Die Etablierung des Untermenschen im Recht
Die Gleichheit vor dem Gesetz wird systematisch abgeschafft. Welche Menschen jetzt geringeren Wert und geringere Rechte haben:
Dass Bundesjustizminister Maas seltsame Anwandlungen hat, ist bekannt.
Dass er am Mordparagraphen rumschrauben will, damit Frauen ihre Männer leichter und mit geringerer Strafe umbringen können, ist auch bekannt. Es wird ja häufig feministisch gerügt, dass Männer ihre Frauen einfach mal so mit Muskelkraft erschlagen können, Frauen als die Schwächeren dagegen stets zu Giftmord greifen müssten, und damit immer das Mordmerkmal der Heimtücke gegen sich hätten, während Männer da gerne mit Totschlag davon kämen. Also dass man Geschlechtergerechtigkeit herstellen müsse, indem man Frauen den heimtückischen Gattenmord mit dem Totschlag-Rabatt gestattet.
Der SPIEGEL berichtet nun über Maas’ Fortschritte bei diesem Unterfangen:
Der Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Maas vorlegen will, sieht vor, dass Haftstrafen für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können – wenn der Täter
- “aus Verzweiflung” handelte,
- um “sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage” zu befreien,
- durch eine “schwere Beleidigung” oder “Misshandlung (…) zum Zorn gereizt” wurde oder
- von einer “vergleichbar heftigen Gemütsbewegung” betroffen war.
Zugleich will Minister Maas die umstrittene Mord-Kategorie der “Heimtücke” ersetzen: Künftig gelten alle Tötungen als Mord, bei denen der Täter die “Wehrlosigkeit” des Opfers “ausnutzt”.
Auch präzisiert der Minister das Mordmerkmal der “niedrigen Beweggründe” (künftig: “besonders verwerfliche Beweggründe”), das in der neuen Fassung auch explizit rassistische und fremdenfeindliche Angriffe einbezieht.
Erinnert mich an die Sonderangebotswochen im Supermarkt um die Ecke. Rabattcode-Aktionen im Gericht. Vor der Urteilsverkündung geht ein Browserfenster auf, in dem man den Rabattcode „SPD2016” eingeben kann. Und Werbung: Drei von fünf Gattenmörderinnen haben auch ihren Nachbarn umgebracht.
Das hat eine Menge lustiger Auswirkungen.
Was nämlich vordergründig als feministisch daherkommt (oder ursprünglich mal als feministisch geplant war), ist inzwischen auch sehr „migrantenfreundlich”:
-
Man hört ja ab und zu mal von den sogenannten „Ehrenmorden”, bei denen – meist türkische, kurdische, arabische, nordafrikanische – Familien ihre Töchter umbringen, weil diese „wie Deutsche” leben. Und dann muss immer der jüngste Mann der Familie die Schuld auf sich alleine nehmen, weil jugendliche weniger Knast bekommen.
Das wird jetzt noch billiger, weil damit ja ein „nahestehender Mensch” umgebracht wird und sich die Familie auf eine „ausweglose Konfliktsituation” berufen kann.
- Schön auch das mit der Beleidigung oder vergleichbaren Gemütsbewegung.
Hatten wir nicht gerade die Anschläge in Belgien und Paris?
Kann sich jemand noch erinnern, was „Charlie Hebdo” war? Und warum man die ermordet hat?
Sagt jemand der Name „Salman Rushdie” und die Todes-Fatwa noch?
Oder die Mohammed-Karrikaturen in Dänemark? Noch die Bilder von einem schreienden, beileidigten Straßenmob in Erinnerung, der Flaggen verbrannte und den Tod forderte?
Wo wir – vor allem die Politiker – sich alle so solidarisch mit den Kritikern zeigten?
Tja, das ist dann alles schon für kleine Strafen zu haben, weil sich islamische Terroristen ja dann darauf berufen können, zutiefst beleidigt zu sein und vergleichbare Gemütsbewegungen zu haben. Wer Mohammed oder den Islam beleidigt, darf künftig dann ganz offiziell zum Discount umgelegt werden.
SPD-Strategie: Maul halten, sonst stirbst Du! Kommt der SPD ja generell gelegen.
-
Auch „Aus Verzweiflung” ist gut.
Damit können nämlich Straßenräuber künftig behaupten, dass sie ja nicht aus Spaß, sondern aus purer Verzweiflung Leute abstechen, weil sie ja nicht wüssten, was sie sonst machen sollen.
- Gut, ein feministischer Aspekt ist auch drin: Heimtücke wird durch Ausnutzen der Wehrlosigkeit ersetzt.
Was auf den ersten Blick unsinnig erscheint, denn Heimtücke war bisher juristisch so definiert, dass das Opfer arglos und deshalb wehrlos war. Da ging es also auch schon um Wehrlosigkeit, aber um eine geistige Wehrlosigkeit, weil das Opfer sich sicher fühlte und nicht mit einem Angriff rechnete (etwa dem Täter oder der Situation vertraute). Das war das Problem für Gattenmörderinnen, weil die halt gerne hinterhältig den Gatten vergiften oder im Schlaf erdolchen. Und weil man davon ausging, dass der Gatte der Gattin vertraut und sich zuhause sicher fühlt und nicht mit Angriff rechnet, galt das halt leicht als heimtückisch und damit als Mord.
Streicht man aber diese Arglosigkeit, dann bezieht sich Wehrlosigkeit vor allem auf körperliche Merkmale, und da ist der Gedanke wohl, dass der Mann ja stets stärker sei.
Ausgerechnet in diesem Punkt, nämlich der ursprünglichen feministischen Motivation der Mordparagraphenänderung, könnte der Schuss nach hinten losgehen, weil die Strafgerichte eine solche Umformulierung als Erweiterung und nicht als Einengung der Heimtücke auffassen könnten: Nämlich dass die Bedingung der Arglosigkeit wegfällt und es jetzt egal ist, warum jemand wehrlos ist.
Beispiel: Mir ist bisher nur ein einziger Fall von Gewalt in der Ehe in meiner unmittelbaren Nachbarschaft bekannt geworden. Eine ältere Frau vermöbelte gerne ihren alten, senilen, gelähmten, im Rollstuhl sitzenden Gatten. Wenn sie den totprügelt, wäre das nach altem Recht keine Heimtücke, weil er ja schon weiß, dass er ständig von ihr vermöbelt wird. Er ist zwar wehr-, aber nicht arglos. Nach dem neuen Merkmal wäre das dann schon Mord.
-
Neue Merkmale rassistisch und fremdenfeindlich: Nennt man „Gummiparagraphen”, denn wie man aus den SPD-Schriften und -Veranstaltungen entnehmen kann, halten die alles für „rassistisch”, was nicht dem SPD-Parteiprogramm exakt entspricht.
Rassistisch ist bei denen so ein Universal-Schmähwort geworden. Früher war es – vor allem bei Grünen und Piraten – das Wort „sexistisch”, aber ist abgenutzt und rhetorisch viel zu schwach, weil „Sex” ja grundsätzlich etwas Gutes ist. „Rassistisch” dagegen hat dieses wunderbar widerliche und unabstreitbare Nazi-Aroma, das taugt als Universalkeule gegen alles und jeden.
Und das führt dann dazu, dass sich zwar der Islamist, der den Deutschen umbringt, immer auf die religiöse Beleidigung berufen kann und billig davonkommt, umgekehrt der Deutsche, der den Islamisten umbringt, sich stets Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorhalten lassen muss.
Wobei ich übrigens nie verstanden habe, warum man unter „Fremdenfeindlichkeit” immer nur die Feindlichkeit Ansässiger gegen Zugezogene versteht, und nicht auch umgekehrt, denn „fremd” ist doch eigentlich symmetrisch, viele Migranten empfinden doch auch jedes andere als ihr eigenes Land als „fremd”.
Müsste man nicht Mordanschläge wie den in Brüssel auch als „fremdenfeindlich” einstufen? Warum tut man es nicht?
Ganz einfach: Feindbild „weißer Mann”. Nur der kann „fremdenfeindlich” sein.
Und damit haben wir dann ein Strafrecht, bei dem es – neben dem Geschlecht – erheblich auch auf die Herkunft und Hautfarben von Täter und Opfer ankommt.
Und die nennen andere „rassistisch”?
In eine ähnliche Richtung geht übrigens auch die Entwicklung des Scheidungsrechts in England.
Schon lange hat man ja diese „Zugewinn-Denkweise”, nach der alles, was während der Ehe verdient wurde, beiden zu 50% gehören soll, und zwar auch dann, wenn die Frau gar nichts erarbeitet und keinen Beruf erlernt hat. Die klassische Aufgabenteilung war ja, dass der Mann Beruf erlernt und arbeiten geht und das Geld verdient, und die Frau Häkeldeckchen auslegt, mit Freundinnen den Kaffeeklatsch veranstaltet und dafür dann bei der Scheidung 50% des Vermögens plus Unterhalt bekommt.
Das haben sie jetzt angehoben.
In England hat ein Richter bei einer Scheidung der Frau 90% des Vermögens zugesprochen, und das damit begründet, dass sie seit 25 Jahren nicht mehr im Beruf arbeitet, sondern nur noch Hausfrau und Mutter war, während der Mann als Geschäftsführer extra dick verdient und ein Luxus-Leben finanziert hat.
Und damit ist die Logik, dass der Mann ja einfach weiterarbeiten und sich das alles neu verdienen könnte, während die Frau natürlich aufgrund geringer Chancen am Arbeitsmarkt nicht mehr arbeiten könne und müssen, denn sie sei ja „eine kompetente und effektive Organisatorin des Familienlebens gewesen”.
Ähnliche Denkweise wie beim Maas’schen Gattenmord. Je weniger die Frau arbeitet, desto besser wird ihr das vergütet.
Stellt sich die Frage, welcher Mann heute noch so doof ist, zu heiraten. (Die Frage hat man sich in Australien auch gestellt und deshalb das Recht so verändert, dass es auf das Heiraten nicht mehr ankommt, sondern der Mann generell unterhaltspflichtig gegenüber Frauen ist, mit denen er irgendwie mal zusammen war.)
Insofern ist es an der Zeit, auch die Schwulenehe mal mit anderen Augen zu sehen: Nämlich als die Form von Ehe, in der es das Rechtsproblem Frau nicht gibt. Nicht nur als Versorgungsfall. Sondern auch als Gattenmörderin.
So wie diese zum Beispiel. Die steht im Verdacht, schon mehrere Ehemänner umgelegt zu haben und saß deshalb auch schon mehrfach im Knast. Wegen Totschlags, nicht Mord. Und die Strafen waren für sie immer so gering, dass sie danach wieder rauskommt und den nächsten umlegt. Jetzt ist sie wieder auf freiem Fuß und die Polizei warnt deshalb offiziell Männer vor ihr. In der SPD wäre sie wahrscheinlich schon Frauenministerin.
Gut, das war in Kanada. Aber mit dem Gesetzesentwurf von Maas und den dann niedrigen Strafen für Gattenmord geht das dann auch hier. Da kann man dann so alle 6 bis 7 Jahre einen Mann umlegen um ihn auszuerben. Insofern hat das britische Recht da für Männer sogar Vorteile gegenüber dem kanadischen und künftigem deutschen Recht: Dort müssen sie die Ehemänner nicht umbringen, um sie ganz auszuplündern, dort reicht die Scheidung. Was zumindest deren elementare Überlebenschancen etwas erhöht.
Trösten wir uns derweil damit, dass mit der Gesetzgebung von Maas die Todesraten nicht nur bei deutschen Ehemännern, sondern auch bei türkischen Töchtern ansteigen werden. Und die Grünen per Crystal Meth dafür sorgen, dass die Sterberaten auch in Homoehen mitziehen.
So hat alles zwei Seiten.