Ein unbenutzter Raum, in dem ein Computer stand
und was das damit zu tun hat, warum man keine One Night Stands mehr haben sollte.
Schräges Interview in der WELT mit einem Sexualstrafrechtler.
Besonders übel: Beschuldigte bekommen in Deutschland wohl nicht mal richtige Rechtsverteidigung, weil es an den Universitäten nicht mehr gelehrt wird:
Stevens: Letztlich stand Aussage gegen Aussage. Der Richter hätte ihn wohl freigesprochen, aber die Schöffen waren dagegen. Wir haben uns notgedrungen auf einen Teufelsdeal eingelassen: Er gab ein Zweckgeständnis ab und bekam dafür zwei Jahre auf Bewährung. Ich war damals noch recht unerfahren. An der Universität spielt Sexualstrafrecht keine Rolle.
Die Welt: Das wird nicht gelehrt?
Stevens: Nein, dieser Teil des Rechts wird kategorisch ausgeklammert. Es heißt, man wolle niemanden verschrecken. Sexualstrafrecht empfinden viele als ekelhaft.
Kennt man ja von amerikanischen Universitäten, hatten wir ja hier im Blog schon mehrmals.
Und die Grundrechte wie Rechtsstaatlichkeit, rechtliches Gehör und so weiter beruhen immer auf der Annahme, dass sich ja jeder anwaltlich vertreten lassen könnte.
Nicht nur die Geschichte mit dem Raum, auch die von den Stöhnanrufen hat was. Allerdings zeigt sie auch, dass in Deutschland für Männer und Frauen unterschiedliches Recht gilt. Frauen werden viel mehr geschützt als Männer.