Ansichten eines Informatikers

Die gesetzliche Definition von “Frau”

Hadmut
18.6.2016 22:24

Na endlich: Manuela Schwesig legt eine gesetzliche Definition dafür vor, was eine „Frau” ist.

Darauf haben wir alle gewartet.

„Der freie Journalist” hat was geiles ausgebuddelt:

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Begriff ‘Frau’ als Mutter dehnen, ja neu definieren; Zitat aus dem aktuellen Entwurf für ein neues Mutterschutzgesetz aus dem Ministerium:

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.

Hahaha, die Schwesig….

  • Wer noch kein Kind bekommen hat, der ist nicht Frau.

    Leider steht nicht da, was man dann ist, im Zweifel gar nichts. Nur eben ganz sicher nicht Frau.

  • Wer umgekehrt ein Kind bekommen hat, der ist Frau, ob er – pardon, er, sie, es – will oder nicht. Heißt: Wer jemals ein Kind bekommen hat, hat rechtlich keine Chance mehr, transsexuell Mann, Briefkasten oder Eichhörnchen zu werden. Auch alle anderen 3.999 Geschlechter gucken in die Röhre: Einmal Kind, peng, das war’s. Ab jetzt Frau.
  • Ist mir jetzt nicht ganz klar, wie man eigentlich – auf natürlichem Wege, ohne Hormongaben – stillen kann ohne ein Kind geboren zu haben. Ich dachte immer, der Milcheinschuss käme erst mit der Geburt (Also bei Kühen ist das so…).
  • Mit Hormonspritzen ist es dann auch für Männer einfach, in den Genuss des Mutterschutzes zu kommen: Mit irgendwelchen Hormonspritzen kann man auch beim Mann die Brust zur Milchproduktion bringen. Sind zwar nur ein paar Tröpfchen, aber von der Menge steht da ja nichts. Ein Kind muss man sich irgendwoher noch ausleihen. Übrigens endet das Frausein schlagartig, wenn man mit dem Stillen aufhört.
  • Ich trau’s mich kaum zu fragen: Gilt eine Vergewaltigung mit Folgen dann als gewaltsame Geschlechtsumwandlung von ? zu Frau?

Ich glaub, ich käme mir da ziemlich verarscht vor, wenn ich Richter wäre.

Egal.

Ich bin ja mal gespannt, ob und wie sie „Frau” für die Frauenquote definieren. Wenn sie das nämlich nicht tun, übernimmt man für die Rechtsauslegung die Begriffe aus ähnlichen Gesetzen, und Mutterschutz ist ja inhaltlich nicht weit weg von Frauenquote.

Und damit wäre die Frauenquote auf viele Frauen gar nicht anwendbar, weil sie, hehe, eben nicht Frauen im Sinne des Gesetzes sind.

Heißt: Die Hälfte der Aufsichtsratsposten usw. geht dann an werdende, gewordene oder stillende Mütter. Die andere Hälfte teilen sich dann Männer und … und … verdammt nochmal, wie heißen die dann eigentlich?