BMFSFJ: Anonyme Frauenförderung
Die drehen jetzt echt durch.
Ein Leser weist mich auf diese Stellenausschreibung für Volljuristen im Bundesfrauenministerium hin. Da ist es ja nun so, dass sie inzwischen Bewerbungen anonym einholen sollen, damit niemand bevorzugt oder benachteiligt werden kann. Dazu heißt es dann:
Das BMFSFJ beteiligt sich an dem Projekt “Anonymisiertes Bewerbungsverfahren” der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bitte vermeiden Sie Angaben, die Rückschlüsse auf Ihr Alter, Ihr Geschlecht, Ihren Familienstand, Ihre Religion oder Ihre Herkunft zulassen. Im Hinblick auf § 8 BGleiG (Förderung von Frauen) können Sie auf freiwilliger Basis Ihr Geschlecht angeben.
Bitte bewerben Sie sich anonym und neutral, damit niemand bevorzugt oder benachteiligt werden kann, aber wenn Sie Frauenbevorzugung wollen, können Sie das dann dran schreiben.
Erstaunlich auch, dass man nichts reinschreiben darf, was Rückschlüsse auf das Alter zulässt. Also auch keine Berufserfahrung oder Beteiligung an irgendwelchen Vorgängen. Wieder die feministische Gleichstellung von Berufserfahrenen und Unerfahrenen, nur der formale Abschluss soll Gleichheit und Befähigung fingieren. Was übrigens verfassungswidrig ist. Denn nach Art. 33 Abs. 2 GG, müssen Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt werden. Und mindetens die fachliche Leistung ist rückblickend, also zwangsläufig mit Rückschlüssen auf das Alter verbunden.