann Richter entscheiden, was eigentlich Sache des Gesetzgebers wäre.)

Außerdem sähen sie das so, dass Presse nunmal auf Papier stattfinden müsse. Der ganze elektronische Kram fiele unter Rundfunk und Telemedien. Das sei ja zu verschmerzen, denn die hätten ja aus den Staatsverträgen eigene Auskunftsrechte, das Auskunftsrecht würde dann halt nur anders heißen. Liest man sich aber mal den Rundfunk- und Telemedienstaatsvertrag durch, ist das gar nicht so einfach, den auf Blogs anzuwenden, denn die hatten da eher Webseiten der Fernsehsender im Blick.

Ich habe sie noch darauf hingewiesen, dass das nicht haltbar wäre, weil Medienanalysten davon ausgehen, dass Zeitungen auf Papier in den nächsten 10 Jahren zumindest aus dem Massenmarkt verschwinden würden, es nach ihrer Sicht dann also gar keine Presse mehr gäbe. Antwort: Das klären wir dann, wenn es so weit ist. Noch gäbe es Zeitungen auf Papier. (Naja: ein signifikanter Teil der Papierauflagen wurde an Flughäfen an Passagiere verschenkt um Auflage vorzutäuschen und die Fluglinien machen da gerade nicht mehr mit…)

Und im Urteil steht dazu dann das (Seite 5 unten / 6 oben):

…Als Betreiber zweier Internetblogs ist der Kläger allerdings nicht nach Presserecht auskunftsberechtigt. So unscharf der Pressebegriff des § 4 PresseG Bln sein mag (zur Kritik Burkhardt in Löffler, PresseR, 6. Aufl. § 4 LPG Rn. 38 ff.), ist jedoch davon auszugehen, dass er nur diejenigen Medien umfasst, die der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unterfallen (Burkhardt, a.a.O., Rn. 39). Maßgeblich für das Vorliegen eines Presserzeugnisses ist insofern die (zu einer Verkörperung führende) Herstellungstechnik und die Bestimmung zur Verbreitung (BK-Degenhardt, Art. 5 GG, Rn. 361 f.; Papier, epd-medien 2010, S. 16 f.; zur Rundfunkfreiheit abgrenzend Wendt, in: von Münch, GG, 6. Aufl, Art. 5 Rn. 30). So ist denn auch zentrale Norm des PresseG Bin dessen § 7, der Bestimmungen über das Druckerzeugnis trifft. Internetblogs wie die vom Kläger betriebenen ermangeln jedoch einer Verkörperung, wie sie die Einbeziehung in den Schutzbereich der Pressefreiheit erfordert (vgl. etwa BK, a.a.O., Rn. 686); sie sind vielmehr als Telemedien im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 RStV anzusehen (so auch VG Greifswald, Beschluss vom 17. Dezember 2012 – 2 B 1626/12 -, juris Rn. 37; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. März 2013 – 2 M 2/13 -, juris Rn. 6).

Presse also nur auf Papier. Meine Ausführungen dazu haben sie völlig übergangen.

(Da hatte ich ein Déjà-vu. Mancher Leser wird sich erinnern, dass ich vor ca. 10 Jahren mal ein Klageerzwingungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Karlsruhe durchgekriegt habe, um durchzusetzen, dass das Unterdrücken von E-Mail nach § 206 StGB strafbar ist, obwohl die Rechtskommentare fehlerhaft davon ausgingen und schlampigerweise die Kommentare des alten § 354 mitverschoben haben, dass man sich nur der Unterdrückung körperlicher Sendungen strafbar machen kann. Irgendwie ist die ganze Digitalisierung bei den Juristen so gar nicht angekommen.)

Sie verweisen auf den RStV, doch dessen Telemedienbegriff geht von Informations- und Kommunikationssystemen aus, steht also eher im Kommunikations- und Dienstleistungskontext. Meinungsbildung steht da eigentlich nicht inhaltlich im Vordergrund.

Ich hatte übrigens auch auf mein Buch Frauenquote und auf Arbeiten an einem zweiten Buch verwiesen, um damit das Thema „Papier” abzudecken.

Ja, meinten sie, so ein Buch sei freilich presserechtlich geschützt. Aber nicht ich. Weil ich sei ja nur der Autor. Geschützt sei aber der Verleger. Und weil ich es als Amazon per print-on-demand verbreite, dabei aber selbst nur freiberuflich tätig bin (eben kein Verleger, nicht gewerblich), gibt es eben keinen Verleger und damit niemanden, der da Presserecht hätte.

Vor allem hatte ihnen die Verbreitung über Amazon nicht gefallen. Da habe ich aber getrumpft, dass damit das Buch unbegrenzt verkauft werden kann, solange es Käufer gibt, und damit länger und mehr als jede Buchauflage. Und ich habe dargelegt, dass mein Buch weltweit zu haben ist und ich sogar in den USA welche verkauft habe, wenn auch nur eine Handvoll. Aber immerhin, potentiell mehr Verbreitung als ein Verlagsbuch. Das haben sie daraus gemacht:

Soweit der Kläger ein Buch veröffentlicht hat und angibt, die mit der vorliegenden Klage begehrten Auskünfte dienten der Recherche für ein weiteres geplanten Buch, handelt es sich um Medien, die dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unterfallen und für die damit auch zumindest hinsichtlich des gewählten Mediums der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 PresseG Bin eröffnet ist. Denn der Pressefreiheit unterfallen auch Bücher. Dabei kommt es auf die Größe der Auflage nicht an; maßgeblich ist nur, dass sie zur Verbreitung an einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sein müssen (Wendt, a.a.O.; BK Degenhardt, a.a.O., Rn. 361). Der Schutzbereich des Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasst auch die Recherche für ein entsprechendes Medium.

Die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob die (beabsichtigte) Autorenschaft für ein dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unterfallendes Erzeugnis den Kläger schon zu einem Vertreter der Presse im Sinne des § 4 Abs. 1 PresseG Bin macht und ihm damit eine Anspruchsberechtigung nach § 4 Abs. 1 PresseG Bln verleiht, kann hier allerdings im Ergebnis auf sich beruhen.

Was heißt das nun alles?

Sie sträuben sich mit Händen und Füßen dagegen, dass der „instituionalisierten Presse”, sprich den großen etablierten Verlagen, die finanziell und politisch massiv verflochten sind, da eine digitale Konkurrenz entsteht.

Vor allem die Tatsache, dass man da nicht mehr als großer, finanziell und politischer abhängiger Brocken arbeitet, sondern wie ich als isolierter und durch politischen Einfluss praktisch nicht angreifbarer Einzelkämpfer, der noch dazu finanziell nicht vom Ergebnis und politischem Wohlwollen abhängig ist, gleichwohl aber ganz erhebliche, staatsrelevante und vor allem politisch meinungsbildungsrelevante Ergebnisse zu Tage fördere, mit denen ich sogar Richter zum Staunen bringe.

Sowas wie mich will man nicht als Presse haben.

Das heißt nicht, dass die was gegen mich persönlich haben. Eher im Gegenteil.

Denn beide Kammern waren mir ja eigentlich irgendwo wohlgesonnen und haben mir beide geholfen, indem sie dafür gesorgt haben, dass ich in den beiden mündlichen Verhandlungen die Antworten bekomme, die ich wollte. (Wobei ich mal etwas offen lassen würde, ob sie mir auch wirklich helfen wollten, denn eine Sache als positiv erledigt abzuhaken ist die robusteste Methode, den Streit nicht in höhere Instanzen gehen zu lassen. Das kann auch sein, dass die sich dachten, der Typ gibt nicht auf, als geben wir ihm, was er will.)

Aber sie haben eben beide auch dafür gesorgt, dass durch ihre Rechtsprechung nichts anbrennt. Motto: Du kriegst in der Sache, was Du willst, aber kein Urteil, das hier was verändert.

Insbesondere wollte man den Pressebegriff nicht über die politisch kontrollierten Institutionen hinaus öffnen. Man will nicht, dass sich jemand Presse nennen kann, den man nicht unter Kontrolle hat. Und den digitalen Bereich hat man nicht unter Kontrolle. Jedenfalls noch nicht.

Nebeneffekt: Ob man Presse ist oder nicht, hängt nicht vom Recht des (Bundes-)Landes ab, in dem man sich selbst befindet, sondern wo der sitzt, den man fragt.

Pressefreiheit: Wie geht’s jetzt weiter?

Bezüglich meiner Fragen: Gar nicht. Die Antworten habe ich bekommen, das ist erledigt (bzw. liegt jetzt als IFG-Anfrage zu Baers Ernennung beim Justizministerium).

Interessant ist die Pressesache.

Das wäre natürlich hochinteressant, das mal ganz hochzuschaukeln und letzten Endes als Verfassungsbeschwerde einzureichen, ob man Presse sein kann, wenn man untersucht, dass das Bundesverfassungsgericht mit nicht wirksam ernannten Schwindlern besetzt ist. Und ob nicht gerade sowas der zentralste und wichtigste Kern von Presse ist.

Ist mir allerdings zu teuer, und dann kommt auch das Problem mit der Anwaltspflicht dazu. Da bräuchte ich Sponsoren.

Mir geht allerdings gerade etwas anderes durch den Kopf.

Vielleicht ist es nützlicher, dieses Urteil rechtskräftig und entsprechend zum Spott und Gegenstand von Lobbyismus und politischer Korruption werden zu lassen.

Denn die Bundesregierung tut ja gerade alles, um als modern, digital, internet-orientiert dazustehen. Da wäre es ein Witz, wenn man daran festhalten würde, dass Presse nur auf Papier zu haben wäre. Technischer Stand des 19. Jahrhunderts. Vielleicht setzt man sie so unter Druck, das gesetzlich zu regeln.

Interessant ist aber auch, dass mit dieser Entscheidung gleich eine ganze Reihe von Medien aus dem Presse-Begriff herausfallen: Heise Online, Golem, SPIEGEL Online, sowas wie Netzpolitik.org eigentlich sämtliche Zeitungen im Web. Jedenfalls dann, wenn sie nicht eng verbunden sind, denn viele Redaktionen halten ja Papier- und Online-Redaktion strikt getrennt. Aber nach der Formulierung des Urteils ist das eindeutig, nur Papier zählt.

Dagegen müssten eine ganze Reihe von Verlagen eigentlich rebellieren und darauf bestehen, auch Presse zu sein. Entweder auf dem Rechtsweg, oder aber auf dem Lobby-Weg, indem sie bei der Bundesregierung oder den Landesregierungen vorstellig werden.

Stichwort Werbeblocker

Die Sache hat aber noch eine pikante Nebenwirkung:

Derzeit klagen ja viele Verlage gegen die Werbeblocker in den Web-Browsern. Und begründen das damit, dass darin ein – Trommelwirbel – Eingriff in die Pressefreiheit läge. Tusch.

Wenn aber der ganze Online-Kram nicht unter Presse fällt, weil nicht auf Papier, dann haben sie auch keine Pressefreiheit, und Werbeblocker können sie mithin auch nicht in selbiger verletzen.

Ach, ich glaub, mit dem Urteil werd ich noch ne Menge Spaß haben.

Ergänzung: Leistungsschutzrecht

Ein Journalist wies mich darauf hin, dass damit dann auch das Leistungsschutzrecht wackelt. Das nämlich sei ein Schutzrecht für Presseverleger.

Und wenn Webseiten keine Presse sind, dann unterliegt etwa Google auch nicht dem Leistungsschutzrecht, wenn sie Webseiten runtertanken.

😀

109 Kommentare (RSS-Feed)

Stuergel
31.1.2016 19:21
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Kannst Du Literatur für Anfänger vor Gericht empfehlen? Ich habe in nächster Zeit auch einige Termine vor dem Verwaltungsgericht.


Hadmut
31.1.2016 19:23
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@Stuergel: Nein, da weiß ich nichts. Außer natürlich dem Standardkommentar zur VwGO.


Dirk Moebius
31.1.2016 19:23
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Oh, wieder mit Kommentarfunktion? Danke. 🙂

Den schönsten Twist der Geschichte fand ich ja ganz am Schluß – wenn kein Presserecht, dann auch keines gegen Adblock Plus


FrankB
31.1.2016 19:24
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Oh, Kommentare wieder an??
Wollte gerade eine Email schicken…

Mach doch einfach einen Verlag. Hier was gefunden: http://www.magma-verlag.de/der-verlag/abenteuer-verlagsgrundung/

Ist nicht aufwändig, und teuer. Dann biste Presse…


Hadmut
31.1.2016 19:27
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> Mach doch einfach einen Verlag.

Geht mir schon durch den Kopf.


FrankB
31.1.2016 19:24
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*nicht teuer war natürlich gemeint…


FrankB
31.1.2016 19:31
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Firmengründung etc. ist total easy. Kann ich gerne mal mit Dir paar Minuten skypen wenn Dir was unklar ist. Hab schon fast jede Unternehmensform gegründet, auch international…


Hadmut
31.1.2016 19:34
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Das war eigentlich ein Grund, warum ich die Kommentarfunktion abgeschaltet habe: 5 Kommentare und die Diskussion entgleitet schon wieder. Was hat das noch mit dem Thema des Blogartikels zu tun?

Nichts.


Emil
31.1.2016 19:35
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Wenn du das Presserechtsurteil verbreitet und diskutiert sehen willst, könntes du ja mal Markus Kompa darüber informieren; der ist Rechtsanwalt, schreibt bei Heise und bloggt auch selber.


Deckname: Ossi
31.1.2016 19:37
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@Hadmut

Vielen Dank für diesen Artikel bzw. die Updates.

So stelle ich mir guten Online Journalismus vor.

Wir schaffen Die!


Geisterkarle
31.1.2016 19:40
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Warum muss ich an den Spruch “Internetausdrucker” denken… 🙂
Zudem: Viele “analog Medien” auf Papier (also Presse :P) haben doch inzwischen ein “Digitalangebot”! Da hat man dann nichts im Briefkasten, aber kann die Zeitungen (z.B.) digital auf sein Kindle (o.ä.) herunterladen. Das ist also kein Presseerzeugnis mehr?


Hadmut
31.1.2016 19:43
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> Warum muss ich an den Spruch “Internetausdrucker” denken…

Ich glaube, das hilft nicht mal, weil sie selbstdrucken da nicht anerkennen.

> Das ist also kein Presseerzeugnis mehr?

Wohl nicht, nein.


Rox
31.1.2016 19:43
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Hm. Wenn jetzt aber diese kostenlosen Werbekäseblättchen “echte” Presse sind, wie wäre es theoretisch, wenn man seinen Blogbeitrag parallel ausdrucken und in 10 Exemplaren kostenlos vetreilen würde? Also mal als theoretische Überlegung. Erzeugnisse im Selbstverlag fallen doch auch unter das Presserecht.


Hadmut
31.1.2016 19:50
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> Wenn jetzt aber diese kostenlosen Werbekäseblättchen “echte” Presse sind,

Papier alleine reicht ja nicht. Das ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung. (Würde der Mathematiker sagen…)

Aber ich habe durchaus schon länger vor, ausgewählte Blog-Artikel zusammenzupacken und als Buch on Demand anzubieten.


kdm
31.1.2016 20:01
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Ich bin seit 1978 Musik-Verleger.
Man braucht einen Gewerbeschein
(ich glaube, den gab’s umsonst).
Das ist alles.


Horst
31.1.2016 21:02
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Hm, und warum dürfen jetzt die Fritzen von SPON, ZON & Co. ihre Ausweise behalten?


Hadmut
31.1.2016 21:06
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> Hm, und warum dürfen jetzt die Fritzen von SPON, ZON & Co. ihre Ausweise behalten?

Das ist ne verdammt gute Frage.

Vermutlich weil für die staatlich erwünschte Presse andere Regeln gelten als für den normalen Bürger.


Rox
31.1.2016 21:06
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Was? – Als Verleger meldest du dich nur kostenlos beim Gewerbeamt an (ein A4-Zettel), dann hörst du nie wieder von denen.


Rox
31.1.2016 21:06
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Upts, genau das hatte kdm geschrieben. 😉 Ich sollte lesen üben.


Christian
31.1.2016 21:25
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Interessant ist aber auch, dass mit dieser Entscheidung gleich eine ganze Reihe von Medien aus dem Presse-Begriff herausfallen: […] sowas wie Netzpolitik.org […] Aber nach der Formulierung des Urteils ist das eindeutig, nur Papier zählt.

Interessanter Punkt, die Sache mit netzpolitik.org.

Vielleicht ist es nützlicher, dieses Urteil rechtskräftig und entsprechend zum Spott und Gegenstand von Lobbyismus und politischer Korruption werden zu lassen.

Ganz klar, ja! Schon bei dem Thema Landesverrat und netzpolitik.org im letzten September kam ja diese Frage hoch, ob Beckedahl und co. auch den Schutz durch die Pressefreiheit genießen. Und genau diese Frage ist ja ganz behutsam umschifft worden, gleichzeitig wollte Maas aber ganz bewußt das Signal setzen, daß er das für richtig hält.

Nun könnte man das ja mal konkretisieren.

P.S.: Endlich funktionieren die Kommentare wieder!!


Frank
31.1.2016 21:25
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Chapeau!

Zu Ihrer Leistung, Beharrungsvermögen, Sachkunde. Zumal es für einen logisch denkenden Informatiker (bin selber einer) nicht so leicht ist, sich mit den speziellen Wirrungen und irren Windungen von Juristen-Hirnen anzulegen.

Jetzt fehlt nur noch die breite Öffentlichkeit, um die von Ihnen aufgedeckten Skandale Konseqzenzen bewirken zu lassen. Aber dazu wird es in diesem korrupten System leider ncht kommen – vorerst.


Kaffeetrinker
31.1.2016 21:26
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Nur abhängige Huren sind nach Auffassung unserer Richter echte Journalisten. Wow. John Swintons Aussage gilt immer noch: https://de.wikipedia.org/wiki/John_Swinton#Journalistische_Karriere

Und was diese Frau Baer angeht: Etwas subtiler als in Nordkorea. Aber nur etwas.

In was für einem Saustall leben wir eigentlich?


Someone
31.1.2016 21:50
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Ich finde das Urteil ein wenig verwirrend. In UrhG § 87f Absatz 2 (LSR) wird Presseerzeugnis fuer beliebige Traeger[medien?] definiert. Gibt es einen Grund dafuer, dass das in dem Urteil jetzt anders bewertet wird?


Hadmut
31.1.2016 22:08
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> In UrhG § 87f Absatz 2 (LSR) wird Presseerzeugnis fuer beliebige Traeger[medien?] definiert.

Man müsste mal in die Kommentare gucken, aber es ist kein Widerspruch. Denn es geht eben um die Bindung an einen Träger, also körperliche Verbreitung. Genau das hat man bei Webseiten und elektronischer Übermittlung ja nicht. (Mich würde da eher jucken, dass § 87f von periodischer Veröffentlichung redet, Bücher usw. also nicht darunter fallen.)

UrhG spielte hier aber auch keine Rolle, und nicht jeder Rechtsbegriff muss gesetzesübergreifend angewendet werden.

Außerdem hängt da auch noch „erzeugnis” mit drin.

Heißt vor allem, dass das alles ein großes ungeordnetes Durcheinander ist, und der Gesetzgeber da einfach versagt und den Überblick verloren hat.

Interessanterweise gab es ja vor Jahren die große Post- und Telekommunikationsreform, bei der man nicht nur die alten Post-Monopole aufgehoben und Privatanbieter zugelassen hat, sondern eben auch den Postbegriff und das ganze Recht drumherum auf die elektronischen Medien erweitert hat (z. B. § 354 -> 206 StGB). Auch der Begriff des Post- und Fernmeldegeheimnisses wurde auf Telekommunikationsgeheimnis aufgebohrt.

Nur im Pressebereich ist da einfach gar nichts passiert.


Narrenspeise
31.1.2016 22:13
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Möchte einfach nur mal den Hut ziehen. Ganz prima. So viel Hartnäckigkeit würde ich mir von anderen wünschen, die sich Presse nennen dürfen.


michael
31.1.2016 22:17
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“Aber ich habe durchaus schon länger vor, ausgewählte Blog-Artikel zusammenzupacken und als Buch on Demand anzubieten.”

Ohne nähere Auswahl, einfach monatlich gebündelt “Danisch – gedruckt” per BoD würde doch eigentlich alle Anforderungen an “Presse” erfüllen, oder?

Wenn’s um Auflage geht, einfach Online und Print zusammenrechnen – ist ja derselbe Inhalt 🙂
Oder die Online-Variante ist ein kostenloses Probe-Abo…


Horst
31.1.2016 22:18
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Hadmut bekommt keinen Presseausweis, weil er nix druckt. Die “Journalisten” beispielsweise von Bild.de bekommen einen, obwohl die auch nix drucken und ihre Arbeit, im Gegensatz zu Hadmuts Blog, nach eigener Aussage lediglich dazu dient Werbung zu verkaufen, also die eigentliche Pressearbeit nicht mal im Vordergrund steht:

„Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen.”

http://www.danisch.de/blog/2015/10/20/ausbruch-der-werbekriege/

Letztlich handelt es sich also um die Errichtung eines Monopols, eines “closed shops”, zu denen “Unbotmässigen” der Zutritt verwehrt wird, mit Billigung durch Staat, Parteien und Justiz. Ich hoffe, das so richtig verstanden zu haben.


Hadmut
31.1.2016 22:28
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> Ich hoffe, das so richtig verstanden zu haben.

Ja.

Richtig verstanden.


Der/Anarchist
31.1.2016 22:29
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Eigentlich habe ich mich weitgehend von den Informationsquellen des Internet verabschiedet; nicht weil ich mich nun wieder den propagandistischen Staatmedien zuwende, sondern weil auch viele Blogbetreiber nichts zu sagen haben, oder nur weitgehend Behauptungen aufstellen.

Aber heute bin ich froh, dass ich doch noch hie und da einmal meine Runde drehe, schaue, was mancher so schreibt. Und dieser Artikel ist die Aufdeckung eines Skandals, anders kann man es nicht sagen!

Der Teil mit der Susanne Baer ist unfassbar. Die ganze Verflechtung zwischen Uni/Politik/Verfassungsgericht/Parlament/Gerichten etc. ist hochkriminell. Aber eine Kriminalität, die sich hinter den Kulissen abspielt, weit entfernt von der Öffentlichkeit. Deshalb wird keiner von denen zur Rechenschaft gezogen werden, weil die sich, wenn es darauf ankommt, gegenseitig decken.
Ich selber führe gerade Prozesse (Erbrecht), nicht gegen Verwandte, sondern gegen den Staat. Zur Zeit gehts in Berufung (OLG). Was der Fall mittlerweile an Brisanz mitbringt, ist schon viel. Aber verglichen mit dem, zeigt es sich vielmehr, dass die Verfilzung, die beim höchsten Gericht beginnt, bis in die Amtsgerichte hinabreicht. Demokratie? Rechtsstaat? Aufgehoben.

Ihr Artikel ist wirklich äußerst wichtig. Sehr gute Arbeit.

——–

Zur Geisteswissenschaft.

Die Universitäten sind untragbar. Ein Beispiel:

“…die Geschichtswissenschaft definiert sich durch einen spezifischen Gegenstand bzw. spezifisches Erkenntnisinteresse und eine spezifische, induktiv-empirische, in Verfahren und Ergebnissen rational überprüfbare Methode der Forschung…”

Methode: die lasse ich weg, da zu umfangreich.

Kritik:

“Da ihre Ergebnisse gleichwohl nur bedingt generalisierbar sind und sich von einer narativen Darstellung abstrahieren lassen, wird der Wissenschafts – Charakter der G. von radikalen Rationalisten gelegentlich bestritten”

(Quelle: Wörterbuch zur Geschichte, Stuttgart 1995)

So einfach kann man auf spezielle Fragen zur Wissenschaftlichkeit eines Faches Angaben machen; wenn man das will.

Aber wenn man keine Antworten hat zur Wissenschaftlichkeit von Gender-Murks und die restlichen Schwafelfächer, dann wird es problematisch.


Fernand
31.1.2016 22:43
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Wie wärs mit einem jährlichen Newsletter, der auch gegen Gebühr abonniert werden kann?

Mit eigener ISSN.


Broken Spirits
31.1.2016 22:57
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In der Klageschrift hast Du doch den Beweisantrag gestellt, drei Ärzte als Zeugen zu befragen?
Habe ich in den verlinkten vorigen Artikeln zur mündlichen Verhandlung was übersehen, oder kam es gar nicht dazu? Ich kann mir ja nicht vorstellen, daß Du das nicht genüsslich “ausgeschlachtet” hättest… 👿

Eine kritische, sachlich gestellte Frage ist mittlerweile Polemik? Das erklärt einiges aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz. Weia.


Hadmut
31.1.2016 23:02
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> oder kam es gar nicht dazu?

Kam nicht dazu. War nicht beweiserheblich und ich habe den Beweisantrag in der Verhandlung nicht wiederholt.

Es hat aber einfach auch niemand angezweifelt, dass sie da getäuscht hat. Wozu also noch beweisen?


Manolo
31.1.2016 23:08
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Köstlich! Ich komme aus den Lachen nicht mehr raus.


GrossesLob
31.1.2016 23:29
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Hadmut, Du bist ein Fuchs
Hadmut, Du bist ein Fuchs!
Hadmut, Du bist ein Fuchs!!!

Ich kann es einfach nicht genug wiederholen.
Ich stehe einfach nur staunend vor Deinen Recherchen.

Ein grosses Lob an Deine Beharrlichkeit.

PS: darf ich aus Deinem Blog zitieren? (Natürlich mit Link auf diesen Artikel, Ehre wem Ehre gebührt)


Hadmut
31.1.2016 23:43
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> PS: darf ich aus Deinem Blog zitieren?

Klar. Darf jeder. Ist öffentlich. 🙂


Orwell
31.1.2016 23:34
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Presseausweis!

Wer gibt die denn heraus? Jeder Lappen seine eigenen. Es ist kein “amtlicher” bekannt. Es gibt keine Presseausweise. Es gibt nur Zweitungsausweise, – besser Erkennungsmarken der vereinigten Lügenpresse Deutschlands (also der NATO, der EU) mit dem Titel “Presseausweis”.

Druck dir selber einen, lass ihn wichtig klingen. Fertig. Papp ein Passbild dran, häng ihn um den Hals, – hehe, vielleicht schreibst du noch im BILD-font “BLÖD” drauf, – Berliner Lieblingszeitung Öder Deutscher – und gut ist.


FrankB
31.1.2016 23:44
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Also mal theoretisch, wenn man Baer rauskicken könnte (ist ja wohl Dein Ziel), dann wären wohl alle Urteile mit ihrer Beteiligung nichtig?

Hab ich das richtig verstanden?


Hadmut
31.1.2016 23:56
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> Also mal theoretisch, wenn man Baer rauskicken könnte (ist ja wohl Dein Ziel), dann wären wohl alle Urteile mit ihrer Beteiligung nichtig?
>
> Hab ich das richtig verstanden?

Schwierige Frage. Da war ich auch ganz anderer Meinung als der Einzelrichter der zweiten Kammer.

Ich bin der Meinung, dass ja, weil sie dann nicht gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 GG war und man dadurch dem Richter entzogen wurde, der unter ordnungsgemäßen Umständen an ihrer Stelle gesessen hätte.

Der Richter war der Meinung, dass nein. Er meinte, dass man da einzeln nachweisen müsste, dass es auf ihre Stimme ankam, und unter Wegfall ihrer Stimme das Urteil anders ausgefallen wäre.

Allerdings habe ich dem entgegengehalten, und das wusste er dann auch nicht zu entkräften, dass die allermeisten Entscheidungen des BVerfG nicht Senatsbeschlüsse mit 8 Richtern, sondern Kammerbeschlüsse von 3 Richtern sind, und die Kammerbeschlüsse müssen einstimmig mit 3 Stimmen erfolgen. Ist ein Richter nicht wirksam ernannt, fehlt auf jeden Fall eine Stimme zum Dreierbeschluss.

Schwierig würde das bei Senatsbeschlüssen, weil man da ja im Normalfall (sofern nicht Richter ihre Abweichung erklären) nicht weiß, wer wie abgestimmt hat und das deshalb nicht rausrechnen kann.

Ich halte aber auch die Fälle für kritisch, in denen sie Berichterstatterin war, weil sich die anderen Richter dabei ja auf ihre Vorgaben stützen und verlassen.

Außerdem versuchte der Richter (habe ich ja schon angesprochen) da so eine Parallele zum Beamtenrecht zu ziehen, dass auch bei fehlerhafter Ernennung zwar der falsche Beamte rausfliegt, aber dessen Akte bestehen bleiben. Das habe ich aber auch entkräften können, weil diese Verwaltungsakte ja ganz unabhängig von der Person immer gerichtlich überprüft werden können. Sowas gibt es hier nicht.

Ist aber eine schwierige Frage, damit hat sich bei Verfassungsrichtern noch keiner befasst, da gibt’s wohl in der Literatur und Rechtsprechung einfach gar nichts dazu.


FrankB
1.2.2016 0:02
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Mir fällt bei dem Thema noch Tilo Jung ein (Jung & Naiv / https://www.youtube.com/user/Nfes2005).

Der ist doch auch ausschließlich online Medium und sitzt in der Bundespressekonferenz.


.jd
1.2.2016 0:14
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> Sie haben da einfach verschiedene Schulen und Denkansätze, die sich streiten und durcheinander reden, und man dürfe gar nicht erst unterscheiden, ob was stimmt oder nicht. (Ich hatte da bei der Richterin schon Töne gehört, die mir gleich so verdächtig feminismuslastig vorkamen, aber später auch bei einem Richter. Die sind da voll drauf.)

Das verwundert mich nun gar nicht. Schließlich ist die Juristerei nichts anderes als Textauslegung, wobei die “axiomatischen” Texte wie z.B. das GG im Rahmen des “gesunden Menschenverstandes” – vulgo Zeitgeist – frei erfunden werden dürfen. Was man den Juristen nicht absprechen sollte, ist, daß sie große Anstrengungen (wochenlang…) unternehmen, innerhalb ihres Systems – ihrer Schulen bzw. Lehrmeinungen – die Konsistenz zu wahren.


.jd
1.2.2016 0:17
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Ach so: Vielen Dank an Hadmut für dieses Engagement und Glückwunsch zu diesem “Erfolg”.


x
1.2.2016 4:51
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hast Du mal versucht, einen Presseausweis zu bekommen? Es gibt einige verschiedene private Vereine (Journalistenverbände, Verlegerverbände usw.), die ihre eigenen Ausweise erstellen.
Natürlich behaupten die alle, dass sie ihre Ausweise nur an handverlesene Elitejournalisten herausgeben, aber in der Praxis freuen die sich über jedes zahlende Mitglied.

Kreuz einfach irgendwas an, oder druck Dir wie oben beschrieben Deinen eigenen Ausweis.

Es gibt auch ausländische Organisationen, bei denen Du es versuchen kannst. Mit Mitgliedsausweis von so einer Organisation (den etwas anderes ist ein Presseausweis nicht) und ein paar professionellen Visitenkarten gehst Du dann zum Bundestag und lässt Dich akkreditieren. Im nächsten Prozess legst Du dann die offizielle Akkreditierung vom Bundestag auf den Tisch.

Du kannst auch Dein Buch selbst verlegen, eine eigene Zeitschrift herausgeben, voll mit Werbung trägt sich das sogar von alleine.
Oder eine Obdachlosenzeitung, die Korruptionsversion. Die kannst Du dann in der S-Bahn verticken.

Vielleicht lohnt es sich, nebenbei noch eine harmlose Mainstreamwebseite zu erstellen. Hadmut’s Lifestyleblog oder ähnlich.
Ich würde es unbedingt versuchen, meiner Meinung nach hast Du mit dem Presseausweis oder Verband der Verleger sehr gute Chancen. Ich kenne einige, die einen Presseausweis haben und viel weniger journalistisch tätig sind, als Du (das sind praktisch alle Journalisten, aber ich meine bzgl. Schreibtätigkeit)

vielleicht solltest Du diesen Kommentar lieber löschen…


Hadmut
1.2.2016 9:10
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> hast Du mal versucht, einen Presseausweis zu bekommen?

Ich habe mich mal vor ein paar Jahren in anderem Zusammenhang (vor der Sache mit dem BVerfG) in einem Verband für Berufsfotografen angemeldet und versucht, einen Presseausweis über die zu bekommen, weil die auch welche ausgeben.

Mein Geld für Mitgliedsbeiträge usw. haben die gerne genommen. Aber einen Presseausweis bekam ich nicht, weil man auch da nachweisen muss, mehr als die Hälfte seines Jahreseinkommens mit Fotografie zu verdienen. Wäre ich also arbeitslos gewesen, hätten die Mini-Kleingeld-Einnahmen aus VG Wort und VG Bild gereicht, um die Anforderung zu erfüllen. Absurd.

> Oder eine Obdachlosenzeitung, die Korruptionsversion. Die kannst Du dann in der S-Bahn verticken.

Na, das fehlt mir gerade noch.

Leute, mir geht’s nicht darum, mir auf irgendeinem Weg einen Presseausweis zu erschleichen. (Es haben mir auch schon Leute angeboten, mich pro forma als Mitglied ihrer Redaktion auszugeben.)

Mir geht’s darum, dass man das geradeaus und ehrlich bekommen können muss und nicht durch irgendwelche Tricksereien. Ich will Korruption bekämpfen und mich nicht dran beteiligen.


Benjamin
1.2.2016 6:32
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Nicht ganz das Thema, aber einfach mal auf youtube nach Ulrich Kutschera googeln. Der zerpflückt die Genderideologie auch ganz gut.


phaidros52
1.2.2016 6:36
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Pure Bewunderung und tiefe Verbeugung vor einem Journalismus, der diese Bezeichnung auch verdient. Danke Hadmut.


Heiko Sprang
1.2.2016 7:41
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Sehr geehrter Herr Danisch,
ich danke Ihnen ganz außerordentlich für Ihr Engagement; es ist auch eines für die Bürgerrechte in diesem Land. Ich kann Sie nur ermuntern weiterzumachen und ein Spendenkonto für die Kosten des Rechtsstreites einzurichten; die Sache ist von allgemeinem Interesse.


Hadmut
1.2.2016 9:11
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> Ich kann Sie nur ermuntern weiterzumachen und ein Spendenkonto für die Kosten des Rechtsstreites einzurichten;

Spendenkonto steht schon oben rechts. 🙂


jannndh
1.2.2016 7:55
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hmm ohne Papierausgabe keine Presse?

anderswo in Deutschland sieht man das anders.

Okay, es wurde nie zum Gericht getragen, aber die normative Kraft des faktischen halt.

http://www.nnz-online.de
Die Mitarbeiter da berichten aus Gerichtsverhandlungen, Kreis und Stadratssitzungen usw.

Und werden auch als Presse behandelt

Das Gericht in deinem Falle macht es sich da einwenig zu einfach. Kein Papier = keine Presse ist eindeutig zu verkürzt.

Solange auch nur irgendwo in Deutschland eine Onlineredaktion als Presse anerkannt wird, solange müsste man belegen das eine andere Onlinesache aus bestimmten Gründen keine Presse sein kann.


Hadmut
1.2.2016 9:13
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> anderswo in Deutschland sieht man das anders.

Täusch Dich mal nicht.

Seit den Vorgängen in der Kölner Silvesternacht gehen die privaten Online-Medien und Social Media manchem Politiker ziemlich gegen den Strich, weil sie darüber keine Kontrolle haben.


Martin
1.2.2016 8:06
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Oettinger hat hier vor der IHK kürzlich Digitalisierung gepredigt und gejammert, warum D gegenüber den USA so im Hintertreffen sei http://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-Oettinger-macht-sich-fuer-Rente-ab-70-stark-_arid,340070.html

Ich habe ihn daraufhin angeschrieben, und u.a. ein bisschen Lektüre hier (Gesundheitskarte, eWahlurne) empfohlen, wenn er verstehen will, wo es hapern könnte.

Dieses Urteil setzt dem noch eines drauf. Wie wäre es mit vielfachen Schreiben an ihn? guenther-oettinger-contact@ec.europa.eu

Wenn Fragen seitens der EU kommen scheinen unsere Politiker etwas aufmerksamer.


Hadmut
1.2.2016 9:15
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> Dieses Urteil setzt dem noch eines drauf. Wie wäre es mit vielfachen Schreiben an ihn?

Politiker und Journalisten anzuschreiben habe ich früher ein paarmal versucht.

Erstens ist die Bettelei um Beachtung würdelos, zweitens aussichtslos, drittens selbsterniedrigend.

Ich halte es inzwischen für viel sinnvoller, sein eigenes Ding (=Blog) zu machen, so zu schreiben, dass man auch Reichweite bekommt und darin über Politiker und Journalisten zu schreiben. Wenn sie es haben wollen, müssen sie selbst kommen.


Da es keinen staatlichen Presseausweis gibt, ist das an sich belanglos. Aber leider bestehen
staatliche Stellen meist darauf, um dich auf Presseverteiler zu setzen. Auch für Justizverteiler wollend die das haben. Nun ja. Deutschland halt.
Du kannst dir doch bei einem beliebigen Verband so ein Ding ausstellen lassen.
zB. http://www.dv-p.org/presse_ausweis.html

Ich betreibe eine lokale “Bürgerzeitung”, (www.erlangen-heute.de) aber auch nur online. Es kam bisher nie jemand auf den Gedanken, meine Presseeigenschaft anzuzweifeln. Die antworten dann halt nicht, wenns ihnen nicht passt.


Bob
1.2.2016 14:15
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Ich bin erstaunt und entsetzt was da raus gekommen ist. Noch schlimmer finde ich das so etwas nicht in Nachrichtenmagazinen kommt. Ob nun Print oder TV. Die müssten doch danach hecheln – eine Richterin am Bundesverfassungsgericht angreifen? Unerhört. Schon mal mit der Kurzform der Recherchen bei Spiegel, Focus, und diversen TV Magazinen angeklopft?


Hadmut
1.2.2016 18:20
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> Noch schlimmer finde ich das so etwas nicht in Nachrichtenmagazinen kommt. Ob nun Print oder TV.

Wie oft hast Du schon Kritik an Feminismus in den Medien gehört?

Dafür bekommst Du ständig Leute wie Anne Wizorek oder Anke Domscheit-Berg serviert, die eigentlich nichts können, nichts machen (außer kaputt), aber immer wieder in eben jenen Medien präsentiert werden, die über sowas gerade nicht berichten.

Und bezahlen musst Du es trotzdem.


Masochist
1.2.2016 15:46
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“Diese Entscheidung ist zwar formal „unanfechtbar”. Aber auch unanfechtbare Vorgänge können als nichtig angegriffen und darauf überprüft werden, ob sie überhaupt stattgefunden haben. Es ist nämlich trotzdem ein enormer Unterschied, ob eine Entscheidung unanfechtbar ist, oder ob sie gar nicht wirksam stattgefunden hat. Und eine Entscheidung, die nicht stattgefunden hat, kann damit auch keine „Unanfechtbarkeit” entfalten.”

Die Entscheidung bekommst du nicht in die Nichtigkeit, weil Baer nun mal zur Verfassungsrichterin ernannt wurde. Wenn ein Rechtspfleger deinen Nichtannahmebeschluss unterschrieben hätte, dann gäbe es den als solchen nicht. Deine Argumentation greift nur die Rechtmäßigkeit der Wahl und Ernennung an, nicht die Wirksamkeit. Im laufenden Verfahren wäre das in eine Besetzungsrüge zu kleiden, während dir gegen den Nichtannahmebeschluss der nötige Rechtsbehelf fehlt.
Was den Maßstab für den Einfluss der Fehlbesetzung angeht (im Rahmen von Besetzungsrügen), irrt auch der Richter laut deinem Zitat. Der Maßstab ist wesentlich strenger als bloße Kausalität. Die Entscheidung des fehlbesetzten Richters muss im Einzelfall willkürlich herbeigeführt worden sein oder selbst auf sachfremden Erwägungen beruhen. Zumindest kann man das so aus den allgemeinen Verfahrensordnungen übertragen. Die Verfassungsgerichte und -Gerichtshöfe sind meines Wissens in der Besetzungsrüge noch nie zu einer Fehlbesetzung gekommen, so dass es darauf kommen wäre (und Besetzungsrügen sind keineswegs Neuland, vgl. etwa 2 BvC 2/10).


Hadmut
1.2.2016 18:29
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@Masochist:

> Die Entscheidung bekommst du nicht in die Nichtigkeit, weil Baer nun mal zur Verfassungsrichterin ernannt wurde.

Ich hab’s ja schon angesprochen und mir dazu auch Gedanken gemacht. In § 10 BVerfGG steht, dass der Präsident nur die Gewählten ernennen kann. Nicht-Gewählte kann er genauso wenig ernennen wie er einen zum König erklären kann.

Zudem wäre das Gesetz dann, wenn es das zuließe, verfassungswidrig, denn damit würde man ja das Demokratieprinzip umgehen, weil sie dann in einem Verfassungsorgan Staatsgewalt ausüben könnte ohne demokratisch legitimiert zu sein.

> Deine Argumentation greift nur die Rechtmäßigkeit der Wahl und Ernennung an, nicht die Wirksamkeit.

Und genau das sehe ich anders. Ich bin nicht der Meinung, dass er sie nicht ernennen durfte, sondern dass er das nicht konnte.

2BvC 2/10 kenne ich, die habe ich schon bebloggt und irgendwo zitiert.

Da geht’s aber nicht um schuldhaften Betrug durch Richter selbst. Es ist nämlich auch ein Unterschied, ob jemand durch einen Verfahrensfehler ernannt wurde, oder ob sich jemand eine Stellung erschwindelt hat.

Was ich aber auch dem Gericht schon erklärt habe:

Selbst wenn ich damit abblitze, ist das noch ein interessanter Streit für mich.

Denn dann müsste die Bundesrepublik zugeben, dass auch Leute, die sich da reingemogelt und getäuscht haben, trotzdem 12 Jahre lang in höchster Staatsmacht tun und lassen können, was sie wollen, Gesetze verbieten und so weiter.

Wenn der Staat meint, dass sie das auch dann kann, wenn sie sich da reingeschwindelt hat, dann ist das Thema endgültig am Ende, und dann kann man auch vom Eintreten des Abschaffens der Grundordnung ausgehen. Dann ist wirklich Ende des Staates. Dann sind wir wirklich nur noch Bananenrepublik.

Warten wir es doch erst einmal ab, ob der Staat sich das traut zu sagen, dass auch eine Schwindlerin trotzdem 12 Jahre allmächtige Richterin bleiben darf und niemand etwas dagegen tun kann.

Zudem habe ich ja auch noch ein paar Rechte. Anspruch auf gesetzlichen Richter, Rechtswegsgarantie und so.


Heinz
1.2.2016 16:30
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> Aber ich habe durchaus schon länger vor, ausgewählte Blog-Artikel zusammenzupacken und als Buch on Demand anzubieten.

Ich dachte “Buch on Demand” wird auch nicht gewertet, hattest du doch im Post geschrieben.


Hadmut
1.2.2016 18:32
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> Ich dachte “Buch on Demand” wird auch nicht gewertet, hattest du doch im Post geschrieben.

Ja, das wollten sie. Haben sie aber auch nicht durchbekommen, nachdem ich ihnen erläutert habe, dass das keine inhaltliche, sondern nur eine drucktechnische Sache ist und durch Digitalisierung entsteht, weil man jetzt eben nicht mehr groß einrichtet, sondern mit modernen Maschinen leichter wechseln und damit nach Bedarf drucken kann. Ich habe ihnen ja auch erklärt, dass man damit beliebig viele und nicht begrenzt viele wie bei einer Auflage verkaufen kann und sogar international.

Weil sie aber damit nicht weiterkommen, haben sie das im Urteil dann anders gemacht, nämlich mit der Frage nach dem Autor. Und letztlich zählt nur das, was im Urteil steht.

Man hat aber schon gemerkt, dass ihnen das nicht passt, dass da jetzt einfach jeder so selbst Bücher publizieren kann.


DrMichi
1.2.2016 16:41
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Der Schweizer Hack bestünde darin, dezentrale Vereine zu gründen, die sich zu einem Verband zusammen schliessen. Dieser könnte dann, man hat ja nationale Reichweite, solche Ausweisli selber drucken, für die Verbandszeitung! Isch wichtig! Die “Netzgemeinde” hätte da schon lange wirken können. Aber dieser Zug ist nun abgefahren.

Das Kommentariat hat korrekt angemerkt, dass nicht nur netzpolitik.org, sondern auch Jung&Naiv gegenstandslos (höhöhö) ist. Ist im Auge zu behalten.

****

Die Institutsverwechslung (dem Namen nach) hat mich am meisten erschüttert. Juristische Entitäten sollten doch mindestens vor Gericht korrekt erkannt und bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihre Arbeit!


Dummerjan
1.2.2016 16:44
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Respekt!
Ich überweise dann mal…


Dummerjan
1.2.2016 16:46
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Noch etwas: Journalistenerbände verteilen Presseausweise. Diese können z.B. Vereine sein.
Also brauchst Du einen Verein. Den gründest Du mit sechs anderen Leuten und also kannst DU einen Presseausweis herausgeben.

Piece of cake… ich wäre dabei.


Hadmut
1.2.2016 18:35
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> Journalistenerbände verteilen Presseausweise. Diese können z.B. Vereine sein. Also brauchst Du einen Verein.

Nöh, nur weil das faktisch so ist, besteht da kein echter Zusammenhang. Vor allem reicht es nicht, ein Verein zu sein.

Es gibt ja tatsächlich noch mehr Organisationen, die „Presseausweise” ausgeben. Im Prinzip kann das jeder, mich hält auch nichts davon ab.

Das Problem ist, dass sich Behörden usw. drauf verständig haben, nur diese sechs Presseausweise anzuerkennen. Willkürlich, aber weil die halt politisch ausgerichtet und genehm sind.

Niemand hindert Dich daran, selbst Presseausweise herzustellen. Sie nutzen Dir nur nichts, weil deren Anerkenntnis völlig willkürlich erfolgt.


pjüsel
1.2.2016 16:52
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Das Ding ist dann als Folge von zu Guttenbergs Plagiatsaffäre zusammengebrochen. Denn das löste ein Stühlerücken bei den Ministern aus, die ja jeweils ein Ressort aufrücken mussten, um an einem Ende zu Guttenberg als Verteidigungsminister zu ersetzen (1.3.2011). Am unteren Ende der Rangordnung wurde das Politküken Kristina Schröder reingeschoben und Familienministerin.

Die aber hatte mit Gender Studies nicht viel am Hut und hat die Finanzierung abgedreht.

Jetzt hatten sie ein Problem.

Denn als kein Geld mehr kam, wurde Baer als kostenverursachende Professorin für die HU vom Goldesel zur Belastung. Die HU hätte plötzlich für die Tarnprofessur noch drauflegen müssen.

Wie also Baer von der HU wieder abziehen ohne die Beamtenstelle aufzugeben und Ansehen zu verlieren?

Man hat sie einfach als Verfassungsrichterin recycled und damit noch mehr feministischen Einfluss gewonnen. Damit ist sie erst mal 12 Jahre weg und die HU darf sich freuen, eine Verfassungsrichterin zu stellen.

Hier Kalkül zu unterstellen halte ich für etwas gewagt, da die Wahl zur Verfassungsrichterin bereits am 10.11.2010 stattgefunden hatte, im Amt ist sie seit Februar 2011. Guttis Rücktritt dann erst am 01.03.2011? Konnte man denn schon so früh ahnen, dass sich die Causa Guttenberg zu Ungunsten der Finanzierung von Gender Studies entwickeln wird?


Hadmut
1.2.2016 18:45
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@pjüsel:

> Hier Kalkül zu unterstellen halte ich für etwas gewagt, da die Wahl zur Verfassungsrichterin bereits am 10.11.2010 stattgefunden hatte, im Amt ist sie seit Februar 2011. Guttis Rücktritt dann erst am 01.03.2011? Konnte man denn schon so früh ahnen, dass sich die Causa Guttenberg zu Ungunsten der Finanzierung von Gender Studies entwickeln wird?

Oh, danke, stimmt. Da ist mir ein Fehler unterlaufen.

Von der Leyen ist nicht nach der zu-Guttenberg-Affäre, sondern nach der Jung-Affäre 2009 von der Familienministerin zur Arbeitsministerin geworden.


Heinz
1.2.2016 18:28
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@Frank Heinze
Laut Impressum[1] ist das eine AG, meinst du wirklich, dass das die richtige Rechtsform für den Zweck ist?
[1] http://www.dv-p.org/impressum.html


Novotny
1.2.2016 18:38
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Bedeutet das nicht theoretisch auch dass die Impressum-Pflicht für Privatseiten ein wenig Overkill ist?


Claus Thaler
1.2.2016 19:08
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Ich verstehe deine Argumentation nicht ganz. Susanne Baer mag zwar fachlich ungeeignet für die Richterstelle sein, unzulässigerweise mit ihrer nichtexistenten Direktoren-Stelle bei den Genderfuzzis prahlen und auch ihre Lehrtätigkeit extrem vernachlässigt haben, aber die formalen Voraussetzungen (1. und 2. juristisches Staatsexamen, Jura-Professur) für das Richteramt erfüllt sie doch zweifellos, oder nicht?

Ohne Vitamin B und Kungelei hinter den Kulissen wäre sie sicher nicht gewählt worden, aber das wären andere Verfassungsrichter wohl auch nicht.


Hadmut
1.2.2016 19:12
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@Claus Thaler:

> aber die formalen Voraussetzungen (1. und 2. juristisches Staatsexamen, Jura-Professur) für das Richteramt erfüllt sie doch zweifellos, oder nicht?

Weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass sie es vor der Wahl nicht überprüft haben, ob sie das hat.

Aber darum geht es nicht.

Es geht mir

  1. darum, dass eine Wahl auch unwirksam ist, wenn der Kandidat wahlerhebliche Falschangaben macht und die Wahl selbst so eine Farce ist, dass sie eigentlich nur vorgetäuscht und damit gar keine Wahl ist, schließlich kann auch eine politische Wahl unwirksam sein, wenn der Kandidat falsche Angaben macht,
  2. darum, jenseits all dessen einfach mal darzustellen, was für ein korrupter Saftladen unsere Verfassungsorgane alle miteinander sind.

Martin
1.2.2016 19:17
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Ich fände es schön, wenn sich jetzt noch ein Jurist o.ä. fände, der/die Deinen Ausführungen kritisch gegenübersteht und einen “Gegenbeitrag” zu Deinen Interpretationen der rechtlichen Aspekte verfasst.

Damit könnte Deine Kritik objektiviert werden und aus dem Schatten einer Meinungsäusserung in einem gewissermassen festgelegten Umfeld heraustreten.


Hadmut
1.2.2016 19:23
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> Ich fände es schön, wenn sich jetzt noch ein Jurist o.ä. fände, der/die Deinen Ausführungen kritisch gegenübersteht und einen “Gegenbeitrag” zu Deinen Interpretationen der rechtlichen Aspekte verfasst.

Gibt’s doch eigentlich schon: Das Urteil.

Ich habe geklagt, sie haben geurteilt, ich habe kommentiert.

Wie lange willst Du Ping-Pong hin- und herspielen? Endlos?


OB
1.2.2016 19:24
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Mein lieber Danisch du bist ein Held!

Weiter so 😀


Hadmut
1.2.2016 19:27
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> Mein lieber Danisch du bist ein Held!

Komisch, das höre ich öfter. Das haben mir die drei Taiwanesinnen zu meinen 30cm-Fisch auch gesagt.

😀


C.
1.2.2016 20:36
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Hast du vor, gegen das Urteil Berufung einzulegen?


Hadmut
1.2.2016 21:06
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> Hast du vor, gegen das Urteil Berufung einzulegen?

Weiß ich noch nicht. Habe ich ja oben schon geschrieben, dass ich mir da noch unschlüssig bin.

Wenn überhaupt, dann gegen die Presse-Sache, und da gibt es ja eigentlich keine Tatsachenfeststellungen, sondern nur Rechtsfragen. Insofern müsste man da eigentlich gleich in die Sprungrevision gehen.

Allerdings muss ich mir noch überlegen, inwieweit das im Verhältnis zum Aufwand und zu den Kosten steht und wo ich da einen brauchbaren Anwalt herbekomme. Kommt drauf an, ob ich da noch einen Sponsor oder sowas finde.

Und ob ich das überhaupt will, oder ob mir das so grotesk, wie es ist, nicht besser gefällt, muss ich mir auch erst überlegen.


Hadmut
1.2.2016 21:43
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…wobei man natürlich selbst dann, wenn man in der Entscheidung, dass nur Papier Presse ist, einen Reiz sieht, drauf drängen könnte, das vom BVerwG bestätigen zu lassen.


Heinz
1.2.2016 21:12
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> Das Problem ist, dass sich Behörden usw. drauf verständig haben, nur diese sechs Presseausweise anzuerkennen.

Welche sechs?


Hadmut
1.2.2016 21:47
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> Welche sechs?

Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)

Eigentlich kann das jeder, aber die haben erfolgreich dem Rest der Welt eingeredet, dass nur sie das könnten.


Emil
1.2.2016 23:32
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Die Situation ist noch etwas komplizierter geworden. Freelens hat mit anderen freien Journalisten-Verbänden einen eigenen Laden aufgemacht.

Es gibt jetzt zwei anerkannte Presseausweise:

einer von den oben genannten 5 Verbänden (ohne Freelens):

http://www.presseausweis.org/

und einer von weiteren 7 Verbänden (inklusive Freelens):

http://der-presseausweis.de/

Beide Ausweise werden nur an hauptberuflich tätige Journalisten ausgegeben.


Coyote38
2.2.2016 10:09
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Lieber Hadmut,

ich habe zwei Tage gebraucht, um die Klage, das Urteil und Deine heutige Erklärung im Anschluss durchzulesen … mit hoher Wahrscheinlichkeit also länger, als Du benötigt hast, um alles niederzuschreiben.

Ich möchte mich an dieser Stelle einfach nur einmal HERZLICH BEDANKEN für die Mühe und den Ärger, den Du in der Sache immer wieder auf Dich nimmst.


Hadmut
2.2.2016 19:20
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> mit hoher Wahrscheinlichkeit also länger, als Du benötigt hast, um alles niederzuschreiben.

Nee, dafür hab ich schon mehr als zwei Tage gebraucht… 😉


[…] Artikel schreiben kann, wird diese “Presse-Arbeit” nicht als solche angesehen. Für das Verwaltungsgericht in Deutschland fallen nur Verlage unter das Presserecht, die ihre Neuigkeiten auf Papier drucken lassen. Weil, da […]


Claus Thaler
2.2.2016 13:00
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Wen’s interessiert, hier zwei ältere Hintergrundartikel über eine AG, die mit Presseausweisen ordentlich Kohle macht:

DIE GELDMASCHINE
http://wp.ujf.biz/?p=6058

DFJV: Verbandsimitat aus der Retorte
http://wp.ujf.biz/?p=6131

Liest sich spannend wie ein Krimi.


Heiner
2.2.2016 19:29
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Das Ganze würde ich mal spaßeshalber an den Herrn Steinhöfel, den Medienanwalt aus Hamburg, schicken.

Der schreibt immer so köstlich bissige (Rechts-)Kommentare auf der “Achse des Guten” und hat vor kurzem sämtliche Klagen Akif Pirinccis gegen diverse Zeitungen und Fernsehanstalten durchgeboxt.

joachim.steinhoefel@achgut.com


Jan D.
2.2.2016 20:27
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Sehr geehrter Herr Danisch,

vielen Dank für die außerordentlich interessante Darstellung dieses Sachverhalts. Ich hoffe, Sie erfahren in den weiteren Schritten Ihres Rechtsstreits endlich Gerechtigkeit.

Ich möchte den Kommentarbereich gerne noch für eine Anfrage nutzen. Wie mir durch diverse Medienberichte zu Ohren gekommen ist, zahlen Ämter im großen Maße Taxifahrten für Asylbewerber (z.B.: http://www.mdr.de/exakt/fluechtlingswelle100.html).
Da ich hier für den Tatbestand der Untreue zumindest einen Anfangsverdacht sehe, möchte ich Sie fragen, ob Sie Interesse haben, entsprechende Klagen zu platzieren.
Ich könnte mir eine finanzielle Unterstützung in mind. vierstelliger Höhe vorstellen, bei entsprechendem Einsatz evtl. auch mehr.

Besten Dank für eine kurze Antwort.


Hadmut
2.2.2016 20:38
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> möchte ich Sie fragen, ob Sie Interesse haben, entsprechende Klagen zu platzieren.

Derzeit nicht.

Ich bin schon über mein Zeitlimit hinaus, und kann mir nicht nochwas draufpacken.

Dann steht das Thema in einer Interessenprioritätsliste wirklich nicht vorne.

Und Klagen kann man auch nicht „platzieren” wie Aktienkaufgebote. Da muss man aktivlegitimiert und irgendwie beschwert sein. Inwieweit sollte ich davon betroffen sein? (Nur so indirekt als Steuerzahler reicht leider nicht.)

Oder anders gefragt: Worauf sollte ich da klagen? Auskunft? Unterlassung? Oder will auch Geld? Ich finde den Vorgang fürchterlich, aber mir fällt nicht ein, wie und aus welcher Position ich dagegen klagen könnte.

Man muss halt einfach mehr Leute finden, die sich um sowas kümmern. Und das politisch aufgreifen.

Außerdem: Ich bin ja kein Streithansel der rumrennt und guckt, wo er klagen kann. Bei mir ist das umgekehrt: Ich verfolge ein Ziel. Und wenn man dazu klagen muss, nehme ich das auch mal in Kauf. Aber ich bin nicht scharf auf Gerichtsprozesse.


Mahdi
2.2.2016 21:53
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Hi, vielleicht verstehst du das Interview, und auch so einiges mehr http://www.nachdenkseiten.de/?p=30286 😉 LG


Mahdi
3.2.2016 1:14
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Hi, ist mein Kommentar angekommen?


TV
3.2.2016 1:30
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Chapeau! Danke.


Ein Fall für die Kolumne von Thomas Fischer.


Hadmut
3.2.2016 9:09
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> Ein Fall für die Kolumne von Thomas Fischer.

Leute, ich freu mich ja über die vielen Mails, Anrufe und Kommentare dazu, wer alles über die Sache berichten sollte.

Aber das müsst ihr denen schreiben.

Ich kann – und will! – ja nicht der Welt hinterherlaufen und sie anbetteln, mal über mein Blog zu schreiben.


KaRa
3.2.2016 11:43
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Technische Frage:

Hallo Hadmut,
ich kann hier nur ca. 14 von den angezeigten 90Kommentare lesen.
Muß ich mir jetzt einen neuen Monitor zulegen?

Gruß


Hadmut
3.2.2016 19:52
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> Muß ich mir jetzt einen neuen Monitor zulegen?

Wenn’s am Monitor läge, würdest Du gar keine sehen.

Aber mit so einer inhaltslosen Fehlerbeschreibung kann ich auch nichts machen.


Fry
3.2.2016 14:08
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Sehr gut gemacht, danke für den Bericht. So sieht guter Journalismus aus. Nochmal danke.


Heiner
3.2.2016 15:23
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@ Hadmut

Die Idee mit dem Herrn Steinhöfel kam mir eigentlich, weil der selber einen Blog betreibt und damit ein Eigeninteresse als Blogger hat.

https://www.steinhoefel.com/

Dem gefällt es bestimmt nicht, daß man als Blogger keine Auskunft bekommt, weil man keine Presse ist.


Jan Doe
3.2.2016 19:41
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@Jan D. und in Bezugnahme auf Hadmuts Antwort hierauf

Da du einen Anfangsverdacht für eine Straftat (Veruntreuung) siehst, geht es nicht darum, jemanden zu verklagen, sondern eine Strafanzeige zu erstellen, auf dass sich die Staatsanwaltschaft darum kümmert. Eine Strafanzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle einreichen.


Josh
3.2.2016 20:46
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> Aber mit so einer inhaltslosen Fehlerbeschreibung kann ich auch nichts machen.

Dann antworte ich mal darauf. (Den Beitrag hier brauchst du nicht freischalten.)

Der erste Beitrag, den ich sehen kann, ist:
Heinz
1.2.2016 21:12

Alle anderen davor sind weg. Allerdings waren sie ursprünglich zu sehen. Vielleicht ist bei deinem Update des Artikels irgendetwas schiefgelaufen.


Hadmut
3.2.2016 21:11
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Oh.

Danke für den Hinweis.

Ich sehe aber gerade nicht, woran das liegen würde.

  • In der SQL-Datenbank sind sie drin. Deshalb zeigt das Ding ja auch 95 (bzw. inzwischen mehr) Kommentare als Zahl an. Zählt ja auch nur, was in der Datenbank drin steht. Sind auch alle als freigegeben markiert.
  • Im ausgegebenen HTML-Text fehlen sie jedoch. Also auch kein offenes Tag, das sie gefressen hat oder so.

Da kann ich mir jetzt auf Anhieb keinen Reim draufmachen, außer dass in der aktuellen WordPress-Version ein Bug ist oder die MySQL-Datenbank ein Problem hat.

Letzteres glaube ich aber nicht, weil auf derselben Datenbank noch andere Benutzer des Webservers unterwegs sind und von keinen Problemen berichtet haben. Und auch direkt per SQL fühlt die sich ganz normal an, keine Fehlfunktionen zu sehen. Auch die fehlenden Kommentare sehe ich per SQL sofort.

Ich habe aber vor ein paar Tagen wegen irgendeines Sicherheitsproblems (running gag…) eine neue Version von WordPress installiert. Kann sein, dass die ne Macke hat.

Ich guck’s mir mal genauer an.

Danke für die Hinweise.


Hadmut
3.2.2016 21:29
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Jo, also ich habe gerade einen Upgrade von 4.4.1 auf 4.4.2 gemacht, und nach einem Page-Refresh (Reload mit gedrückter Shift-Taste im Browser) sehe ich jetzt den ersten Kommentar wieder.

Danke für die Hinweise.


Hadmut
3.2.2016 21:34
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Ich glaube, ich weiß, aus welcher Ecke das kommt.

Da gibt’s ne Funktion, mit der man Kommentare automatisch auf mehrere Seiten verteilen lassen kann, die scheint neu oder geändert zu sein, denn die war in den Configs eingeschaltet und auf 50 Kommentare pro Seite gestellt, obwohl ich sie nie eingeschaltet habe. Mein Theme (vor x Jahren mal selbstgeschrieben, aber nicht aktualisiert, weil die auch keine brauchbare Doku dazu haben) unterstützt bisher keine Einteilung der Kommentare auf Seiten.

Auch das Abschalten dieser Funktion hat nichts gebracht, erst in Kombination mit dem Software-Upgrade. Scheint, als hätten sie an der Stelle irgendeinen Fehler gemacht.

Komisch war aber auch, dass selbst bei Aktivierung dieser Funktion immer die letzten 50 Kommentare hätten angezeigt werden müssen, was aber nicht der Fall war, denn der oberste blieb der gleiche, auch wenn man unten was dazu geschrieben hat.


Stefan S.
3.2.2016 20:54
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Kann das Problem mit den Kommentaren bestätigen. Bei mir beginnen die Kommentare mit dem vom 01.02.2016, 21:12

Screenshot zur Verdeutlichung: http://up.picr.de/24478486aj.png


Christian Vogt
4.2.2016 17:38
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Respekt! und Danke.


Carsten
4.2.2016 19:22
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Der wissenschaftliche Diskurs ist durch das Bestehen verschiedener Schulen und Denkansätze gekennzeichnet

Typisches Links-Geschwurbel:

Nicht-Wissenschaft = “andere Schule und Denkansatz”


willybald stör
5.2.2016 21:20
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Es gibt noch überzeugte Demokraten mit Energie.

Geben Sie doch für die nächsten Klagen einfach mal eine Kontonummer
hier von Ihnen an.
Es gibt dann sicherlich viele Sponsoren.
Sehr grossen Respekt.

Grüsse
willybald stör


willybald stör
5.2.2016 21:22
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Habs gesehen,schon geschehen.


Hadmut
5.2.2016 22:11
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Danke! 🙂


Gerhard Oed
6.2.2016 4:16
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Respekt für Deine Bemühungen
um eine echte Demokratie, auch wenn die in der BRD
nie stattfinden wird.

Im Übrigen, vielen Dank, daß Du Dich
entschlossen hast, Kommentare wieder zuzulassen.
Nicht aufgeben, es gibt zwar unendlich viele Deppen
auf dieser Welt, aber auch ein paar wenige die
dennoch weiterdenken und weitermachen.

Mfg,
Gerhard Oed


Heinz
6.2.2016 13:38
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@Hadmut
wolltest du die Kommentare jetzt doch nicht wieder einschalten?

Wird jetzt OpenComment der neue Standard?


Hadmut
6.2.2016 13:39
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> wolltest du die Kommentare jetzt doch nicht wieder einschalten?

Nur zu besonders ausgewählten Anlässen.

Ich hab dafür einfach nicht genug Zeit bzw. stecke die lieber in die Inhalte.


Ronnyghost
18.3.2016 20:14
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Starke Leistung.
Das muss man sich erst mal antun.
Freut mich, das es diese System-Masochisten noch gibt.

Schon mal versucht, den Fischer (Bundesrichter) um seinen Kommentar zu bitten. Einfach so. Der kommentiert gerne und viel … 😉