Von der Leyens Doktorgrad
Eine seltsame Koinzidenz. [Nachtrag 3]
Lange hat man nichts mehr von Ursula von der Leyens plagiierter Doktorarbeit gehört.
Diese Woche kamen bei mir aber Leserhinweise gleich auf zwei Meldungen minderseriöser politisch extremer halbseiden-zweifelhafter Verlage herein, die einen seltsamen Gegenkontrast rechts-links bieten.
Der Kopp-Verlag fragte sich, warum man da eigentlich nichts mehr hört. Immerhin seien doch auf 27 ihrer 62 Seiten dünnen Dissertation, mithin also auf 43% (man sollte sowas nicht in Seiten, sondern in Textmenge des Netto-Textes messen, vermutlich stünde sie dann noch schlechter da) massive Plagiate gefunden worden. Zieht man die Plagiate ab, bleibt da eigentlich nicht mehr viel übrig.
Um so erstaunlicher, dass die Medizinische Hochschule Hannover da seit fast 5 Monaten prüft. Und sich nichts tut.
Man fragt sich, wie genau sie Dissertationen eigentlich bei der Abgabe prüfen, wenn sie dann, wenn andere ihnen die Plagiate schon rausgesucht, und mit Quellenangaben aufbereitet haben, mit einer ganzen Kommission 5 Monate brauchen. Vermutlich gar nicht.
Zudem soll sie, und das meldeten dann auch die Süddeutsche und im Abklatsch der SPIEGEL, gegen medizinisch-ethische Anforderungen verstoßen und Studienteilnehmer gefährdet haben. Es ging darin um Entspannungsbäder für Schwangere bei vorzeitigem Sprung der Fruchtblase. Damals befürchtete man, dass bei offener Fruchtblase eine erhebliche, potentiell tödliche Infektionsgefahr für das Kind bestehe. Angeblich würde das heute als harmlos eingestuft, weiß ich nicht. Aber zumindest damals hat sie wohl Frauen ohne sie aufzuklären einem nach damaligem Wissensstand erheblichem Infektionsrisiko ausgesetzt (oder, wenn man so will, sie reingesetzt). Was meinem Bild von von der Leyen, nämlich dem einer wenig kompetenten, aber skrupellosen Psychopathin voll entspräche. Und meinem Bild von medizinischen Promotionen. Drei Hamster quälen und schauen, ob sie es überleben. Nur eben mit Schwangeren statt mit Hamstern. Und dann noch abgeschrieben. Stinkt gewaltig nach einer Schein-Promotion.
Dazu noch die Stanford-Affäre. Noch schnell einen faulen Auslandsaufenthalt als Gattin des Mannes in eine Forschungstätigkeit an einer Spitzenuniversität umgemünzt, fertig ist die Wissenschaftskarriere nach deutschem Schema.
Nichts scheint jedoch an ihr kleben zu bleiben. Auch die Nummer mit der Kinderpornosperre, wo sie übel gelogen, intrigiert und grenzenlose Inkompetenz bewiesen hat – wie weggewischt. Die CDU ist nach wie vor der Meinung, dass von der Leyen, nach Merkel, das beste sei, was sie an politischem Personal anbieten könne.
Da platzt plötzlich ein Artikel: des anderen minderseriösen, politisch extremen, halbseiden-zweifelhaften Verlages herein, nämlich der ZEIT: Die Zeitbombe von Hannover – Warum die Wissenschaft Politiker nicht zum Rücktritt zwingen darf .
Ach.
Bei zu Guttenberg und all den anderen war das noch in Ordnung, dass die dann, wenn sie erwischt werden, zurücktreten müssen.
Jetzt, wo aber (nur) Ursula von der Leyen in Gefahr ist, jetzt schreiben sie plötzlich einen Artikel, dass die Universitäten (wieso eigentlich »Wissenschaft« ? Was hat das alles noch mit Wissenschaft zu tun?) Politiker nicht aus dem Amt drücken dürften. Was übrigens schon wieder mal zeigt, dass von der Leyen zwar formal für die CDU unterwegs ist, aber in inniger gegenseitiger Liebe mit der SPD verbunden ist.
In Hannover tickt eine Zeitbombe, die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zum Verhängnis werden könnte. Seit Monaten wird an der dortigen Medizinischen Hochschule untersucht, ob die Politikerin für ihre Doktorarbeit zu viel bei anderen abgeschrieben hat, ohne ihre Quellen korrekt zu nennen. Wann die Hochschule darüber entscheidet, ist ungewiss, ebenso das Ergebnis, also ob die Ministerin weiterhin ihren Doktortitel führen darf oder nicht.
Muss von der Leyen im Falle des Titelentzugs von ihrem Amt zurücktreten? Bislang gilt dieser Automatismus. Doch damit muss jetzt Schluss sein, denn er lädt selbst ernannte Hüter der Wissenschaft ein, demokratisch gewählte Politiker aus dem Amt zu kegeln.
Ach. Leute, die die Öffentlichkeit mit erschwindeltem Doktorgrad anlügen, sollen „demokratisch gewählt” sein?
Kommt mir irgendwie bekannt vor. Hat mir ja neulich das Verwaltungsgericht Berlin auch erzählen wollen, dass es bei der Verfassungsrichterin Baer gar nicht darauf ankäme, wie sehr sie bei der Wahl zur Verfassungsrichterin durch den Wahlausschuss des Bundestages geschwindelt und falsche Angaben gemacht habe: Ernannt sei eben ernannt, auch wenn die Wahl nicht haltbar war.
Was läuft denn da ab?
Will man sich gegen eine ganze Lawine aus Wahltäuschungen wappnen?
Und soll Universitäten jetzt verboten werden, faule Doktorgrade zurückzuziehen, weil das Politikern schaden könnte? (Also Sonderrechte, denn bei anderen Leuten sollen die das weiter dürfen?)
Unvermeidlich war der Rücktritt des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg. Allzu dreist hatte er ein Patchwork von Texten anderer Autoren als seine Leistung ausgegeben, und selbst im Abgang blieb er großspurig, wo Demut gefordert war.
Und das ist bei von der Leyen anders?
Oder gilt da einfach anderes Recht für Frauen? Oder linkslastig-feministische Politikerinnen?
Doch schon der Rücktritt Annette Schavans als Bundesbildungsministerin war tragisch. In einer höchst umstrittenen Entscheidung hatte die Universität Düsseldorf ihr den Doktortitel wegen angeblicher Täuschungsabsicht aberkannt. Andere, hoch angesehene Wissenschaftler kritisierten das als “gravierende Fehleinschätzung”. Schavans Doktorarbeit entspreche der damals üblichen Praxis.
Weil die damals übliche Praxis komplett korrupt und verlogen war?
Deshalb sollen Leistungsnachweise gelten, obwohl eine Leistung nicht nachgewiesen war? Und obwohl Schavan, dumm und korrupt, den ganzen Hochschulbereich nachhaltig versaut hat?
Es ist misslich, dass demokratisch legitimierte Politiker derart den Unwägbarkeiten des Wissenschaftsbetriebs ausgeliefert sind, in dem – nicht frei von Willkür – mal so und mal so über akademische Leistungen geurteilt wird. Deshalb ist ein Titelentzug kein Rücktrittsgrund, wenn sich ein gewählter Volksvertreter sonst nichts zuschulden kommen lässt. Der Souverän sollte da souverän sein.
Unwägbarkeiten des Wissenschaftsbetriebs?
Willkürliche Vergaben von Doktorgraden ohne Leistung und nach Korruptokratie sind OK, aber wenn sie nach bewiesenen Plagiaten – was soll das mit Unwägbarkeit zu tun haben? – entzogen sind, dann soll das undemokratisch sein?
Zur Erinnerung: Ich hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil Promotionen völlig willkürlich und nach Lust, Laune und Korruption bewertet werden, und hatte einheitliche, gesetzliche Kriterien gefordert. Übrigens keine Idee von mir, sondern das hatte das Bundesverfassungsgericht schon 1991 für alle Hochschulprüfungen vorgeschrieben, und dazu gehören auch Promotionen und Habilitationen. Aber genau das hat die Politik ignoriert, weil es einen extrem hohen politischen Bedarf an Willkür bei Karrieren gibt. Eigentlich wäre es für das Bundesverfassungsgericht zwingend gewesen, meine Verfassungsbeschwerde anzunehmen und zustimmend zu entscheiden, denn das Bundesverfassungsgericht ist an seine eigenen Rechtsprechung gebunden und darf nur mit triftiger Begründung von sich selbst abweichen.
Aber ausgerechnet die Verfassungsrichterin Susanne Baer, selbst Schwindlerin, Leistungsvortäuscherin und Betreiberin einer Titelmühle, wollte das nicht, weil sonst der ganze linke und feministische Hochschulkomplex in sich zusammenfallen würde. Denn das beruht ja alles darauf, Grade, Abschlüsse und Professuren leistungslos zu erhalten.
Und wer hat Susanne Baer als Pseudo-Schwindel-Professorin und getarnte Beraterin für das Familienministerium finanziert? Renate Schmidt (SPD) und – na, sowas – Ursula von der Leyen.
Da hat sich ein geschlossener Betrugskomplex gebildet, und die ZEIT stimmt – natürlich, immer wenn es um kriminellen Feminismus geht – voll mit ein.
Ein demokratisch gewählter Politiker dürfe nicht zurücktreten müssen, wenn er des Schwindels überführt wurde? Wann denn dann?
Und wieso gilt jemand, der die Wähler getäuscht und Fähigkeiten vorgeschwindelt hat, die er nicht hat, als „demokratisch gewählt” ?
Und wurde Ursula von der Leyen überhaupt demokratisch gewählt?
Ich könnte mich nämlich nicht erinnern, dass das irgendwo vorher wählbar war, ob sie Arbeits- oder Verteidigungsministerin wird. Nur als Familienministerin war das vorher ersichtlich, bei beiden anderen jedoch ist sie erst nach der Wahl als Überraschungspersonalie ernannt worden. Und bei der Familienministerin war sie zwar vor der Wahl von Angela Merkel im »Kompetenzteam« gelistet worden – aber eben als Frau Dr., Ärztin und Wissenschaftlerin.
Ich sehe nicht, wo da noch viel „demokratisch gewählt” übrigbleiben würde.
Im Gegenteil: Erst in der Anwendung einheitlicher gesetzlicher Regeln und auch im Entzug unrechtmäßiger Doktorgrade liegt Demokratie, nämlich in der Anwendung von Gesetzen.
Auch die Wissenschaft muss bei diesem Thema über ihren Tellerrand gucken. Die Verleihung und noch mehr der Entzug eines Doktortitels ist keineswegs eine rein akademische Veranstaltung.
Stimmt. Erstens ist der Doktor kein Titel, sondern ein Grad. (Früher galt auch für die Presse mal, dass es förderlich ist zu wissen, wovon man redet.)
Zweitens ist die Promotion eine Prüfung und keine Veranstaltung. Entweder hat man die Leistung nachgewiesen und bekommt dafür einen Leistungsnachweis, oder eben nicht.
Der Doktortitel gilt hierzulande als eine Art durch eigene Leistung erworbener bürgerlicher Adelstitel. Dass Otto Normalverbraucher einen anderen Blick auf den Titel hat als die scientific community, zeigt sich beispielhaft beim Dr. med. Wissenschaftler anderer Fakultäten werden gefragt, ob sie denn auch ein “richtiger Doktor” seien. Als richtiger Doktor gilt im Volk eben der Arzt, während in der wissenschaftlichen Welt der Doktortitel der Mediziner eher als akademisches Leichtgewicht durchgeht.
Und das ist falsch, denn genau das ist verfassungswidrig. Sowas darf der Staat gar nicht. Hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, als es diesen Namen noch eher verdiente. Denn es gilt Berufsfreiheit, und deshalb darf der Staat nur in ganz engen Grenzen und nur auf gesetzlicher Grundlage eingreifen, wozu auch alles gehört, was das berufliche Fortkommen, das Ansehen und die Konkurrenzsituation betrifft.
Zeigt aber wieder mal, wie Journalisten einfach blind, emotional, interessenorientiert drauflosplappern und Meinung machen, die Leser manipulieren wollen, ohne auch nur ansatzweise Ahnung zu haben, wovon sie reden. (Unterstellen wir dem Autor Thomas Kerstan mal zu seinen Gunsten, dass er nur dumm ist und nicht auch noch absichtlich lügt.) Was insofern bemerkenswert ist, weil er Bildungspolitischer Korrespondent, Chefredakteur ZEIT Studienführer, Herausgeber ZEIT CAMPUS, DIE ZEIT sei.
Und wer weiß nicht mal im Ansatz, was eine Prüfung, was Prüfungsrecht ist? Dass der Doktor ein Grad und kein Titel ist?
Es ist zwar sogar historisch zutreffend, dass „hierzulande”, nämlich in dem, was heute Deutschland ist, der Doktor die Rolle eines erworbenen bürgerlichen Adelstitels übernommen hat. Nur mit „eigener Leistung” hatte der nie etwas zu tun. Das Hochschulwesen in dem, was heute die deutsche Gegend ist, war schon seit seinem Entstehen im Mittelalter extrem korrupt und unterfinanziert, und deshalb auf die Zuwendungen anderer angewiesen. Weil man nichts anderes hatte, vergab man den Doktor als Gegenleistung für Zuwendungen und Gefälligkeiten. Eben als Alternative zum nur durch Geburt zu erwerbenden Adelstitel. Nur die Schwindler haben ihn dann als Titel verwendet, deshalb ist der Doktor auch hier und eigentlich nur hier zum Teil der Anrede geworden.
Mit eigener Leistung hatte der historisch aber nie etwas zu tun. Erworben durch Gefälligkeiten und Zuwendungen. Genau deshalb hat man in Deutschland ja noch die Habilitation eingeführt, weil der Doktor kein Leistungsnachweis mehr war. Was ja widersinnig ist, denn die Bezeichnung Doktor heißt ja schon Lehrer (vgl. Dozent) und beinhaltet die Lehrbefugnis. Weil sie die aber massenweise verkauft haben, brauchte man nochmal eine ernstlichere Qualifikation.
Beendet wurde das eigentlich erst durch das Grundgesetz. Das nämlich lässt solche Eingriffe prinzipiell gar nicht mehr zu. Ausnahme: Berufsanforderungen auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz der Öffentlichkeit. Nur deshalb darf es sowas wie Approbation, Staatsexamen, aber eigentlich auch alle anderen Abschlüsse überhaupt geben. Und deshalb dürfte es sowas wie Gender Studies eben nicht geben. Zumindest keine Abschlüsse darin.
Wissen die aber nicht nur nicht, das wollen die auch nicht, weil es wichtig ist, dass sich der ganze Popanz mit Doktorgraden behängen kann ohne etwas zu leisten. Kristina Schröder hat sogar rotzfrech in das Vorwort ihrer Dissertation (eigentlich der Nachweis zur Befähigung selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens) geschrieben, dass sie den wissenschaftlichen Teil einfach weglässt, weil sie dazu keine Lust hat und sich zur Wissenschaftslosigkeit bekennt.
Aber heute kann ja jeder Trottel Chefredakteur werden und den letzten Mist schreiben, solange er nur der Politik hübsch folgt und Zucker in den Arsch bläst. Sachkunde ist nicht nur nicht mehr erforderlich. Sie ist beim heutigen Gefälligkeits- und Interessenjournalismus sogar hinderlich. Nicht auszudenken, wenn das eigene Hirn einen daran hindern könnte zu schreiben, was gerade politisch opportun ist.
Die Wissenschaftler sollten bedenken, dass es bei der Aberkennung eines Doktortitels nicht nur um das Urteil über eine wissenschaftliche Leistung, sondern auch ganz altmodisch um die Ehre geht.
Komisch. Ich habe jahrelang versucht, die Presse dazu zu bewegen, über die Schmiergeldforderungen von Prüfern und willkürlich verweigerte Promotionen zu berichten. Da geht’s auch um Ehre. Das hat die aber nicht nur nicht interessiert, das hat man ganz bewusst unterdrückt und totgeschwiegen. Um nämlich diese Schwindelpraxis zu schützen.
Geht’s aber um den Entzug des Doktors einer feministischen Politikerin nach aufgedecktem Betrug, dann plötzlich soll es um die Ehre gehen.
Meine Güte, ist die ZEIT ein widerliches, verlogenes, propagandistisches Schmierenblatt geworden.
Nachtrag: Nach der Ehre all jener, die von der Leyen mit ihrer Intriganz und Ignoranz gefeuert und abgesägt hat, hat auch nie jemand gefragt – am wenigsten die ZEIT.
Nachtrag 2: Ein Leser wies pikant darauf hin, dass die ZEIT selbst schon mal darauf hinwies, dass der Doktor kein Titel und nicht Bestandteil des Namens ist.
Nachtrag 3: Oh, das wird besser: Ein anderer Leser wies auf die Kommentare #140 und #170 im ZEIT-Artikel hin, wo auf den Wikipedia-Artikel zu Thomas Kerstan verwiesen wird. Darin heißt es
Am 10. April 2013 wurde bekannt, dass das von Kerstan geleitete Zeit-Ressort Chancen umfänglich Inhalte des Blogs Beratersprech.de ohne Nennung der Quelle übernommen und damit als eigene ausgegeben hatte[2]. Nachdem Medienportale über diese Urheberrechtsverletzung ausführlich berichtet hatten,[3][4] rückte Kerstan in der Ausgabe vom 18. April 2013 eine kurze Entschuldigung ein[5].
Guck an.