Justizminister Maas schützt Nazi-Mörder
Oder: Warum man Leute wie Maas nicht mit Waffen, Feuer oder Macht herumfuchteln lassen sollte.
Ich hatte doch darüber berichtet, dass unser Bundesjustizkasper Heiko Maas den Gattenmord geringer bestrafen will und die Strafe auf bis zu 5 Jahre absenken will.
Ein Jurist hat mich dazu auf etwas hingewiesen:
Die Verjährungsfristen von Straftaten müssen in einem Verhältnis zum Strafmaß stehen. Auch Mord unterlag ursprünglich der Verjährung, aber in den Sechziger Jahren hat man diese Verjährung verlängert und in den Siebzigern dann ganz aufgehoben (vermutlich um NS-Verbrecher weiter verfolgen zu können), und habe dies dazu immer mit der Strafmaß der lebenslangen Strafe begründet. Den Ertappten halte man ja auch lebenslang fest.
Wenn nun aber die Strafe für Mord auf ein so geringes Maß (ab 5 Jahre) reduziert wird, dann ist rechtlich und verfassungsrechtlich nicht mehr zu halten, warum man diese einzelne Straftat als unverjährbar ansieht, andere aber nicht, wenn man sie vom Strafmaß her als nicht gewichtiger ansieht.
Die Folge: Alle noch laufenden Verfahren gegen NS-Verbrecher würden hinfällig, weil die Verjährung eingesetzt hätte. Zumal nicht auszuschließen ist, dass die sich auf die neuen Kriterien für Erleichterungen berufen könnten und würden (und die Beweislast liegt ja bei der Anklage).
Weder der Jurist, der mich angeschrieben hat, noch ich selbst glauben, dass Maas das wollte.
Aber dass er juristisch nicht abschätzen konnte, was er mit seinem Ideologie-Gefuchtel anrichtet.
Ich kann den Prantl von der Süddeutschen ja gar nicht leiden und halte ihn für einen schmierigen Polit-Schwätzer. Aber in einem Punkt dürfte er Recht haben: Maas ist ein Jurist, bei dem man in der Biografie nachschauen muss, um zu erfahren, dass er wirklich einer ist.