Verbindung zwischen Regierungsparteien und linksextremer Gewalt aufgetaucht?
Ein Leser macht mich gerade auf eine Meldung aufmerksam.
Laut dieser Webseite sei bei einem Strafprozess um rechte Gewalt herausgekommen, welche Verbindungen die Linke dazu habe.
Ich rate allerdings dringend dazu, das mit Vorsicht und spitzen Fingern anzufassen und gegenzuprüfen. Denn so wie sich das für mich liest, geht das auf den Prozessvortrag der Strafverteidiger angeklagter Rechtsextremer zurück, und der wird natürlich versuchen, die Schuld woanders darzustellen. Das heißt nicht, dass das unwahr wäre, aber eben auch, dass es nicht allzu belastbar und vertrauenswürdig ist.
Es heißt, Linken-Politikerin Katja Kipping sei in die Randale verwickelt. Und zudem seien die Randale, um die es da ging, von Linken angezettelt und provoziert worden. Es ging um rechte Übergriffe auf ein linkes Wohnprojekt in Dresden.
Ungeklärt ist, wie es zu einer Ausschreitung zwischen linken und rechten Demonstranten im Stadtteil Löbtau kam. Fest steht: Linksextreme hatten aus einem besetzten Wohnobjekt, genannt „Praxis“, mit Flaschen, Steinen, Dachziegeln und anderen Gegenständen auf eine Menschengruppe, darunter einige der Angeklagten, auf dem Weg zum Trauermarsch geworfen. Gemäß dem Verteidiger der Beschuldigten hatten die Hausbewohner „sich gezielt auf diese Aktion vorbereitet, waren zu großen Teilen mit Waffen bestückt, 14 mit Helmen und Masken vermummt usw., wenn auch bislang unklar geblieben ist, wie die Auseinandersetzung im Einzelnen begann.“ (1)
Eine zentrale Rolle in der Planung der Aktion kommt augenscheinlich dem Dresdner Jugendverein „Roter Baum“ zu. Bereits zwei Tage nach den gewaltsamen Ausschreitungen hatten Polizeibeamten das „Haus der Begegnung“ in der Großenhainer Straße in Dresden durchsucht. In dem Gebäudekomplex findet sich neben der Geschäftsstelle des Vereins auch ein Parteibüro der Linken. Die inzwischen eingestellten Ermittlungen hatten unter dem Oberbegriff der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gestanden, erklärte die Staatsanwaltschaft. „Konkret ging es um den Verdacht, dass von dort aus Gewaltakte geplant wurden“, so ein Sprecher damals.
Am Prozesstag des 19. Mai 2016 sagte eine Zeugin nun aus, dass die gewalttätigen Aktionen dieses Tages tatsächlich im Dresdner Jugendzentrum „Roter Baum“ vorab organisiert worden sein sollen. In den Worten des Strafverteidigers handele es sich dabei um die „kommunikative Zentrale zur Organisation linksextremer Gewalttaten“. Wegen akuten Tatverdachts habe am Tag des Gedenkmarsches 2011 eine polizeiliche Hausdurchsuchung stattgefunden. Dabei, so gab die Zeugin zu Protokoll, habe plötzlich die Bundestagsabgeordnete und Ko-Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, im Hausflur gestanden.
Dem Anwalt der Beklagten zufolge, trat damit „diejenige Person auf den Plan, die man angesichts ihrer zahlreichen Erklärungen, Aufrufe und Videobotschaften als eine der zentralen Propagandistinnen zur Verhinderung des Dresdner Trauermarsches, also zur massenweisen Begehung von Straftaten nach § 21 VersG (Störung von Versammlungen) ansehen muss.“ Kipping finanziert das sogenannte soziokulturelle Jugendzentrum mit monatlich 235 Euro. (2)
Aufgrund dieser Erkenntnisse hat der Verteidiger nun die Vorladung Kippings als Zeugin beantragt. Diese sei mit „der linksextremen Szene aufs Engste vernetzt“. Ihre Aussage würde „zu dem Ergebnis führen, dass die politische Alleinschuld für die Ausschreitungen des 19.02.2011 bei den Kräften des linken Establishment und des Linksextremismus sowie dem ihm hörigen Bürgertum in der offiziellen Politik liegt“ argumentiert er die Entscheidung. Wenn „Verstrickungen von Kräften der offiziellen Politik in das Geschehen sichtbar werden sollten, erhielte das Geschehen eine vollkommen andere Qualität. Denn sollte die Straßenschlacht an der Praxis Ergebnis (halb-) staatlicher oder offiziöser Gewaltbeschaffung sein, könnte man die Angeklagten politisch dafür gar nicht und auch strafrechtlich nur in einem sich dem Nullpunkt nähernden Maße verantwortlich machen.“
Dem Anwalt zufolge, passt solch ein Vorgehen „wie die Faust aufs Auge in das politische Ziel der Zeugin Kipping. (…) Dazu eignet sich nicht nur der tätliche Angriff als solcher, sondern auch die sich daran anschließende
Kriminalisierung, die über die Umkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses erfolgt und das Anliegen des Trauermarsches in der Öffentlichkeit diskreditiert. Die Vernehmung der Zeugin ist daher geboten.“ […]Für die These staatlich organisierter Gewalt spricht auch die Aussage eines Busfahrers, der linksgesinnte Demonstranten an jenem Tag nach Dresden gebracht hatte. Seiner Aussage nach hätten die Fahrgäste keinen Hehl daraus gemacht, zum Zwecke einer Blockade des angemeldeten Trauermarsches in die sächsische Landeshauptstadt zu wollen. Dabei sei eine „von der Linkspartei organisierte, generalstabsmäßige Koordination der anreisenden Busse in großer Anzahl, zu eben diesem, nach Versammlungsgesetz strafbaren, Zwecke“ ans Licht getreten,so die Aussage auf einem Blog, der den öffentlichen Prozess beobachtet. (2)
Nicht weniger als 36 Fahrten zur alljährlichen Gedenkfeier nach Dresden hat die rot-rot-grüne Regierung Thüringens in einer Wahlperiode organisiert. Das ergab eine Kleine Anfrage der AfD-Thüringen vom Juli 2015. (3) Das linksbesetzte Erfurter Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wendete zwischen Februar 2012 und Mai 2015 insgesamt 41.263,20 Euro zum Kutschieren von Demotouristen auf. Die öffentlichen Gelder flossen aus dem „Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“. Dr. Birgit Klaubert, Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, rechtfertigte die Förderung der Fahrten als „Interventionsmaßnahme“ im „Kampf gegen Rechts“. Dass die Beförderten auch Straftaten begangen haben könnten, bestreitet ihr Ressort ebenso, wie den Vorwurf des „faktischen Unterlaufens des Rechts auf Demonstrationsfreiheit“.
Verurteilt wurde im Januar 2013 ein 36-jähriger Linksextremist aus Berlin, der als Rädelsführer der sogenannten Gegendemonstration vom 19. Februar 2011 gilt. Wegen Beleidigung, Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensbruchs bekam Tim H. ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung. Einzelne Politiker der Linkspartei und Gesinnungsgenossen sprachen von einem „Skandalurteil“. Der Richter hatte in seinem mündlichen Urteilsspruch festgestellt, „dass die Dresdner Bevölkerung solche Krawalltouristen satt habe“. Zur Erleichterung der „antifaschistischen“ Szene wurde Tim H. im Berufungsprozess freigesprochen und zu einer milden Geldstrafe unterhalb der Grenze einer Vorstrafe verdonnert.
Wie gesagt, das sollte man mit Vorsicht anfassen, weil ein Strafverteidiger in einem Strafverfahren natürlich gar nicht objektiv, sondern mandantenorientiert agiert, die Sache natürlich für seinen Mandanten günstig darzustellen sucht und die Verteidigung übrigens auch lügen darf.
Sollte sich das allerdings als wahr erweisen, was ich hier jetzt nicht prüfen kann, dann wäre das ein Beleg dafür, dass eine Regierungspartei Gewalt gegen Opposition organisiert und außerdem Desinformation betreibt, nämlich bezüglich der Frage, von wem das ausging.
Dieses „faktische Unterlaufen der Demonstrationsfreiheit” habe ich ja bei den Grünen und aus dem Bundestag heraus schon beobachtet. Es würde genau dazu passen, aber eine höhere Eskalationsstufe darstellen, wenn man es organisiert, Demonstranten aus Häusern mit Gegenständen zu bewerfen.