Richter macht sich durch außerdienstliches Verhalten befangen
Der BGH hat ein Urteil aufgehoben, weil sich einer der beteiligten Richter
durch sein außergerichtliches Verhalten befangen gemacht hat. Er hat sich auf seiner Facebook-Seite mit einem Hemd mit Aufdruck „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause – JVA” gezeigt hat.
Sie dokumentiere “eindeutig eine innere Haltung des Vorsitzenden, die bei verständiger Betrachtung besorgen lässt, dieser habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig”.
Weil ein so befangener Richter am Urteil mitgewirkt hatte (acht Jahre bei dem einen, fünf Jahre und zehn Monate beim anderen Angeklagten), wurde es aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine anderes Gericht zurückverwiesen.
Warum gelten die gleichen Maßstäbe nicht auch für Verfassungsrichterinnen, die außerdienstlich äußern, dass alle außer weißen Männern rechtlich bevorzugt werden sollen?